Juristische Sprache und Gutachtenstil – Tipps für Hausarbeiten und Klausuren

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Übung hilft dabei, den juristischen Ausdruck zu verbessern.
Sprache ist das wichtigste Werkzeug von Jurist:innen. Doch „Juristendeutsch“ genießt im Allgemeinen keinen guten Ruf. Es gilt als unnötig kompliziert oder sogar unverständlich. Auch Studienanfänger:innen müssen sich zunächst an die juristische Ausdrucksweise gewöhnen. Doch spätestens nach ein paar Semestern übernehmen viele Studierende typische Formulierungsweisen – sie verwenden beispielsweise gehäuft Schachtelsätze oder Nominalisierungen. Was in der Hausarbeit gut ankommt und wie du den Gutachtenstil meistern kannst, erfährst du hier.

Was macht gelungenes juristisches Formulieren aus? Ganz klar, einige Eigenheiten gilt es zu beachten. Der Gutachtenstil bildet die Basis der juristischen Klausur oder Hausarbeit. Auch sind manche jura-typischen Ausdrücke im Alltag nicht gängig, im Studium aber unentbehrlich. Trotzdem sollte gute juristische Sprache vor allem klar und verständlich sein. Wie du im Jurastudium simpel und dennoch fachlich korrekt Texte verfasst, erfährst du in diesem Beitrag.

 

Guter juristischer Ausdruck: knapp, verständlich, objektiv

Auf die Frage nach gelungener juristischer Sprache gibt es mit Sicherheit unterschiedliche Antworten. Denn guter Ausdruck ist in gewissem Maße subjektiv und hängt immer auch von Textform und Adressat:in ab. Doch insbesondere im Jurastudium existieren einige Anhaltspunkte, die dir beim Verfassen von Hausarbeiten und Klausuren helfen können.

Juristische Fallgutachten sollten vor allem präzise sein. Daher gilt: Ausführungen, die nicht zu einem Erkenntnisgewinn im konkreten Fall beitragen, sind nicht gern gesehen – genauso wenig wie übertriebene Adjektive oder Füllwörter wie „eigentlich“, „erstmal“ oder „eben“. Die juristische Sprache gestaltet sich von Natur aus eher nüchtern und im besten Fall so knapp, wie es ohne inhaltliche Verluste möglich ist. Dazu gehört auch, komplizierte Schachtelsätze zu vermeiden. Auch dann, wenn die Versuchung groß ist, inhaltliche Unklarheiten hinter möglichst komplizierten Satzstrukturen zu verstecken. Kennen wir das nicht alle? Als Faustregel lässt sich festhalten, dass ein Hauptsatz von maximal zwei Nebensätzen begleitet werden sollte.

Typisch für Jurist:innen ist es auch, viele Nominalisierungen zu verwenden, das heißt, Verben zu Substantiven zu machen. Beispielsweise hätte ich dann von der „Verwendung vieler Nominalisierungen“ gesprochen. Diese Formulierungsweise ist nicht grundsätzlich falsch oder schlecht, kann aber, wenn inflationär benutzt, dem Verständnis schaden. Sich möglichst kompliziert auszudrücken, um den Eindruck von Wissen zu vermitteln, geht also meistens nach hinten los. Dennoch beinhalten gute Fallgutachten auch keine stark umgangssprachlichen Ausdrücke, Redewendungen oder Bewertungen. Genauso sollten keine umfangreichen Passagen aus dem Fall oder aus dem Gesetz abgeschrieben werden, wo das nicht unbedingt notwendig ist. Schließlich wird von Studierenden erwartet, dass sie sich mit einem Sachverhalt auseinandersetzen und diesen nicht (nur) wiedergeben.

In Klausuren oder Hausarbeiten ist häufig eine eigene Begründung erforderlich. Wichtig hier: Unterschiedliche Meinungen zu einem Problem und die eigene Ansicht werden – sofern die Fragestellung nichts anderes aussagt – „objektiv“ dargestellt. Anstatt „meiner Meinung nach“ oder „ich denke“ also besser „für die erste Auffassung spricht“ verwenden. Weiterhin erwähnenswert: In Klausuren und Hausarbeiten sollten Studierende stets die Normen, auf die sie sich beziehen, exakt zitieren. Nicht zuletzt wirken sich auch Rechtschreibung und Grammatik auf die Bewertung einer juristischen Arbeit aus.

 

Ein bisschen Fachsprache muss sein

Knapp und verständlich sollten juristische Gutachten also sein. Trotzdem kommen Studierende um einige fachspezifische Ausdrücke und Formulierungen nicht herum. Zum Beispiel wird im Öffentlichen Recht geprüft, ob der Schutzbereich eines Grundrechts eröffnet ist. Der Beklagte eines Zivilprozesses ist vom Angeklagten in einem Strafprozess zu unterscheiden.

