Promotion in Jura: Was muss ich alles wissen?

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Die Promotion ist ein weiterer, optionaler Schritt der juristischen Ausbildung.
Während eine Promotion in vielen Naturwissenschaften schon beinahe Standard ist, sieht das für Jurist:innen anders aus. Ein Doktortitel ist hier noch immer eher die Ausnahme als die Regel. Ein Grund dafür kann die ohnehin schon lange Dauer der juristischen Ausbildung sein. Der Dr. iur. kann einige Vorteile mit sich bringen. Allerdings ist es wichtig, die juristische Promotion gut zu planen und sich ihrer Herausforderungen bewusst zu sein.

Laut Statistischem Bundesamt gab es in Deutschland 2019 knapp 8800 Promovierende der Rechtswissenschaften. Jeder und jede von ihnen schreibt und forscht unter ganz individuellen Bedingungen. Dennoch gibt es ein paar Allgemeinheiten, die für alle Promovierenden im Fach Jura gelten. Hier erhältst du einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur juristischen Promotion in Deutschland.

 

Warum eine Promotion in Jura anstreben?

Die beste Motivation für eine juristische Promotion ist natürlich Freude am wissenschaftlichen Arbeiten und vertieftes Interesse an einem bestimmten Thema oder Themenbereich. Daneben gibt es zahlreiche weitere Gründe für eine Promotion im Fach Jura. Voraussetzung ist sie beispielsweise für eine Karrierelaufbahn an der Universität. Generell kann sich ein Doktortitel bei Bewerbungen positiv auswirken und lohnt sich oft auch finanziell. Dies ist insbesondere bei Großkanzleien der Fall. Der Aufwand für eine Promotion muss hier individuell mit den möglichen Vorteilen abgewogen werden. Daneben verbessert eine Promotion Fähigkeiten wie selbstständiges und vorausschauendes Arbeiten und bietet die Möglichkeit, sich persönlich weiterzuentwickeln und spannende Kontakte zu knüpfen.

 

Was sind die Startvoraussetzungen einer juristischen Promotion?

Ein erstes Erfordernis, um eine Promotion im Fach Jura zu beginnen, ist ein Betreuungsverhältnis mit einer dafür qualifizierten Person. Hierfür kommen nur Hochschullehrer:innen in Frage. Daneben muss zumindest das erste Staatsexamen her. Von Vorteil ist es dabei, einen Abschluss mit Prädikat – also mindestens der Note vollbefriedigend – vorweisen zu können. Doch auch ohne Prädikatsexamen ist eine juristische Promotion möglich. So erhöhen gute Noten im Schwerpunkt häufig die Chance, als Doktorand:in angenommen zu werden. Ebenfalls hilfreich: vorheriger Kontakt zu dem oder der potenziellen Betreuer:in der Arbeit, beispielsweise durch Mitarbeit am Lehrstuhl. Genaueres zu den Promotionsvoraussetzungen regelt die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät.

 

Wann soll ich promovieren?

Um eine juristische Promotion zu beginnen, kommen generell zwei Zeitpunkte in Betracht: nach dem ersten und nach dem zweiten Staatsexamen. Beide Optionen haben verschiedene Vor- und Nachteile. Nach dem ersten Staatsexamen, also frisch aus der Uni, kann die Motivation für eine Dissertation noch ziemlich hoch sein. Auch ist der Stoff aus dem Schwerpunkt noch präsent und inspiriert möglicherweise dazu, sich vertieft mit einem bestimmten Thema zu beschäftigen. Wo lange Wartezeiten für das Referendariat bestehen, kann eine Promotion unter anderem dazu dienen, diese zu überbrücken. Hierbei sollte allerdings im Hinterkopf behalten werden, dass sich nicht immer exakt mit der Promotionsdauer planen lässt. Gegen eine Promotion direkt nach dem ersten Staatsexamen spricht, dass ein großer Teil des Wissens aus dem Studium während der Promotionsphase in Vergessenheit geraten kann.

