Jura-Examen: Die mündliche Prüfung aus Sicht einer Prüferin

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Noch einmal in sich gehen vor der mündlichen Prüfung - Tipps und Erfahrungen zum Jura-Examen aus Sicht einer Prüferin.
Wie sieht es eigentlich in den Köpfen der Prüfungskommission während einer Prüfungskampagne im juristischen Examen aus? Die langjährige Prüferin Friederike Neike hat uns zu einer mündlichen Examensprüfung mitgenommen.

Die Vize-Präsidentin des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) Friederike Neike nimmt regelmäßig Examensprüfungen ab. Wir haben sie einen Tag lang begleitet und gefragt: Wie bereitet sie eine mündliche Prüfung vor? Was denkt sie über die Kleidung und das Auftreten von Prüflingen? Wonach wählt sie ihre Fragen aus? Worauf achtet sie bei den Antworten? Und welche Tipps hat sie für eine gelungene mündliche Examensprüfung?

 

Das Vorgespräch zur mündlichen Prüfung

Im Vorgespräch zur mündlichen Prüfung begegnen die Examensanwärter zum ersten Mal ihrer Prüferin oder ihrem Prüfer. Klar, dass man hier nicht ins Fettnäpfchen treten will: Kann man im Vorgespräch seine Wunschnote nennen? Was wissen Prüfer vor dem Gespräch alles schon über die Prüflinge? Wieviel sollte man von sich preisgeben? Wir haben nachgefragt: Was zählt für eine Examensprüferin beim ersten Gespräch mit den Prüflingen?

 

Vorgespräch zur mündlichen Prüfung gleich Vorstellungsgespräch?

Nicht selten machen sich Prüflinge vor dem Vorbereitungsgespräch weit mehr Gedanken über ihr Auftreten und ihre Außenwirkung als vor der mündlichen Prüfung selbst. Und das grundlos: „Wir nehmen jeden und jede so wie er oder sie ist“, sagt Prüferin Neike ganz selbstverständlich. „Es geht im Vorgespräch nicht darum, die Prüflinge zu beurteilen, sondern darum, Vertrauen und in irgendeiner Form eine Beziehung herzustellen.“ Das soll den Prüflingen später in der Prüfungssituation eine gewisse Sicherheit geben. Aber auch für die Prüfenden ist ein Kennenlernen interessant: „Schließlich ist es keine anonyme Prüfung. Es ist interessant zu wissen, wem man später für die Prüfungsdauer von fünf bis sechs Stunden gegenübersitzt.“

 

Was steckt hinter den Fragen zum Werdegang und Wunschberuf? Wonach fragen Prüferinnen und Prüfer im Vorgespräch?

Ein paar Informationen zu den Examenskandidatinnen und -kandidaten haben die Prüfenden bereits durch die Unterlagen: Lebenslauf, Fragebogen und Klausurergebnisse liegen den Prüfenden vor. „Wir können auch einen Blick in die einzelnen schriftlichen Klausuren werfen, allerdings mache ich davon nur in Ausnahmefällen auch tatsächlich Gebrauch“, sagt Prüferin Neike. Im Vorgespräch fragt sie die Prüflinge dann beispielsweise nach ihren Praktika, ihrem bisherigen juristischen Hintergrund oder danach, wie sie auf Jura gekommen sind. Auch nach den beruflichen Plänen fragt sie – eine Frage, die viele Jurastudierende auch kurz vor dem Abschluss noch nicht beantworten können. „Es ist doch völlig okay, noch keine Vorstellungen zu haben, wie es nach dem Examen weitergeht“, beruhigt Neike. „Und es gibt hier auch sonst keine falschen Antworten.“

 

Welche Auswirkung hat der angestrebte Wunschberuf auf die Prüfung?

Dass die prüfenden Praktiker es besonders begrüßen, wenn die Prüflinge eine Tätigkeit im selben beruflichen Bereich anstreben, etwa bei Gericht, der Staatsanwaltschaft oder in der Rechtsanwaltschaft, ist laut Neike ein Mythos. „Alle angehenden Juristinnen und Juristen sind unterschiedlich aufgestellt, alle Berufe sind super. Und die juristischen Berufsbilder entwickeln sich stetig weiter.“ Gerade die Vielfalt mache die Prüferin neugierig: „Wer sind unsere zukünftigen Juristinnen und Juristen?“, das interessiere sie im Gespräch vor allem. „Für die Prüfung haben die Antworten aber keine Bedeutung.“ Auch eine Wunschnote können die Prüflinge bei ihr nicht angeben, um die Prüfung zu beeinflussen.

