Pflichtpraktikum im Jurastudium - Voraussetzungen, Tipps und Praktikumsknigge

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Heute schon Bewerbung geschrieben? Wir verraten, was ihr über das Jura-Praktikum wissen solltet und geben Tipps zu Bewerbung, Gehalt und Co.
Bis zum Staatsexamen müssen alle Jurastudierenden drei Monate juristischer Praktika nachweisen. Eine richtige Vorbereitung auf die Pflichtpraktika gibt es an den meisten Universitäten allerdings nicht. Hier findet ihr deshalb alles, was ihr zum Pflichtpraktikum während eures Jurastudiums wissen solltet.

Das Pflicht­praktikum im Jurastudium als Chance begreifen

Um das richtige Praktikum zu finden, sollten sich Studie­rende eines bewusst machen: Das Praktikum bietet so viel Gestal­tungs­freiheit wie kaum ein anderer Bestandteil der juris­ti­schen Ausbildung. Junge Juris­tinnen und Juristen können Zeitpunkt, fachliche Richtung und Wunsch­ar­beit­geber frei wählen, nur einige Rahmen­be­din­gungen müssen beachtet werden, um die Anerkennung als Pflicht­prak­tikum sicher­zu­stellen. Bei so vielen Optionen kann die Entscheidung schon einmal schwer fallen. Doch wer vorab einige Fragen klärt, findet mit Leich­tigkeit einen passenden Prakti­kums­platz.

Die in den Prüfungsordnungen meist als „praktische Studienzeit“ bezeichneten Pflichtpraktika ermöglichen Studierenden realistische Einblicke in interessante Berufsfelder und Rechtsgebiete. Die Pflichtpraktika sind daher nicht nur Zulassungsvoraussetzung für das Erste Staatsexamen. Sie sind gleichzeitig Gelegenheit persönlichen Interessen nachzugehen und eigene Erwartungen einem Realitätscheck zu unterziehen. Ob bei der Staatsanwaltschaft, in einem Legal-Tech-Start-up oder im Praktikumsprogramm einer internationalen Großkanzlei – die Chance während des Studiums Praxisluft zu schnuppern sollte genutzt werden!

Damit das Jura-Praktikum anerkannt wird, muss es die Voraussetzungen der im Bundesland einschlägigen Prüfungsordnung erfüllen. Die Prüfungsordnungen der Länder schreiben teilweise konkrete Tätigkeitsfelder (z.B. innerhalb der landeseigenen Verwaltung, § 5 Abs. 1 HmbJAG; Stand. 2025) oder Rechtsgebiete (§ 25 Abs. 1 JAPO Bayern; Stand: 2025) vor. Die Dauer beträgt in ganz Deutschland drei Monate bis zur Anmeldung zum Staatsexamen (§ 5a DRiG; Stand: 2025). Diese können beispielsweise in Berlin frei aufgeteilt werden, beispielsweise, wenn die Gesamtzeit auf mehrere Stationen aufgeteilt werden soll.

Einige Bundesländer schreiben darüber hinaus auch Rechts­be­reiche vor, die abgedeckt werden müssen oder sehen ein Pflicht­prak­tikum bei Gericht oder Verwal­tungsbehörden vor. In Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt können oder müssen zudem Gruppen­praktika absol­viert werden. Wer die Eckpunkte vor Augen hat, kann beginnen, sein Praktikum oder seine Praktika nach den indivi­du­ellen Vorstel­lungen zu planen.

Es lohnt sich also früh den Studienverlaufsplan der eigenen Universität zu studieren und sich mit den Voraussetzungen des zuständigen Justizprüfungsamts vertraut zu machen.

