Referendariat – das hätte ich gern vorher gewusst

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Für viele Student:innen ist klar: Sie wollen nach dem Ersten juristischen Staatsexamen das Referendariat antreten. Dass man unter Umständen seine Unterhaltsbeihilfe nicht immer voll ausbezahlt bekommt und wie man vielleicht sogar Geld sparen und Sonderurlaub rausschlagen kann, wissen dabei zu Beginn vermutlich die wenigsten. Im Folgenden teile ich Erfahrungen, die ich als Referendarin in Baden-Württemberg gesammelt habe (achtet daher unbedingt auf eventuell bestehende länderspezifische Unterschiede) und kann dabei hoffentlich den einen oder anderen hilfreichen Tipp mit auf den Weg geben.

Vor der Bewerbung

Starte ich direkt mit dem Referendariat? Ist das überhaupt das Richtige für mich? Das solltest du dich vor der Bewerbung fragen, auch wenn es so scheint, als würden sich alle um einen herum für diesen Weg entscheiden. Die meisten werden mit der Intention in das Jura-Studium gestartet sein das Ziel „Volljurist:in“ zu erreichen, sprich die Zweite juristische Staatsprüfung abzulegen. Ziele können sich aber ändern oder verschoben werden.

Wenn du während des Studiums Praktika machst und merkst, dass der Job, den du eigentlich machen wolltest, vielleicht doch nicht das Richtige für dich ist, oder wenn du ggf. Wartezeiten überbrücken oder dir vor dem Referendariat erst mal ein finanzielles Polster zulegen möchtest (zu den finanziellen Aspekten komme ich später), gibt es auch andere Optionen als direkt mit dem Referendariat anzufangen. Viele Unternehmen stellen auch schon nach der Ersten juristischen Prüfung ein. Es gibt auch Angebote speziell für das Überbrücken von Wartezeiten, beispielsweise beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.¹ Dieser Optionen solltest du dir auf alle Fälle bewusst sein.

 

Die Bewerbung

Hast du dich für das Referendariat entschieden, musst du dich natürlich erst einmal bewerben. Du solltest dir hierbei gut überlegen, an welchem Ort du die nächsten rund zwei Jahre verbringen möchtest.

Dass in manchen Bundesländern Wartezeiten bestehen, ist kein Geheimnis.

Doch auch welchen konkreten Standort man als Ortswunsch angibt – sofern im jeweiligen Bundesland möglich – solltest du vorher gut abwägen.

Hast du eine gute Note in der Ersten juristischen Prüfung vorzuweisen, stehst auf der Fakultätsliste oder hast bereits eine gewisse Zeit in einer Stadt gelebt, so ist einem der Platz an seiner Wunsch-Stammdienststelle ziemlich sicher.² Wobei es auch hier von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt. Hat man bei den jeweiligen Auswahlkriterien nichts vorzuweisen, kann es passieren, dass man gerade bei einer Bewerbung für einen sehr beliebten Standort einer anderen Stammdienststelle zugewiesen wird. Spätestens wenn dieser Ernstfall eintritt, musst du dir überlegen, ob du bereit bist umzuziehen, ggf. weitere Fahrtwege auf dich zu nehmen oder ob du dich besser für den nächst möglichen Termin erneut bewirbst. Es kann außerdem passieren, dass einem der Standort recht kurzfristig mitgeteilt wird, sodass sich die Wohnungssuche schwierig gestalten kann. Zudem sind alle Alternativen mit einer finanziellen Belastung verbunden.

 

TIPP: In manchen Bundesländern muss den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beigelegt werden. Diejenigen, die ihr Zeitmanagement nach dem Prinzip „just-in-time“ betreiben, sollten Bearbeitungszeiten von zum Teil einem Monat³ einberechnen.

 

 

Nach Erhalt der Zusage

Finanzen und Stationen planen

Steht nach der Bewerbung fest, dass du einen Platz für das Referendariat ergattert hast, kannst du dir bereits vorab Gedanken zu Finanzen und Stationen machen.

Ein gewisses finanzielles Polster sollte man im Idealfall immer parat haben, denn gerade im Referendariat kann es nötig werden. Die Unterhaltsbeihilfe fällt leider nicht gerade üppig aus. Zudem kann es im ersten Monat zu Abschlagszahlungen kommen, da zum Teil die erforderlichen Daten nicht rechtzeitig überprüft werden können. Sprich: Es kann sein, dass du im ersten Monat nur einen Teil seines Geldes erhältst und der Rest der Unterhaltsbeihilfe im nächsten Monat nachgezahlt wird.

