Miteinander reden - über Generationenkonflikte in der Anwaltschaft

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Die diesjährige Veranstaltung des Ausschusses Anwaltsethik und Anwalts­kultur auf dem Deutschen Anwaltstag in Bielefeld hat für Furore gesorgt. Hinter dem einigermaßen harmlos daherkommenden Titel „Neue Anwaltswelt – über gute und schlechte Beispiele“, verbarg sich eine spannende und kontroverse Diskussion, die vor allem eins gezeigt hat: Wir müssen reden! Und zwar nicht (nur) über Work-Life-Balance.

So sprechen „die Alten“ sonst nur unter sich

Auf dem Podium, moderiert vom frisch gewählten Vielfaltsbeauftragten des Deutschen Anwaltvereins Professor Niko Härting, vertraten Rechtsanwältin Petra Heinicke und Kollege Markus Hartung „die Alten“, während die jüngeren Rechtsanwält:innen Rebecca Richter, Dr. Jermaine Washington und Lucy Chebout auf der anderen Seite saßen – und sich eingangs so einiges anhören mussten. Eröffnet wurde die Veranstaltung nämlich mit provokanten Thesen wie: „Den jungen Anwältinnen und Anwälten fehlt das Herzblut“, sie setzten sich ins „gemachte Nest“, aber keine:r wolle mehr unternehmerisches Risiko tragen und durch die vorherrschende „nine to five“-Einstellung schwinde sowohl die Identifikation mit dem Mandat, als auch der Respekt vor Mandant:innen. Daneben stünden die exorbitanten Gehälter so mancher Kanzleien in keinem angemessenen Verhältnis zum erbrachten Einsatz.

Konfrontiert mit diesen Vorannahmen wies Richter, die eine Kanzlei für Frauen und queere Menschen gegründet hat, den Vorwurf, ihrer Generation würden die Ambitionen fehlen, von sich. Problematisch sei eher, dass ambitionierten Frauen um die 30 die Jobsuche erschwert werde, da Arbeitgebende finanzielle Einbußen durch mögliche Schwangerschaften befürchten würden. Eine Annahme, die im Verlauf der Diskussion prompt durch die Wortmeldung eines männlichen Kollegen bestätigt wurde – was teilweise Bestürzung und Wut, teilweise aber auch verständnisvolles Kopfnicken aus dem Publikum mit sich brachte.

Über Work-Life-Balance spreche in ihrer Generation hingegen niemand – auch Hartung wagte in diesem Zusammenhang die These, es dürfte sich bei dem Begriff um eine urbane Legende handeln. Das Bedürfnis nach Freiheit und Flexibilität sei damit auch nicht gleichzusetzen. Richter beobachte vielmehr, dass Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit im eigenen Berufsleben eine große Rolle spielten. Wichtig sei ein Arbeitsumfeld, in dem man wachsen und das eigene Profil schärfen könne – das monetäre Interesse stehe regelmäßig nicht an erster Stelle. Nicht jeder Weg müsse in die Partnerschaft führen. Wertvoll seien verschiedene Karrierewege.

 

 

Neue Anwaltswelt, alte Strukturen

Klar ist, dass diese Anforderungen mit der von Hartung beschriebenen und in Kanzleien vorherrschenden Kultur des „langen Sitzens“ nicht matchen. Denn dass der Einsatz an der physischen Präsenz gemessen werde, sei mit dem Flexibilitätsbedürfnis des Nachwuchses nicht vereinbar: „Diese Kanzleistrukturen setzen auf Mitarbeitende, die es nicht mehr gibt“, stellte Hartung fest. So sieht es auch Washington, Gründungs- und Vorstandsmitglied des Vereins Afro-Deutsche Jurist:innen und Associate einer amerikanischen Großkanzlei. Er selbst sei bereit, sämtliche Energie in ein Mandat zu stecken – steige dafür gerne auch am Wochenende in den Zug. Aber aus Prinzip länger als der Chef zu bleiben, selbst wenn es nichts zu tun gebe, davon halte er nichts. Man solle eben nicht deshalb Partner:in werden, weil man viel arbeite bzw. viel und lange anwesend sei – sondern weil man eine entsprechende Leistung bringe.

Als dann Chebout das Wort bekam, wurde schnell klar: Die Probleme liegen für sie an einer anderen Stelle. Dabei geht es der Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes zwar auch um vorherrschende Strukturen – aber eben nicht beschränkt auf die der Kanzlei. Sie forderte Podium und Publikum heraus, einen Blick über den Tellerrand zu werfen. Das „gemachte Nest“ sieht sie kritisch. Dieses bestehe aus einer weitestgehend homogenen Anwaltschaft, die sich nachhaltig mit eigenen sexistischen, homofeindlichen und rassistischen Strukturen auseinandersetzen müsse – nicht nur, um für den Nachwuchs attraktiver zu werden. So werde die Anwältin für die Sekretärin gehalten, das Kollegium bestehe häufig ausschließlich aus weiß gelesenen Personen und der Zugang zum Arbeitsmarkt sei für Menschen mit Behinderung quasi nicht gegeben. Richter und Washington pflichteten ihr bei. Ähnlich überrascht wie zuvor die „jüngeren“, zeigten sich nach diesem Statement die „älteren“ Kolleg:innen, die das stellvertretend für ihre ganze Generation entgegennehmen mussten (wie Chebout, Richter und Washington übrigens auch – oder wer würde bezweifeln, dass den dreien mit Blick auf ihren Karrierestandpunkt der Ehrgeiz fehle?). Möglicherweise, so mutmaßte Hartung, handele es sich bei Chebouts Beobachtung um ihren höchst individuellen Eindruck, vor zehn Jahren hätten ihn solche Aussagen nicht verwundert, heutzutage allerdings schon.

Wir setzen uns nicht ins gemachte Nest, sondern sehen dieses Nest sehr kritisch.

Aber das würde an ein Wunder grenzen, denn eine Kanzlei existiert nicht im luftleeren Raum. Exkludierende Strukturen greifen selbst in sich als emanzipatorisch verstehenden Räumen und beginnen – (auch) für die „Jurawelt“ gesprochen – nicht erst mit dem Berufseinstieg, sondern schon bei der Frage, wer das langwierige Studium überhaupt aufnimmt, die Ressourcen hat es abzuschließen oder die „Karriereleiter hochzuklettern“.

Strukturelle Probleme sind eben nicht ausschließlich an die Erfahrung und das Empfinden Einzelner geknüpft – auch wenn sich die einzelnen Erfahrungen aus der Struktur speisen. Viele, die von diesen gesellschaftlich dominierenden Strukturen profitieren, halten diese aufrecht, ohne es zu merken. Sie nehmen die Strukturen oft nicht wahr, denn sie weisen bestimmte (Diskriminierungs-)Merkmale nicht auf und müssen aus diesem Grund bestimmte Erfahrungen schlicht nicht machen. Dabei handelt es sich aber nicht um einen Generationenkonflikt, denn diese Mechanismen greifen transgenerational.

Sich mit den eigenen Privilegien auseinanderzusetzen ist unbequem, kann wehtun und erfordert Kontinuität. Aber die Anwaltschaft kann nur gewinnen, wenn sie diesen Prozess zulässt – sich selbst (ehrlich) zu hinterfragen. Zuhören, versuchen, die andere Perspektive zu verstehen, aktiv in den Austausch treten und vor allem: im Austausch bleiben.

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Selina Adelberger
Die Autorin ist Rechtsassessorin und Referentin in der Geschäftsstelle des Deutschen Anwaltvereins in Berlin.