Keine Sorge: Mit vorausschauendem Blick auf Hausarbeiten und Zwischenprüfung gelingt die sinnvolle Integrierung der Praktika ins Jurastudium. Gerade in der Vorbereitung auf das Staatsexamen sollte man die Vorbereitungszeit nicht zusätzlich mit mehreren Pflichtpraktika überladen. Besonders wenn in den Semesterferien Hausarbeiten anstehen, mag es für einige verführerisch sein, seine Zeit einfach „abzusitzen“, um sich so vermeintlich besser auf den Lernstoff zu konzentrieren. Wer sich aber nur Bescheinigungen ausfüllen lässt, schafft dadurch langfristig keinen Vor- sondern Nachteil. Kaum ist das Studium vorbei, sind Stationen im Referendariat festzulegen und schon bald stehen Bewerbungsgespräche für den Start ins Berufsleben an. Wer seine Fühler in verschiedene Richtungen ausgestreckt hat, kann eigene Fähigkeiten, Prioritäten und Ziele besser abschätzen und startet seine Karriere mit realistischen Vorstellungen.

 

Lebens­er­fahrung oder Lebenslauf?

Die wichtigste Frage bei der Entscheidung für einen Prakti­kums­platz lautet: Welche Erfah­rungen möchte ich sammeln? Man kann auf Stellen achten, die sich später kohärent in den Lebenslauf einfügen. Ein Praktikum bietet aber auch die Möglichkeit, Eindrücke aus Bereichen zu gewinnen, in denen man später gar nicht arbeiten möchte. Wie auch immer: Die Chance sollte genutzt werden, Praktikern über die Schulter zu schauen, Fragen zu stellen und vielleicht sogar mitzu­ar­beiten.

 

 

Was ist grundsätzlich beim Jura-Praktikum zu beachten?

Die Rahmenbedingungen für das Pflichtpraktikum finden sich im jeweiligen Ausbildungsgesetz und unterscheiden sich je nach Bundesland geringfügig. Um bei der Anerkennung der Praktika später keine böse Überraschung zu erleben, sollte bereits zu Beginn des Studiums ein Blick auf die Details geworfen werden.

Das Praktikum muss bei einem Volljuristen in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Das kann bei Gericht, in einer Kanzlei, aber zum Beispiel auch bei der Europäischen Kommission oder in der Rechtsabteilung eines Unternehmens sein. Auch das Prüfungsamt der Uni kann bei Zweifeln erster Ansprechpartner sein. Bestehen Unsicherheiten bezüglich der Anerkennung, sollte man aber auch beim Justizprüfungsamt nachhaken. Am Ende wird schließlich hier entschieden, ob ein Praktikum die Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten juristischen Prüfung erfüllt.

Bei der Anerkennung kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn man das Jura-Praktikum bei einem ausschließlich in der Lehre tätigen Juristen absolvieren möchte. In diesem Fall sollte man sich vorher unbedingt beim Justizprüfungsamt des jeweiligen Bundeslandes informieren. Teilweise werden auch rechtswissenschaftlich ausgerichtete Studentenjobs – die auch während der Semesterferien ausgeübt werden – von den Prüfungsämtern als Praktikumswochen anerkannt (zum Beispiel § 6 Abs. 2 JAG Berlin; Stand 2019). Auch hier sollte aber beim zuständigen Justizprüfungsamt erfragt werden, ob die Anerkennungsvoraussetzungen im konkreten Einzelfall erfüllt sind.

 

 

Das liebe Geld - Gehalt für juristische Pflichtpraktika

Eine Vergütung ist auch in Zeiten des Mindestlohns für Pflichtpraktika nicht vorgeschrieben. Größere Kanzleien und viele Rechtsabteilungen vergüten ihre Praktikantinnen und Praktikanten oftmals trotzdem. Auch internationale Organisationen zahlen teilweise einen Zuschuss an ihre Praktikantinnen und Praktikanten. Das gilt insbesondere für Praktika im Ausland.

Wer einen Platz an einem beliebten Standort ergattern konnte, wird damit seinen Unterhalt vor Ort aber wahrscheinlich nicht decken können. Während eines Praktikums im Ausland kann der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Zumindest innerhalb der EU garantieren die heimischen Krankenkassen einen Mindeststandard an Gesundheitsversorgung. Identische Leistungen wie in Deutschland sind aber nicht garantiert.

Auch bei einem Praktikum im Inland bleibt die reguläre studentische Kranken- und Pflegeversicherungspflicht bestehen. In der Sozialversicherung gilt für Studierende Versicherungsfreiheit, solange es sich um ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum handelt. Steuerpflichtig sind Studierende grundsätzlich nicht, solange ihr Einkommen pro Jahr insgesamt unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro (Stand: 2025) liegt.

