Rechtsstaat ohne Krise – aber nicht ohne Risiko

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Der Rechtsstaat lebt nicht allein von Normen, sondern auch von Menschen, die ihn leben.
„Rechtsstaat – Krise oder Comeback?“ Diese Frage stand im Zentrum der Podiumsdiskussion an der Universität Heidelberg, die der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e. V. (BRF) im Rahmen seiner Fachschaftentour veranstaltet hat.

Die gemeinsame Diagnose der Podiumsteilnehmenden fiel dabei eindeutig aus: Von einer akuten Krise des Rechtsstaats kann derzeit nicht gesprochen werden. Zugleich wurde jedoch deutlich, dass der Rechtsstaat verwundbar ist und aktuelle gesellschaftliche und politische Entwicklungen erhebliche Herausforderungen für seine Wahrung darstellen. Umso wichtiger ist es, seine Resilienz gezielt zu stärken.

Passend zum Thema hatte der Verfassungsblog wenige Tage zuvor das sogenannte „Justiz-Projekt“ veröffentlicht. Die Studie untersucht systematisch, an welchen Stellen autoritär-populistische Akteure rechtsstaatliche Institutionen angreifen können: häufig schleichend, formal legal und lange Zeit kaum wahrnehmbar. Sie zeigt, dass Rechtsstaatlichkeit selten an einem großen Bruch scheitert, sondern vielmehr durch viele kleine Erosionsprozesse gefährdet wird, insbesondere dort, wo Personal, Vertrauen und institutionelle Kultur unter Druck geraten.

Risiken statt Krise: Personalmangel als strukturelles Warnsignal

Ein zentrales Risiko wurde bereits zu Beginn der Diskussion deutlich benannt: der zunehmende Mangel an Jurist:innen – insbesondere in der Justiz. Wo es dem Staat nicht mehr gelingt, ausreichend qualifizierten juristischen Nachwuchs zu gewinnen, entstehen langfristig Einfallstore für populistische Vereinfachungen und institutionelle Schwächungen.

Diese Einschätzung deckt sich mit den Ergebnissen des Justiz-Projekts, das den Faktor Personal ausdrücklich als neuralgischen Punkt rechtsstaatlicher Resilienz identifiziert. Eine unterbesetzte Justiz ist anfälliger für politische Einflussnahme, Delegitimierungsstrategien und strukturelle Blockaden, die unmittelbare Folgen für Vertrauen und Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats mit sich bringen.

Haltung, nicht nur Technik

Neben strukturellen Fragen rückte im Verlauf der Diskussion immer wieder die Bedeutung persönlicher Haltung in den Mittelpunkt. Dr. Ina Bauer, Richterin am Verwaltungsgerichtshof Mannheim, brachte dies klar auf den Punkt: Jurist:innen müssen aufrichtig, empathisch und standhaft sein. Rechtsstaatlichkeit lebe nicht allein von Normen, sondern von Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und das auch beziehungsweise gerade unter Druck.

Ein entscheidender Hebel für die Zukunft des Rechtsstaats liegt in der juristischen Ausbildung.

Diese Haltung wurde im Podium zugleich als wesentlicher Schutzfaktor gegenüber populistischen Angriffen verstanden. Wo juristische Professionalität mit innerer Überzeugung und Verantwortungsbewusstsein verbunden ist, wird der Rechtsstaat widerstandsfähiger.

Der Angelpunkt: juristische Ausbildung

In einem Punkt herrschte auf dem Podium besondere Einigkeit: Ein entscheidender Hebel für die Zukunft des Rechtsstaats liegt in der juristischen Ausbildung. Dr. Thomas von Plehwe, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof und Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins, machte deutlich, dass Berufseinsteiger:innen in der Praxis häufig Aufgaben übernehmen müssen, auf die sie in ihrer Ausbildung kaum vorbereitet wurden.

Auch Prof. Dr. Wolfgang Kahl (Universität Heidelberg) betonte, dass Attraktivität und Qualität der juristischen Ausbildung durch Reformen gestärkt werden müssten, insbesondere mit Blick auf Lehrinhalte und Prüfungsformate.

Diese Einschätzung spiegelte sich auch im Abschlussstatement des BRF wider. Ein Studium, das primär auf das Staatsexamen ausgerichtet ist, viele Studierende zermürbt statt bestärkt und gesellschaftliche Zusammenhänge ausblendet, könne den Anforderungen eines modernen Rechtsstaats langfristig nicht gerecht werden. Der BRF formuliert daher seit Jahren konkrete Forderungen: mehr Raum für politische Bildung und gesellschaftliche Einordnung im Studium, eine verpflichtende Auseinandersetzung mit dem NS- und SED-Unrecht – wie sie das Gesetz längst vorsieht –, rechtsvergleichendes Verfassungsrecht sowie systematische Demokratiebildung als Pflichtstoff. Ziel ist eine Ausbildung, die nicht abstumpft, sondern befähigt; die nicht abschreckt, sondern stärkt.

Mit Andreas Knecht, der derzeit am Heidelberger Max-Planck-Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht promoviert, wurde diese Perspektive um einen weiteren wichtigen Aspekt ergänzt. Als Mitglied der Referendariatskommission des BRF unterstrich er die Bedeutung des juristischen Vorbereitungsdienstes innerhalb dieser Debatte. Auch das Justiz-Projekt hebt ausdrücklich hervor, dass juristische Ausbildung zentral dafür ist, ob künftige Jurist:innen institutionelle Schwachstellen erkennen und den Rechtsstaat wirksam verteidigen können.

Wachsamkeit statt Alarmismus

Als Fazit lässt sich aus der Podiumsdiskussion eine klare Mahnung mitnehmen: Der Rechtsstaat funktioniert – noch. Doch er bleibt auf Menschen angewiesen, die ihn tragen, die also gut ausgebildet und verantwortungsbewusst sowie bereit sind, Haltung zu zeigen. Die Risiken sind real. Ob aus der aktuellen Situation ein Comeback oder eine schleichende Erosion wird, entscheidet sich nicht zuletzt an den Universitäten.

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Fabian Steinke