Zudem ist es zumindest in Baden-Württemberg immer wieder vorgekommen, dass zusätzliches Stationsentgelt nicht rechtzeitig ausbezahlt wurde.

D.h. auf eine zuverlässige Auszahlung scheint im Referendariat teilweise (leider) kein Verlass zu sein.

Willst du dir das erwähnte zusätzliche Stationsentgelt oder generell etwas durch eine Nebentätigkeit dazuverdienen, solltest du dich rechtzeitig darum kümmern. Insbesondere die Plätze in beliebten Kanzleien, die zusätzlich z.B. das Repetitorium sponsern oder Kurse wie Legal English anbieten, sind schnell besetzt.

Zu beachten ist aber, dass der zusätzliche Verdienst ab einer gewissen Höhe auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet wird.⁴

Zudem können Stationen während des Referendariats das Eintrittstor zu einem zukünftigen Job sein. Falls du dich also besonders für eine Kanzlei interessierst, solltest du dich frühzeitig bei dieser bewerben. Zum Teil wird man übernommen und spart sich so den i.d.R. aufwendigeren Bewerbungsprozess im Anschluss an das Referendariat.

 

Zeitmanagement

Möchtest du dir vorab die Lernzeit etwas strukturieren, gibt es auch dabei einige Faktoren, die man im Hinterkopf behalten sollte.

Als grobe Orientierung, was auf einen zukommt, kann man sich die Stoffpläne⁵ anschauen. In diesen ist genau aufgeführt, welcher Unterricht mit welchem Zeitaufwand stattfinden wird. Was hier allerdings nicht zu finden ist, sind genaue Daten. Es ist keine Seltenheit, dass die Unterrichtspläne recht knapp vor Beginn der jeweiligen Station verteilt werden. Ein längeres tagesgenaues Vorausplanen ist im Referendariat daher eher schwer möglich. Zwar hat man pro Ausbildungsjahr 30 Tage Urlaub zur Verfügung, jedoch gibt es auch Sperrzeiten. Während der Einführungslehrgänge, des Plädierkurses sowie während des Probeexamens darf kein Urlaub genommen werden.⁶

Zusätzlich zum Unterricht muss noch eine Mindestzahl an Probeklausuren geschrieben werden, woran man vor allem beim Buchen von Klausurenkursen externer Anbieter denken sollte.

Zudem kann der Arbeitsaufwand in den jeweiligen Stationen je nach Ausbilder:in stark variieren. Insbesondere bei Stationen, in denen man sich diese/n „aussuchen“ kann, solltest du dich also fragen, ob man in der Station möglichst viel mitnehmen oder sich eher Zeit fürs Lernen nehmen möchte und entsprechend wählen. Das Nachfragen bei dienstälteren Arbeitsgruppen kann einem hierbei den ein oder anderen Geheimtipp einbringen.

Insbesondere in der Anwaltsstation, in welche die letzten Monate vor dem schriftlichen Examen fallen, entscheiden sich viele für das sog. „Tauchen“. Das bedeutet in der Regel, dass man von seiner Kanzlei für einige Zeit vor dem Examen „freigestellt“ wird. Dies ist in der Prüfungsordnung zwar nicht offiziell vorgesehen, hat sich aber dennoch breitflächig etabliert. Ob und in welchem Umfang der/die jeweiligen Ausbilder:innen diese Option gewähren, sollte vorher genau abgesprochen werden, um negative Überraschungen möglichst zu vermeiden.

 

Kommentare

In der Zweiten juristischen Prüfung dürfen Kommentare als Hilfsmittel genutzt werden. Diese werden allerdings in der Regel nur für die mündliche Prüfung gestellt, nicht jedoch für den schriftlichen Teil. Hier muss man sich selbst darum kümmern.

Am beliebtesten ist wohl die Miet-Option. D.h. du bekommst die Kommentare einige Wochen (je nach Anbieter) vor dem Examen nach Hause geschickt, kannst sie für die Zeit der Klausuren benutzen und schickst sie dann wieder zurück. Praktisch ist, dass die Kommentare oftmals in Rollkoffern versandt werden, was den Transport zum Prüfungsort erleichtert. Und obwohl es diverse Anbieter gibt, sind die Kommentare sehr schnell vergriffen. Daher:

 

TIPP: Kümmert euch frühzeitig, am besten noch vor dem Start des Referendariats, um Kommentare für das schriftliche Examen!

