Vom öffentlichen Dienst in die Anwaltschaft – drei Menschen, drei Erfahrungen

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Nur, wer sich ändert, bleibt sich treu - Vom Richter zum Rechtsanwalt: Ein Wechsel zwischen Justiz und Anwaltschaft. (© kallejipp/photocase.de)
Wofür sich durch ein Jurastudium und zwei Examina quälen? Was ist besser? Die Arbeit in der Justiz oder in der Anwaltschaft? Drei Lebensläufe zeigen, wie junge Juristinnen und Juristen ihren Platz finden.

Vom Traumberuf Richter zum Anwaltsberuf: Ein Wechsel

Für Volker Bache stand im Grundstudium fest, was er nach dem Abschluss an der Universität beruflich tun wollte: als Richter arbeiten. „Es war mein Traumberuf“, erinnert sich der 37-jährige Bonner. Ihm liege „das Streitschlichtende, die ruhige, ausgeglichene Herangehensweise an Fälle.“

So blieb er zunächst der Tradition in seiner Familie treu, wo es immer einen „Hang zum Staatsdienst“ gegeben habe. Seine Karriere begann Volker Bache an der 18. Zivilkammer des Bonner Landgerichts, wo er das private Baurecht für sich entdeckte. Dort zeige sich „die schöne Seite der Justiz, weil im Baurecht oft technisch komplexe Sachverhalte entscheidungserheblich sind“. Deren Aufklärung sei meist erst durch teure Sachverständige möglich, „weshalb hier die ausgleichende Funktion der Justiz besonders gefragt ist.“

Da für Richter auf Probe noch keine Ortsbindung gilt, sind Standort- und Rechtsgebietswechsel gängige Praxis und im Sinne eines Erfahrungsgewinns auch sinnvoll. Dass das mit Blick auf die Familie und die Work-Life-Balance nicht un - bedingt auf Gegenliebe stößt, verständlich. Aus Baches Sicht bedenklich ist, „dass Sparzwang und Personalmangel in der Justiz oft zu einem Diktat der Lücke führen“. Angesichts verwaister Dezernate an vielen Gerichten können Einsatzwünsche kaum noch berücksichtigt werden. Bibliotheken und technische Ausstattung seien häufig veraltet, eine Spezialisierung so kaum möglich. „Aktive Richter sind offenkundig ein wenig aus dem Blick geraten“, urteilt Bache, was mit Blick auf eine hoch spezialisierte Anwaltschaft in komplizierten Fällen misslich werden könne. „Überspitzt ausgedrückt, sitzt man dann in der Mitte, soll entscheiden und merkt, die Fachkompetenz, die links und rechts der Richterbank steht, hat man nicht.“

Nach drei Jahren als Richter ließ ihn dieses „Konglomerat an Gründen“ 2017 in den Anwaltsberuf wechseln. Spezialisiert auf das private Bau- und Immobilienrecht, berät Volker Bache heute für Redeker Sellner Dahs von Bonn aus Mandanten. Wie in Kanzleien dieser Größe üblich, arbeiten bei Redeker, je nach Umfang des Mandats, interdisziplinäre Teams spezialisierter Anwälte zusammen. Auf Dauer, so sagt Volker Bache, sei die „Perspektive eine ganz andere“, auch in finanzieller Hinsicht.

 

 

Über Umwege in die Anwalt­schaft

Auch Jan Mädler (37), aus dem Leipziger Büro von Redeker, zog es auf dem Umweg über die Justiz in die Anwalt­schaft.

Zunächst studierte er an der Fachhoch­schule in Meißen um Diplom-Verwal­tungswirt zu werden. „Das war für mich wegen der sehr breiten Studien­inhalte damals attraktiv“, sagt der heute mit Bau-, Vergabe- und Wirtschafts­ver­wal­tungsrecht befasste Associate. Nach den ersten Semestern merkte er, „dass er sich „vertieft mit rechtlichen Strukturen beschäftigen und eigenständig arbeiten wollte.“

Er zog das Fachhoch­schul­studium durch, wechselte nach Jena, später Leipzig, und studierte Jura. Als Referendar und wissen­schaft­licher Mitarbeiter sammelte er bei der Deutschen Bahn und in verschiedenen Wirtschafts­kanzleien Praxis­er­fahrung, bevor er 2017 im Strafrecht promovierte und zunächst Staats­anwalt wurde.

Wie in Sachsen üblich, war Jan Mädler nach dem zweiten Staats­examen zunächst als Richter auf Probe angestellt. Auch ihn überzeugte die Justiz als Arbeit­geberin letztlich nicht: „Zu gering die Chancen sich zu spezia­li­sieren, zu wenig Einfluss auf die Rechts­gebiete, in denen man sich bewegt“, sagt er rückblickend.

Das habe ihn irgendwann gestört. Mädler: „Ich hatte ja Erfahrung im öffent­lichen Recht und im Vergaberecht, es war mir wichtig, daran anknüpfen, mir eine Spezia­li­sierung, Know-how aufbauen zu können.“ So kehrte er dem Staats­dienst den Rücken, arbeitet seit 2018 im Leipziger Büro von Redeker. Mit drei Kollegen berät er dort Mandanten im Vergaberecht, sowie im öffent­lichen Bau-, Förder­mittel- und Kommunal­ab­ga­benrecht.

