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Als erstes gilt es, sich für ein Bundesland zu entscheiden, denn: Das Referendariat ist Ländersache. Wem ein gutes „Gehalt“ wichtig ist, der sollte nach Hessen gehen. Dort verdienen Referendar:innen mit 1.682,65 Euro brutto im Monat (ggf. zzgl. Familienzuschlag und ohne Zuverdienstgrenze; Stand: 01.01.2024)1 mit Abstand am meisten. Bayern ist keine gute Wahl, wenn man nicht gerne Klausuren schreibt, denn für das zweite Examen gilt es dort 92 schriftliche Prüfungen zu überstehen. In Berlin kann man schon einmal 24 Monate auf einen Referendariatsplatz warten3, es sei denn, man ist „Landeskind“. Auch Bewerbungsfristen und die Dauer und Abfolge der Referendariatsstationen sind von Land zu Land verschieden. Angehende Referendarinnen und Referendare sind daher gut beraten, sich genau vorzubereiten und zu organisieren.
Wer weiß, wo er sein Referendariat machen möchte, muss sich dort bewerben. Alle Hinweise und Unterlagen zur Bewerbung finden sich auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte oder der Justizministerien. Häufig gibt es die Möglichkeit, Ortswünsche anzugeben, um sich einem bestimmten Ausbildungsgericht zuweisen zu lassen, auch wenn diese nicht immer Berücksichtigung finden. Wer eine Wartezeit einplanen muss, sollte auch hier frühzeitig planen. So kann die Wartezeit am besten mit einem Master, Praktika oder einer Promotion überbrückt werden.
Spätestens nach Erhalt einer Zusage sollte man sich Gedanken zu den Kommentaren machen. Diese sind im Zweiten Examen als Hilfsmittel zugelassen. Will man sich die teure Anschaffung ersparen, muss man sich frühzeitig über Mietoptionen informieren, denn: Mietkommentare sind schnell vergriffen!
Mit Beginn der praktischen Ausbildung haben Referendarinnen und Referendare die einmalige Möglichkeit, wertvolle Praxiserfahrung zu sammeln und potentielle Arbeitgeber so richtig unter die Lupe zu nehmen. Die Stationen sollten genutzt werden, um sich auch über die späteren Berufswege klar zu werden. Dabei gilt: Je früher man sich an die Referendariatsvorbereitung setzt desto besser – nur Top-Einsteiger mit Spitzennoten können sich alles offenhalten.
Das Referendariat besteht aus fünf Stationen: Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, die Ausbildung beim Rechtsanwalt und der Wahlstation. Um eine optimale Vorbereitung auf das Examen zu gewährleisten, finden parallel zu den ersten vier Stationen Seminare und Arbeitsgemeinschaften statt. Die Zivilrechts- und die Strafrechtsstation bieten in der Regel den geringsten Gestaltungspielraum. Das ändert sich jedoch mit der Verwaltungsstation. Sie ist zwar grundsätzlich bei Kommunal- oder Landesbehörden zu absolvieren, aber einige Bundesländer ermöglichen auch die Ausbildung bei Bundesbehörden. Es lohnt sich also, sich frühzeitig über alle Möglichkeiten zu informieren. In einigen wenigen Bundesländern ist es zudem möglich, die Verwaltungsstation im Ausland bei einer deutschen Botschaft zu absolvieren. Wer die Referendariatsstation bei einer Behörde lieber umgehen möchte, für den besteht in der überwiegenden Mehrheit der Bundesländer die Möglichkeit, während der Verwaltungsstation für ein Semester an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer zu studieren. Dies ist vor allem für diejenigen interessant, die eine Karriere im höheren Verwaltungsdienst anstreben.
Mit neun Monaten ist die Anwaltsstation die längste. Mit entsprechender Vorbereitung ist es in fast allen Ländern möglich, einen Teil des Referendariats bei einer Kanzlei im Ausland oder auch in der Rechtsabteilung eines Unternehmens zu verbringen. Da die Station jedoch kurz vor dem Examen liegt, bieten viele Kanzleien die Möglichkeit die Mitarbeit im Laufe der Station zu reduzieren. Wer „taucht“, sprich nichts beim Anwalt macht, kann zwar mehr Lehrbücher lesen, verpasst aber wertvolle Praxis. Die Wahlstation bietet die meisten Freiheiten und kann vollständig im Ausland verbracht werden. Wie wäre es, drei Monate bei der Europäischen Union zu arbeiten oder bei einem Fernsehsender? Auch die Vereinten Nationen oder internationale Gerichte nehmen deutsche Referendare. Das sind nur einige von vielen Möglichkeiten, um das Referendariat spannend zu gestalten. Hier sind der Kreativität nur wenige Grenzen gesetzt. Eigeninitiative und frühzeitige Vorbereitung zahlen sich beim Referendariat häufig aus.
Die mündliche Prüfung des zweiten Staatsexamens am Ende der Wahlstation ist – gefühlt – der Abschluss. Das Berufsleben kann beginnen. Ein strategisch gut geplantes Referendariat kann sich dann als echter Karrierevorteil erweisen.
¹ https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/karriere/rechtsreferendarausbildung; https://www.talentrocket.de/karrieremagazin/details/gehalt-referendariat-jura
² https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayJAPO-62
³ https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/karriere/rechtsreferendariat/bewerbungsverfahren/wartezeit/
Dieser Beitrag wurde zuerst veröffentlicht am 03.06.2020 und zuletzt überarbeitet am 22.04.2024.
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