Pro Bono in Kanzleien - Punkten beim Anwaltseinstieg

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In Kanzleien wird Pro Bono-Tätigkeit immer wichtiger. Auch Jurastudenten und Referendare setzen sich bereits für den guten anwaltlichen Zweck ein.
Sich im Beruf zu verwirklichen, das bedeutet gerade für die junge Juristengeneration, für die eigenen Werte einzustehen. Einmal in der Anwaltschaft angekommen, setzen sich Juristinnen und Juristen schon immer ganz selbstverständlich für gute Zwecke ein, etwa durch Pro Bono-Tätigkeiten. Gleichzeitig kann gemeinnütziges Engagement junge Juristinnen und Juristen im Bewerbungsprozess von der Maße abheben.

Was heißt „Pro Bono“?

Zusammengefasst wird bürgerschaftliches Engagement von Anwältinnen und Anwälten oft unter dem Begriff „Pro Bono“. Doch was steckt eigentlich dahinter? Abgekürzt von der lateinischen Redewendung „pro bono publico“, zu Deutsch „zum Wohle der Allgemeinheit“, steht der Begriff für eine freiwillig geleistete (anwaltliche) Tätigkeit für einen guten Zweck.

Gerade internationale Großkanzleien werben mit dem Begriff, den sie bei der Expansion über den Atlantik gleich mitgebracht haben. Das eine positive Außendarstellung dabei gleichzeitig junge Talente und lukrative Mandate anlocken soll, ist schließlich kein Geheimnis.

An dieser Stelle sollte man aber nicht vergessen, dass gesellschaftliches Engagement viele Gesichter hat – wie die Anwaltschaft selbst. Von den klassisch mit sozialer Tätigkeit assoziierten Rechtsgebieten wie Familienrecht, Migrationsrecht oder Sozialrecht, über die Beratung von Kirchen in urheberrechtlichen Fragen oder der Gründung einer Stiftung, setzen sich Juristinnen und Juristen deutschlandweit ehrenamtlich für gute Zwecke ein.

 

Was Kanzleien und ihre Anwältinnen und Anwälte leisten und wie Bewerber punkten können

Dass Anwältinnen und Anwälte sich für gemeinnützige Zwecke einsetzen, hat in Deutschland eine lange Tradition. Für viele gehört es ganz selbstverständlich zum anwaltlichen Berufsbild dazu. „Fähigkeiten wie logisch denken zu können oder sich gegenüber Behörden gut auszudrücken, sind Fähigkeiten, die sich überall sinnvoll einbringen lassen“, sagt Dr. Barbara Mayer, Partnerin in der Freiburger Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner. „Wir werben vielleicht nicht explizit damit, aber wir haben uns schon immer ganz selbstverständlich engagiert.
Die Kanzlei unterstützt privates Engagement, indem sie die Infrastruktur und vor allem Zeit bereitstellt.“ Allerdings ist, nicht zuletzt durch die Möglichkeiten digitaler Markenbildung im Zeitalter der Digitalisierung auch die Außendarstellung von Kanzleien im Wandel. So gibt es in größeren Einheiten inzwischen eine eigens für das Pro Bono-Management zuständige Person. „Früher“, berichtet Karina Fletcher, Vorstandsmitglied der Pro Bono Deutschland e.V. „sei gesellschaftliches Engagement in Deutschland reine Privatsache gewesen. Das ändert sich nun langsam.“

 

Die Nachfrage nach freiwilliger Rechtsberatung besteht

Daran, dass grundsätzlich ein Bedarf für freiwillige Rechtsberatung vorhanden ist, bestehen trotzt des Systems der Beratungs-Prozesskostenhilfe auch in Deutschland leider keine Zweifel. Zu diesem Zweck haben (Groß-)Kanzleien mit dem 2011 formalisierten Pro Bono Deutschland e.V. eine Plattform für Kanzleien, aber auch einzelne Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gegründet.

Ziel ist die Förderung ehrenamtlichen anwaltlichen Engagements für gute Zwecke. „Dabei geht es vor allem um die rechtlichen Rahmenbedingung oder Seminare, aber auch um Grundsatzfragen, wie Rechtsbeistand in humanitären Krisen.“, erklärt uns Dr. Peter Braun, Vorstandssprecher des Pro Bono Deutschland e.V. Der Rechtsanwalt und Partner im Frankfurter Büro der internationalen Großkanzlei Dentons berichtet, dass gerade gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen (oft NGOs genannt) auf ehrenamtliches Engagement von Anwältinnen und Anwälten angewiesen sind.

