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Dr. Kristin Kliemannel ist Akademische Rätin und Habilitandin an der Universität Greifswald. Seit 2026 ist sie außerdem Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes in Mecklenburg-Vorpommern.
Als ich 2008 mit dem Studium begonnen habe, gab es das Thema Sexualstrafrecht nicht als Vorlesung oder sonstige Veranstaltung. Ich habe dann im Schwerpunktseminar das Thema „Unzucht - Zur Ausdifferenzierung eines Delikts“ gewählt und bin so über die Rechtsgeschichte in die Bereiche gekommen, die das Sexualstrafrecht auch heute noch teilweise abdeckt. Ich hatte also Glück, dass ich dadurch einen Bezug dazu herstellen konnte.
Nach meinem 1. Staatsexamen habe ich dann noch einen Masterstudiengang im Bereich Medizin-Ethik-Recht absolviert und meine Abschlussarbeit über den Beischlaf zwischen Verwandten geschrieben. Das Ganze habe ich aus medizinischer, ethischer und rechtlicher Perspektive betrachtet und so wieder in den Bereich des Sexualstrafrechts gefunden. Danach habe ich mich dazu entschieden, an der Uni in Halle zu bleiben und an den Lehrstuhl von Professor Renzikowski zu gehen, der im Münchener Kommentar das Sexualstrafrecht kommentiert und auch seinen eigenen Kommentar hat. So war ich im Grunde an der Quelle. Und dann habe ich ein Thema für die Doktorarbeit gesucht und bin wieder zu der Materie gekommen.
Ich würde das Sexualstrafrecht nicht zwangsläufig ins Studium integrieren. Im Gegenteil, der Trend ist eher dahingehend, dass man den Pflichtfachstoff entschlacken und Delikte streichen will. Insofern haben wir momentan eine gegenläufige Entwicklung, gerade wenn man sich anschaut, wie viel Studierende mit Blick auf das 1. Staatsexamen wissen müssen. Auch aus dem Grund, dass sich Rechtsgebiete wandeln und eher mehr Stoff dazukommt, müssen wir versuchen, den Pflichtfachstoff zu minimieren.
Ich würde die Wichtigkeit eines Rechtsgebiets nicht daran festmachen, dass es Pflichtfachstoff im Jurastudium ist. Im praktischen Leben ist das Sozialrecht zum Beispiel super präsent, im Studium aber überhaupt nicht von Relevanz. Also nur, weil etwas praktisch wichtig ist, heißt es nicht, dass alle Studierenden das pflichtfachmäßig auch beherrschen müssen. Das schließt sich auch nicht aus. Ich denke aber nicht, dass in den nächsten Jahren eine Reform kommt, die das Sexualstrafrecht verpflichtend in das Studium integriert.
Ich glaube, auch das schließt sich nicht aus. Das eine ist das faire Strafverfahren, das wir sicherstellen durch unsere Verfahrensgrundsätze, die in der Verfassung und im Strafprozessrecht verankert sind. Das andere ist der Schutz von Betroffenen, was eigentlich eher eine Vorfeldfrage ist. Dort spielt Prävention eine ganz wichtige Rolle. Also, dass Personen gar nicht erst in Situationen kommen, in denen sie Opfer einer Straftat werden.
Ich bin der Meinung, dass man nicht unbedingt immer nur mit Strafrecht auf gesellschaftliche Probleme, Missstände und Fehlentwicklungen reagieren sollte. Das geht auch anders. Indem man etwa Kinder und Jugendliche für bestimmte Themen sensibilisiert, kann man schon im Vorfeld dafür Sorge tragen, dass ein Strafverfahren eventuell komplett vermieden werden kann. Ich plädiere eher dafür, Strafnormen abzuschaffen.
Wenn man sich die Norm zum Inverkehrbringen, Besitz und Erwerb von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild anschaut, das ist ja eine Norm, über die das Bundesverfassungsgericht ganz aktuell entschieden hat, § 184l StGB: Dort haben sich Betroffene, die solche Puppen besessen haben, gegen diesen Straftatbestand gewehrt, weil eben bereits der Besitz unter Strafe gestellt wird.
Hier bin ich der Meinung, dass man in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen eingreift, das in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantiert ist, und dort sogar in den Kernbereich vordringt. Dieser Kernbereich ist ja eigentlich vor staatlichen Eingriffen geschützt. Der Staat dürfte hier also im Grunde genommen gar nicht eingreifen. Zu dieser Frage gibt es auch ein Sondervotum. Selbst beim Bundesverfassungsgericht ist man sich also über die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Strafnormen nicht immer einig.
