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Rund 1.600 Studierende, die zumindest den staatlichen Teil des ersten juristischen Examens abgelegt haben, nahmen an der Befragung des Bundesverbands Rechtswissenschaftlicher Fachschaften teil. Insbesondere wurden die Bedürfnisse der Teilnehmenden im Hinblick auf die anhaltenden Reform-Debatten rund um das Jurastudium abgefragt. Themenschwerpunkte waren: Die Examensvorbereitung und –prüfung, das Schwerpunktstudium und die Einführung des Bachelors of Laws. Mit der Befragung, die alle zwei Jahre durchgeführt wird, sollen Fakultäten und zuständige Ministerien auf Missstände im Jurastudium aufmerksam gemacht werden. Die Bedürfnisse der Studierenden sollen wahrgenommen werden und als Grundlage für weitere Reform-Gespräche und Diskussionen dienen. „In Zeiten von Jurist:innenmangel ist es unabdingbar, zukunftsorientierte Reformen zu etablieren, die die Meinung der Studierenden miteinbinden. Wir dürfen nicht länger wegschauen und Probleme wie den psychischen Druck missachten. Das geht auf Dauer zu Lasten der Studierenden", sagte Kira Kock, Vorsitzende des Verbands, in einer Pressemitteilung.
Das bei weitem auffallendste Ergebnis der Absolvent:innenbefragung war der überwältigende Zuspruch zum Bachelor of Laws. 83 Prozent der Befragten befürworteten dessen Einführung. Einen integrierten Bachelor verleihen bisher nur wenige Universitäten für bestimmte Leistungen auf dem Weg zum Staatsexamen. Immerhin ist die Einführung in mehreren Unis bereits geplant. Als Grund nannten die Teilnehmenden, bessere Berufsaussichten für diejenigen, die kein Staatsexamen absolvieren wollen oder endgültig durchgefallen sind.
Die Befragung machte deutlich, dass das Jurastudium durch seinen Aufbau und den Fokus auf das Examen zu enormem Stress und Prüfungsdruck führt. Mehr als 95 Prozent der Befragten ordneten den Prüfungsdruck vor dem Examen auf einer Skala von 1 (sehr gering) bis 10 (extrem hoch) im oberen Drittel ein, etwa 55 Prozent vergaben sogar die höchstmögliche Punktzahl. Die stellvertretende Vorsitzende des BRF und Vorständin für Öffentlichkeitsarbeit, Antonia Baumeister, zeigte sich gegenüber katzenkönig besorgt. „Den dringendsten Handlungsbedarf sehen wir beim psychischen Druck. Und der Gesetzgeber schafft nach und nach alle Formen seiner Linderung ab. Das beste Beispiel hierfür ist die geplante JAG-Reform in NRW und die Abschaffung des Abschichtens." Der BRF sieht in der geplanten Reform in Nordrhein-Westfalen ein falsches Signal.
Eine flächendeckende Einführung eines Bachelors of Laws könnte dagegen den extremen Prüfungsdruck lindern. Dieser Überzeugung waren 74 Prozent der Teilnehmenden. Der Bachelor ist demnach weniger ein Ersatz für das Staatsexamen, sondern hat in erster Linie einen psychologischen Effekt, denn 95 Prozent der Befragten gab an, auch mit einem Bachelor in der Tasche noch zum Examen antreten zu wollen.
Die Teilnehmenden wurden detailliert zur Examensvorbereitung, den Umständen der Prüfung und zur Prüfungsbewertung befragt. Dabei fiel besonders auf, dass ein Großteil der Befragten sich durch das universitäre Studium nicht ausreichend auf das Examen vorbereitet fühlt. Nur 6,2 Prozent gaben an, voll und ganz vorbereitet gewesen zu sein. Etwa die Hälfte der Befragten hätte sich eine frühe und umfassende Aufklärung über die Anforderungen im Examen gewünscht und 68,8 Prozent befürworteten eine engere Ausrichtung des Studiums am Examen. Dass die Anforderungen im Studium und im Examen auseinanderklafften, bejahten 73,6 Prozent.
