Warum formale Gleichheit im Recht nicht ausreicht

markard, nora
©Andreas Schmidt
Den Auftakt zur Beitragsreihe "Feministische Rechtswissenschaft" macht Prof'in Dr. Nora Markard. Im Interview mit dem JurFuture-Magazin erklärt Sie die grundlegenden Annahmen der Feministischen Rechtswissenschaft und gibt Tipps für ein feministisches Jurastudium.

Nora Markard ist Professorin für internationales öffentliches Recht und internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster. Einer Ihrer Forschungsschwerpunkte liegt auf der kritischen Rechtsforschung, insbesondere den Legal Gender Studies. Zudem ist Sie Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Im Gespräch mit der JurFuture Redaktion erklärt Sie, was feministische Rechtswissenschaft ist und gibt uns Einblicke in Ihre Arbeit und was sie an Ihrer Arbeit motiviert.

JurFuture Redaktion: Was bedeutet feministische Rechtswissenschaft (für Sie)?

Nora Markard: Die feministische Rechtswissenschaft geht von der grundlegenden Annahme aus, dass Recht nicht neutral ist. Vielmehr ist es historisch und strukturell auf die Lebensrealität von Männern zugeschnitten. Gleichzeitig gibt es jedoch den Anschein, als sei das Recht für alle Menschen gleichermaßen gültig – insbesondere, weil formale Unterscheidungen zwischen Männern und Frauen in vielen Rechtsnormen inzwischen entfernt wurden.

Ein anschauliches Beispiel dafür ist die 40-Stunden-Woche. Dieses Modell basiert auf der traditionellen Arbeitsteilung, in der eine Person – in der Regel der Mann – das Einkommen für die Familie verdient, während die andere Person – meist die Frau – unbezahlte Reproduktionsarbeit leistet, also Kinder betreut, den Haushalt führt und pflegt. Das Erwerbsarbeitsverhältnis ist also auf ein Lebensmodell zugeschnitten, das von einem Alleinverdiener ausgeht.

Auch wenn Frauen heute formal die gleichen Rechte haben und erwerbstätig sein dürfen, ist dieses Modell im Kern unverändert geblieben. Es setzt voraus, dass eine Person ihre volle Arbeitskraft in den Beruf einbringt – ohne Berücksichtigung von Care-Arbeit (die nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet wird). So wird ein männlich geprägtes Lebensmodell zum neutralen „Normalarbeitsverhältnis“ erklärt, das in der Realität viele Frauen benachteiligt. Daran wird eine der zentralen Annahmen der feministischen Rechtswissenschaft deutlich: Materielle Gleichheit wird nicht schon dadurch geschaffen, dass man aufhört, formal zwischen Männern und Frauen zu unterscheiden. Ungleichheit setzt sich auch in Strukturen fort.

Darüber hinaus thematisiert feministischen Rechtswissenschaft zum Beispiel, wie das Recht bestimmte Formen von Gewalt und Verfügungsgewalt über weibliche Körper legitimiert. Dazu gehört zum Beispiel die Trennung zwischen der politischen und der privaten Sphäre. Während das Politische als Ort von Recht, Demokratie und Gestaltung gilt, wird das Private als frei von staatlicher Intervention gedacht. Dabei findet gerade im privaten Bereich ein großer Teil geschlechtsspezifischer Gewalt statt. Wenn sich der Staat in dieser Sphäre zurückhält, überlässt er Frauen sich selbst und wertet diese Gewalt als nicht politisch oder gesellschaftlich relevant ab.

Diese Blindheit des Rechts gegenüber den Lebensrealitäten von Frauen gehört zu den zentralen Kritikpunkten der feministischen Rechtswissenschaft. Sie fordert, dass Recht nicht nur formal gleich sein darf, sondern auch materielle Ungleichheiten erkennen und ausgleichen muss.

JurFuture Redaktion: Können Sie ein konkretes Beispiel nennen, an dem dieses Ungleichverhältnis im Gesetz deutlich wird?

