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Für die ersten Semester macht der Studienplan im Jurastudium noch en détail Vorgaben, doch beim Schwerpunkt scheinen sich auf einmal unendliche Möglichkeiten zu eröffnen. Gleichzeitig ist klar: Der Schwerpunktbereich macht 30 Prozent der Gesamtnote des Ersten Staatsexamens aus. Gerade während des Repetitoriums kann eine gute Note im Schwerpunkt deshalb die Nerven beruhigen.
Orientieren sollte man sich vor allem an den eigenen Interessen – denn lernen bringt so einfach mehr Spaß. Den üblichen Flurfunk sollte man bei der Wahl dafür weniger beachten. Gerüchte gibt es viele und sie sollten nur leiten, wenn sie durch Fakten belegt sind. Wer sich auf die vermeintlich netteren Professoren verlässt, verliert die eigenen Fähigkeiten und Interessen aus dem Fokus.
Vor der endgültigen Entscheidung sollte man sich vor Augen führen, dass man sich ein Jahr lang intensiv mit der gewählten Materie beschäftigen wird. Nur so kann der wissenschaftliche Anspruch, dem der Schwerpunkt gerecht werden muss, eingelöst werden. Wer sich für seinen Schwerpunkt nicht begeistern kann, wird am Ende hinter seinen Möglichkeiten bleiben.
Welche Stadt bietet wohl eine bessere Kulisse als Berlin, um sich vertieft mit dem Recht des Staates und seiner Verwaltung zu beschäftigen. An der Humboldt Universität zu Berlin vermittelt der Schwerpunkt „Staat und Verwaltung im Wandel“ die rechtlichen Grundlagen staatlichen Handelns auf allen Ebenen der Normhierachie. Studierende lernen so, sich im komplexen Geflecht des öffentlichen Rechts, über den Pflichtstoff des Ersten Examens hinaus, sicher zu bewegen. Kurse im rechtsvergleichenden Verfassungsrecht ermöglichen neue Perspektiven auf grundrechtsdogmatischen Argumentationen. Im zweiten Semester gibt es Seminare mit der Möglichkeit zur Spezialisierung. Vertiefende Kurse werden beispielsweise im Antidiskriminierungsrecht, im Migrationsrecht und im Sozialrecht angeboten.
In Bielefeld hat man dem Migrations- und Sozialrecht gleich einen eigenen Schwerpunkt gewidmet. Im Schwerpunkt „Einwanderung und soziale Integration“ beschäftigen sich Studierende intensiv mit zwei kaum gelehrten, aktuell aber äußerst relevanten Rechtsgebieten. Mit dieser Fächerkombination bietet die Universität einen deutschlandweit einzigartigen Schwerpunkt an. Der Schwerpunkt beginnt mit einer Blockveranstaltung, die den Teilnehmern die Grundlagen des Einwanderungs- und Flüchtlingsrechts vermittelt. Anschließend werden die Pflichtveranstaltungen im Migrations- und Sozialrecht besucht. Im einwanderungsrechtlichen Teil werden unter anderem die Einwanderung aus Drittstaaten, der Flüchtlingsschutz und die sozialen Rechte in der EU näher beleuchtet. Parallel dazu besuchen Studierende Vorlesungen im Sozialversicherungsrecht, sowie im Grundsicherungs- und Sozialhilferecht. Seine Praxisnähe beweist der Schwerpunkt durch eine verstärkte Mitwirkung von Richtern und Mitarbeitern von Nichtregierungsorganisationen.
Die ökonomische Analyse des Rechts ist Instrument, um Gesetze auf ihre Wirkung und ihren Nutzen zu untersuchen. Im Kern geht es darum zu verstehen, wie rechtliche Regeln auf menschliches Verhalten einwirken. Die Uni Hamburg bietet mit dem Schwerpunkt „Ökonomische Analyse des Rechts“ Veranstaltungen abseits der typischen Jura- Vorlesungen. Absolventen, die sowohl juristisch, als auch ökonomisch denken können (und wollen), werden auf dem Markt gern gesehen. Gerade in international tätigen Kanzleien, aber auch in der Politik, besteht eine hohe Nachfrage an ökonomisch vorgebildeten Juristen. Noch internationaler wird es ab dem Wintersemester 2018/19 – ab dann wird der Schwerpunkt in englischer Sprache angeboten. Um den interdisziplinären Ansatz zu gewährleisten, werden die Vorlesungen sowohl von Juristen, als auch von Ökonomen gehalten.
Wer bereits im Studium den Einstieg in den Anwaltsberuf geplant hat, ist an der Uni Potsdam im Schwerpunkt „Litigation“ genau richtig. Von Beweisrecht über Verhandlungsführung lernen die Teilnehmer all das, was anderen erst im Referendariat vermittelt wird. Studierende bekommen so bereits im Studium einen Einblick in Rechtsmaterien, die zum täglichen Handwerkszeug eines Prozessanwalts gehören. Anwaltliche Rechtsgebiete, wie das Insolvenzverfahrensrecht oder das Verfahren in Familien- und Nachlasssachen werden deshalb vertieft behandelt. Auch internationale Bezüge kommen dabei nicht zu kurz – Veranstaltungen wie „Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht“ oder „Deutsche und internationale Schiedsbarkeit“ lassen die Teilnehmer über den Tellerrand des deutschen Zivilprozessrechts hinausschauen.
