Wahlstation im Ausland - Raus aus der Komfortzone

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Wohin soll`s gehen? – Was beim Absolvieren der Wahlstation des Referendariats zu beachten ist
Bevor der Ernst des juristischen Arbeitslebens beginnt, sollten sich Referendar:innen die Chance, Auslandserfahrung zu sammeln nicht entgehen lassen. Aber was ist beim Absolvieren der Wahlstation im Ausland wirklich wichtig?

Manche Bewer­bungs­schreiben überra­schen Alex Kaufmann auch nach vielen Jahren als Ausbilder von Referendar:innen noch immer. Etwa, wenn Bewerber ihre Noten mit keinem Wort erwähnen. Oder wenn ein Kandidat schreibt, dass er gerne seine Sprach­kennt­nisse ausbauen möchte. Kaufmann, in Deutschland zugelas­sener Anwalt mit Sitz in London, der als Partner in der tradi­ti­ons­reichen Londoner Kanzlei Fladgate LLP Referendar:innen ausbildet, kann bei solchen Schreiben gewöhnlich nur den Daumen senken: „Sinnvoll mitar­beiten kann man hier nur, wenn man schon gut bis sehr gut Englisch spricht. Es ist ein engli­scher Job – das muss jedem klar sein, der nach London will.“

So richtig klar scheint aller­dings vieles nicht zu sein, wenn es darum geht, eine Stage im Referen­dariat außerhalb des Geltungs­be­reichs von BGB und Straf­ge­setzbuch zu absol­vieren. Was fern der Heimat passiert – darum rankt sich so mancher Mythos. Im Internet kursieren zuhauf Erfah­rungs­be­richte, in denen es um spektakuläre Partys über den Dächern von Metro­polen, leckere Häppchen bei illustren Empfängen oder nette Ausflüge geht. Und am Rande darum, dass es ja auch noch eine Ausbil­dungs­stelle gab.

Keine Frage: Solche Wahlstationen oder manchmal auch Tauch­sta­tionen gibt es. Dass viele Kanzleien dagegen aber hohe – oder besser gesagt: normale – Anfor­de­rungen stellen, geht manchmal etwas unter. Nach einer kurzen Einar­bei­tungszeit sollen die Referendare gerne richtig mitar­beiten – ihrem fortge­schrit­tenen Ausbil­dungs­stand entspre­chend. „Wir arbeiten Referendare rund vier Wochen ein. Danach kann man in der Regel gut auf ihre Arbeit zurückgreifen“, sagt etwa Jürgen R. Ostertag, Partner der Kanzlei Tarter Krinsky & Drogin LLP in New York. Referendare würden behandelt wie First-Year-Associates.

 

Referendariat im Ausland ohne fundierte Sprachkenntnisse?

Anwälte wie Kaufmann oder Ostertag suchen junge Jurist:innen, die motiviert und fit sind. Ein Prädikatsexamen ist dabei nicht Pflicht. Um festzu­stellen, wer zu ihnen passt, führen viele Ausbilder im Ausland lieber ausführliche Telefon­in­ter­views mit inter­essanten Kandi­dat:innen. Dabei wird mindestens ein Teil in der Landes­s­prache absol­viert. Ostertag lässt sich von Bewerber:innen auf Englisch einen Fall aus der Ausbildung schildern, inklusive Lösungs­vor­schlag. „Diese Fähigkeit ist nicht nur in der Prüfung, sondern auch im Arbeit­salltag relevant“, sagt der Anwalt. Sprach­kennt­nisse eignet man sich nicht in der Wahlstation an, Sprach­kennt­nisse hat man vorher – das ist auch die Einstellung einiger Prüfungsämter. In Thüringen etwa dürfen nur Kandi­dat:innen ins Ausland, die ihre Sprach­kennt­nisse nachge­wiesen haben.

Auch mit eher durch­schnitt­lichem Englisch, Französisch oder Spanisch lässt sich natürlich ein Platz in einer Kanzlei im Ausland finden. Nur entspricht dann die Arbeit, wenn man denn einen Platz ergattert, inhaltlich kaum dem Ausbil­dungs­stand, und der Frust könnte groß sein – sowohl bei den Ausbilder:innen als auch bei den Referendar:innen. Wer wirklich etwas aus der Wahlstation mitnehmen will, sollte seine Sprach­kennt­nisse frühzeitig aufpo­lieren. Ein LL.M., der vor dem Referendariat absol­viert wurde, ist gern gesehen. Auch sonstige Schul- oder Studi­en­auf­ent­halte im Ausland. Ansonsten gilt: An Mandan­ten­gesprächen teilnehmen, selbstständig Schriftsätze oder Verträge formu­lieren? – Fehlan­zeige.

Verschenkt ist die Zeit natürlich trotzdem nicht. In ein fremdes Land einzut­auchen, Kennt­nisse zum Beispiel im Common Law zu sammeln oder einfach zu sehen, wie der Rechts­markt anderswo funktio­niert, all das kann später im Berufs­leben großen Wert haben.

