Zeit ist das neue Geld - Flexible Arbeitszeitmodelle im Anwaltsberuf

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Job, Freizeit und Familie - Flexible Arbeitszeitmodelle sind im Kommen, auch bei Anwältinnen und Anwälten. (© istock.com/Bernd Schwabedissen)
Niemand hat heute noch Lust darauf, zwölf Stunden am Tag im Büro zu verbringen. Familie und Freizeit spielen heute eine genauso wichtige Rolle wie die Karriere. Aber wie stoßen Berufseinsteigende Veränderungen bei der Arbeitszeitregelung an und wie reagieren Kanzleien darauf?

Home-Office, Teilzeit, Flexibilität am Arbeitsplatz – in der heutigen Arbeitswelt der Anwalt­schaft sind diese Begriffe schon lange keine Fremdworte mehr. Das muss auch so sein, denn Studien beweisen, dass flexible Arbeits­zeiten und die Verein­barkeit von Beruf und Familie für Studierende und Berufs­ein­stei­ge­rinnen wie Berufs­ein­steiger mittlerweile mindestens genauso wichtig sind wie die Frage nach dem Gehalt oder die beruflichen Aufstiegs­chancen. Auf diese Entwick­lungen müssen auch Anwalts­kanzleien reagieren, ob in kleinen Sozietäten oder in der großen interna­tionalen Wirtschafts­kanzlei. So werden aus indivi­duellen Lösungen und Absprachen zunehmend einheitlich organi­sierte Modelle, „Career Tracks“ und attraktive Angebote, um junge Juristinnen und Juristen zu locken.

 

Work-Life-Balance: Innovative Arbeitszeitmodelle sind auch im Anwaltsberuf die Zukunft.

 

 

Aktueller denn je: Bedarf an Teilzeit in Kanzleien

Dr. Tobias Pusch ist in dieser Hinsicht ein Vorreiter der Branche. In seiner Kanzlei für Arbeitsrecht – „Workplace Law“ heißt es hier – beschäftigt man sich tagtäglich mit Arbeits­zeit­re­ge­lungen und Innova­tionen rund um das Verhältnis von Arbeit­gebern und Arbeit­nehmern. Selbst­ver­ständlich macht man bei Pusch Wahlig in dieser Hinsicht keine Ausnahme für die eigenen Leute. „Der Bewerbermarkt hat Verände­rungen im Bereich der Arbeits­zeit­modelle eindeutig verlangt. Sie sind also eine Reaktion auf die Bedürfnisse der Generation X“, erzählt uns der Anwalt im Interview. Das Entgegen­kommen bei diesen Wünschen lohnt sich nicht nur für den guten Ruf und die Auszeich­nungen, die seine Kanzlei für ihre Fortschritt­lichkeit auf diesem Gebiet bereits erhalten hat. Teilzeit ist hier kein Selbstzweck: Eine gesunde Work- Life-Balance führt zu einem besseren Klima am Arbeitsplatz. Diese Begeis­terung für die anwaltliche Tätigkeit setzt sich direkt in Produk­tivität um. Von diesem Phänomen berichtet auch Melanie Mathis, Partnerin bei der Kanzlei Quirmbach & Partner in Montabaur: „Das Gleich­gewicht von Arbeit und Leben ermöglicht die besondere Identi­fi­kation mit unserer Kanzlei. Und wer sich mit der Kanzlei identi­fiziert, arbeitet so gut wie er oder sie kann.“

 

 

Flexibilität wird zur Routine

Die vollum­fängliche Unterstützung von Elternzeit und Teilzeit­mo­dellen sowie indivi­duelle Absprachen zu Zeit und Ort der Arbeit gehören mittlerweile zum Tagesge­schäft in den Personal­ab­tei­lungen großer Anwalts­kanzleien. Egal ob nur 20 oder doch 90 Prozent der Arbeitszeit, die flexiblen Lösungen werden mittlerweile von Berufs­an­fängern, Anfänge­rinnen und Erfahrenen gleichsam regelmäßig und gerne in Anspruch genommen, teilt die Wirtschafts­kanzlei Noerr mit. Hier heißt das Konzept: „Full- Service-Kanzlei“ – und dieser Begriff bezieht sich nicht auf die Mandant­schaft. Mittlerweile arbeiten fast ein Fünftel aller Anwältinnen und Anwälte bei Noerr in Teilzeit – immer mehr schaffen es trotzdem bis in die höchste Ebene der Partner­schaft.