Die Verfassungswidrigkeit von § 184l StGB kann man auch damit gut begründen, dass dieser Straftatbestand pädophilen Menschen eigentlich die Möglichkeit nimmt, anstelle eines Kindes eine Puppe, also einen unbelebten Gegenstand beziehungsweise eine Sache, zu verwenden. Wo ist hier das Rechtsgut von Kindern gefährdet? Man könnte eher sagen: besser die Puppe als das Kind.
Nun gibt es allerdings Forschung, jedenfalls ansatzweise, die behauptet, dass dies nur eine Vorstufe sei und dass, wenn man erst eine solche Puppe habe, das Verlangen nach einem Kind noch gesteigert werden könne. Darauf stützt sich ja auch die Mehrheit des Senats.
Aber ich sehe dies nach wie vor kritisch und würde die Norm abschaffen.
Die Unschuldsvermutung ist in jedem Bereich des Strafrechts wichtig und somit auch im Sexualstrafrecht. Eine Person darf erst dann, wenn sie rechtskräftig verurteilt worden ist, als Sexualstraftäter bezeichnet werden. Sobald dies noch nicht geschehen ist, bleibt die Person unschuldig bis das Gericht – und nicht die Presse – die Wahrheit erforscht, alle Beweise und Zeugen vernommen hat.
Es ist daher gefährlich, wenn Beschuldigte eines Strafverfahrens schon vorverurteilt werden, etwa durch Presseartikel oder Demo-Aktionen. Als historisches Bild stellt man sich da immer einen Mob mit Mistgabeln und Fackeln vor. Das passt aber nicht in unsere heutige Zeit. Die Unschuldsvermutung müsste eigentlich eine viel größere Rolle spielen und darüber müsste man die Menschen auch informieren. Das wird die breite Masse jedoch nicht hören wollen.
Ich würde da früh ansetzen und zum Beispiel in der Schule ein Schulfach einführen, das sich mit Recht beschäftigt. Ich finde es schade, dass Menschen heute bis zum Abitur kommen können und mit 18 Jahren nicht ansatzweise in den Kontakt mit Recht getreten sind, außer sie haben Sozialkunde gewählt. Da hätte ich als Strafrechtlerin sogar Lust, auch mal in eine Schule zu gehen und Interessierte darüber aufzuklären.
Einem generellen Vertrauensverlust würde ich primär nicht zustimmen. Ich glaube, die Probleme sind eher, dass viele Strafverfahren unerledigt bleiben oder nicht in einer angemessenen Zeit bearbeitet werden, weil das Personal fehlt oder Verfahren eingestellt werden. Damit kann natürlich ein Vertrauensverlust einhergehen, wenn die Gesellschaft merkt, dass von Seiten des Staates nichts oder nur sehr langsam etwas passiert.
Vermutlich müsste man den Rechtsstaat stärken, indem man Personal nachjustiert und aufstockt, was natürlich wieder ein Problem ist, weil die Haushalte vieler Länder dies gar nicht hergeben. Im Strafrecht könnte ich mir vorstellen, dass man mehr schnellere Verfahren durchführt, beispielsweise das beschleunigte Verfahren der Strafprozessordnung (§§ 417 ff. StPO). Wenn man will, könnte man schneller agieren und damit mehr erledigen. Eine fundiertere Ausbildung durch Sexualstrafrecht als Pflichtfachstoff kann dabei meiner Meinung nach aber nicht helfen.
Ich kann kein spezielles Thema benennen. Es ist eher so, dass die Vorlesungen immer sehr gut besucht waren. Die Studierenden finden es generell spannend, abseits von der Presse und Social Media, etwas über das Sexualstrafrecht zu hören und das Recht dahinter zu verstehen. Im Grunde bespreche ich Delikte und erzähle, was man wissen muss, wenn man diese Straftatbestände anwenden möchte. Es ist damit keine rein kriminologische, sondern in erster Linie eine strafrechtliche Veranstaltung, die auch für alle Semester zugänglich ist. Ein konkretes Delikt oder einen genaueren Bereich, der besonders auf Interesse stößt, kann ich aber nicht nennen.
Da ist in den letzten Wochen richtig was passiert. Der Bundesrat hat sich mit der Mehrheit der Länder dafür ausgesprochen, zum Konsensmodell „Ja-heißt-Ja“ zu wechseln. Also wir reden hier über § 177 Abs. 1 StGB, in dem aktuell steht, dass sich eine Person strafbar macht, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser vornimmt. Das Opfer muss sozusagen erkennbar zu verstehen geben, dass es mit der Handlung nicht einverstanden ist. Bei dem Konsensmodell muss hingegen eine ausdrückliche Zustimmung erkennbar werden.