Sich erst nach Abschluss des zweiten Staatsexamens in eine juristische Dissertation zu stürzen, birgt den Vorteil, dass die juristische Ausbildung im Übrigen abgeschlossen ist. Der Hinterkopf ist also frei von dem Gedanken, dass nach der Promotion noch ein weiterer Ausbildungsschritt ansteht. Außerdem ist es so beispielsweise bereits möglich, neben der Arbeit an der Dissertation als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin tätig zu sein. Dagegen fehlt es in diesem Fall nach der bereits langen Ausbildung möglicherweise an der Motivation dafür, weitere Jahre in eine zusätzliche Qualifikation zu investieren. Oder es liegt bereits ein Jobangebot vor, das den Gedanken an eine Promotion verdrängt.

Möglich ist eine Promotion grundsätzlich auch, wenn der Studienabschluss schon eine Weile zurück liegt. Berufsbegleitend eine Dissertation zu schreiben, hat den generellen Vorteil, dass die Finanzierung bereits geklärt ist. Auch können sich hier Beruf und Forschung möglicherweise verknüpfen lassen. Dafür ist die Flexibilität womöglich eher eingeschränkt und bei einer Vollzeitstelle müssen Feierabend und Wochenenden für die Doktorarbeit herhalten. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Frage nach dem besten Zeitpunkt für den Promotionsstart nur individuell beantwortet werden kann.

 

Wie finanziere ich meine Promotion?

Eine Promotion kostet Zeit und verzögert in vielen Fällen den Start ins (Vollzeit-) Arbeitsleben. Um in dieser Phase finanziell über die Runden zu kommen, gibt es mehrere Optionen. Viele Doktorand:innen arbeiten während ihrer Promotion in Teilzeit. Beliebt sind vor allem Stellen als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in an Universitäten. Oft ist eine Promotionsmöglichkeit auch mit einer solchen Anstellung verknüpft. Die Aufgaben als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in sind vielfältig und reichen von Lehre über Forschung bis hin zur Organisation von Konferenzen und zu Verwaltungsaufgaben. Vorteile liegen hier im direkten Kontakt zu Betreuer oder Betreuerin der Arbeit, außerdem lässt sich Forschungstätigkeit am Lehrstuhl gelegentlich mit der Recherche für die Dissertation verknüpfen. Auch von Zugriff auf Datenbanken und weiteren Informationsmedien sowie vom Austausch mit anderen Doktorand:innen profitieren Promovierende, die während ihrer Promotionszeit an einer Universität angestellt sind. Ein Nachteil kann darin liegen, dass in einem solchen Fall Spannungen zwischen Arbeitsanforderungen von Lehrstuhlseite und Zeit für die Dissertation entstehen können.

Wenn Promovierende nicht am Lehrstuhl von Betreuer oder Betreuerin angestellt sind, spricht man von einer externen Promotion. Zur Finanzierung kommt in diesem Fall theoretisch auch jeder weitere Job – ob angestellt oder selbstständig – in Betracht. Für Jurist:innen kann eine Teilzeitstelle in einer Kanzlei eine gute Finanzierungsmöglichkeit darstellen. Eine weitere beliebte Option ist die Bewerbung um ein Stipendium. Promotionsstipendien werden sowohl von Stiftungen als auch von Hochschulseite vergeben. Kleinere Stiftungen spezialisieren sich dabei häufig auf einen bestimmten Bereich oder ein bestimmtes Themenfeld. Neben Vollstipendien existieren auch Förderungen für bestimmte Schritte innerhalb des Promotionsvorhabens, beispielsweise für Forschungsaufenthalte oder den Druck der Arbeit. Ein Studienkredit stellt eine weitere Finanzierungsmöglichkeit für die juristische Promotion dar. Anders als ein Stipendium muss dieser nach einer vereinbarten Zeit zurückgezahlt werden.