 

Wozu dient das Vorgespräch zur mündlichen Prüfung?

Die Prüflinge müssen sich im Vorgespräch gar nicht so sehr auf das konzentrieren, was sie selbst sagen werden, sondern vor allem auf das, was sie in dem Gespräch erfahren. „Das Vorbereitungsgespräch dient in erster Linie auch dazu, die Prüflinge auf die Abläufe der mündlichen Prüfung vorzubereiten“, sagt Prüferin Neike. „Wir wollen in dem Gespräch alles Unbekannte aus dem Weg räumen und diese logistische Blackbox ,Mündliche Prüfung‘ erklären.“ Wie läuft die mündliche Prüfung in Jura ab – diese Frage beantwortet der oder die Prüfungsvorsitzende im Vorgespräch ausführlich, inklusive aller Nachfragen. Am Prüfungstag sollen sich die Prüflinge keine Gedanken über Formalien und Abläufe machen müssen, sondern sich voll auf die juristischen Inhalte konzentrieren.

 

Die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Wie lernt man am effektivsten für die mündliche Prüfung? Gerade die letzten Wochen vor der mündlichen Examensprüfung nutzen viele noch einmal sehr intensiv zum Lernen. Zu gern wüsste man, welche Fragen die Prüfer:innen zeitgleich vorbereiten. Ein paar Möglichkeiten für Einblicke gibt es natürlich: Aber ist es aus Prüfer:innensicht in Ordnung, nach Bekanntgabe der eigenen Prüfungskommission alte Prüfungsprotokolle einzusehen oder sich als Zuschauer in eine mündliche Prüfung der Kommilitonen zu setzen?

 

Wonach entscheiden Prüfer:innen, welchen Prüfungsstoff sie am Prüfungstag abfragen?

Für die Vorbereitung ihres Frageteils einer mündlichen Prüfung nimmt sich Prüferin Friederike Neike jeweils etwa einen Nachmittag Zeit. Doch wonach wählt sie ihre Themen aus? „In der Prüfung möchte ich von den Examenskandidatinnen und -kandidaten ein gewisses Grundwissen, Subsumtionskenntnisse und ein Verständnis für die Systematik der Rechtsgebiete sehen. Die Prüflinge sollten ihr Wissen strukturiert und anhand eines entsprechenden Prüfungsaufbaus wiedergeben können.“ Die Prüflinge sollten laut Neike zeigen, dass sie in der Lage sind, mit der Systematik zu arbeiten und gegebenenfalls wissen, wo sie nachgucken müssen.

„Es geht in der mündlichen Prüfung nicht darum, aktuelle Entscheidungen abzuspulen“, sagt die Prüferin. In der Vorbereitung sollten Prüflinge also nicht ständig in Fachzeitschriften wühlen, sondern besser sicherstellen, dass die Standarddefinitionen sitzen. Es könne manchmal sogar schädlich sein, ein Fallurteil schon zu kennen, da Prüflinge dazu neigen, zu Ergebnisorientiert vorzugehen, sodass kein eigener Gedankengang entwickelt und eventuelle Sachverhaltsabweichungen übersehen würden.

Sie empfiehlt daher, „auch vermeintlich bekannte Fälle in der Prüfung als unbekannt zu behandeln, sich selbst Gedanken zu machen und dabei Problembewusstsein zu demonstrieren.“

 

Wie stehen Prüfende dazu, wenn sich die Protokolle besorgt und mündliche Prüfungen vorab bei ihnen angehört werden?

Wird das Einsehen bisheriger Prüfungsprotokolle von den Prüfer:innen missbilligt? Was passiert, wenn eine Prüferin ihren zukünftigen Prüfling in der Zuhörerschaft einer anderen mündlichen Prüfung ausmacht? „Dass es die Protokolle gibt, ist uns allen bekannt“, sagt Prüferin Neike. „Wenn sie zur Verfügung stehen, dann kann man sie auch zur Vorbereitung nutzen.“ Und wie sieht es mit der Prüfungsteilnahme als Zuhörer:in aus? Die Prüferin empfiehlt, sich einmal einen Eindruck von einer mündlichen Prüfung zu verschaffen. „Man sieht dann das, was die Prüfer:innen erleben“, sagt sie. „Man bekommt ein Gefühl für die Fragestellungen und den Umgang in der Prüfung und kann das Mitdenken erproben.“ Aber ein Testbesuch beim eignen Prüfer? „Ich konzentriere mich in der mündlichen Prüfung voll und ganz auf die Prüfungsgruppe vor mir. Ich würde meine zukünftigen Prüflinge im Zuschauerraum vermutlich gar nicht bemerken.“