Ob man damit Probleme lösen kann, würde ich als fraglich bezeichnen. Am Ende sind die meisten Sexualstraftaten Situationen zwischen zwei Personen. Einem Beschuldigten und einem potenziellen Opfer, das als einziger Zeuge zur Verfügung steht. Wenn nur zwei Personen beteiligt sind, fällt der Nachweis des fehlenden Einverständnisses bei beiden Lösungen gleich schwer. Die praktische Beweisproblematik wird dadurch nicht gelöst.
Auch mit Blick in andere Staaten: Schweden zum Beispiel hat das Konsensmodell als erste Nation eingeführt. Da ist die Anzahl der Strafverfahren wegen dieser Delikte nur minimal gestiegen. In Spanien und Norwegen haben sich die Zahlen nicht verändert. Ob das Modell wirklich mehr Schutz bringt, ist fraglich. Eine nationale Umsetzung wäre aber definitiv möglich.
Eine Zustimmung durch verbale Äußerung ist wahrscheinlich klar. Man kann natürlich auch versuchen, einen Vertrag im zivilrechtlichen Sinne zu schließen. Die Praxis sieht doch ganz anders aus: Hier erfolgt die Zustimmung im konkreten Moment durch schlüssiges Verhalten. Also wenn zwei oder mehr Personen sexuell miteinander agieren und eine Person das Verhalten der anderen erwidert, ist das eine Zustimmung. Dieses schlüssige Verhalten muss wiederum aber auch nachgewiesen werden können. Das ist das Problem des „Ja-heißt-Ja“ Modells.
Die Delikte zum sexuellen Missbrauch von Kindern sind ja vor einigen Jahren von der Systematik her reformiert worden. Da fände ich es schön, wenn der Gesetzgeber bei § 177 StGB, der sehr viele Absätze hat und in der Anwendung relativ schwierig ist, wenn man ihn systematisch nicht verstanden hat, eine bessere Systematik einführen würde.
Dann bin ich der Meinung, dass Delikte gestrichen werden sollten, zum Beispiel die Straftaten aus Gruppen. Da hat man schon mit dem Schuldprinzip große Probleme, wenn bloß das Dabeistehen bei einer Gruppe genügt und aus der Gruppe heraus eine Sexualstraftat begangen wird, sodass man alle, die dabeistanden, selbst wenn sie gar keinen Vorsatz bezüglich der Sexualstraftat hatten, nach § 184j StGB wegen Straftaten aus Gruppen verurteilen will. Also, die Norm könnte man abschaffen, auch wenn man sich die Verurteilungsstatistik anguckt. Da ist man in einem sehr niedrigen Bereich.
Ich finde es auch wichtig, dass man nicht auf jede gesellschaftliche Diskussion hin sofort gleich eine neue Norm parat hat. Stichwort Populismus: Die Parteien wollen, dass sie vom Wähler gewählt werden, und bieten dann vermeintliche Sicherheit an, indem sie neue Straftatbestände fordern. Das ist eine Entwicklung, die wir im Moment beobachten können. Die ist sehr kritisch, weil man dabei zunehmend das geschützte Rechtsgut aus dem Blick verliert. Jede Strafnorm muss ja auch ein Rechtsgut schützen, das vor der Verfassung Bestand hat. Der aktuelle Trend sollte gestoppt und umgekehrt werden. Nicht mehr Sicherheit durch mehr Strafrecht, sondern man sollte sich auf das beschränken, was wirklich notwendig ist an Straftatbeständen, und die vorhandenen Strafrahmen dann auch ausschöpfen.
Und was oft angeführt wird: Das Strafrecht sei so lückenhaft. Ja, das ist Sinn und Zweck. Es wäre schlimm, wenn alles strafrechtlich geregelt wäre. Wir wollen ja gerade in einer Welt leben, in der nur das geregelt werden muss, was wirklich strafbar sein sollte, und nicht alles Mögliche.
Eine sichere Gesellschaft erreicht man, wenn man die Menschen sensibilisiert, wenn sie wissen, was sie tun und was sie nicht tun dürfen, und das auch bereits in einem frühen Alter. Häufig wird da zu spät angesetzt.
Das Interview für die JurFuture-Redaktion führte Greta Brenzel.
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