Das Angebot der Kanzleien geht heute schon weit über herkömmliche Teilzeit oder die Möglichkeit eines Sabbaticals hinaus, denn hervor­ragende Bewerbe­rinnen und Bewerber lassen sich mittlerweile nicht mehr mit dem „Standard­programm“ locken. Bei Hengeler Mueller etwa werden an einigen Standorten Kita-Plätze zur Verfügung gestellt, in zahlreichen Kanzleien ist es ganz selbst­ver­ständlich möglich, in Betreu­ungs­not­fällen ein Eltern-Kind-Büro in Anspruch zu nehmen. Aber Familie ist längst nicht mehr der einzige anerkannte Grund, im Job etwas kürzer zu treten. Anwältinnen und Anwälte wollen reisen, mehr Zeit für ihre Hobbies oder den Sport haben, sich politisch engagieren oder akademisch weiter­bilden. Auch deshalb ist Teilzeit längst kein reines Frauenthema mehr. In unserer Umfrage bezeichneten fast alle befragten Kanzleien das Thema Arbeits­zeit­modelle als gleich relevant für Frauen und Männer. Obwohl rein statistisch der Anteil an Frauen in Teilzeit­mo­dellen immer noch recht deutlich überwiege, sei das Thema geschlech­ter­un­ab­hängig in den Büro-Etagen der deutschen Anwalt­schaft angekommen. Bei dem Bestreben, diese Etagen weiblicher zu gestalten, kann eine gesteigerte Akzeptanz für flexible Arbeits­zeit­modelle sicherlich helfen.

 

 

Innovationsmodell Teilzeit hat seinen Preis

Turnschuh oder Lackschuhe? Auch als Anwältin oder Anwalt will man Beruf Familie und Freizeit ohne schlechtes Gewissen in Einklang bringen. (istock.com/deepblue4you)

 

Doch wo viel Licht ist, ist auch Schatten. Natürlich sind die Verände­rungen hin zu mehr Teilzeit und flexibleren Arbeits­mo­dellen auch eine große Heraus­for­derung für die Arbeits­abläufe der Kanzleien. Im Gespräch erfahren wir, wie man diese Schwie­rig­keiten umgeht. Projekte und Strukturen lassen sich von Anfang an so planen, dass die Flexibilität mitgedacht wird. Konkret bedeutet das, ein Team zusammen­setzen, bei dem garantiert werden kann, dass Aufgaben­ver­teilung, Kommuni­kation und Erreich­barkeit klar verteilt und für den Mandanten garantiert sind. Denn bei aller Veränderung: In der Anwalt­schaft bleibt höchste Priorität, in kürzester Zeit und auf höchstem Niveau auf Anfragen und Probleme der Mandan­tinnen und Mandaten zu reagieren.

Gerade in größeren Kanzleien bedeutet „Teilzeit“ für die Anwältinnen und Anwälte deshalb noch immer einen zeitlichen Aufwand, den man in anderen Branchen wohl als Vollzeit bezeichnen würde. Und trotzdem sieht Dr. Tobias Pusch auch bei der Teilzeit Grenzen: „Wenn es brennt, muss die Arbeit auch gemacht werden. Zu viel Teilzeit­arbeit ist daher für eine Kanzlei mit großer Verant­wortung eine Heraus­for­derung.“ Auch Dr. Oliver Bertram von der Großkanzlei Taylor Wessing berichtet von Hinder­nissen, allerdings eher auf der anderen Seite: „Die eigentliche Heraus­for­derung ist der Mandant, der es oftmals nicht akzeptiert, mit zwei Ansprech­partnern zu arbeiten, die sich in wechsel­seitigen Abwesen­heits­zeiten vertreten.“ Doch das beruht wohl vor allem auf Gewohnheit. Wenn flexible Arbeitszeitlösungen sich zunehmend kanzlei- und rechts­ge­biets­über­greifend als produktiv erweisen und der Service für Mandan­tinnen und Mandaten nicht darunter leidet, wird sich auch die Begrüßung solcher Modelle auf Mandan­tenseite bald einstellen.

 

 

Digitale Starthilfe

Bei den neuen Arbeits­ab­läufen helfen kann die Digita­li­sierung: Legal Tech, die elektro­nische Akte und externe Zugänge zu Intranet und Datenbanken sind für Anwältinnen und Anwälte, die in Teilzeit arbeiten, eine enorme Hilfe. Bei Pusch Wahlig kommt eine App zum Einsatz, die das Workload-Management innerhalb eines Mandatsteams erleichtern soll. Hier gibt es sogar einen „Panik-Knopf“, falls sich ein Team-Mitglied überlastet fühlt.