 

Das Auftreten in der mündlichen Prüfung

In der mündlichen Prüfung selbst möchten Examenskandidatinnen und -kandidaten natürlich insgesamt einen guten Eindruck machen. Doch was zieht man in der mündlichen Prüfung an? Kommt Selbstbewusstsein oder Zurückhaltung bei den Prüfenden besser an? Spüren Prüferinnen und Prüfer die Nervosität der Prüflinge?

 

Welche Rolle spielt das richtige Outfit und sympathisches Auftreten in der Prüfung?

Sollten die Schuhe einen Absatz haben? Gehört zum Hemd ein Schlips? Sind offene Haare tabu? Für Prüferin Neike zumindest ist das einerlei. „Es ist natürlich eine Prüfungssituation“, sagt sie, „man sollte auch mit seiner Kleidung zeigen, dass man den Tag ernst nimmt.“ Eine „Verkleidung“ sei für den Tag aber nicht vonnöten. Ebenso verhalte es sich beim Auftreten:

Jede und jeder sei eben so, wie er oder sie ist.

„Ich sehe so viele unterschiedliche Prüflinge, als Prüferin kann ich mit der Verschiedenheit umgehen.“ Zudem sei die mündliche Prüfung kein Raum für Sympathien oder Antipathien, auch da die Situation einem gar nicht so nah komme. Und wie steht die Prüferin zu „witzigen“ Sprüchen seitens der Prüflinge? „Ich merke es oft gar nicht, wenn Witze gemacht werden. Es scheint manchmal eher als nettes Bemühen, die Unsicherheit zu überspielen.“

Auf das Verhalten einzelner Examenskandidaten muss die Prüferin nur eingehen, wenn es den Ablauf der Prüfung beeinflusst. „Die Menschen sind unterschiedlich darin, wie viel Raum sie in einer Prüfung einnehmen: Manche sind sehr zurückhaltend, andere scheuen sich nicht, bereits Gesagtes noch einmal lang und breit zu wiederholen. Da muss der Prüfer versuchen, die Zeit zu managen und einen Prüfungsablauf zu finden, der allen gerecht wird.“ Ein absolutes No-Go sei es auch, den Mitprüfligen ins Wort zu fallen. Die Fairness gebiete es, den anderen nicht auf diese Weise Fragen wegzunehmen. Zudem sei die Leitung der Prüfung Sache des Prüfenden.

 

Wie nehmen Prüferinnen und Prüfer nervöse Prüflinge wahr?

Die wenigsten Examenskandidatinnen und -kandidaten sind am Prüfungstag frei von Nervosität. Doch was denken die Prüfenden, wenn sie nervöse Prüflinge vor sich haben? „Natürlich können wir die Nervosität nachvollziehen“, sagt Prüferin Neike. „Ich versuche dann, die Prüflinge zu beruhigen.“ Zu Beginn der Prüfung bekommen die Examensanwärter:innen zunächst ein Glas Wasser und genügend Zeit, sich mit ihren Unterlagen am Tisch einzurichten. Diese Zeit sollte auch tatsächlich genutzt werden, um noch einmal tief durchzuatmen. „Nervös zu sein, ist nicht schlimm“, sagt die Prüferin, „viele sind nervös, es zeigt sich nur bei jedem anders.“

 

Die Leistung in der mündlichen Prüfung

Natürlich kommt es in der mündlichen Prüfung aber vor allem auf die juristische Leistung an. Was erwarten Prüfende hier von den angehenden Juristinnen und Juristen? Wonach wählen sie ihre Fragen aus und wie bewerten sie die Antworten? Was geht während eines Prüfungstages in den Köpfen der Prüfungskommission vor?

 

Ist es beim Aktenvortrag besser als Erste oder als Letzter an der Reihe zu sein?

