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Der Koalitionsvertrag der Ampel formuliert das Ziel: „Gerichtsentscheidungen sollen grundsätzlich in anonymisierter Form in einer Datenbank öffentlich und maschinenlesbar verfügbar sein.“ Davon ist Deutschland noch sehr weit entfernt. Nur rund ein Prozent aller Entscheidungen ist veröffentlicht. Selbst die höchsten Gerichte liegen nur bei einem Anteil von etwa 30 bis 40 Prozent. Daten jedoch sind der Treibstoff einer digitalen Gesellschaft. Und bei gerichtlichen Entscheidungen handelt es sich um sehr hochwertige Daten. Während Unternehmen wie OpenAI riesige Sprachmodelle entwickeln und mit Systemen wie ChatGPT Furore machen, besteht das Risiko, dass Deutschland technisch hinterherhinkt und eine Chance verpasst.
„Daten sind die Grundlage für technische Innovationen. Deshalb würden wir es begrüßen, wenn mehr gerichtliche Entscheidungen veröffentlicht würden“, sagt Alisha Andert, Vorstandsvorsitzende des Legal Tech Verbands Deutschland. „Derzeit gibt es schon verschiedene Projekte, die zum Beispiel die Anonymisierung von Gerichtsurteilen betreffen. Wir würden uns wünschen, dass diese Bestrebungen, die über die Bundesländer verteilt sind, zu einer einheitlichen Lösung zusammengeführt würden.“ Das könne ein großer Hebel für zukünftige Geschäftsmodelle sein. „Die gewonnene größere Transparenz wäre auch eine Chance für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen, Risiken in rechtlichen Auseinandersetzungen besser einschätzen zu können.“
Für das Training von Sprachmodellen stehen in Deutschland derzeit öffentlich etwa 70.000 bis 80.000 Urteile frei zur Verfügung. Die Verlage Juris und Beck verfügen jeweils über etwas mehr als eine Million Urteile. „Das ist aber immer noch nur ein Bruchteil aller Urteile und sehr weit von den Datenmassen entfernt, die große Sprachmodelle für ihr Training brauchen“, sagt Dirk Hartung, Executive Director des Center for Legal Technology and Data Science an der Bucerius Law School. „Je mehr Daten verfügbar sind, desto besser sind die Modelle.“ Selbst wenn ein anderer Ansatz verfolgt und eines der großen existierenden Sprachmodelle dafür genutzt werde, Informationen aus einer Datenbank aufzubereiten, brauche es immer noch die entsprechenden Daten – Urteile, die nicht veröffentlicht werden, können auch nicht ausgewertet werden.
Für die geringe Abdeckung gibt es verschiedene Gründe. Zum einen setzen die Gerichte für die Veröffentlichung von Entscheidungen eine Veröffentlichungswürdigkeit voraus. Wann diese Voraussetzung vorliegt und wann nicht, entscheiden sie in eigenem Ermessen. Zum anderen hat sich in Deutschland die Haltung durchgesetzt, dass Entscheidungen vor der Veröffentlichung anonymisiert werden müssen. Beide Faktoren verbunden mit einer nicht gerade üppigen Personalausstattung in den Gerichten führt dazu, dass Entscheidungen etwa auf Amtsgerichtsebene so gut wie nie veröffentlicht werden.
Prof. Dr. Dr. Hanjo Hamann von der EBS Law School hat die Transparenz von Entscheidungen in Deutschland analysiert. Das Problem ist schon seit Jahren bekannt. Seit 1970 sei die Publikationsdichte in etwa gleich niedrig, sagt Hamann. Er kritisiert die aus seiner Sicht „verfehlten Dogmen von Veröffentlichungswürdigkeit und Anonymisierung“. Diese halte er für korrekturbedürftig. „Richter haben keinen Anreiz zur Veröffentlichung von Entscheidungen und setzen sich dadurch nur dem Risiko von kritischer Beobachtung aus.“ Es bedürfe eines Umdenkens in Gerichten und Justizverwaltung, was es bedeutet, „Im Namen des Volkes“ Recht zu schreiben und welches hohe Gut die Transparenz hoheitlicher Rechtstexte im Digitalzeitalter geworden ist. „Recht und Rechtsprechung dürfen kein Herrschaftswissen sein – weder für gut informierte Anwälte noch für Abokunden juristischer Fachverlage“, sagt Hamann.