Eine exakte Ausdrucksweise ist für Jurist:innen extrem wichtig, denn aus unterschiedlichen Begrifflichkeiten folgt schnell auch eine andere Bedeutung. Aus diesem Grund kommt es bei juristischen Texten zwangsläufig zur Wiederholung bestimmter Begriffe. Anders als beim journalistischen oder kreativen Schreiben ist es also nicht sinnvoll, immer neue Synonyme zu suchen, um in einem Text für Abwechslung zu sorgen. Denn darunter kann die Klarheit und Verständlichkeit juristischer Texte leiden. Auch, wenn es anfangs etwas frustrierend sein mag: Im Jurastudium geht es in erster Linie nicht darum, im klassischen Sinne schöne Texte zu verfassen.

Die vielen Fachausdrücke, die in der Alltagssprache so nicht vorkommen, können anfangs schnell überfordern. Aber keine Sorge: Im Laufe der ersten Semester prägen sich bestimmte Begrifflichkeiten automatisch ein. Dabei hilft es, juristische Texte zu lesen und sich Beispielfälle oder -klausuren anzuschauen. Fachbegriffe sind für Klausur und Hausarbeit generell nicht zu unterschätzen. Oft wollen Korrektor:innen ein bestimmtes Schlagwort lesen – es lohnt sich also, in Vorlesungen und beim Lernen auf die genauen Begrifflichkeiten zu achten.

Eine weitere Eigenheit der juristischen Sprache sind lateinische Termini wie „lex specialis“ oder „pacta sunt servanda“. Wo diese Begriffe und Formeln inhaltlich Anwendung finden – aber auch nur dort – sollten sie erwähnt werden. Wenig hilfreich ist es, ziellos mit Fremdwörtern um sich zu werfen. Hier gilt wieder der Grundsatz der knappen und präzisen Sprache.

 

Obersatz, Definition, Subsumtion: So gelingt der Gutachtenstil

Wesentlich für eine gelungene Klausur oder Hausarbeit ist außerdem, dass methodisch sauber gearbeitet wird. Der Gutachtenstil dient dazu, den Gedankengang des oder der Fallbearbeiter:in systematisch darzustellen. Für Klausuren und Hausarbeiten ist er unentbehrlich. Insbesondere in den ersten Semestern achten Korrektor:innen stark darauf, dass der Gutachtenstil in der Fallbearbeitung eingehalten wird. Wer den Pfad verlässt, macht einen sogenannten „Kardinalsfehler“ und ist somit oft automatisch durchgefallen. Stück für Stück führt der Gutachtenstil an die Lösung einer juristischen Fragestellung heran und lässt sich in vier Schritte unterteilen:

  • Der Obersatz wird entweder mit „fraglich ist“ oder im Konjunktiv eingeleitet. Zum Beispiel: Fraglich ist, ob A ein wirksames Angebot zum Kaufvertrag abgegeben hat. Oder: A könnte durch ihr Verhalten ein Angebot zum Kaufvertrag abgegeben haben. Hier macht ein bisschen Abwechslung zwischen den beiden Varianten das Gutachten ansprechender.
  • Mit der Definition werden Voraussetzungen des konkreten Tatbestands festgelegt. Der oder die Verfasser:in des Gutachtens definiert also ein oder mehrere Tatbestandsmerkmale, die sich entweder direkt aus dem Gesetz ergeben oder auswendig gelernt werden müssen. In unserem Beispiel käme die Definition des Angebots zum Einsatz: Ein Angebotist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dessen Einverständnis abhängt.
  • In der Subsumtion werden dann konkrete Informationen aus dem Sachverhalt auf die Definition angewendet. Erfüllt das Verhalten der A die Voraussetzungen des soeben definierten Angebots? Ein Beispiel: Indem A den Gegenstand in ihrem Ladenschaufenster ausgestellt hat, hat sie nicht den für eine Willenserklärung notwendigen Rechtsbindungswillen zum Ausdruck gebracht.
  • Das Ergebnis beantwortet die Frage aus Schritt 1 – am besten im gleichen Wortlaut. In unserem Fall etwa so: A hat somit kein wirksames Angebot zum Kaufvertrag abgegeben.

Häufig ist es notwendig, verschiedene Prüfungen miteinander zu „verschachteln“. Etwa, wenn ein in Schritt 2 definiertes Tatbestandsmerkmal weitere Voraussetzungen enthält, die einer Definition bedürfen. Nach einer Definition folgt dann ein weiterer Obersatz. Zu Beginn des Studiums ist es, schon allein zu Übungszwecken, sinnvoll, den Gutachtenstil relativ strikt einzuhalten. Gänzlich Unproblematisches können Studierende aber auch verkürzt darstellen, indem sie Definition und Subsumtion zusammenziehen. Zum Beispiel: X ist mit fünf Jahren geschäftsunfähig im Sinne des § 104 Nr. 1 BGB.

