Wer spricht Recht?

Jura Kopftuch Anastasija
Urheber: Memorymore Fotostudio
„Eine vielfältige Gesellschaft braucht einen Staat, der diese Vielfalt repräsentiert – auch in der Justiz und Staatsanwaltschaft.“

Juristen sind meist in Berufen tätig, in denen rechtliche Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen getroffen werden – sei es als Richter, Staatsanwälte, Politiker oder in der anwaltlichen Praxis. Diese Entscheidungen betreffen Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft, mit ganz unterschiedlichen Lebensrealitäten und Hintergründen. Die Gesellschaft ist vielfältig – die juristischen Berufe sind es nicht. Besonders Menschen mit Migrationshintergrund sind in Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft deutlich unterrepräsentiert. Das hat Folgen: Wer Recht spricht oder Interessen vertritt, sollte in der Lage sein, verschiedene Lebenswirklichkeiten nachzuvollziehen. Diversität ist in diesem Zusammenhang keine Frage von Symbolik, sondern ein Beitrag zur Qualität der Rechtspflege. Auch das Vertrauen in die Justiz hängt mit der Frage zusammen, ob sich die Bevölkerung in ihr wiedererkennt – nicht nur inhaltlich, sondern auch personell. Ein besonders klares Beispiel struktureller Ausgrenzung zeigt sich im Umgang mit kopftuchtragenden Musliminnen. Das Gebot religiöser Neutralität[1], etwa für den staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Dienst, betrifft in der Praxis eine sehr spezifische Gruppe: muslimische Frauen, die sich in ihrer Berufsausübung sichtbar zu ihrer Religion bekennen. Sie stehen damit an einem dreifachen Rand – als Frauen, als Menschen mit Migrationsgeschichte und als religiöse Minderheit. Ihre Zugänge zum juristischen Berufsfeld sind nicht nur erschwert, sie werden formal beschränkt. Die Debatte um Neutralität verdeckt dabei häufig, dass diese Verbote nicht weltanschaulich neutral wirken, sondern konkret exkludieren – und zwar eine Gruppe, die ohnehin mit mehrfacher Diskriminierung konfrontiert ist. Das wirft grundsätzliche Fragen auf: Welche Vorstellung von Staatlichkeit, von Berufsethos und von gesellschaftlicher Teilhabe liegt solchen Regelungen zugrunde? Und was sagt es über die Offenheit juristischer Berufe aus, wenn bestimmte Menschen von vornherein weniger Chancen haben, darin vertreten zu sein?

Darüber, was es bedeutet, als junge Frau mit Kopftuch Jura zu studieren habe ich mit Anastasija gesprochen. Anastasija studiert Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg Universität in Mainz. Sie hat vor kurzem ihr Erstes Juristisches Staatsexamen geschrieben. Ihre Eltern stammen aus Russland, sie selbst ist jedoch in Litauen geboren und aufgewachsen. Mit 13 Jahren ist sie nach Deutschland gekommen – ohne eine Wort Deutsch zu sprechen. Sechs Jahre später begann sie ihr Jurastudium. Mit 16 Jahren ist sie zum Islam konvertiert. Eine Entscheidung aus eigener Überzeugung. Mit 19 Jahren begann sie, das Kopftuch zu tragen.

 

Welche Bedeutung hat das Kopftuch für dich?

In westlichen Gesellschaften wird das Kopftuch oft als Symbol der Unterdrückung und fehlender Integration betrachtet. Doch wenn eine Frau sich bewusst dafür entscheidet, sehe ich es als einen Akt der Selbstbestimmung und Glaubensüberzeugung. Ich trage das Kopftuch als Ausdruck meiner religiösen Identität. Es ist für mich wie ein roter Leitfaden, an dem ich mich in allen Bereichen meines Lebens orientiere. Es erinnert mich täglich daran, dass meine Entscheidungen im Einklang mit meinen Werten von Respekt, Bescheidenheit und Gottesverbundenheit stehen müssen.

 

Welche Schwierigkeiten bringt das Kopftuch im Alltag mit sich?

