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Rund neunzig Minuten lang stellten sich die drei den Fragen eines überwiegend jungen Publikums. Wer vorher noch zweifelte, worin der Reiz der Strafverteidigung eigentlich liegt, bekam an diesem Nachmittag eine ziemlich anschauliche Antwort.
Die Antworten auf die Einstiegsfrage, wie der persönliche Werdegang der einzelnen Panelist:innen aussehe, fielen erfrischend unglamourös aus. Bei einigen sei die Entscheidung sehr spontan gefallen, andere hätten das Strafrecht bewusst mit weiteren Rechtsgebieten kombiniert – so etwa Robert Podgajny, der neben dem Strafrecht auch im Verkehrsrecht tätig ist. Er nannte zudem einen ganz eigenen Beweggrund: Mit der Polizei sei er nie richtig warm geworden, da habe die Verteidigerbank schlicht besser gepasst.
Linck und Podgajny verband außerdem ein ähnlicher Eindruck aus dem Studium: Das Strafrecht habe sich dort am ehesten „handfest“ angefühlt, man wisse, womit man es zu tun hat. Einig waren sich die drei darin, dass das Strafrecht ein eigenes Biotop sei. Die Kolleg:innen in der Strafrechtsszene seien ein ganz eigener Menschenschlag, der sich spürbar von Anwält:innen anderer Rechtsgebiete unterscheide. Gerade das sei für sie ein zusätzlicher Anreiz gewesen, den Weg ins Strafrecht einzuschlagen – und mache für alle drei bis heute einen Teil des Reizes aus. Wer einmal drin sei, wolle diese Szene nicht mehr missen.
Zuerst wurde besprochen, was ein:e Strafverteidiger:in überhaupt können müsse. Juristisches Handwerkszeug allein reicht nach Ansicht des Podiums nicht aus. Zur Grundausstattung gehöre Kommunikationsstärke ebenso wie eine gute Menschenkenntnis. Wer keine Freude am Umgang mit Menschen habe, sei in diesem Beruf falsch. Dazu komme eine Grundhaltung: Strafverteidiger:innen stünden immer auf der Seite des Schwächeren. Das zu verkörpern sei das A und O im Strafrecht. Auch wenn die allgemeine Wahrnehmung dem Beruf oft wenig Verständnis entgegenbringe: Verachtung gegenüber den eigenen Mandant:innen dürfe man sich im Berufsalltag – selbst bei schweren Straftaten – nie erlauben.
Und dann ist da noch eine Fähigkeit, die im Studium niemand lehrt: kontrolliert verlieren können. Wer verteidigt, erkämpft nicht in jedem Verfahren den Freispruch. Oft gehe es in der Hauptverhandlung vielmehr darum, das Ergebnis innerhalb des realistischen Rahmens noch zu verschieben, etwa bei der Strafhöhe oder der Bewährungsfrage. Darin liege häufig der eigentliche Erfolg der Verteidigung. Auch die Entwicklung, dass immer häufiger Strafverteidiger Bilder mit Mandaten posten würden, in denen sie sich brüsten würden, alle Verfahren mit Einstellungen beenden zu können, sei kritisch zu betrachten – ebenso wie leere Versprechen, mit denen manche Kolleg:innen arbeiteten. „Ich frage mich dann immer, ob diese Kollegen als Fachgebiet Einstellungen haben“ so Podgajny. Wichtig sei zudem, strukturiert zu arbeiten und mutig zu bleiben. Wer im Gerichtssaal ständig im Fokus steht, brauche außerdem Resilienz. Auch sei es wichtig auf Menschen eingehen zu können, um mit schwierigen bzw. auch schwerstkriminellen Mandanten zurecht zu kommen.
Beim Thema Mandantenumgang wurden die drei grundsätzlich. Ehrlichkeit sei die eigentliche Geschäftsgrundlage, denn Mandant:innen wollten keine leeren Versprechen. Vor allem aber brauche es Empathie. Oder, wie es auf dem Podium hieß: „Das erste Schloss, das es zu knacken gilt, ist der Mandant. “Wie viel Ehrlichkeit gegenüber Mandant:innen wert sein kann, machte Podgajny an einem Fall aus seiner eigenen Praxis deutlich. Ein Mandant habe für sich nur zwei denkbare Ausgänge gesehen, „Knast oder Palast“, also entweder Gefängnis oder Freispruch, dazwischen gebe es nichts. Podgajny habe ihm diese Alles-oder-nichts-Haltung in langen Gesprächen ausreden können: Statt arrogant auf den Freispruch zu pokern, solle er die angebotene einvernehmliche Verfahrensbeendigung annehmen und die Sozialstunden leisten. Der Mandant folgte dem Rat und bedankte sich später ausdrücklich bei seinem Verteidiger. Ohne offene Worte hätte es diesen Ausgang nie gegeben. Zugleich zeigt der Fall beispielhaft, was das Podium mit kontrolliertem Verlieren meinte.
