NS-Unrecht im Jurastudium: Warum es einen neuen Ansatz braucht

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Die Auseinandersetzung mit nationalsozialistischem Unrecht ist seit einer Gesetzesnovellierung 2021 Pflichtstoff im Studium. Das wissen jedoch nur die wenigsten Studierenden und beachten überschaubar viele Fakultäten. In der Praxis ist die Umsetzung damit gescheitert. Der Autor führt aus, woran es liegen könnte, was mögliche Inhalte einer vertieften Auseinandersetzung sein könnten und wie man sich selbst in dieser Angelegenheit weiterbilden kann.

Lesetipp

„Recht im Unrecht?“ ist ein Reader des des Arbeitskreises Zeitgeschichte und Ausbildung des Forum Justizgeschichte e.V.

Er ermöglicht eine kritische Reflexion über die historische Verstrickung des Rechts mit politischen Ideologien und zeigt, wie Normen zur Durchsetzung von Unrecht genutzt wurden - und auch immer wieder werden könnten. Die Beiträge setzen an konkreten Paragrafen an und bieten sowohl Studierenden als auch Lehrenden wertvolle Ansätze, wie das Verständnis für Rechtsgeschichte und die Verantwortung im juristischen Handeln bereits im Studium verankert werden kann.

Die fehlende Sensibilisierung an den Universitäten

Das Juristenunrecht des Nationalsozialismus ist gem. § 5a Abs. 2 DRiG Pflichtstoff im Examen (übrigens auch die Auseinandersetzung mit dem Unrecht der SED-Diktatur). Wie oft werden denn bei euch diese Themen im Studium, geschweige denn im Examen behandelt? Wie oft findet man die Auseinandersetzung mit diesen Themen in Klausuren, Fällen oder Vorlesungen? Dass das Juristenunrecht des Nationalsozialismus Bestandteil des Studiums sein soll, kann nur bedeuten, dass dieser Thematik im Vergleich zur Auseinandersetzung mit diesen Inhalten im privaten oder gesellschaftlichen Diskurs eine stärkere Rolle zukommt. Davon ist im Studium jedoch bei vielen wohl kaum etwas zu bemerken. Nach wie vor ist die Realität so, dass die Studierenden sich nur dann mit dem Dritten Reich beschäftigen, wenn Professor:innen die Lehre in diesem Punkt ernst nehmen oder ein eigenes Bildungs- oder Forschungsinteresse in diesen Bereichen haben und die Wichtigkeit der Lehre in diesen Punkten erkennen. An meiner Uni habe ich nur wenige Professoren erlebt, die dieses Thema regelmäßiger bespielt haben, auch wenn mir durchaus bewusst ist, dass es in Fächern wie Kreditsicherheiten auch schwierig ist, eine sinnvolle Verknüpfung hinzubekommen. Ich bin natürlich schon im Glauben, dass alle Professor:innen diese Angelegenheit ernst nehmen. Einen tatsächlichen Ansatz, wie man der Novellierung der Norm und ihrem wichtigen Auftrag gerecht wird, kann man aber an vielen Universitäten überhaupt nicht erkennen. Wie zum Beispiel an meiner Uni, in der die Studierenden während meiner Studienzeit noch nie mit dem SED-Unrecht konfrontiert wurden, obwohl vor der Wende dort die legendäre „Akademie der Staats- und Rechtswissenschaften der DDR“ ansässig war. Klar ist auch, dass eine obligatorische Befassung der Studierenden mit dem Thema sich nicht noch zusätzlich auf staubige Rechtsgeschichte-Vorlesungen abladen lässt. Es genügt aber genau so wenig, die Auseinandersetzung mit dem Thema in komplette Freiwilligkeit umzusetzen. In einem Gespräch mit einem engagierten Professor erfuhr ich weitere Hintergründe, wie sich die Situation aktuell an Universitäten darstellt. Zum einen erklärte er, dass viele Professoren mit Sicherheit davon ausgehen, dass sie diese wichtigen Themen natürlich immer in ihren Vorlesungen implementieren würden. Wie immer wollen sich Lehrbeauftragte auch gewiss nicht in die von ihnen nahezu geheiligte Freiheit der Lehre reinreden lassen. Die eine oder andere Erwähnung macht aber meiner Meinung nach keinen echten Ansatz aus, der der Statuierung als Pflichtstoff im Examen gerecht werden würde. Er führte aber auch aus, dass auch die Begeisterung von Studierenden für das Thema nicht immer ersichtlich ist. Viele würden in Evaluationen immer darauf drängen, möglichst nur klausurrelevante Themen in den Unterrichtseinheiten zu behandeln.