Nora Markard: Nehmen wir beispielsweise die sexuelle Belästigung von Frauen. In einer solchen Belästigung äußert sich die patriarchale Grundannahme, dass ein weiblicher Körper für männliches Begehren verfügbar zu sein hat – oft kombiniert mit dem Narrativ, es sei die Frau selbst, die in dem Mann quasi ein unwiderstehliches Begehren hervorrufe. Diese Form von Belästigung wurde vom Recht bisher vor allem als Verletzung der „Geschlechtsehre“ der Frau erfasst. Dahinter steht die Annahme, dass die Frau nicht in ihrer Selbstbestimmung verletzt wurde, sondern in ihrer „Unberührtheit“ – ihr sozialer Status wurde also beschädigt. Das hängt wiederum mit der Vorstellung zusammen, dass der weibliche Körper vor allem im Verhältnis zu Männern Wert hat, die ihn niedriger schätzen, wenn ein anderer ihn quasi „beschmutzt“ hat. Das ist natürlich ein hoch problematisches Verständnis, weil es Frauen auf Objekte reduziert. Feministische Juristinnen haben deshalb schon früh gefordert, sexuelle Belästigung nicht als Ehrdelikt, sondern als Gleichheitsverstoß zu begreifen. Und das ist inzwischen auch in § 3 Abs. 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umgesetzt worden: Dort wird sexuelle Belästigung als Diskriminierung behandelt – und damit auch als gesellschaftliches Problem, nicht als individuelles Missverständnis oder private Beleidigung.

Ein weiteres Beispiel ist die Entgeltgleichheit. Wir haben ja schon darüber gesprochen, welche Erwartungshaltung dem Normalarbeitsverhältnis zu Grunde liegt. Dass Frauen den wesentlichen Teil der Reproduktionsarbeit übernehmen, bedeutet, dass sie weit überwiegend in Teilzeit arbeiten. Die ganze Diskussion darüber – etwa wenn Bundeskanzler Merz sagt, „wir müssen mehr arbeiten“ – heißt eigentlich, Frauen sollen mehr arbeiten, aber ohne dass sich was ändert. Nur: Die Frauen arbeiten nicht deswegen in Teilzeit, weil sie nicht arbeiten wollen, sondern weil die strukturellen Bedingungen für Vollzeit, wie eine verlässliche Kinderbetreuung, nicht gegeben sind. Das führt dazu, dass Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens deutlich weniger verdienen als Männer. Dieser Gender Pay Gap setzt sich dann als Gender Pension Gap fort: Frauen bauen weniger Eigentum auf und haben weniger Rentenansprüche. Und wenn es dann in einer Beziehung mit dieser „klassischen“ Rollenverteilung zur Trennung kommt, steht die Frau vor der Altersarmut.

Aber es kommt noch eine zweite Form der strukturellen Ungleichheit dazu, nämlich die Frage, welchen Wert wir Arbeit zumessen. Das ist ein wichtiger Faktor bei der Frage, warum Frauen auch pro Stunde weniger verdienen als Männer, selbst bei gleicher oder vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation. Denn der sogenannte „bereinigte“ Gender Pay Gap liegt immer noch bei 6 Prozent – über die Lebensarbeitszeit gerechnet ganz schön viel Geld. Was das mit dem Wert von Arbeit zu tun hat, lässt sich am Beispiel von körperlich schwerer Arbeit sehen. Diese wird in typischen Männerberufen – etwa im Lager – oft als lohnsteigernd anerkannt. Die körperlich anspruchsvolle Arbeit von Pflegekräften hingegen, wie das Heben von Patient:innen, wird häufig nicht als „schwer“ eingestuft. Das zeigt, wie stark unsere Vorstellungen von Arbeit noch von Geschlechterstereotypen geprägt sind: Weibliche Carearbeit wird als natürlich angesehen – als etwas, das man aus Fürsorge tut und der Arbeit in der Familie nah kommt, nicht als etwas, das qualifiziert oder besonders entlohnt werden muss.

Diese Beispiele zeigen, wie stark rechtliche und gesellschaftliche Strukturen immer noch von patriarchalen Vorstellungen geprägt sind. Auch wenn das Recht heute in vielen Bereichen formal gleich ist, bedeutet das noch lange nicht, dass es auch materiell gerecht ist. Und genau da setzt die feministische Rechtswissenschaft an: Sie fragt, wo das Recht vermeintlich neutral ist – in Wirklichkeit aber bestehende Ungleichheiten stabilisiert oder sogar verstärkt.

JurFuture Redaktion: Das ist erstmal frustrierend zu hören – deshalb: Wie kann man sich im Studium feministisch engagieren und wie kann man gegen diese patriarchalen Strukturen vorgehen?