„Gerichtsverhandlungen finden im öffentlichen Raum statt. Jeder, der möchte, kann eine Gerichtsverhandlung besuchen und hört dort dann auch die Namen der Beteiligten“, stellt auch Dirk Hartung von der Bucerius Law School fest. „Es gibt Fälle, bei denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, etwa wenn Kinder beteiligt sind. Sie machen aber nur einen ganz kleinen Teil der Rechtsprechung aus.“
Die Vorgabe, dass Entscheidungen nur anonym veröffentlicht werden sollen, entspringt deshalb aus seiner Sicht nicht dem Datenschutz und ist keine rechtliche Vorgabe, sondern folgt vielmehr einem Bedürfnis der Beteiligten. „Dem Staat sind dadurch bisher keine Nachteile entstanden, also hat es sich durchgesetzt. Weil die Anonymisierung aber zur Voraussetzung gemacht wurde, war es bisher nicht sinnvoll, alle Entscheidungen zu veröffentlichen.“ Für eine vollständige Anonymisierung aller Entscheidungen fehle es an dem notwendigen Personal. Die Justiz habe es bisher als ausreichend erachtet, die Entscheidungen der obersten Gerichte zu veröffentlichen, sagt Hartung.
Hartung hat mit einem Team im Rahmen des Forschungsprojektes HILANO (Human-in-the-Loop Lernverfahren für verteilte inkrementelle Anonymisierung) ein Verfahren entwickelt, dass die Anonymisierung von Schriftsätzen deutlich beschleunigen kann. Dafür wird ein System darauf trainiert, die Entitäten in einem Schriftsatz zu erkennen und herauszulöschen oder durch einen Platzhalter zu ersetzen. Das System markiert die entsprechenden Text-Passagen, der Bearbeiter kann dann entscheiden, ob es Personennamen oder Unternehmen richtig erkannt hat und gibt die Änderungen frei. Der Prozess der Anonymisierung wird dadurch drei- bis fünfmal schneller.
„Obwohl die Anonymisierung inzwischen technisch möglich ist, gibt es noch politische und organisatorische Hindernisse, die es zu bewältigen gilt “, sagt Hartung. Zum einen sei da die Abstimmung unter den Bundesländern, aber auch die Abstimmung zwischen Justizverwaltung und Gerichten. „Es ist im Augenblick noch so, dass zu wenig Menschen finden, dass das wichtig ist.“

Dirk Hartung hofft, dass es bei der digitalen Veröffentlichung von Urteilen bald Fortschritte gibt.
„Österreich, Kanada oder Singapur sind bei diesen Fragen schon sehr viel weiter und beginnen schon jetzt mit entsprechenden Tests“, sagt der Wissenschaftler. „Ich vermute, dort werden schon die ersten Ergebnisse vorliegen, bevor wir überhaupt angefangen haben.“ Man dürfe aber auch nicht vergessen, wie viel sich schon bei der Justiz getan habe. „Noch 2015 hätte ich nicht gewusst, wen ich für Fragen zur Digitalisierung bei den Gerichten hätte anrufen sollen“, sagt Hartung. Inzwischen gebe es zig Projekte und Menschen die sich intensiv mit diesen Fragen beschäftigen.
Auf der Plattform iur.crowd können Anwälte Gerichtsentscheidungen selbst hochladen. Die Entscheidungen werden von einem Programm analysiert, der Anwalt bekommt dann Vorschläge für eine Anonymisierung, die er freigeben muss. Noch ist das Angebot auf Migrationsrecht beschränkt, soll aber bald erweitert werden. Darüber hinaus sammelt iur.crowd öffentlich zugängliche Gerichtsentscheidungen und fasst diese in einer Datenbank zusammen. In einem vorläufigen Test können Juristen die Datenbank für Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Die Datenbank ist über eine Schnittstelle mit GPT 3.5 und GPT 4 verbunden, den großen Sprachmodellen aus dem Hause OpenAI, auf denen auch das Programm ChatGPT basiert.
