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Für knapp die Hälfte der 236 befragten Referendarinnen und Referendare ist eine gute Work-Life-Balance „äußert wichtig“, das Einstiegsgehalt hatte diese Bedeutung für gerade einmal 10 Prozent. Und: Verbindliche und transparente Karriere- und Gehaltsstufen sind heute wichtiger als die Höhe des Gehalts im ersten Job.
Daneben steht der Wunsch, bei einem Arbeitgeber anzufangen, der auf die persönlichen Bedürfnisse des Einzelnen reagieren kann: Ein Angebot an flexiblen Arbeitszeitmodellen, Home-Office-Lösungen sowie die Möglichkeit, die eigene Arbeit selbst gestalterisch zu beeinflussen, sind ausschlaggebend. Dazu gehört auch, dass für 70 Prozent die vom Arbeitgeber angebotenen und unterstützten Fortbildungsmöglichkeiten „sehr“ oder „äußerst“ wichtig sind. Zusatzangebote, etwa im Gesundheitsbereich, oder die Aussicht auf eine internationale Tätigkeit spielen bei der Wahl des Arbeitsplatzes hingegen eine eher untergeordnete Rolle.
An ihren ersten Arbeitgeber haben Berufsanfänger auch über Arbeitszeit, Gehalt und Fortbildung Erwartungen: Hier ist ihnen die unternehmerische Ausrichtung/Reputation des Arbeitgebers im Schnitt wichtiger als sein soziales Engagement. Und zeitgemäß sollte die Arbeit ausgestaltet sein: Der Grad der Digitalisierung des Arbeitgebers war kaum noch einer Referendarin oder einem Referendar egal.
Mit dem gesteigerten Wunsch nach selbstbestimmtem Arbeiten und hoher Flexibilität sieht sich nur ein geringer Teil der Referendarinnen und Referendare beim Berufseinstieg in einer Behörde. Ein Fünftel der Studienteilnehmer plant den Karrierebeginn bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft. Und wie viele zieht es in die Anwaltschaft? Dort sehen sich dreiundvierzig Prozent der angehenden Volljuristinnen und Volljuristen. Ein Großteil zieht hier ein Anstellungsverhältnis vor.
Die Pläne und Erwartungen werden dabei durchaus noch durch die Erfahrungen im Referendariat beeinflusst: Knapp jeder Vierte weiß während des juristischen Vorbereitungsdienstes noch gar nicht, wohin die Reise nach dem Examen einmal gehen soll.
Die bundesweite Studie wurde von der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement des Deutschen Anwaltvereins durchgeführt. Die Ergebnisse sollen im März 2020 auf dem Deutschen Kanzleimanagementtag vorgestellt werden.
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