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Bereits 2014 ließ das Justizministerium NRW eine Studie in Auftrag geben, die mögliche Benachteiligungen von Frauen im juristischen Staatsexamen untersuchte. Die Studie wurde 2018 in überarbeiteter Fassung veröffentlicht. Auch wenn die Studie bereits ein bisschen älter ist, so ist sie auch heute noch von großer Relevanz, denn die aktuellen Ergebnisse aus den Staatsexamina zeigen: Frauen schneiden schlechter ab als Männer. Zudem hat das Justizministerium NRW Anfang Juni dieses Jahres eine neue Studie in Auftrag gegeben, die untersuchen soll, warum Frauen im Examen öfter durchfallen und im Durchschnitt schlechtere Noten haben als Männer[2]. Das Thema wird also auch von der Politik zunehmend ernst genommen.
Der Studie von 2018 liegt ein anonymisierter Datensatz des Landesjustizprüfungsamtes zu Grunde, der alle elektronisch erfassten Noten der zweiten juristischen Staatsprüfung in NRW von 2006 bis 2016 erfasst. Zur Untersuchung des ersten Staatsexamens wurde der Datensatz der Studie von 2014 erneut ausgewertet (Towfigh et al. 2018: 119).
Die Studie von Towfigh et al. stellt zunächst fest, dass Frauen basierend auf der Abiturnote mit besseren Noten ins Studium starten, am Ende aber im Durchschnitt mit einer 0,7 Punkte schlechteren Note als Männer abschneiden, das entspricht ca. 10 % der Gesamtnote. Dabei ist sichtbar, dass Frauen im universitären Teil des Studiums im Schnitt um 0,15 Punkte besser Ergebnisse erzielen als Männer. Kontrolliert man dieses Ergebnis jedoch mit der Abiturnote schneiden Frauen um 0,16 Notenpunkte schlechter ab als Männer. Im ersten Examen erhalten Frauen im Durchschnitt eine um 0,29 Punkte schlechtere Note als Männer, rechnet man die Abiturnote mit ein sind es 0,38 Punkte (ebd.: 116-123).
Der staatliche Teil des Examens hat somit einen erheblichen Einfluss auf die schlechtere Gesamtnote am Ende des ersten Examens.
Im zweiten Staatsexamen schneiden Frauen im Durschnitt um 0,14 Punkte (1,9 %) schlechter ab als Männer (ebd.:123). Im schriftlichen Teil des zweiten Examens sind Frauen im Durchschnitt 1,9 % Punkte schlechter als Männer und in der mündlichen Prüfung liegt die Differenz bei 2,4 % (ebd.:124). Vergleicht man einen Mann und eine Frau, die mit einer identischen Note in den schriftlichen Prüfungen des ersten oder zweiten Examens in die mündliche Prüfung gehen, so erhält die Frau in diesem Fall trotzdem eine um 0,2 Punkte schlechtere Note in der mündlichen Prüfung. Auch im zweiten Examen ist somit ein Unterschied in der Notenvergabe zwischen den Geschlechtern sichtbar.
Ein Faktor, der die Notenvergabe erheblich beeinflussen kann, ist die Zusammensetzung der Prüfungskommission. Die Resultate der Studie zeigen, dass bei einer rein männlich besetzten Prüfungskommission ein Geschlechtsunterschied von 2,3 %-Punkten besteht. Zudem ergibt die Studie, dass Frauen im ersten Examen „eine um 5,3 %-Punkte niedrigere Rate an ‚besser als 9,0‘-Noten haben“ (ebd.: 133).
Im zweiten Examen ist die Rate an Prädikatsexamen bei Frauen um 3,6 %-Punkte niedriger als bei Männern. Jedoch zeigen die Untersuchungen hinsichtlich des zweiten Examens, dass der Geschlechtsunterschied, welcher sich in der Rate an Prädikatsexamina im zweiten Staatsexamen zeigt, bereits im ersten Examen anhand der Notenunterschiede sichtbar ist (ebd.: 135). Somit zeigt sich, dass sich geschlechtsspezifische Unterschiede systematisch durch die beiden Examina ziehen.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass es für Frauen bei einer durchschnittlich besetzten Prüfungskommission weniger wahrscheinlich ist, die nächste Notenstufe zu erreichen als für Männer. Ein anderes Bild zeigt sich bei einer rein mit männlichen Prüfern besetzten Kommission: In diesem Fall zeigt sich ein Geschlechtsunterschied von 2,3 %-Punkten (ebd.: 138).