 

Alternativ zur Miet-Option kann man die Kommentare auch aus der Bibliothek ausleihen. Diese Variante ist jedoch etwas risikobehaftet. Selbst wenn man die Exemplare vorbestellt, kann es passieren, dass sie für den entsprechenden Zeitraum nicht zur Verfügung stehen, da viele die Überziehungsgebühr in Kauf nehmen und die Kommentare teils über Monate zu Hause bunkern.

Eine weitere Option ist auf (s)eine Kanzlei zuzugehen und ausnahmsweise zu hoffen, dass sie noch nicht voll digitalisiert ist.

Auch möglich ist natürlich, sich die Kommentare zu kaufen. In der neusten Auflage sind diese aber mit rund 600 Euro recht kostspielig.

 

Während des Referendariats

Zivilstation

Das Referendariat startet mit der Zivilstation. Hier kannst du dir direkt zu Beginn überlegen, ob du zum Amtsgericht oder doch lieber zum Landgericht möchtest; bei letzterem dann vielleicht sogar speziell zur Kammer für Handelssachen. In der Regel kann man hier nämlich Wünsche äußern, die allerdings nicht immer berücksichtigt werden können.

Wurdest du dann einer/m Richter:in zugeordnet, besteht nicht nur die Möglichkeit diese/n zu mündlichen Verhandlungen zu begleiten, sondern auch selbst eine solche zu leiten. Zudem bekommt man manchmal auch die Gelegenheit eine/n Gerichtsvollzieher:in und/oder eine/n Rechtspfleger:in für einen Tag zu begleiten.⁷ Je früher man seine/n Ausbilder:in, insbesondere bei Interesse an der Gerichtsvollziehertätigkeit, darauf anspricht, desto besser. Denn vor allem bei kleineren Gerichten finden z.B. Pfändungen nicht jede Woche statt.

Außerdem besteht die Chance sich während des Referendariats ehrenamtlich zu engagieren. In den ersten Wochen der Zivilstation kann man sich zum/r Sprecher:in der Arbeitsgemeinschaft wählen lassen. Man fungiert dann als Interessenvertreter:in gegenüber der Stammdienststelle, übernimmt insbesondere administrative Aufgaben, wie die Kommunikation mit den Dozenten und Terminabstimmung bei Unterrichtsverschiebungen und organisiert z.B. die AG-Fahrt. Für letztere gibt es in manchen Bundesländern unter gewissen Voraussetzungen sogar Sonderurlaub.

Zusätzlich besteht dann noch die Möglichkeit sich auf der sog. Sprecherkonferenz zum Sprecher-Vorstand aufstellen zu lassen. Hier wird man dann zum Ansprechpartner der Referendar:innen des gesamten OLG-Bezirks und vertritt deren Interessen z.B. gegenüber dem Landesbesoldungsamt oder auch den Rechtsanwaltskammern.

 

Strafstation

Auch in der Strafstation kannst du in der Regel den Wunsch äußern, ob du einer/m Strafrichter:in zugeteilt werden oder lieber zur Staatsanwaltschaft gehen möchtest. Ein Irrglaube ist aber, dass man bei einer Zuteilung zum Gericht dem Sitzungsdienst, bei dem man die Staatsanwaltschaft in Hauptverhandlungen vertritt, entgeht. In der Regel wird man zwar seltener eingeteilt, je nach Bedarf der Staatsanwaltschaft. Komplett drumherum kommt man allerdings nicht. Zudem wird man bei einer Zuteilung zum Gericht immer wieder mit der Führung des Protokolls in der Hauptverhandlung betraut.⁸

Im Rahmen des Sitzungsdienstes kannst du in der Regel damit rechnen, alle ein bis zwei Wochen (je nach Bedarf) für einen Tag eingeteilt zu werden. Dieser Tag ist dann aber oft auch gut gefüllt. Entweder mit mehreren Hauptverhandlungen oder mit einer größeren. Hinzukommen kann, dass du die Akten und die Robe einige Tage vorher bei der Staatsanwaltschaft abholen, die Sitzung entsprechend vorbereiten und anschließend alles auch wieder zurückbringen musst. Bei der Zeitplanung solltest du also berücksichtigen, dass diese Station etwas zeitintensiver ausfallen kann.

Hinzu kommt, dass man – zumindest in Baden-Württemberg – die Fahrtkosten, die für den Sitzungsdienst anfallen, dann nicht erstattet bekommt, wenn die Hauptverhandlung bei der Stammdienststelle stattfindet.⁹ Daher:

 

TIPP: Bei weiterem Fahrtweg zur Stammdienststelle sollte man sich darum bemühen im Rahmen des Sitzungsdienstes an anderen Gerichten eingeteilt zu werden, da hier die Fahrtkosten übernommen werden.