Nora Markard: Klar, sowas macht auch mich ziemlich wütend – aber Wut kann auch etwas Produktives sein, denn sie ist ja ein Impuls zum Handeln, und es gibt eben auch noch total viel zu tun. Es kommt deswegen auf Sie alle an, dass Sie auch etwas mit diesen Einsichten tun! Ich nenne mal vier Vorschläge:

Es gibt erstes ein ganz tolles Studienbuch „Feministische Rechtswissenschaft“, das von Ulrike Lemke und Lena Foljanty herausgegeben wurde. In diesem Buch wird das Grundwissen feministischer Rechtswissenschaft vermittelt, und es geht in einzelne Rechtsbereiche rein und zeigt, wo man dort ansetzen kann. Das hat genau 14 Kapitel. Man könnte sich also im Semester jede Woche ein Kapitel vornehmen und das durcharbeiten. Zum Beispiel könnte man sich als feministische Studiengruppe einmal pro Woche treffen und die Kapitel besprechen. Man könnte sich auch in die Vorlesung setzen und vorher zum Beispiel mit dem Studienbuch recherchieren und sich fragen: Was wären denn interessante feministische Fragen zum Thema der Vorlesung? Darauf kann man den Professor oder die Professorin dann in der Vorlesung oder per E-Mail ansprechen und sagen, dass man es toll fände im Rahmen der Vorlesung auch über dieses Thema zu sprechen. Manche sind da offener als man denkt!

Man kann auch selber Lehrveranstaltungen organisieren. An der Uni Münster haben wir zum Beispiel die Ringvorlesung „recht kritisch denken“, die als „recht feministisch denken“ gestartet ist und jetzt noch breiter angelegt ist. Die haben zwei Studentinnen initiiert, die Vorschläge entwickelt haben und das mit meiner Unterstützung selbst organisiert haben. Seitdem findet sich jedes Jahr ein neues Team. Ein Akzent liegt darauf, Gäste aus Münster einzuladen, um sichtbar zu machen, dass es mehr Leute im Uni-Umfeld gibt, die zu feministischen Themen arbeiten, als man sich bewusst ist.

Das dritte, was man machen kann, ist, einfach eine Veranstaltungsreihe zu organisieren, das können auch Lunchtalks via Zoom sein. Das muss nicht viel kosten, und man kann sich außerdem mit Gruppen aus der Stadt zusammenschließen, wie Bündnisse für sexuelle Selbstbestimmung.

Man kann sich zudem in der Feminist Law Clinic engagieren, und sich zur Rechtsberater:in ausbilden lassen. Die ist dezentral organisiert und kann deswegen an vielen Orten gestartet werden.

JurFuture Redaktion: Sehen Sie denn in der juristischen Ausbildung aus feministischer Perspektive Reformbedarf und wenn ja, wo?

Nora Markard: Ich sehe jede Menge Reformbedarf. Erstmal gibt es natürlich viel zu wenig Professorinnen. Das wird im Moment vor allem durch die Juniorprofessuren besser, weil die mit 50 Prozent Frauen besetzt werden. Aber es sind natürlich auch noch viele Lehrstühle auf Lebenszeit von Männern besetzt, die erst neu besetzt werden können, wenn der Lehrstuhl frei wird – und auch da werden noch nicht zur Hälfte Frauen berufen. Eine zentraler Punkt ist also, dass es Role Models braucht, sprich eine weiblichere und auch sonst diversere Professor:innenschaft.

Der zweite Punkt ist, dass das Jurastudium mit seiner Trennung zwischen dem universitären Studium auf der einen Seite und der praktischen Ausbildung auf der anderen Seite nur wenige Möglichkeiten bietet, die konkreten Erfahrungen von Frauen mit dem Recht einzubeziehen. Gerade die feministische Rechtswissenschaft zeichnet sich jedoch dadurch aus, diese Lücke zwischen rechtlicher Norm und gelebter Rechtswirklichkeit sichtbar zu machen und kritisch zu reflektieren. Das ist auch ein zentrales Anliegen vieler feministischer Juristinnen. So schreibt etwa Catharine MacKinnon: „Equality is a crack in the wall between law and society.“ Der Gleichheitsbegriff eröffnet also einen Zugang, durch den gesellschaftliche Realitäten in das Recht hineinwirken können – und umgekehrt: Das Recht positioniert sich zu diesen Realitäten.

