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„Die Bezeichnung Projektjurist ist eine Funktionsbeschreibung. Ein Jurist wird vorübergehend für ein juristisches Projekt, zum Beispiel ein Mandat eingesetzt und, wenn dieses vorbei ist, endet auch die Arbeit der eingesetzten Person“, erklärt Dr. Bernhard Labudek. Der Volljurist gründete vor neun Jahren das Personalberatungsunternehmen Internexus, das Jurist:innen an Unternehmen und Kanzleien projektbezogen vermittelt. „Auch in der anwaltlichen Branche ist der Fachkräftemangel zu spüren“, so Labudek. Wenn hochspezialisierte, erfahrene Anwält:innen wegen Krankheit oder Elternzeit vorrübergehend (und manchmal überraschend) ausfallen, ist das Einarbeiten neuer festangestellter Anwält:innen wenig zielführend. Schneller, zuverlässiger und temporärer Ersatz ist gefragt. Hier kommen Personalberatungsunternehmen, alternative Rechtsdienstleister (alternative legal service providers) oder Vermittlungsagenturen ins Spiel. Entgegen dem verbreiteten Irrtum, Projektjurist:innen seien Diplom- oder Bachelorjurist:innen, macht bei den meisten Agenturen das Anbieten von geeigneten Volljurist:innen oder „Interim“ Jurist:innen den Großteil des Geschäfts aus.
Um eine Fachkraft zu ersetzen, braucht es eine Fachkraft. Der:Die ideale juristische Kandidat:in ist für Labudek, wer „gut zehn Jahre Arbeitserfahrung in dem Bereich hat, in dem Ersatz gesucht wird“. Das international agierende Unternehmen Flex Suisse bietet daneben auch Berufseinsteiger:innen die Möglichkeit für große Unternehmen und Kanzleien zu arbeiten. „Wir haben im Pool auch Kandidat:innen, die vor oder nach dem zweiten Examen zunächst Arbeitserfahrung sammeln wollen“, sagt Richard Ossen, Chief Empowerment Officer bei Flex Suisse. „Bewerben kann sich erstmal jede:r.“ Anbieter wie Flex Suisse können sogar die Nachfrage nach Teams in Rekordzeit bedienen.
„Ziel ist, die plötzliche Lücke schnellst und bestmöglich zu schließen“, erklärt Ossen. Wenn ein:e Kund:in juristische Unterstützung anfragt, schalten die Beratungsagenturen Anfragen auf den gängigen Berufsplattformen und durchforsten ihre internen Netzwerke nach Kandidat:innen. „Innerhalb von 72 Stunden können wir zwei bis drei passende Matches vorschlagen“, schildert Ossen den Prozess. Nach den Auswahlgesprächen schließt das Beratungsunternehmen jeweils einen Vertrag mit der:dem Kund:in und mit der:dem Projektmitarbeiter:in. Letztere:r schließt wiederrum einen Vertrag mit der:dem Kund:in.
Labudek bezeichnet das System als Triple-Win: „Wenn’s gelingt, hat der Kunde die Lücke gefüllt, der Kandidat einen Job und wir haben beide zusammengeführt – win-win-win.“
Das Modell bringt viele Vorteile: Ein langwieriger Bewerbungsprozess und ein umfassender Background-Check bleiben erspart. Auf letzteren kann verzichtet werden, weil das Beratungsunternehmen bereits bei Aufnahme der:des Juristen:in in den Pool eine Überpüfung durchgeführt hat.
„Für Jurist:innen bietet der Beruf die Chance, verschiedene Arbeitgeber kennenzulernen“, ergänzt Dr. Lenas Tilman Götz. Der Arbeitsrechtler blickt auf einen vielseitigen Werdegang zurück. Vor seiner Kanzleigründung war er als Richter, Syndikus - und Rechtsanwalt tätig. „Ich bin selbstständig und Projektjurist in Teilzeit. Ich brauche neue Herausforderungen und meine Arbeit als Projektjurist ermöglicht das.“ Seine Projekte werden ihm durch Internexus und von VarioLegal weitergeleitet. VarioLegal bringt seit 2012 Projektjurist:innen und Unternehmen international zusammen. Dabei ist auch auf die persönliche Kompatibilität zu achten. „Durch die Projektarbeit kann ich networken und Mandate übernehmen, die eine kleine spezialisierte Kanzlei normalerweise nicht akquirieren kann.“
Auch Susanne Forysch gefällt an der Arbeit als Projektjuristin der besondere Abwechslungsreichtum. „Das umfasst auch Arbeiten an verschiedenen Standorten“, sagt die Energie - und Wirtschaftsrechtlerin. Wie Götz sammelte die Volljuristin Großkonzern - und Großkanzleierfahrung, bevor sie sich selbstständig machte und begann mit VarioLegal zusammenzuarbeiten. Ein weiterer Vorteil ist für Forysch der Luxus „abhängig von der persönlichen Situation frei entscheiden zu können, ob nach Abschluss eines Projekts direkt in ein neues gestartet oder die Freizeit erstmal genossen wird.“
Sie weist aber auch auf die Kehrseite von Flexibilität hin – einer gewissen Arbeitsplatzunsicherheit. „Außerdem haben Projektjurist:innen oft einen erheblichen administrativen Aufwand, weil sie sich um Buchhaltung, Steuern und Rechnungsstellung selbst kümmern müssen und dabei nicht unbedingt auf Ressourcen zurückgreifen können, die festangestellten Anwält:innen zur Verfügung stehen.“
Der Beruf steht der Festanstellung finanziell aber nicht nach. Unternehmen wissen, wofür sie zahlen: Projektjurist:innen bieten mehr als Fachwissen. Von Menschen, über Branchen, Arbeitsweisen, bis hin zur Handhabung verschiedenster EDV – der Erfahrungsschatz ist groß.
Dem Berufsbild ist Götz das erste Mal als Richter begegnet. Damals saß ein Projektjurist als Parteivertreter bei ihm im Gerichtssaal. „Eine konkrete Vorstellung, was dessen genaue Tätigkeit ist, hatte ich damals nicht“, erinnert er sich. Und das ist kein Einzelfall. Während vor allem im angloamerikanischen Rechtsraum die Tätigkeit des Interim Lawyers an der Tagesordnung ist, schreckten in Deutschland Unternehmen und Kanzleien bislang davor zurück. Grund hierfür könnte das klassisch-deutsche Vorstellungsbild sein, das den:die Jurist:in in der Anwaltswelt nur als Selbständigen oder in Festanstellung sieht. Der steigende Fachkräftemangel und die veränderte Perspektive von Karriere und Beruf stehen hierzu im Kontrast: Kürzere und flexible Beschäftigungsverhältnisse werden gegenüber der antiquierten „ein Job das gesamte Berufsleben lang“-Lösung präferiert. Die Zeichen stehen also gut für die Zukunft von Projektjurist:innen.
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