Wie digital wird Jura? Ein Streifzug durch die Gegenwart in die Zukunft

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Die Brücke zwischen Recht und Technologie muss weiter gestärkt werden, um eine zukunftsorientierte und effiziente Justiz zu gewährleisten.
In einer Welt, die von digitalen Innovationen durchdrungen ist, steht auch das traditionell geprägte Rechtssystem nicht abseits. Die Frage lautet nicht mehr, ob Jura digital wird, sondern in welchem Ausmaß diese Transformation erfolgt und welche Auswirkungen sie auf die Struktur der Justiz und das Arbeiten als Jurist:in haben wird.

Dabei wird deutlich, dass Merkels Worte "Das Internet ist für uns alle Neuland" vor fast einem Jahrzehnt nicht nur als humorvolle Anekdote in Erinnerung geblieben sind. In der heutigen digitalen Landschaft erfordert es innovative Wege für die Zukunft der Rechtspraxis, um dieses „neue“ Terrain souverän zu betreten.

 

Von Papier zu Pixeln: Die E-Akte und das elektronische Bundesgesetzblatt

Die Digitalisierung des Rechtssystems zeigt sich in verschiedenen Facetten. Ein zentraler Aspekt ist die elektronische Aktenführung. Papierberge weichen digitalen Datenbanken, in denen Informationen schnell abrufbar sind. Gerichte und Anwaltskanzleien setzen vermehrt auf spezialisierte Softwarelösungen, um die Verwaltung von Akten zu optimieren. Dieser Schritt verspricht nicht nur eine erhebliche Effizienzsteigerung, sondern trägt auch zum Umweltschutz bei, indem der Papierverbrauch reduziert wird. Seit dem 1. Januar 2023 werden Bundesgesetze und Rechtsverordnungen nicht mehr im gedruckten Bundesgesetzblatt verkündet, sondern finden ihre Veröffentlichung im elektronischen Bundesgesetzblatt im Internet.

 

Online-Gerichtsverfahren

Ein bedeutender Fortschritt im Zuge der Digitalisierung liegt in der Implementierung von Online-Gerichtsverfahren. Diese ermöglichen es den Prozessbeteiligten, ohne physische Präsenz vor Gericht zu erscheinen. Insbesondere im Zivilverfahren soll die Videotechnik verstärkt zum Einsatz kommen, wofür die zentrale Verfahrensvorschrift des § 128a ZPO einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen wird.

Gemäß einem Entwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sollen folgende Regelungen implementiert werden: Erstens sollen Gerichte künftig die Befugnis erhalten, Videoverhandlungen verbindlich für die Verfahrensbeteiligten anzuordnen – quasi ein digitaler Richterspruch. Zweitens wird eine einvernehmliche Vereinbarung zur Durchführung von Videoverhandlungen zwischen den Parteien verpflichtend, wobei unter bestimmten Bedingungen individuelle Ausnahmen möglich sind. Eine Art "digitales Kompromiss-Gespräch". Um den Grundsatz der Öffentlichkeit gemäß § 169 Abs. 1 Satz 1 GVG zu wahren, soll die Videoverhandlung in einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum im Gericht übertragen werden. So können Interessierte die juristische Performance weiterhin live im Gerichtsgebäude verfolgen – gewissermaßen ein "Streaming-Dienst für Rechtsinteressierte".

Die Dringlichkeit solcher digitalen Alternativen wurde insbesondere durch die COVID-19-Pandemie verdeutlicht, die die Notwendigkeit schneller und effektiver Lösungen für die Aufrechterhaltung der Justiz unterstrichen hat.

 

Digitale Rechtsantragsstelle und zielgerichtetes Onlineverfahren

Die digitale Rechtsantragsstelle signalisiert einen erfreulichen Vorstoß in die moderne Ära der Justiz. Diese Anlaufstelle für rechtliche Problemfälle verspricht, den Zugang zu Rechtsinformationen für Bürgerinnen und Bürger unkomplizierter zu gestalten. Zusätzlich plant die Justiz ein komplett online durchgeführtes Verfahren für geringfügige Forderungen bis 5.000€. Hierbei sollen Ansprüche nicht nur schnell, sondern auch benutzerfreundlich durchgesetzt werden können. Die Pilotphase soll an einigen Gerichten bereits Mitte 2024 starten. An dem bundesweiten Kooperationsprojekt „Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens“ ist das Amtsgericht Frankfurt als eines von neun Amtsgerichten beteiligt. Teilnehmer an dem Projekt sind neben dem Bund Gerichte in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen.