Über die Ursachen dieser Notenunterschiede zwischen Männern und Frauen lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen treffen, jedoch haben die Forschenden einige Thesen aufgestellt.
Zunächst könnte dies ein Fall struktureller Diskriminierung gegenüber Frauen sein. Dafür spricht, dass die Notenunterschiede im staatlichen Teil größer sind, als im universitären Abschnitt. Zudem hat sich gezeigt, dass auch die Zusammensetzung der Prüfungskommission Auswirkungen auf die Noten hat und dort Frauen im Vergleich zu Männern unterrepräsentiert sind[3](ebd.: 139).
Die Notenunterschiede in der mündlichen Prüfung können auch dadurch beeinflusst sein, dass die Prüfer:innen im Vorhinein die schriftliche Note der Prüflinge erfahren (ebd.: 141). Dies würde auch vermehrt Frauen benachteiligen, da diese im Schnitt bereits eine schlechtere schriftliche Note erreichen als Männer.
Das Thema beschäftigt auch den Deutschen Juristinnenbund. Dieser hat 2022 ebenfalls die Studie von Towfigh et al. ausgewertet und basierend auf den Ergebnissen eine Reihe von Vorschlägen präsentiert, um die Notengebung im Staatsexamen geschlechtsneutral zu gestalten. Der djb bezieht sich dabei vor allem auf die Reformierung der mündlichen Prüfung.
Um eine paritätische Besetzung der Prüfungskommission zu ermöglichen, fordert der djb, dass die Tätigkeit als Prüfer:in in der mündlichen Prüfung insgesamt attraktiver gestaltet werden muss. Zum Beispiel gibt es bei der Aufwandsentschädigung große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Zudem sollten Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst für den Zeitraum der Prüfungen vom Dienst freigestellt werden. Andernfalls bliebe das Amt der Prüfer:in für viele Frauen uninteressant, da sich Frauen, die ohnehin schon vom Gender Pay Gap betroffen sind, eine schlecht bezahlte Nebentätigkeit weniger leisten könnten, als Männer, die bereits mehr Geld verdienen (Heppner et al. 2022: 29).
Zudem brauche es eine einheitliche Regelung für die geschlechtergerechte Besetzung der Prüfungskommissionen. Die Bundesländer geben an, sich darum zu bemühen, doch der djb fordert, dass das Ziel konkreter benannt werden müsse (ebd.: 28f.). Eine Möglichkeit wäre die Einführung einer Frauenquote.
Bisher bieten die Landesprüfungsämter freiwillige Schulungen an. Der djb fordert, diese besonders vor dem ersten Einsatz als Prüfer:in verpflichtend zu machen (ebd.: 31).
Dies ist ein Weg der Qualitätssicherung und im Rahmen solcher Schulungen könnte man unter anderem das Thema der unbewussten Diskriminierung behandeln und dafür sensibilisieren. Jedoch muss die Verpflichtung so gestaltet werden, dass es das Amt der Prüferin für Frauen nicht unattraktiver macht. Deshalb müsse dafür gesorgt werden, dass die Prüfer:innen für den Schulungszeitraum von der Arbeit freigestellt werden oder dafür entsprechend vergütet werden (ebd.: 32).
Eine weitere Forderung des djb ist es, das Vorgespräch in der mündlichen Prüfung abzuschaffen, da dieses den Prüfenden unbewusst oder auch bewusst beeinflussen kann (ebd.: 32).
In allen Bundesländern hat die Prüfungskommission Kenntnis von den schriftlichen Noten der Prüflinge. Dadurch kann die Bewertung der mündlichen Prüfung leicht mit Hinblick auf die Gesamtnote und nicht hinsichtlich der erbrachten Prüfung erfolgen, was ebenfalls zu Diskriminierungen in der mündlichen Prüfung führen kann (ebd.: 33f.).
Ebenfalls mangelt es laut djb an klaren Beurteilungskriterien für die mündliche Prüfung. Dadurch haben die Prüfer:innen mehr Spielraum bei der Bewertung, was jedoch auch den Einfluss unbewusster Diskriminierung fördern kann. Deshalb fordert der djb klarere Bewertungsmaßstäbe für die mündliche Prüfung (ebd.: 35f.).