Kaum ein Studierender wird es heutzutage noch wissen, aber das Staatskirchenrecht war einst Teil des universitären Pflichtstoffs. Heute wird es, zusammen mit dem Religionsverfassungsrecht, an der Universität Köln im Schwerpunkt „Religion, Kultur & Recht“ gelehrt. Neben den beiden Grundlagenfächern können zusätzlich Kurse in Rechtsgeschichte oder anderen übergreifenden Materien belegt werden. Während im Pflichtprogramm nur evangelisches und katholisches Staatskirchenrecht gelehrt werden, kann man im Wahlbereich auch Veranstaltungen zum islamischen Recht besuchen. Wer sich vorstellen kann, später in diesem Bereich beruflich tätig zu sein, kann zum Beispiel Veranstaltungen im „Arbeitsrecht mit Bezügen zur Tätigkeit im kirchlichen und kulturellen Bereich“ besuchen.
Wie sehr europäische Verwaltungsvorschriften das deutsche Verwaltungsrecht durchdrungen haben, kommt im Pflichtstoff der juristischen Ausbildung nicht vor. Doch auch im Verwaltungsrecht gibt die Europäische Union den Ton an. Im Schwerpunktbereich „Europäisches Öffentliches Recht und seine Grundlagen“ können Studierende dieses Verständnis an der Universität Osnabrück erwerben. Es geht um europäisches Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Vorlesungen im Völker recht stehen ebenfalls im ersten Semester auf dem Stundenplan. Anschließend kann das Wissen durch Kurse im besonderen europäischen Verwaltungsrecht oder in rechtsvergleichenden Kursen vertieft werden.
Die Informationstechnologie ist auch an den juristischen Fakultäten des Landes nicht vorbei gegangen. Deshalb gibt es vermehrt auch Schwerpunkte, die sich mit aktuellen Fragestellungen des Informationsrechts beschäftigen. Der Schwerpunkt „Recht der Informationsgesellschaft“ der Uni Regensburg legt seinen Fokus auf die zivil- und öffentlich-rechtlichen Grundlagen der Informationsgesellschaft. Es geht zum Beispiel um die zivilrechtlichen Haftungsfragen im Bereich des Geistigen Eigentums. Gleichzeitig werden aber auch bereits bekannte Rechtsgebiete unter Einbeziehung informationsrechtlicher Fragestellungen neu beleuchtet. Dabei hat sich der Schwerpunkt selbst einen hohen Anspruch auferlegt: Er soll bereits den angehenden Juristen als Grundlage für einen späteren Fachanwaltstitel dienen können.
Der Schwerpunkt „IT-Recht und Rechtsinformatik“ vermittelt ebenfalls sowohl die öffentlich-rechtlichen-, wie auch die privatrechtlichen Grundlagen im Bereich des IT-Rechts. Darüber hinaus vermittelt der Schwerpunkt auch die technischen Grundlagen des Internets. Dabei wird insbesondere das technische Verständnis der Teilnehmer im Bereich der Internetsicherheit geschult. Absolventen können so nachvollziehen, worauf sie das im Schwerpunkt erlernte Wissen technisch tatsächlich anwenden. Das im ersten Semester erworbene, breite Wissen im IT-Recht wird im zweiten Semester weiter vertieft. Verpflichtend sind zum Beispiel Veranstaltungen im Urheber- und im Datenschutzrecht.
All denjenigen, die sich schon immer lieber mit dem „Katzenkönig“ als mit Vertragsklauseln beschäftigt haben, wird an der Uni Leipzig ein Jahr lang Strafrecht pur geboten. Der Schwerpunkt „Kriminalwissenschaften“ wird in einen Pflicht- und einen Wahlbereich unterteilt. Im ersten Semester stehen drei Pflichtfächer auf dem Plan. Die strafprozessualen Kenntnisse aus dem Hauptstudium werden durch vertiefte Kenntnisse im Revisionsrecht erweitert. Über das Kernstrafrecht hinaus wird zusätzlich das Wirtschaftsstrafrecht gelehrt. Veranstaltungen im Sanktionenrecht ergänzen den Pflichtbereich um eine straftheoretische Perspektive. Im zweiten Semester können Teilnehmer die erworbenen, wirtschaftsstrafrechtlichen Kenntnisse mit Veranstaltungen zur Wirtschaftskriminologie, sowie im Steuer-, oder Medienstrafrecht ergänzen. Angeboten wird auch das Jugendstrafrecht oder das Strafvollzugsrecht.
Wer auch im Schwerpunkt auf Zivil-, Straf- und Öff-Recht nicht verzichten kann, ist bei einer Querschnittsmaterie wie dem Medizinrecht gut aufgehoben. In Augsburg kombiniert der Schwerpunkt „Bio-/Gesundheits- und Medizinrecht“ verschiedene, für den Gesundheitssektor relevante, Rechtsgebiete. Grundlegende ethische Fragen, etwa zur Gendiagnostik oder Stammzellforschung und die hohe Relevanz des Gesundheitswesens zeigen: Eine besondere Qualifikation in diesem Bereich lohnt sich. Neben dem klassischen Arztvertrags- und Arzthaftungsrecht, werden unter anderem das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, das Krankenversicherungsrecht und das Biostrafrecht gelehrt. Im Gegensatz zu den meisten Universitäten dauert der Schwerpunkt in Augsburg drei Semester. Einzigartig ist außerdem das besondere Augenmerk auf Grundprobleme des Biorechts und darauf aufbauend Fragestellungen der Medizin- und Bioethik.
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