Natürlich bleibt die Medaille nicht einseitig. Datenschutz und Datensicherheit sind und bleiben essenzielle Aspekte, wenn es um die Verarbeitung sensibler Informationen geht. Um das Vertrauen in die Integrität des Rechtssystems zu wahren, sind bei der Übertragung und Speicherung sensibler Informationen robuste Sicherheitsmaßnahmen unerlässlich. Im Zuge der Digitalisierung der Strafverfahren, die die Aufzeichnung der gesamten Hauptverhandlung in Bild und Ton in erstinstanzlichen Verfahren vor Land- und Oberlandesgerichten vorsieht, wird betont, dass die Tonaufzeichnung automatisiert durch eine Transkriptionssoftware in ein Textdokument übertragen werden soll (vgl. § 271 Abs. 2 Satz 2 StPO-E). Dabei ist es von besonderer Bedeutung zu unterstreichen, dass die digitale Inhaltsdokumentation nicht darauf abzielt, das Hauptverhandlungsprotokoll zu ersetzen, sondern dieses sinnvoll zu ergänzen.

Eine weitere Sicherheitsvorkehrung besteht in der obligatorischen Löschung der Aufzeichnungen nach Abschluss des Verfahrens, gemäß § 273 Abs. 4 StPO-E. Dieser Schritt verdeutlicht das Bestreben nach angemessenem Datenschutz und hebt die sorgfältige Handhabung von sensiblen Informationen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung des Rechtssystems hervor.

Alles in allem zeugt diese Entwicklung von einem durchdachten Schritt in Richtung einer modernen, digitalisierten Justiz. Die juristische Landschaft zeigt eine positive Entwicklung, indem sie sich aktiv den Herausforderungen der Gegenwart stellt und dabei einen besonderen Fokus auf die Belange der digitalen Generation legt.

 

Neuausrichtung der Juristenausbildung

In einem ständig sich wandelnden technologischen Umfeld ist die Digitalisierung des Rechtssystems nicht nur eine logische Entwicklung, sondern so notwendig wie ein gutes Plädoyer. In Anbetracht der heutigen dynamischen Rechtslandschaft wird deutlich, dass die Anforderungen an Juristen weit über das klassische Verständnis des Gesetzbuches hinausgehen. Die Integration von Technologien ist nicht mehr nur eine Option, sondern eine unerlässliche Notwendigkeit.

Der Umgang mit digitalen Werkzeugen wird zur Pflichtübung, und die Fähigkeit, komplexe Informationstechnologien zu verstehen, wird zu einem "must-have" für die Jurist:innen der Zukunft. Die Automatisierung mag bestimmte Aufgaben vereinfachen, doch die grundlegenden Aspekte der Juristerei bleiben fest in der menschlichen Dimension verankert.

Die Brücke zwischen Recht und Technologie muss weiter gestärkt werden, um eine zukunftsorientierte und effiziente Justiz zu gewährleisten. Dies erfordert nicht nur eine Anpassung in der Ausbildung, sondern auch eine kontinuierliche Bereitschaft, sich den neuen Anforderungen anzupassen.

Nur so kann die Transformation des Rechtssystems den hohen Standards gerecht werden, die an die Modernisierung und Effizienz der Justiz gestellt werden – und das alles, ohne dass die Jurist:innen auf "Ctrl+Z" zurückgreifen müssen.

 

So bleibst du auf dem neusten Stand in puncto Digitalisierung

Um selbst bestmöglich auf den digitalen Arbeitsmarkt vorbereitet zu sein, kannst du auch im Studium schon ein paar Dinge tun.

Zunächst bieten viele Universitäten spannende Ringvorlesungen, inspirierende Gastvorträge oder Events von verschiedenen Hochschulgruppen, die sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen. Und dann solltest du dich natürlich auch für den Newsletter des katzenkönigs anmelden und regelmäßig Artikel erhalten, die das Hier und Jetzt sowie die Zukunft der Digitalisierung beleuchten!

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Luzia Wandinger
Die Autorin arbeitet in der katzenkönig-Redaktion.
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