 

Der Verflechtungen der Juristen bzw. der Juristerei mit den Nazis ist sich kaum ein Studierender bewusst.

 

Letztlich unterstreicht dies, dass die Novellierung weder in den Köpfen der Lehrbeauftragten, noch in den Köpfen der Studierenden richtig angekommen ist. So ist sich der Verflechtungen der Juristen bzw. der Juristerei mit den Nazis kaum ein Studierender bewusst. Schon klar, wir wissen alle, dass der Mordparagraph §211 StGB typisch nationalsozialistisch geprägt und eine Überarbeitung längst überfällig ist. Aber ansonsten haben wir doch die letzten Ausprägungen des Nationalsozialismus aus unseren Gesetzbüchern gestrichen?! Denkste. Eindrucksvoll zeigt nämlich der Reader „Recht im Unrecht?“ des Arbeitskreises Zeitgeschichte und Ausbildung des Forum Justizgeschichte e.V., wie viele Normen von den Nazis instrumentalisiert und nach ihren Vorstellungen abgeändert und missbraucht wurden und wie unverändert diese in Teilen heute noch existieren. Das Dossier spricht aber auch Normen an, die vor einem erneuten Abusus durch Demokratiefeinde schützen sollen. Es ist die Pflichtlektüre für Jurastudierende von heute.

 

Moralische Flexibilität von Jurist:innen: Nur ein Schatten der Vergangenheit?

Die meisten wissen natürlich auch um die misslungene Entnazifizierung in den ersten Jahrzehnten in der neuen Bundesrepublik, wodurch eine Vielzahl von Altnazis noch in Bundesministerien weitergearbeitet haben. Hier zeigt sich die erschreckende Anpassungsfähigkeit der Juristen, die immer fortwährend im gleichen neutralen Duktus nahezu maschinell mal in der einen Rechtsordnung arbeiten können, und dann scheinbar problemlos in der nächsten. Diese moralische Flexibilität ist übrigens kein singuläres Phänomen der Entnazifizierung: Dies zeigt zum Beispiel das Lehrbuch im Fach Polizeirecht von Bill Drews. Dieses Buch war das Standardwerk (auch mangels Alternativen) im Polizeirecht in der Weimarer Republik. 1936 legte er, wohl als NS-Mitläufer, eine neue Auflage vor, in der er flugs das gesamte Lehrbuch im wahrsten Sinne des Wortes auf rechts gedreht hat. So galt in der Auflage von 1927 Satire und Ironie noch als Ausdruck besonderer Intellektualität, 1936 hingegen gegebenenfalls als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung.

 

Heutige Positiv- und Negativbeispiele von verantwortungsbewusstem Handeln und Selbstreflexion

Und wie gefährdet sind wir Juristen bzw. die, die es noch werden wollen, in dieser Hinsicht heutzutage? Manch einer mag denken, dass wir als kritisch denkende und gut informierte Gesellschaft da in gewisser Weise herdenimmunisiert sind. Dass aber auch jetzt akute Gefahr besteht, dass Juristen im Falle einer um sich greifenden Entdemokratisierung und einem sich einschleichenden nationalistisch geprägtem Unrechtsstaat einfach so fröhlich weitersubsumieren, zeigt Prof. Rupprecht Podszun. Er schrieb einst in einem bemerkenswerten und inspirierenden Beitrag, dass das Jurastudium zu einer Rechtstechnik ohne Werte verkommen sei. Er schreibt darin, dass es keine Rolle mehr spiele, dass Juristen mit politisch entwickelten Regeln hantieren, und solche entwicklungsgeschichtlichen Hinweise in Lehrbüchern gar nicht mehr auftauchen. Studierende machen sich die Hände nicht schmutzig, wenn sie nur noch über Mensch A und die B-GmbH sprechen müssten. Das habe zwar Vorteile, doch die Kosten dieser Abstraktion seien aus dem Blick geraten, so der Dozent in seinem Gastbeitrag. Dem Professor fiel dazu ein wettbewerbsrechtlicher Lehrbuchfall aus dem 3. Reich ein, in dem eine mögliche Sittenwidrigkeit wegen eines Einkaufs bei einem jüdischen Geschäft erarbeitet werden sollte. Ersetzt man das jüdische Geschäft durch einen chinesischen Investor, würde wohl kaum ein Examenskandidat „die Folgen seines Tuns“ erahnen.

