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Offizieller Name: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Mitgliederzahl: 38 Abgeordnete
Zusammensetzung: Entspricht den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag: Mitglieder werden von den Fraktionen benannt
Vorsitz: Wechselt zwischen den Fraktionen (Aktuell: Carsten Müller, CDU/CSU)
Obleute: Je ein Hauptansprechpartner pro Fraktion für die Ausschussarbeit
Arbeitsweise: In der Regel nicht-öffentlich; bei wichtigen Themen öffentliche Anhörungen mit Sachverständigen
Hauptaufgaben: Beratung und Vorbereitung von Gesetzesentwürfen aus den Bereichen Recht und Verbraucherschutz
Wichtige Themenfelder: Verfassungsrecht, Zivilrecht, Handels- & Wirtschaftsrecht, Strafrecht, Gerichtsverfassung, EU-Recht, Verbraucherschutz
EU-Bezug: Starker Einfluss der EU-Rechtspolitik; Beratung von EU-Vorlagen im Unterausschuss Europarecht
Ein Großteil der Arbeit des Deutschen Bundestages findet nicht im Plenum, sondern in Ausschüssen statt. Diese fachspezifischen Arbeitsgruppen bestehen aus einer kleineren Zahl von Abgeordneten und bereiten die Entscheidungen des Bundestages vor. Da nicht alle 630 Abgeordneten jedes Gesetz im Detail beraten können, übernehmen Ausschüsse die inhaltliche Vorarbeit, erarbeiten Änderungsvorschläge und sprechen Empfehlungen an das Plenum aus. Die Ausschüsse tagen im Paul-Löbe-Haus.
Jeder Ausschuss spiegelt die Mehrheitsverhältnisse des Bundestages wider. Die Mitglieder werden von den Fraktionen benannt. Jeder Ausschuss hat einen Vorsitzenden und sogenannte Obleute (je ein Mitglied pro Fraktion), die als Verbindung zwischen Fraktion und Ausschuss fungieren und die Verhandlungsstrategie mitbestimmen.
Die Sitzungen finden in der Regel nicht öffentlich statt. Bei Bedarf können Ausschüsse Sachverständige zu öffentlichen Anhörungen einladen, um fachlichen Rat einzuholen oder verschiedene Interessen zu hören. Viele Gesetzesvorhaben betreffen mehrere Politikfelder, in solchen Fällen arbeiten Ausschüsse zusammen. Ein Ausschuss kann federführend oder nur mitberatend tätig sein.
Der Rechtsausschuss ist einer der zentralen Gesetzgebungsausschüsse des Bundestages. Er besteht aktuell aus 38 Mitgliedern und befasst sich mit sämtlichen Themen aus dem Bereich Recht und Verbraucherschutz. Seine Arbeit ist maßgeblich vom Bundesministerium der Justiz und der Rechtspolitik der Europäischen Union geprägt.
Der Rechtsausschuss bearbeitet insbesondere:
Darüber hinaus berät der Rechtsausschuss über die Beteiligung des Bundestages an Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und schlägt dem Plenum ggf. die Benennung eines Prozessbevollmächtigten vor.
Ein wachsender Teil der Arbeit des Rechtsausschusses bezieht sich auf EU-Vorlagen. Diese werden häufig im Unterausschuss Europarecht von den Mitgliedern beraten, bevor Handlungsempfehlungen an den Bundestag ausgesprochen werden. Themen sind hier etwa Verbraucherschutz im Online-Handel, internationale Rechtshilfe oder die Harmonisierung europäischer Rechtsvorschriften.
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