In der Kanzlei Baker McKenzie haben einige Associates selbst Hand angelegt und ein Compliance-Tool entwickelt, welches die Arbeitslast für die Anwältinnen und Anwälte enorm verringert. Und natürlich muss auch auf „klassischen“ Wegen eine einwandfreie Kommuni­kation immer gewähr­leistet sein. Telefon­kon­fe­renzen, Video-Calls und regelmäßiger persön­licher Austausch sind bei flexiblen Arbeits­zeiten wichtiger denn je. So lässt sich durchaus einiges an Distanz überbrücken, wie die Kanzlei Quirmbach & Partner beweist: Ein Anwalt arbeitet in den Winter­monaten in Buenos Aires, eine Anwältin von Valencia aus. Wie kann das funktio­nieren? „Bei uns ist Flexibilität keine neuartige Entwicklung. Unsere Kanzlei ist von Anfang an so gedacht“, antwortet Rechts­an­wältin Melanie Mathis.

Hier hat man durchweg gute Erfahrungen mit verschie­densten zeitlichen und räumlichen Arbeits­zeit­mo­dellen gemacht. Trotzdem bleibt die indivi­duelle Beratung der Mandan­tinnen und Mandanten vor Ort und die Präsenz vor Gericht natürlich ein unverzichtbarer Bestandteil der anwalt­lichen Arbeit. Der Fachan­wältin für Verkehrsrecht ist das ganz recht: „Im Büro schmeckt der Kaffee immer noch am besten!“

 

Auch Anwältinnen und Anwälte streben nach mehr Flexibilität in Sachen Arbeitszeiten. 

Teilzeitanspruch durchsetzbar?

Die Verände­rungen im Bereich Flexibilität am Arbeitsplatz sind also keine natürliche Entwicklung – sie wurden erkämpft, verhandelt und gefordert. Innovation will provoziert werden, sagt auch Dr. Tobias Pusch: „Im Großen und Ganzen ist die Anwalt­schaft nun mal eher konservativ und in dieser Hinsicht wenig experi­men­tier­freudig.“

Für Berufs­ein­stei­ge­rinnen und Berufs­ein­steiger heißt es daher, sich nicht unbedingt zufrieden zu geben, auch wenn alternative Karrie­repfade oder Teilzeitmodelle in vielen Kanzleien schon Gang und Gäbe sind. Wenn keine der üblichen Lösungen sinnvoll erscheint, ist Kreativität und Initiative gefragt. Doch Vorsicht: Die Beweislast für effiziente und fleißige Arbeit liegt wohl immer bei denen, die nicht den ganzen Tag im Büro verbringen.

Wer seine Aufgaben außer Haus oder zu unkonven­tio­nellen Zeiten erledigt, muss sich gegenüber klassischen Büro-Platzhirschen wohl öfter rechtfertigen. Hier kann die alte Generation viel von den jungen Juristinnen und Juristen lernen. Doch unter einer Bedingung, erinnert Anwalt Dr. Ingo Strauß von Baker McKenzie: „Die Erwartungs­haltung an Anwälte, erreichbar zu sein, ist hoch. Doch es ist möglich, dies zu steuern und flexibel zu gestalten.“

Er fasst damit zusammen, was in den Gesprächen über moderne Arbeits­zeit­modelle oft anklingt: Solange die Mandan­tinnen und Mandanten zufrieden sind, geht eigentlich alles. Bei dieser Bedingung handelt es sich jedoch nicht um eine kleine Einschränkung, sondern um den Kern des Anwalts­berufs. Und dass bei dieser großen Verant­wortung eine Menge Arbeit anfällt, wird sich nie ändern.

 

 

Für unseren Einstellungsreport führen wir Interviews mit Anwältinnen und Anwälten

 

Das Anwaltsblatt-Karriere-Team hat Fragebögen an zahlreiche Kanzleien gesendet.

Beteiligt haben sich an diesem Einstellungsreport:

  • Allen Overy
  • Baker McKenzie
  • Bird & Bird
  • Clifford Chance
  • Friedrich Graf von Westphalen
  • Gleiss Lutz
  • Hengeler Mueller
  • Noerr
  • Oppenhoff & Partner
  • Pusch Wahlig Workplace Law
  • Quirmbach & Partner
  • Simmons & Simmons
  • Taylor Wessing

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David Wienfort
Der Autor studierte Jura an der Humboldt-Universität in Berlin und schrieb regelmäßig für Anwaltsblatt und Anwaltsblatt Karriere – dem heutigen katzenkönig. © Sven Serkis, Berlin
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