Auch beim universitären Repetitorium gab es Kritik. 59 Prozent der Befragten gaben an, sich für eine kommerzielle Variante entschieden zu haben. Das ist im Vergleich zur vorherigen Befragung ein leichter Rückgang. Als Grund nannten sie die schlechte Organisation des Uni-Reps. Die kommerziellen Repetitorien seien besser auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten. Immerhin knapp ein Drittel der Befragten gab an, das universitäre Repetitorium sei qualitativ nicht gut. Nahezu alle Befragten sagten aber auch, dass sie sowohl universitäre als auch kommerzielle Angebote für die Examensvorbereitung nutzten und sich so eine „hybride“ Vorbereitung zusammenstellten, die besonders gut zu ihnen passte.
Bei den schriftlichen Prüfungen hielten die Befragten die Anforderungen in der Aufgabenstellung und die Benotung im Großen und Ganzen für fair. Allerdings gaben 77 Prozent an, die Benotung sei nicht objektiv. Sie hänge viel mehr subjektiv von der korrigierenden Person ab.
Bezüglich des Prüfungsumfangs bewerteten 65 Prozent der Befragten die Menge an Prüfungsstoff für zu hoch. Besonders auf Staatshaftungsrecht und internationales Privatrecht hätte die Mehrheit verzichten können. Die Einführung eines E-Examens (Examen am Computer) hielten etwa zwei Drittel für (eher) sinnvoll.
Etwa 35 Prozent der Teilnehmenden haben die Möglichkeit eines Verbesserungsversuchs im Examen wahrgenommen. Unabhängig von der eigenen Teilnahme hielten 65 Prozent eine Freischussregelung für empfehlenswert, allerdings dürfe sie nicht von der Einhaltung der Regelstudienzeit abhängig sein. Tatsächlich gelang es auch 57 Prozent der Prüflinge, ihre Punktzahl im Verbesserungsversuch aufzupolieren, 34 Prozent verbesserten sich sogar um drei Punkte oder mehr.
Die Bestrebungen des Bundesrats, das Schwerpunktstudium aus der Examensbewertung zu streichen, läuft den Studierenden-Bedürfnissen zuwider – das hat die Umfrage deutlich gezeigt. 79 Prozent empfanden den Schwerpunkt als eine tolle Gelegenheit, eigene Interessen ins Studium einzubringen, immerhin knapp die Hälfte lernte im Schwerpunkt wissenschaftliches Arbeiten. Mit 76 Prozent sprach sich die Mehrheit gegen eine Abschaffung des Schwerpunkts aus, 68 Prozent befürworteten die Zusammensetzung der Examensnote aus Schwerpunkt und staatlicher Prüfung. Allerdings hielten gut zwei Drittel der Befragten eine verbesserte bundesweite Vergleichbarkeit der Schwerpunktnoten für erstrebenswert. Nachdem der Bundesrat im Zuge der Reform des deutschen Richtergesetzes (DRIG) gefordert hatte, den Schwerpunkt aus der Benotung zu streichen, stellte der BRF eine Petition zur Rettung des Schwerpunkts auf die Beine, die in der ersten Woche mehr als 6.500 Unterschriften erhielt. Der Bundesrat konnte sich mit seiner Forderung nicht durchsetzen.
„Der BRF sieht in der aktuellen Absolvent:innenbefragung vor allem eine Bestätigung seiner Kernforderungen“, fasste Baumeister die Umfrageergebnisse gegenüber katzenkönig zusammen. „Die Beibehaltung des Schwerpunkts, die Einführung eines Bachelor of Laws, aber auch die Harmonisierung des Studiums sind Punkte, die wir schon lange in unserem Grundsatzprogramm stehen haben und für die wir uns einsetzen."
Den vollständigen Ergebnisbericht der Absolvent:innenumfrage gibt es hier.
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