 

 

Wo sollte man als Jurastudent:in sein/ihr Pflichtpraktikum machen?

Jeder erfolgreiche Bewerbungsprozess beginnt mit einer intelligenten Suche. Die Recherche beginnt idealerweise damit, dass die eigenen Ziele des Praktikums konkret benannt werden. Was möchte ich langfristig erreichen? Wie kann mir das Praktikum dabei helfen? An einem strikten Zehnjahresplan muss dabei selbstverständlich noch niemand basteln. Ausflüge in andere (Rechts-)Bereiche können einen guten Karriereweg durchaus sinnvoll ergänzen, wenn nicht sogar die eigenen Ziele verfestigen.

Die Frage „Was wäre wenn?“ braucht sich später niemand zu stellen, der jede für ihn sinnvolle Option ausprobiert hat. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Praktikum im Zollamt, einer Justizvollzugsanstalt oder bei der Polizei? Besonders beliebt sind Praktika der Europäischen Union und den Vereinten Nationen. Ein Auslandspraktikum kann die Gelegenheit sein, das verpasste Erasmussemester nachzuholen und die eigenen Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern. Wer die Arbeit des Europäischen Parlaments und Co. kennenlernen möchte, sollte sich frühzeitig bewerben: Die Plätze sind beliebt und rar!

 

Welche Möglich­keiten bieten Kanzleien und Rechts­ab­tei­lungen?

Wer sich für ein Praktikum bei einem Rechts­anwalt oder Notar inter­es­siert, sollte sich vorab auf ein konkretes Rechts­gebiet festlegen. Umso mehr Vorwissen mitge­bracht werden kann, umso inter­essanter die Aufgaben. In kleineren Kanzleien sind die Chancen auf Mandan­ten­kontakt und eigenständige Arbeit oft höher. Das gilt auch für Kanzlei­bou­tiquen (auf ein Rechts­gebiet spezia­li­sierte Kanzleien). Großkanzleien bieten durch Prakti­kan­ten­pro­gramme eine umfas­sende Betreuung. In Rechts­ab­tei­lungen erhalten Studie­rende meist zusätzliche Einblicke in die nicht­ju­ris­tische Kerntätigkeit des Unter­nehmens und die inter­dis­ziplinäre Zusam­men­arbeit.

 

Alter­native Verwal­tungs­prak­tikum?

Hier können sich Studie­rende mit den Aufgaben und der Organi­sation einer Behörde vertraut machen: Ortsbe­sich­ti­gungen, Gremien­sit­zungen oder die Begleitung zu Gerichts­ter­minen sind Teil des Praktikums. Ausbilder sind neben Körperschaften und Anstalten des Öffent­lichen Rechts auch nationale, über- und zwischen­staat­liche sowie ausländische Behörden.

 

Praktikum im Ausland?

Der Blick über den Tellerrand ermöglicht eine neue Sicht auf andere Rechts­systeme, aber auch auf das eigene. Bei einem Ausland­sprak­tikum ist darauf zu achten, dass die Quali­fi­kation des Ausbilders als der eines deutschen Vollju­risten gleich­wertig anerkannt ist. Das Praktikum kann zur Orien­tierung für spätere Auslands­se­mester dienen. Wird das Praktikum im Anschluss an einen Auslands­auf­enthalt absol­viert, richtet sich der Beginn der vorle­sungs­freien Zeit nach den Semes­ter­zeiten der ausländischen Universität.

 

 

Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Praktikum?

Umso früher ein Praktikum absolviert wird, umso eher können die Erfahrungen für das weitere Studium (beispielsweise für die Wahl des Schwer­punkt­studiums) inspirierend sein. In höheren Fachse­mestern können dafür mehr fachbe­zogene Aufgaben selbst­ständig übernommen werden. Prakti­kums­pro­gramme in Großkanzleien richten sich daher häufig an Studierende ab dem 5. Semester oder mit abgelegter Zwischen­prüfung, ermöglichen dafür aber die Mitwirkung an Schrift­sätzen oder Gutachten. Die Praktika sollten vor der unmittelbaren Examens­vor­be­reitung absolviert sein.