 

Dazugesagt sei allerdings auch, dass diese anderen Gerichte zum Teil nochmal deutlich weiter weg liegen können, je nachdem wie groß der jeweilige Gerichtsbezirk ausfällt.

Im Rahmen der Strafstation besteht außerdem die Möglichkeit bei der Polizei zu hospitieren oder die Arbeit der Sozialen Dienste der Justiz und/oder der Jugendgerichtshilfe kennenzulernen.¹⁰ Bei Interesse sollte man auch hier frühzeitig auf seine/n Ausbilder:in zugehen.

 

Rechtsanwaltsstation(en)

Im Zuge der 2022 in Kraft getretenen BRAO-Reform muss gem. § 43f Abs. 1 BRAO nun jede(r) Rechtsanwält:in innerhalb des ersten Jahres nach seiner erstmaligen Zulassung an einer Lehrveranstaltung von mindestens zehn Zeitstunden über das rechtsanwaltliche Berufsrecht teilnehmen. Diese Pflicht besteht allerdings nach Abs. 2 dann nicht, wenn man nachweisen kann, dass man vor der Zulassung bereits an einer solchen Lehrveranstaltung teilgenommen hat. Im Rahmen der Anwaltsstationen gibt es entsprechende Lehrveranstaltungen, die von den Rechtsanwaltskammern durchgeführt werden. Diese stellen dann unter gewissen Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus.¹¹ Bei Interesse solltest du dich im Vorfeld informieren.

In einigen Bundesländern ist im Rahmen der Rechtsanwaltsstation(en) zudem ein Berichtsheft zu führen, indem man vermerken muss, welche Art von Aufgaben man erfüllt hat und in welchem Zeitraum. Fällt dir das erst hinterher auf, kann es unter Umständen schwer werden, die geleistete Arbeit zu rekonstruieren. Daher am besten vorab informieren, ob man entsprechende Dokumentationen erbringen muss.

 

Verwaltungsstation

Je nach Bundesland kann man sich in der Verwaltungsstation einfach einer Stelle zuweisen lassen. Das ist natürlich bequem und mit keinem Aufwand verbunden. Du solltest aber im Hinterkopf behalten, dass man sich in der Regel für diese Station auch selbst um eine Stelle kümmern kann. Insbesondere die Entsendung in das verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer¹² dürfte für Begeisterte des Öffentlichen Rechts interessant sein.

 

Der Zulassungsantrag zur Zweiten juristischen Staatsprüfung

In einigen Bundesländern muss man sich ca. ein halbes Jahr vor den schriftlichen Prüfungen zum Zweiten Examen anmelden. Jedenfalls in Baden-Württemberg muss hierbei auch direkt der Schwerpunkt festgelegt werden.¹³ Dieser wird in der mündlichen Prüfung als zusätzliches Fach abgeprüft. Da die Wahl also recht früh zu erfolgen hat, solltest du dir bereits zu diesem Zeitpunkt über folgendes im Klaren sein: Für den Schwerpunkt erhält man vergleichsweise wenig Unterricht.¹⁴ D.h. idealerweise kennt man sich entweder im jeweiligen Rechtsgebiet bereits etwas aus oder bringt jedenfalls die Bereitschaft mit, sich überwiegend selbst auf die Prüfung vorzubereiten.

 

Nach der mündlichen Prüfung

Hast du zum Ende des Referendariats noch keinen Job in Aussicht, kannst du zur Überbrückung Arbeitslosengeld beantragen. Die Agentur für Arbeit schreibt zwar auf ihrer Website, dass man sich spätestens drei Monate vor Beschäftigungsende arbeitssuchend melden müsse, um Sperrzeiten zu vermeiden.¹⁵ Hat man als Referendar:in diese Frist verbummelt, ist das laut Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts (Urt. v. 27.01.2015, L 10 AL 382/13) aber nicht schlimm. Es sei ausreichend sich innerhalb von drei Tagen ab Bestehen der mündlichen Prüfung arbeitssuchend zu melden.