„Es gibt eine Lücke im Rechtssystem: Gemeinnützige Organisationen müssten ihr gesamtes Vermögen aufgeben und sich erst einmal Verschulden, damit sie Prozesskostenhilfe beantragen können.“ Wie weit diese Lücke reicht, könnte das Justizministerium erstmalig in einer Analyse der „legal needs“ prüfen. Auch Hengeler Mueller ist als Gründungsmitglied des Vereins Pro Bono Deutschland e.V. von Anfang an dabei. „Mit den Mitgliedern dieses Vereins tauschen wir uns regelmäßig aus, um von Best Practices zu lernen und gemeinsam unseren positiven gesellschaftlichen Einfluss zu steigern.“, verrät man uns.

Auch die amerikanische Großkanzlei Baker McKenzie ist mit dabei: „Unsere Kanzlei ist sowohl Mitglied bei Pro Bono Deutschland e.V. als auch präsent bei der gemeinnützigen Organisation PILnet - The Global Network for Public Interest Law (PIL).“

Vom Verein abzugrenzen ist das gemeinsam mit dem Unternehmernetzwerk UPJ e.V. ins Leben gerufene „clearing House“. Die Plattform soll Vereine, Stiftungen und andere Institutionen auf der einen und die ehrenamtlich Rechtsberatenden auf der anderen Seite zusammenbringen.

Den Vorwurf, dass kostenlose Rechtsberatung am Ende Rechtsanwältinnen und Anwälte um bezahlte Mandate bringen könnte, kann Dr. Braun grundsätzlich verstehen: „Arbeit, die vergütet gehört, soll niemandem weggenommen werden. Das heißt eben auch, dass man solche Mandate ablehnen muss und nicht Pro Bono tätig wird. Der Gesetzgeber soll an dieser Stelle nicht aus der Verantwortung genommen werden.“ Auch Baker McKenzie bestätigt uns: „Wir selbst vermeiden jedes Mandat, für das es eine Marktnachfrage gibt und setzen uns dafür ein, dass sämtliche Beratungsstandards auch bei der Pro Bono-Beratung eingehalten werden.“

 

Im Sozialrecht verschwimmen die Grenzen zwischen Mandat und Pro Bono

In den klassisch „sozialen Rechtsgebieten“ wie dem Sozialrecht verschwimmen die Grenzen zwischen bezahlter Mandatsarbeit und ehrenamtlicher kostenloser Tätigkeit ohnehin tagtäglich. „Es geht ja eigentlich schon los, wenn die Leute aus irgendwelchen Gründen keinen Beratungsschein bekommen haben und wir sie dann trotzdem nicht wegschicken“, berichtet Anna Gilsbach, Anwältin im Sozialrecht im Anwaltsbüro Gerloff & Gilsbach in Berlin.

„Es geht ja wirklich um existenzielle Dinge. Da kommen Menschen zu uns, die haben so viele Probleme, dass ich mich frage: Wie schaffen sie es überhaupt zu uns?“ Die Motivation, Akten schneller bearbeiten zu können, effizienter zu werden, zieht man im Sozialrecht aus der Motivation heraus, dem Mandanten bei der Bewältigung von existenziellen Krisen zu helfen. „Natürlich könnte ich einem anderen Gebiet mehr verdienen“, sagt die Fachanwältin für Sozialrecht. „Natürlich hadere ich manchmal auch mit mir, ich hab mir das Gebiet schließlich bewusst ausgesucht. Aber am Ende bin ich mir sicher: Das ist gerade das Richtige. Sozialrecht, das ergibt gesamtgesellschaftlich Sinn.“

 

Pro Bono auch in ungewöhnlichen Rechtsgebieten

Aber auch in anderen Rechtsgebieten besteht ein Bedarf an ehrenamtlicher Beratung, wie die auf dem Gebiet des geistigen Eigentums tätige Kanzlei Horak beweist. Julia Ziegeler, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, sowie gewerblichen Rechtsschutz in Hannover erzählt: „Wir sind neben unserer Kanzleitätigkeit im Lehrbereich einer Fachhochschule tätig. Viele FH-Studenten kommen dann während ihrer Abschlussphase mit Fragen zu Design, Patenten etc. zu uns.“