 

Wie läuft eine juristische Promotion ab?

Der grobe Ablauf der Promotion im Bereich Jura gestaltet sich an deutschen Universitäten meist ähnlich: Zunächst werden Thema und Betreuer:in der Arbeit benötigt, dann geht’s ans Forschen und Schreiben und nach Abgabe wird die Arbeit in einer mündlichen Prüfung verteidigt und veröffentlicht. Abhängig von Promotionszeitpunkt, Anstellungsverhältnis und anderen Faktoren kann die Promotionszeit mit allem was dazugehört jedoch recht unterschiedlich ablaufen. Auch die Dauer der Promotionszeit kann stark variieren. In der Regel liegt sie zwischen einem und fünf Jahren.

 

Gesucht: Thema und Betreuer:in

Am Anfang der Promotion steht die Kontaktaufnahme zu der Person, die die Arbeit zukünftig betreuen soll. In einigen wenigen Fällen ergibt sich ein Promotionsangebot quasi von selbst – zum Beispiel, wenn durch eine Anstellung am Lehrstuhl bereits Kontakt zu Doktorvater oder -mutter besteht. Anderenfalls ist eine Bewerbung erforderlich: entweder auf eine bestimmte Stelle mit Promotionsmöglichkeit oder als externe:r Promovierende:r. Stellen als wissenschaftliche Mitarbeiter:innen an der Universität finden sich auf den Websites der jeweiligen Lehrstühle und teilweise auch auf anderen Bewerbungsportalen.

Manchmal suchen Hochschullehrer:innen konkret Promovierende zu einem bestimmten Thema. Doch meist bringen Promotionsinteressierte selbst ein Thema vor bzw. erarbeiten ein solches mit dem oder der zukünftigen Betreuer:in. Anhaltspunkte können Interessen aus dem Studium, für den späteren Beruf relevante Themen oder auch aktuelle rechtliche Entwicklungen bieten. Wichtig ist, dass die Arbeit in einem gewissen Umfang neue wissenschaftliche Erkenntnisse zutage fördert.

Auch, wenn keine entsprechende Stelle am Lehrstuhl ausgeschrieben ist, können sich Promotionsinteressierte bei Professor:innen um ein Betreuungsverhältnis für die Dissertation bewerben. Doch nicht alle Hochschullehrer:innen nehmen externe Promovierende an. Wichtig ist vor allem, dass die Forschungsthemen der Zielperson zum eigenen Promotionsvorhaben passen. Ob das der Fall ist, lässt sich am besten über eine Recherche auf den jeweiligen Lehrstuhlhomepages herausfinden. In dem Schreiben an den oder die Wunschbetreuer:in sollte dann unter anderem dargelegt werden, weshalb die Zielperson gut für die Betreuung geeignet ist. Häufig erfolgt eine Bewerbung schon mit einem Exposé – also einer überblicksartigen Zusammenfassung des Forschungsprojekts auf einigen Seiten. Auch generell steht das Verfassen eines Exposés meist am Beginn der Promotion. Außerdem muss bei Dekan oder Dekanin der jeweiligen rechtswissenschaftlichen Fakultät ein Antrag auf Zulassung zur Promotion gestellt werden.

 

Der Alltag als Promotionsstudent:in

Wie genau der Alltag während der juristischen Promotion abläuft, richtet sich unter anderem nach der Finanzierungsmethode. Während Promovierende mit Vollstipendium oder Finanzierung über Studienkredit sich komplett ihrer Dissertation widmen können, wechselt sich bei anderen Erwerbsarbeit und Forschungs- bzw. Schreibprozess ab. Da Promovierende im Bereich Jura in der Regel nicht auf viel Forschungsequipment angewiesen sind, lässt sich gut von zuhause oder von der Bibliothek aus an der Dissertation arbeiten. Im Rahmen der juristischen Promotion wird in aller Regel eine Monografie, ein wissenschaftliches Gesamtwerk, verfasst. Selten sind kumulative Promotionen, bei denen mehrere Einzelbeiträge publiziert werden.