 

Das Jurastudium sei zu einer Rechtstechnik ohne Werte verkommen. [...] Studierende machen sich die Hände nicht schmutzig, wenn sie nur noch über Mensch A und die B-GmbH sprechen müssten. Das habe zwar Vorteile, doch die Kosten dieser Abstraktion seien aus dem Blick geraten.

 

Das Jurastudium sei zu einer Rechtstechnik ohne Werte verkommen. [...] Studierende machen sich die Hände nicht schmutzig, wenn sie nur noch über Mensch A und die B-GmbH sprechen müssten. Das habe zwar Vorteile, doch die Kosten dieser Abstraktion seien aus dem Blick geraten.

 

Podszun hatte jedenfalls beschlossen, seine Studierenden künftig mit dem NS-Unrecht zu konfrontieren. Schließlich muss er nicht komplett neutral im Sinne von gleichgültig lehren, sondern muss ganz im Gegenteil gem. § 33 Abs. 1 S. 3 BeamtStG sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Er betont, wie gerade das Rechtsstaatsprinzip die „DNA aller juristischen Tätigkeit“ ist, was aber höchstens in staatsrechtlichen Vorlesungen tatsächlich inhaltlich analysiert wird. Das Rechtsstaatsprinzip wird bei der Aushöhlung demokratischer Staatsordnungen als allererstes abgeschafft. Von der Spiegelaffäre über die Weigerung Söders, Gerichtsurteile umzusetzen bis hin zu jüngsten Anwandlungen einiger Politiker, sich mit schlecht konstruierten Mitteln über das EU-Recht und ggf. die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hinwegzusetzen: Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip gibt es auch in Deutschland seit jeher.

 

Palandt und Co: Auch bei den Altnazi-„Klassikern“ wissen anscheinend die meisten zu wenig

Wir alle wissen auch, dass Otto Palandt, Heinrich Schönfelder und Theodor Maunz bekennende Nazis waren, aber schon hier endet häufig auch das Wissen vieler. Viele wissen meist nicht einmal, wie sehr und mit welchen Mitteln diese Männer dem Naziregime Vorschub gegeben haben. Diese Männer sind mehr als bloße Antihelden der Juristerei und es genügt meines Erachtens auch nicht, die Palandt- Initiative „gut zu finden“ oder bei einer studentischen Party mit dem eigenen Halbwissen der Kommilitonengruppe zuzustimmen, dass das aber auch mal höchste Zeit für eine Umbenennung war. Männer wie Schönfelder haben die Pervertierung des Rechtsstaates aus tiefster Überzeugung vorangetrieben. Otto Palandt hat maßgeblich daran mitgewirkt, das Rechtsstaatssystem der Weimarer Republik abzuschaffen. Er trieb mit großer Eigeninitiative und Engagement die Umgestaltung der juristischen Ausbildung und des Prüfungswesens voran. Schönfelder gehörte schon in der Weimarer Republik zu Demokratiefeinden. Denklogisch ist eigentlich, dass solche Leute, die bewusst, mit Vergnügen und Befürwortung alles (mit)zerstört haben, wonach wir heute als Gesellschaft streben, nie wieder auf Werken unserer Wissenschaft, die mehr als alle anderen Wissenschaften den Anspruch an sich selbst hat, sich mit Recht und Unrecht am besten auszukennen, zu finden sein sollten. Und dennoch finden wir nach wie vor im Beck-Shop Bücher von Carl Schmitt oder Maunz. Schönfelder ist nach wie vor auf der ersten Seite des Habersacks kritiklos als Begründer aufgeführt und seine Reihe „Prüfe dein Wissen“ wird nach wie vor vom Verlag weiterbetrieben.

