„Ich entspreche nicht dem Klischee“

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Juli Heinickes Mission, Personen der LGBTQIA-Gemeinschaft zu helfen, hat biographische Züge
Coming-Out, kaum Diversität, Fremdheitsgefühle – aufgrund ihrer Erfahrungen als lesbische Frau bietet Juli Heinicke queeren Menschen anwaltliche Unterstützung an.

Inmitten der vielen unterschiedlichen Tätowierungen steht ein Name auf dem Unterarm von Juli Heinicke: „Allred“. Eine in die Haut gestochene Verbeugung vor der US-amerikanischen Staranwältin Gloria Allred, der berühmten Vorreiterin für Bürgerrechte und Kämpferin für Frauen in Missbrauchsfällen.

 

Von Inspiration zu Aktion

„Ihre Arbeit fand ich faszinierend und es war eine spontane Entscheidung, so wie meine anderen Tätowierungen“, sagt die 35-Jährige mit offenem Blick. Doch nun bedaure sie das Tattoo, da ihr ehemaliges Vorbild in dubiose Fälle verwickelt war. Ein neues Motiv soll den Namen überdecken, dennoch steht er ursprünglich für eine Inspiration: Die Stimme erheben gegen Ungerechtigkeiten, die Menschen erleiden, weil sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, in ihrem Wunsch sich an das gefühlte Geschlecht anzugleichen und für ihr Einstehen für alternative Lebensmodelle, diskriminiert werden.

Die gebürtige Münchnerin sieht auf den ersten Blick nicht wie eine Anwältin aus. In schwarzen Jeans, T-Shirt und Sneakers wirkt sie mit ihren dunklen Locken und wachen Augen eher wie eine Künstlerin aus einem Szeneviertel. „Ich weiß, ich entspreche nicht dem Klischee“, sagt sie. Die bayerische Herkunft hört man ihr nicht an. „In München sprechen lustigerweise viele hochdeutsch.“ Ihr Büro im Berliner Stadtteil Kreuzberg liegt in einem Hinterhof, umgeben von Lofts, in denen Start-Ups sitzen. Man kennt sich. Es liegt Pioniergeist in der Luft, den auch Heinicke ausstrahlt, denn sie ist seit diesem Frühsommer Jungunternehmerin. Sie hat sich selbständig gemacht und bietet Beratungen im Verwaltungs-, Sozial- und Familienrecht unter anderem für Personen der LGBTQIA- Gemeinschaft an, der Bezeichnung von Menschen, die queer sind. Auch im Umgang mit Behörden und bei Verfahren vor Verwaltungsrichtern ist sie unterstützend tätig.

 

Die Herausforderungen einer heteronormativen Jurist:innenwelt

Ihre Mission, diesen Personen zu helfen, hat biographische Züge. Sie hatte ihr Coming-Out im Alter von 16 Jahren. Eine Erfahrung, die Heinicke als schwierig empfand. Mehr will sie darüber nicht erzählen, nur, dass das Gefühl des „sich Fremdfühlens“ während der Schulzeit sich auch über die Dauer des Studiums in Berlin hinzog. „Fast alle Kommiliton:innen waren hetero und cis.“ Ein Begriff, der verwendet wird, um Menschen zu beschreiben, die sich dem Geschlecht zugehörig fühlen, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde. Das Gegenteil von trans. „In meinem privaten Umfeld sind aber viele queere Menschen, die meist kreative Berufe ausüben wie Künstler:innen, DJs und Grafikdesigner:innen.“ Heinicke lebt im Gegenpol zu einer homogenen Studierenden- schaft. Bei einer anonymen Umfrage kam an ihrer Uni heraus, dass es unter rund 300 Studienanfänger:innen nur zwei Homosexuelle gibt. Juli Heinicke ist zu dem Zeitpunkt eine davon und ihr wurde bewusst, dass die Interessen queerer Menschen im Studium nicht vertreten werden. Das juristische System ist von heterosexuellen Cis- Menschen geprägt. „Anwält:innen, Richter:innen, Abgeordnete, die große Macht im gesellschaftlichen Gefüge haben.“