Für den Gutachtenstil gibt es bestimmte Signalwörter wie „mithin“, „somit“, „demnach“ oder „folglich“. Diese lassen darauf schließen, dass aus dem vorher Geschriebenen ein Fazit gezogen wird. Ebenfalls möglich sind Formulierungen wie „daraus ergibt sich“ oder „im Ergebnis kann festgestellt werden“. Vermeiden solltest du die Wörter „da“, „weil“, „nämlich“ und „denn“ – sie ziehen eine Begründung nach sich. Das heißt, dass das Ergebnis vorangestellt und der sogenannte Urteilsstil verwendet wurde. Im Gutachtenstil steht das Ergebnis immer am Ende.

 

Meinungsstreitigkeiten gekonnt darstellen

Ein weiterer Klassiker aus dem Jurastudium ist die Darstellung eines Meinungsstreits. Denn oft existieren zur Frage, wie ein juristisches Problem zu lösen ist, verschiedene Ansichten. An solchen Stellen liegt in der Regel ein Schwerpunkt der Falllösung. Daher sollte das Gutachten hier etwas ausführlicher werden – insbesondere, wenn die verschiedenen Ansichten zu unterschiedlichen (Zwischen-)Ergebnissen führen. Eine Entscheidung für eine Ansicht ist hingegen dann nicht notwendig, wenn die unterschiedlichen Meinungen im konkreten Fall zu demselben Ergebnis führen. Anderenfalls ist eine sinnvolle, eigene Argumentation wesentlich.

Für die Streitdarstellung empfiehlt es sich, jede Auffassung gesondert aufzuführen, unter den Fall zu subsumieren und das daraus folgende Ergebnis festzuhalten. Die Meinung, der gefolgt werden soll, wird üblicherweise zuletzt genannt. Nach diesen Erläuterungen muss sich der oder die Verfasser:in dann argumentativ für eine Auffassung entscheiden. Hier kann die Reihenfolge der Argumentation variieren: Entweder es werden zuerst alle Argumente für eine Ansicht und dann die Gegenargumente genannt. Oder auf ein Argument zu Ansicht eins folgt ein Gegenargument, welches für Ansicht zwei spricht. In jedem Fall ist hierbei wichtig, zu subsumieren und den Meinungsstreit nicht losgelöst vom Fall darzustellen.

In Sachen Formulierung ist zu beachten, dass im Fallgutachten nicht von „der herrschenden Meinung“ oder „einer Mindermeinung“ gesprochen wird. Am besten formulierst du hier so, als hättest du dir die unterschiedlichen Ansichten selbst hergeleitet. Zum Beispiel „§ 33 StGB könnte so ausgelegt werden, dass auch Handlungen nach Beendigungen der Notwehrlage umfasst sind. (…) Andererseits könnte der Anwendungsbereich der Norm auf die Notwehrlage beschränkt sein.“ Es ist auch möglich, von „einer Ansicht“ bzw. „einer weiteren Ansicht“ zu sprechen. Außerdem wird, wie bereits erwähnt, in juristischen Gutachten nicht die erste Person Singular – also „ich“ – benutzt. Eine Formulierungsmöglichkeit ist „somit ist der erstgenannten Ansicht zu folgen“.

 

Kurz zusammengefasst: Tipps für die juristische Sprache bei Hausarbeit und Klausur

  • Der Schlüssel für eine sprachlich gelungene Klausur oder Hausarbeit ist es, knapp und verständlich zu formulieren und dabei die richtigen Fachbegriffe zu verwenden. Verzichte also auf Ausführungen, die für die Falllösung nicht wesentlich sind und drücke dich so präzise wie möglich aus.
  • Achte auf korrekte Rechtschreibung und Grammatik und vermeide Umgangssprache sowie Bewertungen und Füllwörter.
  • Generell werden Hausarbeiten und Klausuren im Gutachtenstil verfasst. Dieser führt von einer bestimmten Fragestellung aus zum Ergebnis und unterteilt sich in vier Schritte: Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis.
  • Ein Hauptfehler in Klausuren und Hausarbeiten ist es, das Ergebnis vorwegzunehmen und danach erst zu begründen. Vermeide daher im Gutachtenstil die Wörter „da“, „weil“, „denn“ und „nämlich“.
  • Wo verschiedene Ansichten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, müssen sich Studierende für eine Lösung entscheiden. Hier sind meist viele Punkte zu holen. Wichtig dabei ist die Subsumtion unter den konkreten Fall und eine ausführliche und logische Begründung der eigenen Meinung. Hierbei solltest du nicht in der ersten Person Singular formulieren.
  • Wenn die ersten Klausuren noch Anmerkungen wie „Ausdruck!“ beinhalten, mach dir nichts draus. Aus Fehlern lässt sich immer noch am besten lernen und wie so oft ist in Sachen juristische Sprache Vieles Übungssache. Was hilft: Beispieltexte lesen, bewusst auf Fachjargon achten und vor allem selbst Übungsfälle bearbeiten.

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Helen Arling
Die Autorin hat Jura an der Universität zu Köln studiert und promoviert zurzeit an der Universität Trier zu einem Thema aus dem Völkerrecht.
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