 

Die Verantwortung Lehrender, Lernender und der Politik

In meinen Augen zeigt dies vor allem, dass es notwendig ist, dass wir alle – Juristen, die sich seit ihrem Studium nicht mehr mit dem Nationalsozialismus und der Juristerei genauso wie Jurastudierende, die sich bisher noch gar nicht damit befasst haben, sich ihrer individuellen Verantwortung zur Fortbildung bewusst werden und nicht in den Glauben fallen, dass eine (schleppende) Aufarbeitung und Erinnerungskultur kollektiver Art ausreichen würde, um sich selbst davor zu schützen, als Mitläufer antidemokratischer Umwälzungsbestrebungen wie einst Bill Drews zu enden. Warum sind wir so naiv, zu glauben, dass wir am Besten erkennen würden, wenn jemand das Recht ins Unrecht drehen wollen, wenn wir doch aber schlussendlich auch nichts tun würden, um das zu verhindern? 2017 noch zum Beispiel lehnten die Länder ab, die Beschäftigung mit dem nationalsozialistischen Unrecht in die Juristenausbildung mit aufzunehmen. Haben die den Schuss nicht gehört? Warum haben die Länder und Unis auch nach der Gesetzesnovellierung 2021 bisher keinen erkennbaren Schlag getan, § 5 a DRiG umzusetzen? Die aktuelle Situation macht einen da einfach richtig sauer.

 

Warum sind wir so naiv, zu glauben, dass wir am Besten erkennen würden, wenn jemand das Recht ins Unrecht drehen wollen, wenn wir doch aber schlussendlich auch nichts tun würden, um das zu verhindern?

 

Ein Positivbeispiel ist da das Referendariat in Köln. Dort werden beispielsweise in den Arbeitsgemeinschaften zusätzliche Unterrichtsinhalte zur kritischen Reflexion des Rechts in Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur angeboten. So wird in Theorie-Terminen eine historische Einführung gegeben und anschließend dezidiert praxisgerecht gearbeitet. Im Klartext heißt das, alte Gesetze (Ermächtigungsgesetz & Co), Reden, Urteile und juristische Zeitschriften zu lesen, um nachvollziehen zu können, wie das NS-Unrecht seinen Weg in die Dinge des Alltags gefunden hat und wie sich Ideologie in Recht schleicht. In einem Praxistermin treffen sich dann die Referendare in einem Dokumentationszentrum und ehemaligem Gestapo-Gefängnis, um über Haftbedingungen und Haftzeiten zu diskutieren. So weit, so löblich. Es mutet jedoch fast traurig an, dass man sich in der juristischen Ausbildung erst im Referendariat zum ersten Mal mit diesen Themen auseinandersetzt. Schließlich ist das Referendariat gar nicht der dafür vorgesehen Zeitpunkt: Die Auseinandersetzung mit dem NS- und SED-Unrecht soll nämlich nicht nach §5b DRiG im Referendariat, sondern nach §5a DRiG im Studium erfolgen. Das hat auch gute Gründe, denn Studierende, die den Bachelor of Law absolvieren und danach in die Berufswelt starten, würden sich ansonsten nie mit dieser Materie auseinandersetzen.

 

Fazit: Notwendigkeit der Selbstbildung

Schlussendlich bleibt festzustellen, dass das Unrecht des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur fast in Gänze im Eigenstudium erarbeitet werden muss. Einen so hohen Grad an Eigenleistung verlangt wahrscheinlich keine andere Materie, die als Examenspflichtstoff deklariert ist. Mit anderen Worten: Eine tatsächliche Reform, die mit der Gesetzesnovellierung einhergehen sollte, ist ausgeblieben oder jedenfalls verpufft.

Das sinnvollste ist also, selber aktiv zu werden. Was du tun kannst, wenn du dich informieren möchtest, ist zum Beispiel, das zahlreiche Infomaterial sich mal genauer anzuschauen, wie etwa den Reader „Recht im Unrecht?“ oder Aufsätze in den gängigen Zeitschriften. Falls du in Berlin und Umgebung bist, kannst du zum Beispiel auch Dokumentationszentren, wie „Topographie des Terrors“ in Berlin anschauen, oder viele weitere im Bundesgebiet. Viele Ausstellungen wie die Rosenburg Wanderausstellung zur NS-Vergangenheit des BMJ oder die zum Volksgerichtshof in den Jahren 1934-1945 runden die Bildungsreise ab. Wenn du Lust hast, kannst du auch mal einen Blick in die Nürnberger Rassengesetze oder das Ermächtigungsgesetz werfen.

Sei dir deiner Verantwortung bewusst. Nie wieder ist jetzt.

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Julius Zapfe
Der Autor studiert Jura in Potsdam und ist Mitglied der Studierendenredaktion beim katzenkönig.
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