Bis ich begann, das Kopftuch zu tragen, habe ich keine Erfahrungen mit Ausgrenzung machen müssen. Ich empfinde es als Privileg, dass ich diese Herausforderungen in meiner Kindheit und Jugend nicht erleben musste. Ich kenne jedoch keine gebürtige Muslima, die nicht schon in ihrer frühen Kindheit mit Rassismus, Islamfeindlichkeit oder Benachteiligung konfrontiert wurde. Erst seitdem ich meine muslimische Identität sichtbar trage, fällt mir auf, dass ich manchmal anders behandelt werde. Es kommt vor, dass ich in alltäglichen Situationen gefragt werde, ob ich Deutsch verstehe, obwohl ich die Sprache fließend beherrsche. Setze ich mich im Bus neben jemanden, wird demonstrativ mit den Augen gerollt oder die Person steht kurz darauf auf und setzt sich um. Solche Reaktionen mögen für Außenstehende unbedeutend wirken, doch in ihrer Häufigkeit hinterlassen sie eine klare Botschaft: So bist du hier nicht willkommen. Diese subtile Diskriminierung erschwert es, sich als gleichwertiges Mitglied der Gesellschaft zu fühlen und hat Auswirkungen auf das Selbstbild.

 

Gab es Situationen, in denen dir das Kopftuch vielleicht auch schon mal geholfen hat?

Das Kopftuch gibt mir unter anderem ein Gefühl der Zugehörigkeit. Wenn ich im Alltag anderen Muslimen begegne, spüre ich eine stille Verbundenheit – ein Gefühl von Gemeinschaft und gegenseitiger Solidarität.

 

Hattest du Momente, in denen du dich aufgrund des Kopftuchs unwohl gefühlt hast im Studium?

Im Studium fehlte mir oft das Gefühl der Anonymität. Häufig war ich entweder die einzige Kopftuchträgerin oder zählte mit wenigen anderen zur sichtbaren Minderheit. Oft hatte ich das Gefühl, dass viele nicht nachvollziehen konnten, warum ich mich bewusst für diesen langen und anspruchsvollen Weg entschieden habe – gerade, weil meine beruflichen Karrieremöglichkeiten begrenzt sind.

 

Inwiefern bestärkt dich dein Glaube auch im Studium?

Mein Glaube stärkt mich nicht nur im Studium, sondern begleitet mich grundsätzlich durch alle Phasen meines Lebens. Besonders in der intensiven Zeit der Examensvorbereitung war er für mich eine stetige Erinnerung daran, dass das Leben mehr ist als Noten und Abschluss. Aus meiner religiösen Überzeugung heraus gehe ich mit der inneren Haltung durchs Leben, dass alles, was geschieht, letztlich zu meinem Besten ist – auch wenn es sich im ersten Moment nicht so anfühlen mag. Diese Perspektive hat mir ermöglicht, mit einer gewissen inneren Ruhe und Leichtigkeit ins Examen zu gehen. Selbst wenn ich zweimal durchfallen würde, würde ich es als eine Art Umorientierung verstehen – als Zeichen dafür, dass ein anderer Weg besser zu mir passt. Durch meinen Glauben betrachte ich Rückschläge oder vermeintliche Pechsträhnen nicht als Niederlagen, sondern als Chancen zur Weiterentwicklung. Ich erinnerte mich in dieser Zeit auch immer wieder daran, dass alles im Leben vergänglich ist – auch Druck, Prüfungsphasen oder gesellschaftliche Erwartungen. Ein Studium, so wichtig es auch ist, bleibt am Ende nur ein Abschnitt innerhalb einer viel größeren Lebensreise. Diese Sichtweise hat mir geholfen, mich nicht zu verlieren, sondern mit Klarheit und innerem Gleichgewicht durch diese Zeit zu gehen.

 

Hast du das Gefühl, im Studium ausreichend repräsentiert zu werden?

Ich denke, dass muslimische Frauen – insbesondere sichtbare Musliminnen mit Kopftuch – in juristischen Berufen nach wie vor stark unterrepräsentiert sind. Natürlich sind wir insgesamt eine gesellschaftliche Minderheit, doch gerade deshalb wäre mehr Aufklärung umso wichtiger. Auf Karrieremessen oder juristischen Fachveranstaltungen erlebe ich immer wieder, dass selbst erfahrene Juristen nicht wissen, welche Positionen mit Kopftuch tatsächlich ausgeübt werden dürfen.[2] Oft entsteht dadurch der Eindruck, als würden wir im System nicht mitgedacht werden.

 

Empfindest du das Jurastudium als divers?