 

 

Bewerbung auf ein Pflichtpraktikum: Anruf, Anschreiben, Motivationsschreiben

Egal ob ausgeschriebenes Praktikum oder Initia­tiv­be­werbung: Die Bewerbung beginnt mit einem Anruf beim Wunsch­ar­beitgeber. Hier können Ansprech­partner, Rahmen­be­din­gungen und Zeiträume angefragt werden sowie die benötigten Bewerbungs­un­terlagen. Für ein Verwal­tungs­praktikum ist auf die zum Teil mehrmo­natigen Bewerbungs­fristen zu achten. Im schrift­lichen Motiva­ti­ons­schreiben sollten auch die konkreten Vorstel­lungen vom Praktikum geschildert werden, um einem passenden Vollju­risten und Aufgabenfeld zugeteilt zu werden. Wer etwas Zeit in die Planung des Praktikums investiert, hat die besten Chancen, in wenigen Wochen viel Erfahrung dazuzu­ge­winnen.

Wer sich für sehr unterschiedliche Stellen bewirbt, sollte sich aber die Mühe machen, mindestens das Anschreiben anzupassen. Insgesamt sollte im Anschreiben zum Ausdruck gebracht werden, dass verstanden wurde, was die Kanzlei, die Institution oder das Unternehmen von einem Bewerber erwartet und inwieweit die Kandidatin diese Anforde­rungen erfüllt. In diesem Stadium zahlen sich außerdem kurze eigene Notizen zur Unterneh­mens­kultur, zu Mandaten oder Werten des Unternehmens aus. In der Vorbereitung auf das Bewerbungs­ge­spräch kann dann einfach wieder darauf zurück­ge­griffen werden.

 

 

Checkliste Bewerbung für das Jura-Praktikum

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (nach eigenem Ermessen inklusive oder exklusive Passbild)
  • Auf gängige Dateiformate achten
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Krankenversicherungs- und Sozialversicherungsnachweis
  • Bei vergüteten Praktika: Steueridentifikationsnummer

 

 

Das Vorstellungsgespräch für ein Pflichtpraktikum

Die erste Hürde ist genommen, ihr seid zum Vorstellungsgespräch eingeladen – Gratulation! Eine Einladung zum Vorstellungsgespräch sollte immer auch als Lob verstanden werden: Man interessiert sich genug für jemanden, um sich die Zeit für ein persönliches Treffen zu nehmen. Das sollte im Hinterkopf behalten werden, schon allein um im Bewerbungsgespräch selbstbewusst performen zu können. Im Gegenzug muss mein Gegenüber dafür aber einen respektvollen Umgang mit seiner Zeit erwarten können. Schließlich könnte es sich bei dem Interviewer auch um einen zukünftigen Kollegen handeln – wenn auch nur für eine begrenzte Zeit.

 

Von sich überzeugen – Wie stelle ich mich am besten im Vorstel­lungs­ge­spräch dar?

Und wie überzeugt man konkret im Vorstellungsgespräch? Zuerst muss man sich vergegenwärtigen, dass es darum geht, meinem Gegenüber die Chance zu geben mein Können, aber auch meine Persönlichkeit im Gespräch kennenzulernen.

Wie das geht? Stärken (aber auch Schwächen) lassen sich beispielsweise gut in kleinen Geschichten verpacken: „Wo bin ich in der Vergangenheit an meine Grenzen gegangen?“ „Wie konnte ich daraus lernen?“ Um die eigene Gesprächskompetenz verbessern zu können Freunde und Familie während der Vorbereitung Feedback zum eigenen Auftreten geben. Fällt es mir schwer im Vieraugengespräch Augenkontakt zu halten? Werde ich als körperlich angespannt wahrgenommen?

Auf der anderen Seite sollte man sich aber auch als Bewerber unvoreingenommen auf das Gespräch einlassen. Trotz aller Euphorie muss man sich fragen, ob man nach dem subjektiven Empfinden zu der Stelle passt. Schließlich muss aller Vorbereitung in Ehren genug Raum für das tatsächlich stattfindende Gespräch bleiben.