Spricht man mit Julia Ziegeler, spürt man die persönliche Verbundenheit zu ihren Schützlingen. „Das sind junge Leute mit guten Ideen, die teilweise erst durch die Vorlesung merken: Moment, vielleicht sollte ich mich beraten lassen. Die Beratungen gehen dann schon teilweise in Existenzgründungsmandate über, aber das ist auf keinen Fall der Schwerpunkt.“

Der kommenden Generation junger Juristinnen und Juristen unter die Arme zu greifen, bedeutet ebenfalls, sich einzusetzen – zum Beispiel als Mentorin einer Law Clinic, wie Dr. Barbara Mayer von der Freiburger Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner. Gerade in den Law Clinics oder den Fachschafts-Gruppen finden sich die Studierenden, die sich nicht scheuen schon früh praktische Erfahrungen zu sammeln und mit anzupacken. „Frühzeitiges soziales Engagement halten wir für sehr wichtig. Gerade potenzielle Partner müssen auch charakterlich überzeugen. Die Mandaten wollen am Ende doch Menschen, die kreativ sind und im Leben Erfahrung gesammelt haben.“

 

Pro Bono bedeutet Verantwortung zu übernehmen

Auch wenn die Umfrage von Anwaltsblatt Karriere ergeben hat, dass Pro Bono für Bewerberinnen und Bewerber oft erst nach dem Einstieg in den Anwaltsberuf interessant wird, rechnet Peter Braun, hauptberuflich Partner bei Dentons in Frankfurt für die Zukunft mit einem ansteigenden Interesse auch auf Bewerberseite: „Seit ca. vier oder fünf Jahren stellen wir fest, dass sich gerade die für uns interessanten Kandidaten für das Thema interessieren. Und gesellschaftliches Engagement hebt einen Kandidaten ab.“
Auch bei Hengeler Müller bemerkt man, dass die Branche sich wandelt: „Bewerberinnen und Bewerber erkunden sich heutzutage häufiger bezüglich unseres gesellschaftlichen Engagements als noch vor 10 Jahren. Gleichzeitig begrüßen wir es, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber sich in seinem bisherigen Leben gesellschaftlich engagiert und dadurch gezeigt hat, dass er oder sie bereit ist, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.“
Julia Ziegeler von der Kanzlei Horak in Hannover berichtet, was die Pro Bono-Tätigkeit meist Vorarbeit bedeutet: „Im ehrenamtlichen Bereich geht es bei uns, egal ob wir Kirchen, Sportvereine oder soziale Einrichtungen beraten, oft um urheberrechtliche Fragen, wie: Was passiert eigentlich mit den Fotos des Urhebers, wenn er ausscheidet? Welche finanziellen Konsequenzen sowas mit sich bringen kann, wissen viele oft nicht.“

Auch bei Hengeler Müller weiß man sein Knowhow einzusetzen: „Aktuell beraten wir zum Beispiel „The Next Step e.V.“, einen Verein, der Ausländer während Aufenthalten in Deutschland unterstützt – sei es während eines Sozialen Jahres, einer Ausbildung, eines Studiums oder einer Au Pair-Tätigkeit. Ebenso unterstützen wir aktuell die Kanzlei De Brauw in einem Pro Bono-Mandat, in dem es im Rahmen einer Klage vor dem EGMR um die Stärkung der Rechte von Transsexuellen in Georgien geht.“
Karin Fletcher, die hauptberuflich als Pro Bono Managerin bei Freshfields Bruckhaus Deringer tätig ist, verrät, dass es in Bezug auf die Pro Bono-Mandatsarbeit zwei Schwerpunkte gibt: Zum einen werden Studien, zuletzt beispielsweise zum Kinderrecht in verschiedenen EU-Staaten erstellt. Auf der anderen Seite werden gemeinnützige Institutionen zu ihren organisatorischen rechtlichen Fragestellungen beraten. Hier können auch oft schon junge Associates unter Anleitung eines versierten Kollegen oder einer Kollegin mitarbeiten und frühzeitig Verantwortung übernehmen.
Gerade Partner wolle man animieren, als gutes Beispiel voranzugehen, so Fletcher. „Der Grundsatz war und ist schon immer: Pro Bono-Arbeit ist Mandatsarbeit. Die organisatorische Einbettung in die Kanzleiprozesse und das Management der Mandatsbeziehung sind vollkommen identisch. Als Associate kann man so schon sehr früh intensiv mit Mandanten zusammenarbeiten.“
Auch in der internationalen Großkanzlei Simmons & Simmons gibt es eine klar geregelte Struktur in Bezug auf Pro Bono: „Es gibt eine interne Policy, die besagt, dass jeder Anwalt 50 Pro Bono-Stunden als Billable Hours verrechnen kann. Dies soll den Anwälten zeigen, dass wir Pro Bono-Stunden unterstützen und das Thema als wichtig erachten. Intern werden jährlich auch Pro Bono-Awards vergeben, die nochmals einen zusätzlichen Anreiz darstellen und diejenigen Anwälte auszeichnen, die besonders viele Pro Bono-Stunden geleistet haben.“