Die KI findet in den Urteilen Argumente für bestimmte Positionen, die die Rechtsanwälte dann in ihren Schriftsätzen verwenden können. Die Urteile sind hierbei hinterlegt, sodass die Juristen auch nachvollziehen können, woher die Textabschnitte stammen.
„Vor einiger Zeit habe ich das Argument gehört, dass man ja gar nichts mit den Entscheidungen anfangen könnte, wenn sie alle veröffentlicht würden“, sagt Geschäftsführer Frederik Tholey. „Das ist schon Wahnsinn, gerade dafür gibt es ja StartUps wie uns, die an Produkten arbeiten und Lösungen suchen.“ Tholey zweifelt, dass das Ziel der Ampelkoalition kurzfristig umgesetzt werde. „In dem Tempo, wie es vorangeht, dauert das zehn Jahre, bis wir vielleicht 60 oder 80 Prozent der Entscheidungen veröffentlicht haben.“ So hätte es schon im vergangenen Jahr etwa eine entsprechende Datenbank in Bayern geben sollen. Der Termin wurde dann abgesagt, weil es Bedenken gab, dass die Anonymisierung nicht gut genug sei. Auch die geplante zentrale Datenbank des Bundes NeuRIS (Neues Rechtsinformationssystem) tritt auf der Stelle. Wann das Portal, das auch eine Anlaufstelle für Bürger sein soll, fertiggestellt wird, ist derzeit offen.
Für Unsicherheit sorgt derzeit auch eine Klage vor dem Landgericht Hamburg gegen die gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank openJur. Die Datenbank hatte einen Beschluss eines Verwaltungsgerichts veröffentlicht, der vom Gericht unzureichend anonymisiert worden war. Würde sich der Kläger durchsetzen, stünde openJur vor dem Aus. Dies hätte aber auch grundsätzlich Auswirkungen auf den Umgang mit Gerichtsentscheidungen und deren Veröffentlichung in Deutschland. „Wir schauen uns das sehr genau an“, sagt Tholey.
Jörg Offenhausen, Partner bei der Wirtschaftskanzlei activelaw in Hannover und Geschäftsführer des German Legal Tech Hub, hat Verständnis dafür, dass nicht alles von heute auf morgen umgesetzt werden kann. „Die Justiz ist ein Tanker, kein Schnellboot“, sagt Offenhausen. „Dass mehr Gerichtsentscheidungen veröffentlicht werden sollten, ist ein Thema, das aus meiner Sicht bei den Verantwortlichen in der Politik angekommen ist.“
Durch die Präsenz von ChatGPT würden immer mehr Anwälte künstliche Intelligenz in der Kanzlei nutzen wollen. „Es gab schon vorher Anwendungen, aber im vergangenen Jahr hat die Technik noch einmal einen richtigen Sprung gemacht.“ Dass nur ein kleiner Teil aller Gerichtsentscheidungen veröffentlicht sei, heiße nicht, dass es keine Daten gebe.
„Allein in unserer Kanzlei mit etwa 40 Anwälten kommen wir über die Jahre wahrscheinlich auf 200.000 bis 300.000 Urteile. Das sind genügend Daten für eine Auswertung“, sagt Offenhausen. Für Kanzleien, die in bestimmten Rechtsgebieten nur wenige Fälle bearbeiten, könnten sich hingegen Pooling-Lösungen anbieten – also gemeinsame Datenbanken mit anonymisierten Dokumenten mit anderen Anwälten. „Wir stehen vor einer Transformation. Rechtsanwältinnen und -anwälte sollten sich jetzt fragen: Welche Daten habe ich? Und welche Schlussfolgerungen könnte ich daraus ziehen?“ Die Möglichkeiten sind aus seiner Sicht schon jetzt vielfältig: Sei es die Bestimmung von Erfolgsaussichten einer Klage bis zur Höhe von Schadensersatzansprüchen.
Ein viel größeres Hindernis sieht der Rechtsanwalt im deutschen Fremdbesitzverbot. „Wenn wir nicht zulassen, dass Geld in den Markt kommt, dann geht das Geld halt woanders hin und finanziert dort Innovationen“, sagt Offenhausen. „Hierin sehe ich das größere Risiko, technologisch überholt zu werden.“
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