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Bis heute bleibt die juristische Ausbildung ein eher elitäres Studium. Die beste Voraussetzung für die Rechtswissenschaft sind nach wie vor wohlhabende Eltern, die im günstigsten Fall selber Anwält:innen sind. Lehrbücher, Kommentare und Gesetzestexte sowie die Wohn- und Lebenskosten, die aus einem langen Studium resultieren, sind teuer und machen das Jurastudium nicht für alle Menschen zugänglich oder alle Student:innen chancengleich; von den Kosten für Repetitorien ganz zu schweigen.
An den Universitäten steckt die Nutzung geschlechterinklusiver Sprache noch in den Kinderschuhen, nur vereinzelte Lehrende beziehen alle Geschlechter und nicht nur das generische Maskulinum mit ein. Und leider kommt es immer noch zu Vorfällen an den Universitäten, die zeigen, wie weit wir noch von echter Gleichbehandlung entfernt sind. Wie an der Freien Universität Berlin: In einem Rundbrief berichtete die Fachschaftsinitiative des juristischen Bereichs, dass am Karrieretag 2023 mehrere Studierende der Messe verwiesen worden sind. Als Begründung sei genannt worden, dass nur Studierenden der juristischen Fakultät Zutritt gewährleistet wird. Alle Betroffenen studierten Jura, alle hatten (aber) einen Migrationshintergrund. Ein solcher Vorfall zeigt erneut, dass viele immer noch ein ganz bestimmtes Bild im Kopf haben, wie Jurist:innen aussehen müssen.
Ungleichbehandlungen beschränken sich jedoch nicht nur auf das alltägliche Campusleben. Auch in der wohl wichtigsten Prüfung für angehende Jurist:innen zeigt sich die tiefe strukturelle Benachteiligung. Eine Studie von Glöckner/Towfigh aus 2018 zeigt die Ungleichverteilung der Noten im juristischen Staatsexamen: Bei gleichen Noten im Abitur und den vorherigen Universitätsklausuren werden Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund oder Nachnamen, die auf einen solchen hinweisen, schlechter benotet als weiße Männer. Vor allem im juristischen Bereich, in dem nach wie vor das Prädikatsexamen das Nonplusultra ist, kann eine schlechtere Note eine massive Auswirkung auf die Berufsmöglichkeiten und damit einhergehend zukünftiges Einkommen haben. So werden Betroffene nicht nur psychisch extrem belastet und angehende Jurist:innen, die nicht weiße Männer sind, abgeschreckt, sondern die juristische Arbeitswelt bleibt weiterhin, jedenfalls in den höheren Positionen, eindimensional besetzt. Wenn Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund bei gleicher oder sogar besserer Leistung grundsätzlich schlechter abschneiden, wird das Bild des weißen, männlichen Anwalts nicht nur in unseren Köpfen, sondern auch in der Realität beibehalten werden.
Eine juristische Ausbildung, in der an alten Strukturen festgehalten wird, und die grundsätzlich einen Vorteil für eine bestimmte Gesellschaftsgruppe schafft, betrifft jedoch nicht nur Jurist:innen und Jurastudierende. In vielen Facetten unserer Demokratie sind Jurist:innen vertreten. Sie arbeiten in Großkanzleien in Führungspositionen, an Gesetzesentwürfen im Bundestag mit und sind oft auch selbst als Politiker:innen tätig. Wenn hier von „sie“ geredet wird, sind damit die Jurist:innen gemeint, die eine besonders gute Note im Staatsexamen erreicht haben und – aus den genannten Gründen – öfter weiße Männer sind. Folgen dieser Eindimensionalität in hohen gesellschaftlich und demokratisch wichtigen Positionen betreffen genau die Gesellschaftsgruppen, die „aus der Norm“ fallen oder sich schlicht und einfach nicht mit der Norm identifizieren können. So können nun mal privilegierte, weiße Menschen nicht in irgendeiner Weise die Probleme marginalisierter Gruppen nachvollziehen und bieten so weder einen guten Rechtsbeistand noch psychische Unterstützung oder gar ein Umfeld, in denen diskriminierende Vorfälle vermindert auftreten.
Erkennbar wird dieses Problem auch unter anderem in dem neuen „Selbstbestimmungsgesetz“ für Transpersonen, welches eigentlich einen Fortschritt für die bislang diskriminierende Rechtslage von Transpersonen begründen sollte. Unbestimmte Tatbestände, fragliche Regelungen u.a. zum Hausrecht und die unnötige dreimonatige Wartefrist führen nicht nur zu Rechtsunsicherheit und Frustration bei Betroffenen, sondern zeigen auch, dass eine eindimensionale Jurist:innenschaft nicht die ganze Breite unserer vielfältigen Gesellschaft abdecken kann.
Um diesen negativen Folgen vorbeugend entgegenzuwirken, muss bereits früh in der Studienzeit Ungleichbehandlung aufgezeigt werden und den Menschen eine Stimme gegeben werden, die von dieser strukturellen Benachteiligung betroffen sind. Auch muss die juristische Ausbildung an sich verändert werden, um vergangene Fehler aufzuarbeiten. Das Einbringen von kritischen juristischen Theorien wie die „Critical Race Theory“ oder der feministischen Rechtswissenschaft in das Standardcurriculum ist essentiell, um von den alten Strukturen loszulassen und einen sicheren Raum für alle marginalisierten Gruppen zu schaffen.
Ebenso müssen Professor:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen auf eine geschlechtergerechte Sprache achten, um alle Geschlechter miteinzubringen und deren Daseinsberechtigung in der juristischen Ausbildung aufzuzeigen. Eine vermehrte Unterstützung für Studierende aus Arbeiter:innenfamilien, wie durch das Heranführen
an die juristische Sprache für eine Chancengleichheit aller Jurastudent:innen, muss ebenfalls ernster genommen werden.
Studien und Forschungen wie die von Glöckner/Towfigh zeigen wichtige Probleme im juristischen Bereich auf, die zu beheben sind. Genau diese Erkenntnisse sind wichtig für alle Jurist:innen, um sich selbst und die gesamte Lehre zu hinterfragen, Fehler aufzudecken, diese für eine große Masse zu veranschaulichen und Lösungsansätze zu finden. Es sollte deswegen ein Anliegen sein, kritische Studien zu fördern, damit wir auch in Zukunft von uns sagen können, dass wir als Jurist:innen mit dem Zeitgeist gehen und uns stetig weiterentwickeln.
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