Ein eingeübtes Skript abzuspulen hat sich selten bewährt und ist schlicht nicht authentisch. Verstellt man sich zu sehr, wird das einem Profi nicht verborgen bleiben. Schließlich haben beide Seiten nur etwas von einer Zusammenarbeit, wenn sie zueinander passen – ansonsten droht mindestens einem von beiden eine Enttäuschung.

 

 

Was ziehe ich zum Bewerbungs­ge­spräch an?

Beim Thema Kleidung sollte man im Hinterkopf behalten, dass auch in Zeiten des „casual friday“ im juristischen Sektor nach wie vor eine eher konservative Etikette gelebt wird. Das gilt für die persönliche Anrede genauso wie für den allgemeinen „Kleidungsknigge“, auch wenn die Anwaltschafts-Branche im Wandel ist. Da Dresscodes aber sehr uneinheitlich gehandhabt werden, sollte man sich für das Vorstellungsgespräch und am ersten Tag des Praktikums lieber etwas zu schick als zu lässig kleiden. Für Männer sind Hemd und Anzug, bei Frauen Anzughose und Bluse oder Kostüm nie verkehrt.

Auf auffälligen Schmuck, Nagellack oder auffälliges Make-Up sollte verzichtet werden. Insgesamt ist auf der sicheren Seite, wer sich auf eher dezente Farben beschränkt. Vor Ort kann man sich die individuellen Nuancen dann bei Kolleginnen und Kollegen abschauen. Wer sich trotzdem unsicher ist, kann einfach nachfragen. Ein anderer Praktikant oder eine wissenschaftliche Mitarbeiterin können dir sicher alle offenen Fragen beantworten.

 

 

Orientie­rungsphase - Erfolg­reicher Start ins Pflicht­praktikum

Spätestens jetzt sollte jeder seinen künftigen Arbeitgeber genauer studieren, um zum Einstand entsprechend vorbereitet zu sein. Wer sich im Vorlauf auf das Bewerbungsgespräch gut vorbereitet hat, kann auf gesammeltes Wissen zurückgreifen. Bei Programmen (beispielsweise von Großkanzleien) sollte man den allgemeinen Zeitablauf kennen. Sei gerade am ersten Tag lieber eine Viertelstunde zu früh als zu spät – wer zu früh da ist, kann bei einem Spaziergang schon mal die Gegend erkunden.

Sofern noch nicht im Vorfeld geschehen, lohnt es sich eventuell benötigte Unterlagen wie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität und den Krankenversicherungs- und Sozialversicherungsnachweis zur Hand zu haben. Das gilt gerade, wenn für das Praktikum ein Gehalt ausgezahlt wird. So kannst du bereits zu Beginn zeigen, dass du selbstständig und organisiert bist.

Gerade die ersten Tage dienen zum Orientieren. Normalerweise wird der oder die Vorgesetzte sich die Zeit nehmen, Neulinge intern vorzustellen. Ansonsten heißt es über den eigenen Schatten springen, um selber neue Kontakte zu knüpfen. Nutz die Chance Kolleginnen und Kollegen in der Mittagspause besser kennen zu lernen. Auch Fragen zu Erfahrungen des Ausbilders oder der Ausbilderin während ihrer Studienzeit sind erlaubt, solange sich alles auf einer rein beruflichen Ebene abspielt. Vielleicht erzählt der oder die eine sogar von eigenen Rückschlägen in der Ausbildung. Stellt man das eigene Können irgendwann einmal in Frage, kann man sich solche Gespräche in Erinnerung rufen.

 

 

Learning by doing – Mittendrin im Jura-Praktikum

Gerade am Anfang des Praktikums kann einen die Fülle an Informationen überfordern. Daher empfiehlt es sich, auf einem separaten Block oder Dokument auf dem PC, Namen und andere wichtige Informationen zu notieren. Hier können Zuständigkeiten, administrative Abläufe, Termine et cetera strukturiert festgehalten werden. Alle, die lieber mit handschriftlichen Notizen arbeiten, sollten für jedes Praktikum eine einzelne Mappe oder einen eigenen Ordner anlegen.