Neben Arbeit, Recherche und Schreibprozess bietet die Promotionszeit auch viele tolle Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Kontakte zu knüpfen. Je nach Promotionsthema kann sich beispielsweise ein Forschungsaufenthalt im Ausland lohnen. Ein solcher bietet sich vor allem für rechtsvergleichende Arbeiten oder ggf. solche im Bereich Völker- oder Europarecht an. Außerdem können Seminare und Konferenzen den Blickwinkel auf die eigene Forschung erweitern. Selbst Vorträge zu halten oder wissenschaftliche Beiträge zu veröffentlichen, verbessert beispielsweise Rhetorik und Organisationsfähigkeit. Solche Aktivitäten neben der Promotion sind aber stets mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden. Als Promovend:in ist es oft auch möglich, weiterhin an der Universität eingeschrieben zu sein. So bleiben die Vorteile, die ein Studierendenstatus mit sich bringt, auch während dieser Phase erhalten.

Wie genau während der Promotion gearbeitet wird, ist höchst individuell. Während einige direkt losschreiben, tragen andere erst lange Erkenntnisse zusammen und verschriftlichen diese später ausführlich. Was aber so gut wie nie ausbleibt, ist, auch mal Zweifel zu haben oder phasenweise nichts aufs Papier zu bringen. Der Austausch mit Gleichgesinnten bietet hier eine große Motivationshilfe. Denn insbesondere in Jura, wo in der Regel nicht in Forschungsgruppen gearbeitet wird, kann sich eine Promotion manchmal ganz schön einsam anfühlen. Regelmäßige Gespräche mit Betreuer oder Betreuerin helfen außerdem dabei, inhaltlich auf dem richtigen Weg zu bleiben.

 

Endspurt – und dann?

Es ist tatsächlich so weit: Die Dissertation ist kurz vor Fertigstellung. Am Ende werden meist noch Formalia und Fußnoten überprüft. Wenn wirklich alles fertig ist, wird die Arbeit inklusive eidesstaatlicher Erklärung abgegeben und an die Korrektor:innen weitergeleitet. Wer das neben der Betreuungsperson noch ist, bestimmt die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät. Innerhalb einer festgelegten Frist erstellen die Korrektor:innen Gutachten über die Arbeit.

Seinen Abschluss findet das Promotionsvorhaben mit einer mündlichen Prüfung, wie sie die jeweilige Fakultät in ihrer Prüfungsordnung vorsieht: entweder als Disputation oder als Rigorosum. Bei einer Disputation stellt der oder die Promovierende die fertige Arbeit vor und beantwortet Fragen von Prüfern und Prüferinnen. Das Rigorosum gestaltet sich eher als eine Art Fachgespräch, bei dem das juristische Wissen umfassend geprüft wird. Wurde die mündliche Prüfung erfolgreich überstanden, muss die Dissertation noch veröffentlicht werden. Denn erst dann ist der oder die Doktorand:in auch berechtigt, den Titel Dr. iur. zu tragen. Hierbei kann, je nach Veröffentlichungsart, nochmal einiges an Kosten auf den oder die Absolvent:in zukommen. Der Universität muss er oder sie eine bestimmte Anzahl an Pflichtexemplaren der Dissertationsschrift zur Verfügung stellen. Parallel macht es Sinn, schon einmal zu überlegen, wie es weitergehen soll: Direkt ins Referendariat, Jobbewerbungen schreiben oder erstmal eine Auszeit nehmen? In jedem Fall werden die während der Promotionszeit erworbenen Fähigkeiten während der späteren Berufslaufbahn nützlich sein.

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Helen Arling
Die Autorin hat Jura an der Universität zu Köln studiert und promoviert zurzeit an der Universität Trier zu einem Thema aus dem Völkerrecht.
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