Zumeist sind es öffentliche Auftraggeber. Er schätze den kollegialen Austausch und das direkte Feedback, das man durch die Mandanten erfahre. Man merke schnell, „dass man wirklich etwas bewirkt und der Mandant glücklich ist, wenn man im Team seine Frage oder das bestehende Problem rechts­sicher lösen konnte“, sagt Mädler. Bei einem Staats­anwalt, der ein Einzel­kämpfer-Dasein friste, sei das schwieriger. „Da kommen ja die Beschul­digten am Ende nicht und bedanken sich.“

 

 

Einmal hin und wieder zurück: Vom Rechts­re­fe­rendar beim EuGH zum Partner einer bundesweit arbeitenden Kanzlei

Scrabble-Buchstaben "Time for Change"Es ist an der Zeit für einen Wechsel: Vom Richter zum Rechtsanwalt - Von der Justiz zum Anwaltsberuf.

 

Einen ungewöhnlichen Exkurs in die Arbeit auf Justizseite machte auch Borbála Dux aus Köln. Als Tochter ungarischer Spätaussiedler, schon als Kind oft umgezogen, ihr Vater ist Neurobiologe, wohnte sie neben Köln und Szeged schon in München, San Francisco und Paris. Über den deutsch-französischen Masterstudiengang an den Universitäten von Köln und Paris erwarb sie die Maîtrise en droit, promovierte und wurde 2012 Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Köln.

Im justiznahen Feld der „dispute resolution“ (Konfliktlösung, Prozessführung) sammelte sie Praxiserfahrung an diversen deutschen Gerichten, vertrat meist Beklagte in Massenverfahren, etwa eine englische Lebensversicherung gegen Kapitalanleger. „Da bekommt man schon einen guten Eindruck davon, wie unterschiedlich Richter arbeiten“, berichtet Dux. Mit Blick auf Motivation und Arbeitsethos sei „die Palette enorm“ – Fleiß und akribische Prozessleitung einerseits, phlegmatische Vergleichskultur auf der anderen. Die Justiz schien ihr für ernsthafte Wechselgedanken zu dieser Zeit „irgendwie nicht glamourös genug“.

Das änderte sich, als ein befreundeter Kollege ihr den Tipp gab, dass am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine Stelle für Rechtsreferenten neu zu besetzen sei. Richter und Generalanwälte in Luxemburg verfügen über ein „Kabinett“ mit drei bis vier Referenten, die sie selbst auswählen dürfen. „Viele sind Professoren, die Mitarbeiter aus ihren Lehrstühlen mitbringen oder Menschen, die sie aus ihren jeweiligen Heimatländern kennen“, erklärt Borbála Dux, „das Vertrauensverhältnis ist sehr eng“. Ohne größere Erfahrungen im Unionsrecht, aber mit der erforderlichen Sprachexpertise – die Arbeitssprache am EuGH ist Französisch – bewarb sie sich bei Prof. Dr. Thomas von Danwitz und meisterte das „strenge Auswahlverfahren mit Einzelgesprächen, Aktenvortrag und schwierigen, auch rechtsvergleichenden völkerrechtlichen Fragen“.

Sie pendelte gut ein Jahr von Köln nach Luxemburg, bearbeitete dort komplizierte zoll- und umsatzsteuerrechtliche Fragen. Aufgrund des hohen diplomatischen Sprachniveaus „teilweise mit Wörterbüchern in der Hand“, wie sie erzählt. Auch bei einer asylrechtlichen Grundsatzentscheidung zu den rechtlichen Anforderungen an die Abschiebehaft war sie beteiligt. „Es war eine interessante und sehr arbeitsintensive Zeit, die ich nicht missen wollen würde“, sagt die 38-Jährige. „Was mich aber gestört hat: Das war zu viel Back-Office. Man sitzt hauptsächlich in seinem Kämmerlein und arbeitet seinem Richter zu.“

Sie wechselte zunächst in ihren alten Job und arbeitete noch mehr als drei Jahre bei Freshfields, wo sie unter anderem LKW-Hersteller gegen Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit dem LKW-Kartell vertrat, und wurde 2018 Partnerin bei Luther in Köln. Seitdem ist sie Teil des bundesweiten Complex Disputes Teams von Luther, das unter anderem mit dem VW-Dieselskandal befasst ist.

„Als EuGH-Referentin hat mir das Gestaltende gefehlt, das ich als Anwältin hatte“, sagt sie rückblickend. Das gelte für die Beratung und die Prozessführung gleichermaßen. „Anwalt zu sein ist vielseitiger“, sagt Borbála Dux. „Ich bin am Drücker, kann viel mehr kreativ gestalten, bin konsequent in der Sache und kann jederzeit intervenieren.“

In ihrem Job lerne sie Menschen aus unterschiedlichsten Industrien kennen, schwärmt die quirlige Rechtsanwältin. „Das gefällt mir viel besser, als dieses fließbandmäßige Abarbeiten von Akten, die einfach kommen und die ich nicht beeinflussen kann.“ Henry Ford hatte wohl Recht als er feststellte: „Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist".

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Martin Dommer
Köln | Der Autor ist Journalist und schreibt regelmäßig für Anwaltsblatt und Anwaltsblatt Karriere.