Offen sprachen die drei auch über anstrengende Seiten des Berufs. Eine Beobachtung überraschte dabei besonders: Anstrengend seien oft gar nicht die Mandant:innen selbst, sondern deren nähere Verwandtschaft. Die sei nicht selten deutlich aufgeregter als die Beschuldigten und rufe dann auch schon einmal zehnmal am Tag in der Kanzlei an. Hinzu komme, dass Mandant:innen ihre Verteidiger:innen gern als für alles zuständig sähen. Hier helfe nur, die eigenen Gebiete klar abzugrenzen. Auf all das bereiten aber auch hier wieder Studium und Referendariat kaum vor – so ernüchternd ehrlich fiel die Antwort des Podiums aus. Umso wichtiger sei es, sich im Referendariat gezielt eine Kanzlei zu suchen, die einen wirklich mitarbeiten lässt, und an kleineren Aufgaben erste eigene Erfahrungen zu sammeln.
Gesprochen wurde auch darüber, ob die Panelist:innen Lieblingsdelikte hätten. Podgajny winkte ab: Jede Störung sei ihm lieber als ein Lieblingsdelikt. Er liebe gerade die Unvorhersehbarkeit des Berufs. Morgens wisse er nie, was der Tag bringen werde, und genau das mache den Beruf für ihn aus. Diese Unvorhersehbarkeit präge auch den Berufsalltag: Wie der aussieht, hänge stark davon ab, ob man angestellt oder selbstständig arbeite, wobei das Podium klar zur Selbstständigkeit tendierte. Daneben wurde auch die Vorstellung von der bundesweiten Verteidigung in spektakulären Fällen geerdet: Das sei manchmal weniger edel, als man denke. Daneben wurden auf dem Podium aber auch klare Vorlieben genannt, nämlich das Jugendstrafrecht und das Sexualstrafrecht, weil man dort besonders nah an die Menschen und ihre Geschichten herankomme.
Zum Abschluss ging es um den Schritt in die Selbstständigkeit und allgemein Tipps für die Anfänge im Strafrecht, und auch hier blieb das Podium klar: Nur das Kanzleischild aufzuhängen, reiche nicht. Es brauche ein Netzwerk und verlässliches Personal, dazu eine funktionierende IT-Infrastruktur sowie kluge Investitionen, bei denen die Fixkosten im Blick bleiben. Als praktischer Tipp am Rande fiel hier das Stichwort Vorkasse. Fehler gehörten dazu. Wichtig sei deshalb, die Mandant:innen bei Entscheidungen mit ins Boot zu holen, denn wer sie selbst entscheiden lasse, trage Fehlentscheidungen nicht allein. Auch die Frage, wie sichtbar Strafverteidiger:innen sein sollten, kam zur Sprache. Vor allem Social-Media, aber auch die richtigen Kontakte würden immer häufiger eine größere Rolle spielen.
Für das Podium war zudem eine Sache klar: Entscheidend sei, das eigene Profil zu schärfen, etwa über eine eigene Website oder gezieltes Networking. Gute Anlaufstellen dafür sind gerade für junge Jurist:innen das Forum Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins und das JurFuture-Netzwerk, über die sich unkompliziert Kontakte in die Anwaltschaft knüpfen lassen.
Nach neunzig Minuten war klar, warum die drei ihren Beruf so machen, wie sie ihn machen. Die Strafverteidigung ist fordernder und unglamouröser, als es Studium und Fernsehserien vermuten lassen, zugleich aber auch menschlicher. Das junge Publikum hat an diesem Nachmittag jedenfalls einen guten Eindruck davon bekommen, dass dieser Beruf vor allem eines verlangt: echtes Interesse an Menschen.
Mehr zu den Anfängen im Berufsleben gibt es hier: Berufseinstieg
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