Bevor sie sich den Weg in die Rechtswissenschaften bahnte, studierte Juli Heinicke Politikwissenschaft, um gesellschaftliche Zusammenhänge zu verstehen. Aber sie fand keinen Zugang. Erst die Vorlesungen zum Recht weckten ihr Interesse. „Weil es so abstrakt ist, fand ich es intellektuell total spannend.“ Sie fand Gefallen an den Strukturen von Staat und Verwaltung. „Ich fühle mich zum öffentlichen Recht hingezogen.“ Ihr Referendariat absolvierte sie am Kammergericht Berlin, arbeitete im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und war nach ihrem zweiten Staatsexamen als festangestellte Rechtsanwältin in einer Boutique-Kanzlei tätig. Während ihrer Referendariatsstationen outete sie sich nicht immer gegenüber den neuen Kolleginnen und Kollegen. Es kostete sie Kraft. „Das war mir während dieser intensiven Zeit zu anstrengend bei den oft wechselnden Plätzen und Menschen.“ Auch merkte sie, wie befremdlich es auf sie wirkte, wenn ihre Texte in den Akten von einer Staatsanwältin oder einem Staatsanwalt belächelt wurden, weil sie gegendert hat. „Ich weiß, dass dieses Thema bei vielen Leuten aufstößt.“ Ein geschlechterbewusster Sprachgebrauch ist für Heinicke keine Modeerscheinung, sondern steht für Gleichbehandlung. „Und das wird nicht selbstverständlich im Familienrecht gelebt.“

 

Barrieren für queere Personen im juristischen Bereich

Als Anwältin achtet sie nun darauf, dass vor Gerichten klar kommuniziert wird, um wen es genau geht – wer ist der Mensch, über den entschieden wird. Die Juristin hat erlebt, wie ein Richter eine nichtbinäre Person nicht korrekt angesprochen hat. Das sind Menschen, deren Geschlechtsidentität weder rein männlich oder weiblich ist. Immer wieder habe der Richter während des Verfahrens falsche Pronomen benutzt und nicht verstanden, warum die richtige Ansprache dieser Person so wichtig ist. Juli Heinicke musste darauf wiederholt hinweisen. „Und das ist schlecht bei einem Richter, der über dich entscheidet.“ Denn eine Person, die sich nicht wahrgenommen fühlt, nimmt ein Urteil viel schwieriger an. Aber sie habe mittlerweile auch positive Erlebnisse mit älteren und jüngeren Richter:innen. Sie zeigen sich interessiert, fragen nach, entschuldigen sich, wenn die Anrede nicht im Sinne der beteiligten Personen war.

Im Verwaltungs- und Sozialrecht stellt Heinicke größere Hürden bei queeren Menschen fest, sich anwaltlichen Rat zu holen. „Als Minderheit hat man weniger Vertrauen in staatliche Institutionen“. Oft geht es um Bescheide, die für viele Betroffene angsteinflößend sind. So breche für transgeschlechtliche beziehungsweise transidente Personen die Welt zusammen, wenn Krankenkassen die Übernahme von geschlechtsangleichenden Operationen ablehnen. Die Begründung, dass eine Veränderung am – wie die Gerichte es nennen – „krankenkassenrechtlich betrachtet gesunden Körper“ nicht nötig seien, kann die Anwältin mit Gutachten von Therapeut:innen bis jetzt immer widerlegen, bis der Antrag bewilligt wird. Aber es ist aufs Neue ein Kampf gegen Windmühlen.

 

(Langsame) Fortschritte und Netzwerken für queere Rechte

Auch wenn sich aus ihrer Sicht die Gesetzeslage in den letzten zehn Jahren für queere Menschen langsam zum Positiven verändert, gibt es noch viel Diskriminierung im Familienrecht. Die Gesetze passen nicht zur Lebenswirklichkeit wie bei der sogenannten Stiefkindadoption von lesbischen Paaren. Wenn zwei Frauen verheiratet sind und eine von beiden bekommt ein Kind, muss die andere Mutter das Kind adoptieren. Bei heterosexuellen Ehepaaren ist der Mann automatisch der Vater – auch wenn er nicht der biologische Erzeuger ist. Das soll nun vor dem Bundesverfassungsgericht geändert werden, dafür machen sich Kolleginnen von Heinicke stark.

Netzwerken ist für die 35-jährige sehr wichtig. Sie tauscht sich regelmäßig privat mit anderen Frauen aus, die kleinere Kanzleien führen. Ganz transparent zeigt sich Juli Heinicke bei der Anzahl ihrer Mandant:innen: Sie bietet zwar eine Anlaufstelle für Menschen aus der LGBTQIA-Gemeinschaft an, dennoch stellen sie in der Regel nur rund die Hälfte ihrer Mandantschaft. Die anderen 50 Prozent sind heterosexuelle Menschen. „Ich möchte selbstverständlich niemanden ausschließen.“

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