Ich bin nicht grundsätzlich gegen die theoretische Ausrichtung des Jurastudiums. Dass wir nicht einfach nur für die Praxis ausbilden, ist ja auch eine Voraussetzung für Wissenschaftlichkeit. Aber ich glaube, dass durch die starke Abkopplung von der Praxis bestimmte Dinge nicht ausreichend thematisiert werden. Das sehe ich aber zum Beispiel auch im Migrationsrecht. Dort konfrontieren Refugee Law Clinics die Studierenden, die in den Law Clinics beraten, damit, dass das Recht auch ganz oft für die Leute nicht mobilisierbar ist: dass das auf dem Papier alles super aussieht, aber in der Realität überhaupt nicht funktioniert und ungerecht ist. Das kann wiederum auch ein Impuls für Rechtskritik sein – sowohl Kritik an den Grundannahmen des Rechts als auch an seinen Grundstrukturen. Und deswegen glaube ich, dass eine stärker praktisch orientierte Ausbildung ein ganz starker Impuls für die Wissenschaftlichkeit der Rechtswissenschaft sein kann.

Außerdem finde ich es schade, dass wir so viel Stoff über Vorlesungen abdecken. Ich bin überzeugt, dass wir wesentlich besser, interessanter und nachhaltiger lernen, wenn wir Dinge richtig durcharbeiten, da auch aus unterschiedlichen Richtungen draufschauen und dadurch ein komplexeres Verständnis entwickeln. Es wäre also förderlicher, in Projekten zu arbeiten und dort Skills aufzubauen, als die 13 Theorien zum Erlaubnistatbestandsirrtum auswendig zu lernen. Dazu muss man natürlich kleinere Gruppen haben. Da muss man auch viel weniger Zeit in den Vorlesungssälen absitzen und stattdessen mehr Eigenarbeit mit Texten verbringen und dann die Möglichkeit haben, das zu diskutieren, damit etwas auszuprobieren, dazu Feedback zu bekommen und daraus exemplarisch zu lernen. Das ist in der jetzigen Ausbildung überhaupt nicht vorgesehen.

JurFuture Redaktion: Wie sind Sie zur feministischen Rechtswissenschaft gekommen? Gab es in Ihrer akademischen Laufbahn besondere Hürden oder Widerstände – z.B. gegenüber feministischer Forschung?

Nora Markard: Mit feministischer Rechtswissenschaft hatte ich im Studium nicht besonders viel zu tun. Ich habe mich aber sehr viel mit kritischer Rechtswissenschaft auseinandergesetzt und habe nach meinem Master angefangen, für Susanne Baer als wissenschaftliche Mitarbeiterin zu arbeiten. Dort am Lehrstuhl wurde viel zum Thema Legal Gender Studies geforscht und diskutiert, und so wurde ich quasi in das Thema rein sozialisiert. Auch die ganze Intersektionalitätsdebatte[1] wurde sehr groß in meiner Zeit dort. Dadurch konnte ich dort viel lernen, sowohl von Susanne Baer, als auch dadurch, dass ich Teil einer Community von Leuten am Lehrstuhl war, die zu diesen Themen geforscht haben. Das hat mir total viel Spaß gemacht und hat mir Tools an die Hand gegeben, diesen Fragen nachzugehen.

Insofern bin ich von der selbstverständlichen Annahme, natürlich im real life Feministin zu sein, auch zur feministischen Rechtswissenschaftlerin geworden, die dieses Thema in ihren wissenschaftlichen Auseinandersetzungen aufgreift.

Ich fand es toll, bei Susanne Baer am Lehrstuhl von lauter Leuten umgeben zu sein, die wissen, wovon man redet, wenn man materielle Gleichheit oder Intersektionalität sagt. Sich nicht ständig gegen Widerstände durchsetzen zu müssen, ermöglicht eine ganz andere Art des Arbeitens.