Das Jurastudium wird oft als weiß und privilegiert wahrgenommen. Ohne mein Kopftuch würde ich vermutlich äußerlich eher dazugehören, trotz meiner Migrationsgeschichte. Aber in den letzten Jahren habe ich einen spürbaren Wandel bemerkt. Immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund sind im Studium präsent, und ich würde sagen, dass mittlerweile ein gewisser Ausgleich erkennbar ist.

 

Weißt du schon was du nach dem Studium gerne machen würdest?

Ich habe mich noch nicht endgültig für meine Berufswahl entschieden. Besonders interessiert mich die Staatsanwaltschaft, da ich eine große Leidenschaft für das Strafrecht habe. Leider bleibt mir diese Option aufgrund des Neutralitätsgesetzes verwehrt, obwohl ich diese Tätigkeit mit größter Hingabe und Verantwortung ausführen würde. Ich fühle mich in meiner Berufswahl stark eingeschränkt. Während meine Kommilitonen die freie Wahl haben, ob sie Richter beim Finanz- oder Verwaltungsgericht werden möchten, sind mir aufgrund des Neutralitätsgesetzes bestimmte Optionen wie die Tätigkeit als Staatsanwältin oder Richterin verwehrt.

 

Was bedeutet Neutralität für dich?

Das Neutralitätsgesetz ist für mich persönlich schwer nachvollziehbar. Denn: Kein Mensch ist wirklich neutral. Neutralität ist für mich eine Frage des Verhaltens, nicht des Aussehens. Äußerlichkeiten dürfen nicht mehr wiegen als kompetente Gesetzesanwendung. Neutralität wird oft mit einem bestimmten äußeren Erscheinungsbild verwechselt, einem scheinbar „neutralen Aussehen“, das aber nichts über innere Haltung, Fairness oder Pflichtbewusstsein aussagt. Jeder bringt seine Prägungen, Überzeugen, Erfahrungen und auch Vorurteile mit. Das führt zu einem spannenden Widerspruch – der Staat soll neutral sein, aber er wird von Menschen vertreten, die es niemals vollständig sein können. Eine vielfältige Gesellschaft braucht einen Staat, der diese Vielfalt repräsentiert – auch in der Justiz und Staatsanwaltschaft. Andernfalls entsteht ein Ungleichgewicht, bei dem der Staat als Vertreter der Mehrheitsgesellschaft wahrgenommen wird und nicht der gesamten Bevölkerung. Wenn eine Muslima mit Kopftuch gar nicht erst die Möglichkeit bekommt, ihre Arbeit gewissenhaft und neutral im Verhalten (!) auszuführen, wird ihr nicht nur die Religionsausübung genommen, sondern auch die Chance, sich als kompetente öffentliche Amtsträgerin zu beweisen. Länder wie Kanada, Großbritannien und Schweden zeigen, dass Vielfalt im öffentlichen Dienst keineswegs im Widerspruch zu Professionalität steht. Dort tragen Polizistinnen, Lehrerinnen oder Richterinnen ein Kopftuch, ohne dass ihre Verfassungstreue infrage gestellt wird – sie werden als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft anerkannt. Anstatt dass äußerliche Merkmale im Vordergrund stehen, zählen dort Leistung, Fachwissen und Integrität. Es geht längst nicht nur um Religionsfreiheit, sondern um echte Teilhabe, Gleichberechtigung und eine umfassende Repräsentation. Integration bedeutet für mich, Teil der Gesellschaft zu sein, ohne die eigene Identität aufgeben zu müssen. Integration bedeutet nicht, die eigenen Persönlichkeits- und Glaubensmerkmale aufzugeben, die durch das Grundgesetz geschützt sind, noch sich den Erwartungen anderer Menschen anzupassen. Ein Rechtsstaat muss in der Lage sein, Vielfalt zu integrieren, ohne dabei die Grundwerte von Gerechtigkeit und Gleichbehandlung zu gefährden. Neutralität bedeutet nicht, das Tragen religiöser Symbole zu verbieten, sondern vielmehr, Menschen gleich zu behandeln und die Rechtsanwendung gewissenhaft und unparteiisch sicherzustellen. Wer sachlich, unabhängig und im Einklang mit dem Gesetz entscheidet, handelt neutral. Ein Rechtsstaat ist durchaus in der Lage, klare Grenzen zwischen extremistischen Botschaften und legitimen religiösen Ausdrucksformen zu ziehen. Konflikte in Gerichtssälen lassen sich nicht immer vermeiden, aber das darf nicht als Vorwand für einen strukturellen Ausschluss dienen. Eine Demokratie lebt von der Bereitschaft zur Weiterentwicklung und Anpassung an die gesellschaftliche Realität.