Das gilt besonders dann, wenn die Station in einer Kanzlei absol­viert wird. Hier ist der Ausbilder oder die Ausbilderin oft die einzige oder einer der wenigen deutschen Ansprech­partner:innen. In Außenhan­dels­kammer, Auswärtigem Amt oder bei der Gesell­schaft für Inter­na­tionale Zusam­men­arbeit dagegen – um einige populäre Anlauf­stellen für Referendar:innen zu nennen – wuseln naturgemäß zahlreiche deutsche oder deutsch­spra­chige Mitar­beiter:innen durch die Gänge. Die Wahr­schein­lichkeit, sich während der gesamten Zeit der Wahlstation in einer deutschen Blase zu bewegen, ist hoch. Zumal auch häufig noch Zimmer in Wohnge­mein­schaften an die Nachkömmlinge weiter­ge­reicht werden. Was aber natürlich nicht nur Nachteile hat: Zwar bewegt man sich auf einge­tre­tenen Pfaden. Auf der anderen Seite fällt im Vorfeld viel Organi­sation weg, was Referendar:innen im Prüfungsstress als Pluspunkt verbuchen dürften.

 

Richtig bewerben für die Wahlstation

Was Anwält:innen zum Teil ärgert: Regelmäßig kommt es vor, dass sich Bewerber:innen nur notge­drungen bei Kanzleien bewerben, weil sie sich zuvor bereits Absagen bei Auslands­han­dels­kammer oder Auswärtigem Amt geholt haben. Dort haben Bewerber:innen schließlich schon frühzeitig Gewissheit, ob sie angenommen werden. Die Unter­lagen müssen zum Teil schon 18 Monate vor Antritt der Stelle eingehen. Kanzleien sind da flexibler. „Ich empfehle, Bewer­bungen im ersten halben Jahr des Referen­da­riats abzuschicken“, sagt Ostertag. „Wenn es passt, kann im Ausnah­mefall aber auch mal ein Vorlauf von zwei Monaten reichen.“ Es „passt“ aber eben nur dann, wenn wirklich zu spüren ist, dass der Kandidat oder die Kandidatin für den Anwalts­beruf brennt – und nicht ein verhin­derter Diplomat ist.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst – das trifft also für die Bewerbung bei Kanzleien regelmäßig nicht zu. „Ich vergebe nicht einen Platz, nur weil die Bewerbung als erste eintrifft“, sagt etwa Kaufmann. „In der Regel entscheide ich mich rund neun Monate vorher.“ Statt aufs Tempo zu drücken, sollten sich Bewerber also lieber Mühe geben, maßgeschnei­derte Bewer­bungen zu verschicken: Was kann man der Kanzlei bieten, welche Fähigkeiten und Kennt­nisse bringt man mit und warum passt man zum Profil der Kanzlei? Gerade in ausländischen Büros, in denen mitunter überhaupt nur ein Anwalt oder Anwältin deutsche Referendar:innen ausbildet, ist es wichtig, den oder die künftige vorgesetzte Person namentlich anzuschreiben und sich nicht durch ein liebloses „Dear Sir or Madam“ zu disqua­li­fi­zieren.

Anders läuft das Prozedere bei inter­na­tio­nalen Großkanzleien, die auch Ableger in Deutschland haben. Fresh­fields Bruckhaus Deringer ermöglicht es seinen Referen­daren zum Beispiel, die Wahlstation weltweit in den Büros der Kanzlei zu absol­vieren. „Das geschieht flexibel“, sagt Helen Reck, ehemals Regional Head of Human Resources bei Fresh­fields in Deutschland und Österreich. „Es orien­tiert sich einer­seits an den Wünschen der Referendare und Referen­da­rinnen und gleich­zeitig an den Einsatzmöglich­keiten und dem Bedarf vor Ort.“ Denn schließlich wolle man den Referen­dar:innen auch im Ausland eine echte Mitarbeit an Mandaten sowie einen inten­siven Einblick in die Arbeit ermöglichen.

 

Ausbildung im Ausland: ja, aber wann?

Die Entscheidung, wohin es gehen soll, muss gut durch­dacht sein – das Gleiche gilt für die Entscheidung über das Wann. Obwohl es in vielen Bundesländern möglich ist, auch andere Stationen – etwa Teile der Anwalts­station oder der Verwal­tungs­station – im Ausland abzuleisten, ist die Wahl­station für viele Referendar:innen die Einzige, bei der das wirklich in Frage kommt. Zu einem früheren Zeitpunkt steht schließlich noch die schrift­liche Prüfung vor der Tür. Auf die wichtigen Klausu­ren­kurse zu verzichten oder sich in der heißen Phase eine Auszeit im Repetitorium zu nehmen – das ist häufig nur eine Option für Überflieger mit gesundem Selbst­be­wusstsein. Anderer­seits sind die drei letzten Monate der Ausbildung dazu prädesti­niert, sich bei einem möglichen künftigen Arbeit­geber zu profi­lieren. Erfahrene Recruiter in Kanzleien beruhigen aber: Wenn die Zeit nachvoll­ziehbar sinnvoll genutzt wurde, sei das in jedem Fall ein Plus für den Lebenslauf. All die Partys, Empfänge und Ausflüge, die man nebenbei noch so mitge­nommen hat, müssen ja nicht erwähnt werden.

Extra-Tipp

Interesse an einer Wahlstation im Ausland? Dann sind auch die Auslandsvereine des Deutschen Anwaltvereins eine gute Adresse! Hier findet ihr die Kontaktdaten.

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Katja Gersemann
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