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Das Deutsche Richtergesetz schreibt für die juristische Ausbildung mittlerweile auch den Erwerb eines Fremdsprachenscheins vor. Eine Möglichkeit, noch tiefer in Sprachen und Rechtssysteme anderer Länder einzusteigen, bietet die fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA). Im Rahmen einer FFA belegen Jurastudierende zusätzlich zum allgemeinen Studieninhalt fremdsprachliche Veranstaltungen, die Kenntnisse eines ausländischen Rechtssystems vermitteln. Nach in der Regel drei bis vier Semestern wird die Zusatzausbildung mit einem Zertifikat abgeschlossen. Von Universitätsseite sind solche Angebote vor allem eine Reaktion auf die Internationalisierung von juristischen Arbeitsumfeldern.
Ganz klar, das Jurastudium selbst ist schon nicht ohne. Gründe dafür, ein fremdsprachliches Zertifikatsprogramm zu absolvieren, gibt es dennoch einige. Ganz vorne stehen der Wunsch nach verbesserten Fremdsprachenkenntnissen und die Motivation, später beruflich international tätig zu sein. Studierende, die sich für ein entsprechendes Programm einschreiben, waren häufig schon zu Schulzeiten sprachinteressiert. So zum Beispiel eine Studentin, deren Uni-Wahl Trier auf der Möglichkeit basierte, eine FFA im japanischen Recht zu machen, um ihr bestehendes Sprachniveau zu halten. Viele Studierende sehen die Kurse auch als Vorbereitung auf ein Auslandssemester. Ein weiterer Student erzählt, das Programm habe einen Vergleich eines ausländischen Rechtssystems mit dem deutschen ermöglicht und somit das eigene Rechtsverständnis gefördert. Neben verbesserten Sprachkenntnissen und einem Blick über den Tellerrand winkt FFA-Absolvent:innen in der Regel ein Extrasemester für den Freischuss.
Mittlerweile bieten circa zwei Drittel aller deutschen Jura-Unis ein Ausbildungsprogramm in einem ausländischen Rechtssystem an – noch einige mehr immerhin spezielle Sprachkurse für Jurist:innen. Am weitesten verbreitet sind englische Zusatzausbildungen, weitere Möglichkeiten bestehen im französischen und spanischen, aber auch im chinesischen oder türkischen Recht. Vorreiter in Sachen FFA sind die Westfälische Wilhelms-Universität Münster und die Universität Trier, auch die Universität Passau und die Ludwig-Maximilians-Universität München bieten eine weite Bandbreite an Fachsprachenprogrammen an.
Der Ablauf einer FFA ist je nach Uni unterschiedlich ausgestaltet. Einige Universitäten setzen für die Einschreibung in das Zertifikatsprogramm bestandene Klausuren aus dem regulären Jurastudium voraus. Voraussetzung sind meist auch erste Kenntnisse in der Wunsch-Fremdsprache. Inhaltlich steht im Rahmen der FFA sowohl die Vermittlung von Sprach- als auch von Rechtskenntnissen auf dem Programm. Veranstaltungen vermitteln beispielsweise Kenntnisse im jeweiligen Verfassungsrecht, aber auch zu Themen wie Vertragsgestaltung oder Argumentation. Leistungsüberprüfungen erfolgen meist am Ende eines jeden Kurses, zum Abschluss des Programms gibt es häufig eine mündliche und eine schriftliche Abschlussprüfung. An manchen Universitäten besteht auch die Möglichkeit, aufeinander aufbauende rechtswissenschaftliche Fremdsprachenzertifikate verschiedener Stufen zu erlangen. Und dann? Für so einige Absolvent:innen geht es wahrscheinlich ins Auslandssemester, später vielleicht auch für eine Referendariatsstation ins Ausland oder sogar in eine internationale Kanzlei oder Organisation. So können die theoretisch erworbenen Kenntnisse auch in der Praxis Anwendung finden.
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