„Ich verfolge vom ersten bis zum letzten Aktenvortrag jeden mit der gleichen Aufmerksamkeit“, sagt Prüferin Neike. Wie schafft sie das? „Das ist nicht so schwer: Wir bekommen den Aktenvortrag selbst einige Tage vor der Prüfung zur Vorbereitung. Ich mache mir dann eine Stichpunktliste, was möglichst angesprochen werden soll – das kann ich dann in der Prüfung abhaken und Notizen dranmachen.“ Dabei erfolge ihre Vorbereitung so, dass man dem Aktenvortrag optimal folgen und die Prüfungseindrücke auch am Ende der Prüfung nach 6 Stunden noch einmal hochholen könne.

 

Woran erkennen Prüfende einen gelungenen Aktenvortrag?

So banal es klingt: Auf jeden Fall muss die Zeit eingehalten werden. Auch der fesselndste Aktenvortrag muss von den Prüfenden nach Ablauf der vorgegebenen Zeit abgebrochen werden. „Wichtig ist bei einem gelungenen Aktenvortrag zudem ein klarer und verständlicher Aufbau“, sagt Prüferin Neike. Auch komme es auf klaren Ausdruck und genaue Sprache an, die den Sinnzusammenhang des Gesagten erkennen lasse. Das Präsentationselement spiele durchaus auch eine Rolle, da es in der Prüfungsleistung darum gehe, Sachverhalte und Rechtsauffassungen zu vermitteln. Die Präsentationsleistung rückt für die Prüferin aber zunehmend in den Hintergrund, wenn der Vortrag inhaltlich brillant ist.

Ob im Anschluss an den Vortrag Vertiefungsfragen oder weiterführende Fragen zu verwandten Themen gestellt werden, lässt übrigens keine Rückschlüsse auf die Vortragsleistung zu. „Welche Fragen im Anschluss an den Vortrag gestellt werden, hängt vom Prüfenden ab“, sagt Neike. „Manche wollen die Chance geben, an kritischen Punkten nachzubessern. Andere wollen die Prüflinge nicht dadurch verunsichern, dass sie ihnen durch Nachfragen ihre Fehler aufzeigen und stellen lieber Fragen zu anknüpfenden Themen.“

 

Wonach entscheiden Prüferinnen und Prüfer, wem sie welche Frage stellen?

„Alle Prüflinge sollen gleichermaßen zur Geltung kommen“, sagt Prüferin Neike. „Es erfordert eine hohe Konzentration, um alle gleichmäßig dranzunehmen.“ Ob dabei der Reihe nach oder durcheinander gefragt wird, hängt vom Geschmack des Prüfenden ab. Sind dabei alle Fragen Fangfragen? „Mann will die Examenskandidatinnen und -kandidaten mit den Fragen zu einem Ergebnis bringen. Wenn man fragen so stellt, dass keine Antworten kommen, ist das frustrierend, damit tut man niemandem einen Dienst.“ Daher sollten die Geprüften die Prüfungskommission an ihren Gedankengängen teilhaben lassen, auch wenn sie noch nicht genau wissen, worauf die Frage hinausläuft. „Manchmal denkt man auch als Prüfender, man hätte eine eindeutige Frage gestellt und merkt dann an der Reaktion, dass die Frage auch anders zu verstehen sein könnte“, sagt Neike. „Dann kann man die Frage selbst noch einmal anders formulieren.“ Wenn daraufhin immer noch keine Ideen zur Antwort kommen, würde sie die Frage aber weitergeben. „Eine lange Stille hemmt den Fluss des Prüfungsgesprächs und ist für alle Seiten unangenehm.“ Wichtig sei es vor allem, zu respektieren, dass die Prüfungsleitung den Prüfenden obliege. Eigeninitiative sei also nur bei freigegebenen Fragen angezeigt.

Tipp der Redaktion: Auch hier kann die Handhabung der Prüfenden unterschiedlich sein. Daher empfiehlt es sich, im Vorgespräch zu klären, ob gegebenenfalls Ergänzungen durch Augenkontakt oder Handzeichen signalisiert werden sollen oder der Prüfende erst jeweils dazu auffordern wird.

 

Wann geben Prüferinnen und Prüfer bei einer falschen Antwort eine zweite Chance?

