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Solche oder ähnliche Aussagen sind keine Seltenheit. Der Gedanke, man sei erst ab 9 Punkten ein:e brauchbare:r Jurist:in, hat sich etabliert. Es ist ein Mythos, der sich äußerst hartnäckig hält. Vor allem deshalb, weil Großkanzleien noch immer in Stellenanzeigen mindestens ein Prädikat wünschen und auch die Justiz auf die Punkte schaut. Das nährt den Boden für den unnötigen Notenfetischismus. Doch die Wirklichkeit sieht längst anders aus.
Vorab: Das Studium der Rechtswissenschaften gehört zu den anspruchsvollsten Studiengängen in Deutschland. Das liegt an dem Staatsexamen, bei dem Studium und Prüfung entkoppelt sind. Alle, die das Staatsexamen bestehen, können also wirklich stolz auf sich sein. Natürlich ist ein Prädikatsexamen eine hervorragende Leistung, die nicht degradiert werden soll. Trotzdem ist die Notenfixierung ein Irrweg. Auf ihm wandeln alle, die überzeugt sind, allein aus der Examensnote die Qualität von Jurist:innen beurteilen zu können. Die erreichte Punktzahl ist nur ein Indiz dafür, ob jemand sein juristisches Wissen auf einen fiktiven Fall anwenden kann. Sie sagt nichts darüber aus, ob man im echten Leben mit echten Menschen ein guter Rechtsanwalt, eine gute Richterin, ein guter Staatsanwalt oder eine gute Unternehmensjuristin sein kann. So kommt es in der Praxis vor allem auf ein ausgeprägtes juristisches Urteilsvermögen – auch gerne Judiz genannt – an. Und natürlich zählen im Berufsleben auch soziale Fähigkeiten. Für das einsame Klausurenschreiben alles eher weniger förderliche Talente.
Die Notengebung hängt von vielen Faktoren ab. Bei Themen und Prüfer:innen gehört manchmal einfach Glück dazu, um eine Spitzennote zu sichern. Und auch im Dunstkreis des Prädikats liegende Examensnoten sind bereits beachtliche Leistungen. Doch die Praxis stellt sich mittlerweile der Wirklichkeit. Der Mangel an Nachwuchs zwingt dazu, auf Prädikatsexamen zu verzichten. Der Blick in die Ausbildungsstatistik sollte ermutigen. Bei rund 14.000 staatlichen Pflichtfachprüfungen (allerdings inklusive aller Wiederholer:innen und Verbesserungsversuchen) gab es im Jahr 2020 die Note „befriedigend“ 4.254 mal. Die Note „ausreichend“ gab es 3.925 mal. Das Prädikat hingegen nur 2.616 Mal. Und viel wichtiger: Knapp 4.000 Pflichtfachprüfungen wurden gar nicht erst bestanden. Studierende sollten sich wirklich nicht auf das Prädikat versteifen, das Bestehen allein sollte das Ziel sein. Großkanzleien, Justiz und Unternehmen kämpfen nicht mehr verbittert um die Prädikatsjurist:innen, sondern haben die Anforderungen – wenn auch nicht immer öffentlich – gesenkt. Dafür achten sie heute vielmehr auf Teamfähigkeit, Motivation und Sozialkompetenz. Wer mit dem Prädikat als Einstellungsvoraussetzung wirbt, hält den Mythos unnötig am Leben.
Wer heute noch meint, dass sein Leben erst mit dem Prädikatsexamen beginnt, sollte schnellstmöglich umdenken. Zwar sind Ehrgeiz, Fleiß und Disziplin nützlich, sie dürfen allerdings nicht dazu führen, dass man sich und andere ausschließlich über Noten definiert. Zum Umdenken eingeladen sind vor allem diejenigen, die über Noten unter 9 Punkten die Nase rümpfen. Sie verkennen, dass sogar Prädikatsjurist:innen schlechte Jurist:innen sind, wenn sie den falschen Fall aus dem falschen Rechtsgebiet zur falschen Zeit bekommen.
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