Bei DLA Piper gibt es außerdem eine Besonderheit für Kandidaten des Zweiten Staatsexamens: „Eine Besonderheit ist unser Pro Bono-Referendariat. Hier bieten wir einem Referendar oder einer Referendarin eine Ausbildung in unserem internationalen Pro Bono-Dezernat an. Nach Stationen im Pro Bono-Team in Paris oder Brüssel wird der Referendar mit unserem deutschen Pro Bono-Team in Hamburg zusammenarbeiten. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Recherche und rechtliche Bewertung von Fragestellungen in Pro Bono-Mandaten, die Unterstützung bei der Entwicklung und rechtlichen Umsetzung von Pro Bono-Projekten sowie die Mitwirkung bei der Planung von Pro Bono-Events und Konferenzen.“
Gerade in Rechtsgebieten wie dem Sozialrecht, in denen Anwältinnen und Anwälte wie Anna Gilsbach aus Berlin täglich mehr arbeiten, als sie unterm Strich ausgezahlt bekommen, ist es wichtig die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen, um überhaupt mehr leisten zu können: Darauf, dass man im Sozialrecht nicht so viel verdient wie in anderen Rechtsgebieten, wird bürointern Rücksicht genommen. „Davon wünsche ich mir mehr: Anerkennung für ein vielleicht nicht lukratives, aber wichtiges Rechtsgebiet.“, meint die Sozialrechtlerin.

 

Law Clinics: Einsatz gefragt und zwar bereits während Studium und Referendariat

Deutlich wird: Wer sich für den Anwaltsberuf entscheidet, hat die Chance die Zivilgesellschaft aktiv mitzugestalten. Wie aber können sich die Pro Bono-Rechtsanwältinnen und -Rechtsanwälte von morgen schon vor den Examina engagieren?

Anna Gilsbach erzählt uns von ihrer Mitgliedschaft in der Amnesty International Gruppe während des Studiums. Barbara Mayer von der Freiburger Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner, unterstützt neben dem privaten Engagement in lokalen Vereinen die Legal Clinic Freiburg und legt eine Teilnahme jedem interessierten Studierenden ans Herz.

„Die Uni hat uns damals als Kanzlei angesprochen. Wir bieten Workshops an, unterstützen aber auch die praktische Betreuung von konkreten Fällen.“ Dabei kann die Law Clinic auch die Anlaufstelle für zukünftige Praktika oder Referendarstationen sein, wie Barbara Mayer berichtet: „Wir freuen uns sehr, wenn ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich bei uns für Praktika bewerben. Das sind ja oft doch gerade die Engagierten, die schon während der Ausbildung rechts und links schauen.“ Auch Peter Braun, Anwalt und Partner in der Kanzlei Dentons bestätigt: „Die Leute in den Law Clinics sind die nächste Generation von Pro Bono-Anwälten.“

Für unseren Report führen wir Interviews mit Anwältinnen und Anwälten und senden Fragebögen an zahlreiche Kanzleien aus. Beteiligt haben sich:

Baker McKenzie
Dentons
DLA Piper
Freshfields Bruckhaus Deringer
Friedrich Graf von Westphalen & Partner
Gerloff & Gilsbach
Hengeler Müller
Hogan Lovells
Horak Rechtsanwälte
Mayer Brown
Oppenhoff & Partner
Simmons & Simmons
Vielen Dank für die Mithilfe.

 

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Berlin | Die Autorin studierte Jura an der Humboldt-Universität in Berlin und schrieb regelmäßig für Anwaltsblatt und Anwaltsblatt Karriere – dem heutigen katzenkönig.