Kann eine falsche Antwort in der mündlichen Prüfung überhaupt noch korrigiert werden? „Das kommt darauf an, wie man zur Korrektur kommt“, sagt Prüferin Neike, „ob man es schnell merkt oder ob viel Prüferhilfe dabei war.“ Tendenziell seien die Prüfenden bei schwierigen Fragen großzügiger. Jedoch komme es entscheidend auf den Anteil der Prüferhilfestellung an: Wenn man das Gefühl habe, ohne diese wäre der Prüfling selbst nie auf die Antwort gekommen, sei auch eine Korrektur nicht so viel wert. Wenn eine Frage schon weitergegeben wurde, sollte man den Mitprüflingen aber in keinem Fall noch reingrätschen, da es dann deren Prüfungszeit sei. „Oft sehen die Prüfenden auch, wenn der Groschen doch noch fällt. Es ist dann ihre Entscheidung, ob sie die Frage noch einmal an den Kandidaten oder die Kandidatin zurückgeben.“ Bewertet werden könne aber natürlich in jedem Fall nur das, was auch gesagt wurde. „Wenn ein Fehler hingegen ganz von selbst oder schnell und folgerichtig korrigiert wird, hat eine falsche Antwort vielleicht sogar gar keine Auswirkung“, beruhigt Neike.

 

Blackout – was tun, wenn zu einer Frage keine Antwort einfällt?

Die Frage klingt im Ohr, doch im Kopf herrscht ansonsten Stille. Eine Alptraumvorstellung von Prüflingen, die in einer mündlichen Prüfungssituation aber leider auch einmal vorkommen kann. Was ist zu tun? „Laut denken!“, rät Prüferin Neike eindringlich. „Man sollte die Prüfenden auf seine Gedankenwege mitnehmen, damit sie merken, dass da im Kopf etwas passiert und es nicht völlig blank ist.“ Beispielsweise könnte man den Weg zu einer Anspruchsgrundlage etwa mit „Da würde ich zuerst einmal beim Kaufvertrag suchen…“ beginnen. Die Prüfenden können dann auch einen Hinweis geben, falls die Richtung nicht stimmt und den Prüfling wieder auf den richtigen Weg bringen oder die Frage noch einmal präzisieren. „Wenn ein Prüfling nach langem Schweigen plötzlich irgendetwas ausspricht, wissen wir Prüfenden gegebenenfalls nämlich nicht, warum es falsch ist“, erklärt Neike. „Und das wäre schade, denn manchmal liegen einer unpassenden Antwort nachvollziehbare und begründete Gedankengänge zugrunde.“

Die Frage einer Prüfer*in zu wiederholen, um Zeit zu schinden, komme hingegen nicht gut an. „Wir merken, ob jemand tatsächlich sichergehen will, ob er oder sie die Frage richtig verstanden hat oder ob nur auf Zeit gespielt wird“, sagt die Prüferin. „Bei einer ernsthaften Nachfrage steckt ja meist schon ein konkreter Gedanke dazu dahinter, in welche Richtung eine Lösung gehen könnte, was in der Nachfrage anklingt.“

 

Was notieren die beisitzenden Prüferinnen und Prüfer auf ihren Zetteln?

Bei manchen Prüfenden liegen die Stifte während des Prüfungstages kaum still. Ist das ein gutes Zeichen? Notieren sie sich Fehler? Oder Nachfragen? Oder zählen sie schon die Punkte zusammen? „Wir benötigen genaue Notizen“, sagt Prüferin Neike, „damit wir das Gesagte auch am Ende bei der Schlussberatung noch nachvollziehen können. Es passiert ja nicht gerade wenig an so einem Prüfungstag!“ Daher erfolgten die Notizen bei allen Prüferinnen und Prüfern sehr gewissenhaft: „Es wäre das Schlimmste, wenn man am Ende der Prüfung das Gefühl hätte, Teile der Prüfung nicht mehr genau beurteilen zu können.“

Notizen müssen aber auch nicht unbedingt die Prüflinge betreffen. „Als Beisitzende merkt man, wenn von den anderen Prüfenden Fragen so formuliert werden, dass sie auch anders verstanden werden können. Darauf kann man in der Prüfung oder auch noch einmal bei der Bewertung hinweisen.“ Anders als der Fragende haben die Beisitzenden nicht schon die eine konkrete Antwort im Kopf, sondern nehmen den Antwortspielraum aus Sicht der Prüflinge wahr. Sie können aus dieser Perspektive einschätzen, inwieweit eine abweichende Antwort noch vertretbar und nachvollziehbar begründet war. „In den beiden anderen Rechtsgebieten weiß ich die Antwort manchmal auch nicht auf Anhieb und muss dann aufpassen, dass ich bei der Suche nicht allzu verräterisch in meinem Gesetz umherblättere“, lacht die Prüferin. „Das Mitdenken macht großen Spaß.“

 

Was geht Prüfenden bei der Notenvergabe durch den Kopf?