Allerdings macht es Sinn, sich bereits am Tag nach der mündlichen Prüfung insbesondere arbeitslos zu melden, denn dies ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.¹⁶

Zudem kommt es immer wieder vor, dass die Arbeitsagentur die Zahlung von Arbeitslosengeld für den restlichen Monat nach Bestehen der mündlichen Prüfung ablehnt. Grob wird das damit begründet, dass man für den kompletten Monat Unterhaltsbeihilfe erhält und der Anspruch daher ruhe. Hier lohnt sich ein Blick in das Urteil des Bundessozialgerichts (Urt. v. 12.05.2021, B 11 AL 6/20 R). Laut diesem ist das nämlich gerade nicht der Fall.

 

TIPP: Auch wenn man für den letzten Monat des Referendariats die volle Netto-Unterhaltsbeihilfe erhält, besteht parallel ab dem Tag nach Bestehen der mündlichen Prüfung grundsätzlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

 

Der Arbeitslosengeldbezug ist insbesondere auch für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge interessant. Diese werden durch die Unterhaltsbeihilfe nämlich nur noch bis zum Tag der mündlichen Prüfung abgedeckt.

Fußnoten

¹ https://www.bmas.de/DE/Ministerium/Arbeiten-und-Ausbildung-im-BMAS/Referendariat-und-Praktikum/juristen.html

Stand: 10. Juni 2024.

² https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E469200726/jum1/JuM/OLG%20Karlsruhe/Rechtsreferendare/Merkblatt%20%C3%Bcber%20die%20Zulassung%20zum%20juristischen%20Vorbereitungsdienst%20%28Stand%20Juni%202023%29.pdf

Stand: 10 Juni 2024.

³ https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E469200726/jum1/JuM/OLG%20Karlsruhe/Rechtsreferendare/Merkblatt%20%C3%Bcber%20die%20Zulassung%20zum%20juristischen%20Vorbereitungsdienst%20%28Stand%20Juni%202023%29.pdf

Stand: 10. Juni 2024.

https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E2059247737/jum1/JuM/OLG%20Karlsruhe/Rechtsreferendare/Merkblatt%20zum%20juristischen%20Vorbereitungsdienst%20-%20Stand%20Oktober%202023.pdf

Stand: 10. Juni 2024.

https://www.justiz-bw.de/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E-277099125/jum1/JuM/Justizministerium%20NEU/Pr%C3%Bcfungsamt/Vorbereitungsdienst/VwV%20Stoffpl%C3%A4ne.pdf

Stand: 10. Juni 2024.

https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E2059247737/jum1/JuM/OLG%20Karlsruhe/Rechtsreferendare/Merkblatt%20zum%20juristischen%20Vorbereitungsdienst%20-%20Stand%20Oktober%202023.pdf

Stand: 10. Juni 2024.

https://rechtsreferendariat-bw.justiz-bw.de/pb/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E1745014911/jum1/JuM/Rechtsreferendariat/VwV%20Ausbildung%20vom%201.%20M%C3%A4rz%202020.pdf

Stand: 10. Juni 2024.

https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E-1074030427/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/Referendare/Leitfaden%20f%C3%Bcr%20die%20Pflichtstation%20Strafsachen%20%28Strafgerichte%29%20%C3%BCF%20OLGe%20Juli%202023.pdf

Stand: 10. Juni 2024.

https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E1700000528/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/Referendare/Merkblatt%20zum%20juristischen%20Vorbereitungsdienst%20-%20Stand%20Oktober%202023.pdf

Stand: 10. Juni 2024.

¹⁰ https://rechtsreferendariat-bw.justiz-bw.de/pb/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E1745014911/jum1/JuM/Rechtsreferendariat/VwV%20Ausbildung%20vom%201.%20M%C3%A4rz%202020.pdf

Stand: 10. Juni 2024.

¹¹ https://www.rak-karlsruhe.de/files/rak/assets/downloads/ZZZ%20Sonstiges/Einladungsschreiben-Homepage-auctores%20DF%20(002).pdf

Stand: 10. Juni 2024.

¹² https://www.uni-speyer.de/studium/ergaenzungsstudium/ergaenzungsstudium-im-referendariat/entsendemoeglichkeiten-im-rechtsreferendariat

(Stand: 09. Juni 2024).

¹³ Siehe § 54 Abs. 1 Nr. 4 JAPrO.

¹⁴ https://rechtsreferendariat-bw.justiz-bw.de/pb/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E-277099125/jum1/JuM/Justizministerium%20NEU/Pr%C3%Bcfungsamt/Vorbereitungsdienst/VwV%20Stoffpl%C3%A4ne.pdf

Stand: 10. Juni 2024.

¹⁵ https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/

(Stand: 07. Juni 2024).

¹⁶ Ebd.

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