Auch wenn selbstständiges Arbeiten gern gesehen wird: Wenn du dir unsicher bist, scheu dich nicht nachzufragen. Für die meisten wird es ganz selbstverständlich sein, dass Praktikantinnen und Praktikanten im Jurastudium nun mal keine fertigen Anwältinnen und Anwälte sind. In Zeiten drohender Langeweile ist Eigeninitiative gefragt: Warum nicht mal einen Tag den Rechtsanwaltsfachangestellten oder Rechtspflegerinnen über die Schulter schauen? Euer Vorgesetzter wird es sicher positiv anerkennen. Gleichzeitig hast du so die Chance, die gesamte Belegschaft besser kennen zu lernen, um insgesamt in guter Erinnerung behalten zu werden. Außerdem: Wer weiß, wer später euer Arbeitszeugnis schreibt…

 

 

„Alles Gute und weiterhin viel Erfolg“ – Das Ende des Pflichtpraktikums

Kaum hat man sich so richtig eingearbeitet, ist das Praktikum auch schon vorbei. Aber man soll ja bekanntlich aufhören, wenn es am schönsten ist. Im besten Fall liegt die Praktikumsbescheinigung schon unterschrieben parat. Am besten informiert man sich daher rechtzeitig auf der Internetseite des jeweiligen Justizprüfungsamtes. Meist steht hier auch eine Musterbescheinigung zum Download parat, die bis zum Staatsexamen gut aufbewahrt werden sollte. In Berlin sind die Bescheinigungen beispielsweise erst bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen einzureichen. Teilweise benötigen die Universitäten ebenfalls eine Kopie, um beispielsweise gesonderte Credits für die vollständig absolvierten drei Monate praktischer Tätigkeit zu verteilen. Das wird gerade für diejenigen relevant, die sich die Option auf einen LL.M. offen halten möchten.

Doch oft muss man auf das Praktikumszeugnis meist ein paar Monate warten. Nach drei Monaten darf man aber höflich nachfragen, ohne aufdringlich zu wirken. Was Formulierungen angeht, gelten die allgemeinen branchenübergreifenden Standards. Auf zwei oder drei Seiten sollte die Tätigkeit und die Aufgaben der Praktikantin/ des Praktikanten und ihrer/seiner Bewältigung ebendieser erläutert werden. Einzelne Höhepunkte, wie die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen oder einer politischen Debatte, sollten dabei unbedingt hervorgehoben werden.

Wer schon immer den E-Mail-Verteiler der ganzen Kanzlei nutzen wollte, kommt endlich bei der Verabschiedung endlich auf seine Kosten. Es ist außerdem an der Zeit, sich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die gesammelten lehrreichen Erfahrungen zu bedanken. Hat man in einer bestimmten Abteilung oder in einem bestimmten Team gearbeitet, darf man den letzten Eindruck gerne mit etwas Kuchen oder Naschereien versüßen. Sollte man nur mit einer Person gearbeitet haben, wird auch der- oder diejenige sich sicherlich über eine Kleinigkeit zum Abschied freuen.

Allerdings sollte man es nicht übertreiben: Apfelkuchen und Schlagsahne für die Abteilung sind angemessen, Opernkarten für die Chefin oder den Chef wohl eher nicht. Das gilt insbesondere beim Praktikum im Staatsdienst, wo Ausbildern der Vorwurf der Bestechlichkeit droht und oft Compliance-Richtlinien eingehalten werden müssen. Erkundigt euch lieber im vornherein was erlaubt ist. Weniger ist mehr! Man möchte ja nur für seine Kompetenz in Erinnerung behalten werden. Ein Abschiedsgeschenk sollte daher nie mehr sein als eine kleine Aufmerksamkeit, um sich für die genommene Zeit zu bedanken. Bevor die Schlüsselkarte und E-Mail-Zugänge am letzten Tag abgegeben werden, ist noch Zeit sich über etwaige Alumninetzwerke oder Veranstaltungen zu informieren. Wer weiß, vielleicht sieht man sich ja schon bald im Referendariat wieder.

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Klara Nejati
Berlin | Die Autorin studierte Jura an der Humboldt-Universität in Berlin und schrieb regelmäßig für Anwaltsblatt und Anwaltsblatt Karriere – dem heutigen katzenkönig.
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