 

Vielen Dank für deine Zeit und für das Teilen deiner Erfahrungen und Gedanken.

Das Interview für die katzenkönig-Redaktion führte Siri Wenig.

 

[1] Das Tragen religiöser Symbole, insbesondere des Kopftuchs, ist in Deutschland größtenteils durch landesrechtliche Regelungen bestimmt. In Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen ist das Tragen sichtbarer religiöser Symbole bei hoheitlichen Amtshandlungen gesetzlich untersagt. Berlin hat ein Neutralitätsgesetz, das das Kopftuch bei bestimmten juristischen Tätigkeiten verbietet. Auch in Nordrhein-Westfalen wurde das Tragen eines Kopftuchs während Verhandlungen für ehrenamtliche Richterinnen untersagt. In vielen Bundesländern gelten ähnliche Regelungen für Rechtsreferendarinnen und Staatsanwält:innen bei hoheitlichen Aufgaben. Sollte in einem Bundesland keine spezielle Regelung existieren, greift § 34 BeamtStG, der Beamte zu neutralem Verhalten verpflichtet und das Tragen religiöser oder weltanschaulicher Symbole untersagt, wenn dadurch Zweifel an der Unparteilichkeit und Neutralität der Amtsperson entstehen könnten.

 

[2] Grundsätzlich: In Berufen in denen man als „Staat“ nach außen auftritt also als Richterin & Staatsanwältin ist das Tragen eines Kopftuchs untersagt. Anders ist das z.B. als Rechtsanwältin oder in anderen „privaten“ Berufen, in denen man nicht als Repräsentant des Staates auftritt.

Abschließende (persönliche) Gedanken:

Entscheidungen werden nicht selten im Einklang mit persönlichen oder religiösen Werten getroffen. Ist das noch neutral, lässt sich fragen? Muss nicht vielmehr jede richterliche Entscheidung allein auf der Grundlage des Grundgesetzes und der geltenden gesetzlichen Regelungen erfolgen? Zweifellos – und doch: Das Grundgesetz selbst beginnt mit einem Gottesbezug:

 

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen […] hat sich das Deutsche Volk [...] dieses Grundgesetz gegeben.“

 

Dieser Satz aus der Präambel ist juristisch nicht bindend, aber symbolisch aufgeladen. Er verweist auf ein Wertefundament, das auf Verantwortung, Ethik und Menschlichkeit gründet. Das Grundgesetz ist nicht im luftleeren Raum entstanden, sondern aus einem historischen und ethischen Selbstverständnis heraus – einem, in dem auch Religion eine Rolle spielte, neben vielen anderen weltanschaulichen Einflüssen. Recht ist niemals rein technisch oder wertfrei. Es bringt – ob im Grundgesetz oder in Einzelgesetzen – immer auch eine Vorstellung von Gerechtigkeit, gesellschaftlichem Miteinander und Verantwortung zum Ausdruck. Gleichzeitig steht Recht selten für sich allein. Es muss ausgelegt, abgewogen, eingeordnet werden. In diesen Auslegungsprozessen fließen auch ethische und weltanschauliche Überzeugungen ein – bewusst oder unbewusst. Der Staat soll weltanschaulich neutral sein, aber er ist nicht wertneutral. Persönliche Überzeugungen dürfen das Recht nicht ersetzen, sie dürfen es aber im besten Fall menschlich mittragen. Neutralität bedeutet nicht, frei von Überzeugungen zu sein, sondern sich der eigenen Haltung bewusst zu sein und mit ihr verantwortungsvoll umzugehen. Wer im Einklang mit seinen Werten entscheidet, handelt nicht notwendig gegen das Recht, vorausgesetzt, es ist das Recht, das den Maßstab bildet. Im besten Fall ergänzt sich beides: Das persönliche Verantwortungsgefühl und die Bindung an Recht und Gesetz. Denn Recht braucht Menschen, die nicht nur das Gesetz kennen, sondern auch die Verantwortung spüren, die mit seiner Anwendung einhergeht.

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Siri Wenig
Die Autorin arbeitet in der Redaktion des JurFuture-Magazins.