Aber natürlich gab es auch Widerstände. Zum Beispiel, wenn eine Kommentierung zu Artikel 3 Absatz 2 und 3 Grundgesetz nicht als richtiges Verfassungsrecht gilt, sondern als „nur“ Legal Gender Studies. So eine Einschätzung wurde mir mal zugetragen. Das ist ein Grundproblem für Forschende in den Legal Gender Studies, weil das, was sie als Forschung machen, nicht als dogmatische Forschung wahrgenommen wird – obwohl sie das natürlich auch ist. Ich glaube, dass das anders ist, wenn man das mit einem Law-and-Economics-Ansatz oder sogar mit einem systemtheoretischen Ansatz machen würde. Auch da gibt es wahrscheinlich noch ein Fremdheitsgefühl, aber es würde nicht in der gleichen Art so rausdefiniert werden, aus dem, was Jura ist.

JurFuture Redaktion: Und was glauben Sie, warum ist das so?

Nora Markard: Wenn Leute das wirklich nicht für richtige Rechtswissenschaft halten, hat das etwas damit zu tun, dass sie davon ausgehen, dass sich in der juristischen Dogmatik keine politische Grundhaltung äußert, dass das also quasi ein Fremdkörper ist. Und das ist natürlich eine Prämisse, die die feministische Rechtswissenschaft bestreitet, indem sie sagt: Natürlich hat das Recht eine politische Grundausrichtung. Wir machen das nur sichtbar und legen unsere Prämissen offen.

JurFuture Redaktion: Was motiviert Sie an Ihrer Arbeit im Bereich der feministischen Rechtswissenschaft besonders?

Nora Markard: Mich motiviert, dass es natürlich manchmal gelingt, Erfolge zu haben!

Zum Beispiel ist da für mich das Engagement in der Gesellschaft für Freiheitsrechte total empowernd, weil es mit der Arbeit des Legal Teams und der Kanzleien, mit denen wir kooperieren, gelungen ist, wichtige Erfolge zu erzielen, etwa im Bereich Equal Pay. Durch unsere Arbeit konnten wir das Recht wirklich mobilisieren und auch aufzeigen, wo es bisher Lücken gab.

Diese Erfolge in der Praxis setzen aber eben voraus, dass man das Wissen erzeugt hat, mit dem man dann in diesen Fällen argumentiert. Da merkt man, wie wichtig das ist, dass es zum Beispiel exzellente Publikationen gibt, die man dann zitieren kann.

Was mich motiviert, ist auch der Austausch mit Studierenden, die sagen, wie kann es denn sein, dass diese Themen überhaupt nicht vorkommen. Oder die kommen und sagen, dass sie sich so freuen, dass es jetzt solche Veranstaltungen gibt, in denen wir das diskutieren. Dass die Ringvorlesung „recht kritisch denken“ total gut besucht ist und sich zeigt, dass die Studierenden ein großes Interesse haben, sich mit Positionen und mit Menschen zu beschäftigen, die sonst in Hörsälen nicht zu sehen und zu hören sind, das finde ich auch total motivierend.

Und zum Schluss noch eine große Empfehlung: der Podcast „Justitias Töchter“!

JurFuture Redaktion: Vielen Dank für das spannende Interview und Ihre Zeit!

Das Interview für die JurFuture Redaktion führten Johanna Buck und Siri Wenig.

Nora Markards feministische Empfehlungen:

  1. Studienbuch Feministische Rechtswissenschaft, herausgegeben von Lena Foljanty und Ulrike Lembke im Nomos Verlag herausgegeben und ebenfalls dort erhältlich: Feministische Rechtswissenschaft - 978-3-8452-6283-3 | Nomos
  2. Ringvorlesung „Recht kritisch denken“ an der Universität Münster
  3. Feminist Law Clinic: Home | Feministlawclinic
  4. Podcast Justitias Töchter: Podcast: Deutscher Juristinnenbund e.V.

 

[1] Der Begriff „Intersektionalität“ beschreibt das Zusammenwirken und die Überschneidung verschiedener Formen von Diskriminierung, wie Rassismus und Sexismus. Die Juristin Kimberlé Crenshaw hat den Begriff maßgeblich geprägt. Intersektionaler Feminismus möchte denjenigen eine Stimme geben, die gleichzeitig mehrere Diskriminierungsformen erleben. Quelle: UN Women. Was ist intersektionaler Feminismus? Abrufbar unter: https://unwomen.de/intersektionaler-feminismus/.

 

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Siri Wenig
Die Autorin arbeitet in der Redaktion des JurFuture-Magazins.
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