Alle Prüferinnen und Prüfer wirken unterschiedlich streng – geht es bei der Notenfestlegung hinter verschlossener Tür dann zu wie auf einem Basar, wird um jeden Punkt gefeilscht? „Die Wahrnehmungen der Kolleginnen und Kollegen liegen meist nicht so weit auseinander“, sagt Prüferin Neike. „Es ist aber gut, dass es Mitprüfende gibt. Hier können wir Feedback zu den Fragen der jeweiligen Prüferinnen und Prüfer geben, um die Antworten der Prüflinge besser einzuordnen.“

Eine Entscheidung zu treffen, ist also meist nicht schwer. Doch wie sieht es mit deren Bekanntgabe aus? „Wir wissen, wie wichtig die Noten für die Zukunft der angehenden Juristinnen und Juristen sind“, sagt Neike. „Es können sich für sie Räume auftun, die man nicht zu hoffen gewagt hat, es können aber auch Träume platzen.“ Sie nehme durchaus die Enttäuschung wahr, wenn die Erwartungen der Geprüften anders waren als die letztendlichen Noten. „Manchmal begleiten einen die Gedanken an die Prüfung dann schon über den Tag hinaus und man fragt sich, ob man richtig entschieden hat.“ Die Prüferin sieht sich dabei aber nicht als Weichenstellerin für die Zukunft der jungen Juristinnen und Juristen: „Die Prüfung sollte die Kehrseite der Ausbildung sein und abprüfen, ob man strukturell über das nachdenken kann, was man tagtäglich tun wird.“

 

 

Welche Tipps hat Prüferin Neike für die mündliche Examensprüfung?

„Kommen Sie ausgeruht und mit klarem Kopf in die Prüfung“ sagt Prüferin Neike. „Auch wenn es banal klingt und nicht immer einfach ist.“ Am besten gelinge eine Prüfung, wenn man frei im Kopf sei und sowohl mit der Situation als auch mit den juristischen Inhalten spielerisch umgehen könne. Aus Sicht der Prüferin haben sich für die Prüfungsvorbereitung und -durchführung zudem folgende Tipps für Examenskandidatinnen und -kandidaten bewährt:

 

Vorbereitung:

  • Fragen Sie sich den Stoff im Frage-Antwort-Muster ab
  • Nehmen Sie wenn möglich an der Simulation einer Gruppenprüfung teil
  • Üben Sie lautes Vortragen
  • Geben Sie sich konstruktives gegenseitiges Feedback bei Simulationen
  • Üben Sie einige Anfangssätze, die man braucht, um ins Reden zu kommen (das liefert eine sprachliche Grundsicherheit, die einen freien Kopf für Inhaltliches schafft)
  • Schauen Sie sich eine mündliche Prüfung an, damit die Abläufe nicht ganz unbekannt sind

Prüfung:

  • Kommen Sie, wie Sie sind, ohne sich zu verkleiden oder zu verstellen
  • Kommen Sie entspannt und ausgeschlafen (denn was man zwei Tage vor der Prüfung nicht gelernt hat, …)
  • Sprechen Sie klar und strukturiert
  • Führen Sie die Prüfenden durch Ihre juristischen Gedankengänge
  • Bleiben Sie fair, fallen Sie Mitprüflingen nicht ins Wort

Eine Frage hat haben wir noch an Frau Neike gerichtet, die sich der eine oder andere Prüfling sicher auch schon einmal gestellt hat:

 

Warum kehrt eine Volljuristin als Prüferin zurück in den Prüfungssaal?

„Es macht mir Spaß!“, sagt Prüferin Neike und ihr Gesicht leuchtet. „Ich beschäftige mich als Vize-Präsidentin des Prüfungsamtes mit der unmittelbaren juristischen Ausbildung. Und so nah wie in der Examenssituation kommt man nirgendwo anders an Prüflinge.“ Sie selbst geht mit Leidenschaft und - je nach Bechergröße - zwei bis drei Tassen Kaffee durch den Prüfungstag, um die Examenskandidatinnen und -kandidaten sicher durch diesen Ausbildungsteil zu führen. „Es ist für mich eine Freude, unsere zukünftigen Juristinnen und Juristen kennenzulernen.“

 

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Nora Zunker
Berlin | Die Autorin, Ass. Jur., ist Spezialistin für Beschäftigungsbedingungen in einem Konzernunternehmen.
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