Die Liste ist nicht abschließend und sicherlich gibt es weitere Maßnahmen, die ergriffen werden könnten, um die juristischen Staatsexamina diskriminierungsfreier und geschlechtsgerechter zu gestalten. Die Studie von Towfigh et al. hat bereits gezeigt, dass die Zusammensetzung der Prüfungskommission erhebliche Auswirkungen auf die Note haben kann. Eine Reform der mündlichen Prüfung könnte also insgesamt die Staatsexamina geschlechtsgerechter gestalten. Dabei wäre es jedoch auch spannend, ob auch Maßnahmen in Bezug auf die schriftliche Prüfung ergriffen werden könnten.
Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (kurz BRF e.V.) vertritt als Dachverband aller juristischen Studierendenvertretungen in Deutschland die Interessen der Jurastudierenden auf Bundesebene. Der Verein steht damit für die Anliegen von derzeit 68.074 Jurastudentinnen und 47.198 Jurastudenten[4]. Obwohl insgesamt mehr Frauen das Jurastudium aufnehmen, schneiden sie im Durchschnitt schlechter ab.
Der BRF e.V. hat die Problematik der Gendergerechtigkeit in seinem Grundsatzprogramm[5] bereits adressiert. Ziel ist es, eine Studienlandschaft zu schaffen, die die Leistung statt den Menschen bewertet. Konkret steht der Verein daher für Antidiskriminierung insbesondere in Sachverhalten ein. Immer wieder finden sich dort stereotypische oder klischeehafte Darstellungen, die in den seltensten Fällen dem Sachverhalt dienlich sind. Indem Rollenbilder hier nicht weiter bestärkt werden, führt dies langfristig zu einer Generation von Jurist:innen, die sich als ebenbürtig ansehen – auch in den Prüfungsräumen der Zukunft.
Weiter setzt sich der Verein dafür ein, dass die Gleichstellung einen hohen Stand an den Universitäten erlangt bzw. gehalten wird, wo vorhanden. Unter anderem umfasst die Forderung Objektivität in der Klausurbewertung im Hinblick auf gendergerechte Sprache oder das Einbinden feministischer Perspektiven auf Recht und Jurastudium. Zudem wird die Einsetzung eines/einer Gleichstellungsbeauftragten gefordert, um konsequent gegen Diskriminierung im Studienalltag vorzugehen.
Die geforderten Maßnahmen tragen nachhaltig dazu bei, dass das Ungleichgewicht der Geschlechter immer weiter ausgeglichen wird. Dies ist ein notwendiger Prozess, um vor allem die starke Notendivergenz in der mündlichen Prüfung für zukünftige Generationen zu verringern. Studierende, die bereits im Studium lernen, den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 I GG mit Ebenbürtigkeit in der Gesellschaft zu verknüpfen, können später als Prüfende dahingehend souveräner bewerten.
Im schriftlichen Teil kann durch Anonymisierung ein geschlechterbasierter Vor- oder Nachteil abgeschafft werden. Die Studierenden werden dann unvoreingenommen nach dem Namen bewertet, was nicht nur zwischen den Geschlechtern für mehr Gerechtigkeit sorgt.
In diesem Kontext ist jedoch zu beobachten, dass die Umsetzung der Maßnahmen eher einer Evolution als einer Revolution gleicht. Um aber bereits jetzt Jurist:innen auszubilden, die Gendergerechtigkeit nicht mehr erkämpfen müssen, besteht dringender Handlungsbedarf an den Universitäten. An vielen Fakultäten sind bereits Schritte in die richtige Richtung zu verbuchen. Wünschenswert ist aus Studierendensicht jedoch eine bundesweit einheitliche Regelung, die keinen Platz für Diskriminierung lässt.
Die Studie von Towfigh et al. zeigt, dass Frauen im juristischen Staatsexamen grundsätzlich schlechter bewertet werden als Männer. Dies deutet auf eine systematische Benachteiligung von Frauen hin, welche verschiedene Ursachen haben könnte. Besonders interessant dürften daher die Ergebnisse der umfangreichen Folgestudie sein, die vom Justizministerium NRW in Auftrag gegeben wurde. Dabei sollen auch Faktoren wie das Lernverhalten und mögliche Bewertungsunterschiede untersucht werden. Diese Resultate könnten die Grundlage für potentielle politische Entscheidungen bilden und somit dazu beitragen die Notengebung sensibler gegenüber Geschlecht und anderen Diskriminierungsformen zu gestalten.
Die Vorschläge des djb zeigen, dass es viele Maßnahmen gibt, die die Länder ergreifen können, um die Chancen für Frauen zu verbessern. Dabei ist es sicherlich notwendig, dass die Länder zusammen gemeinsame Lösungen erarbeiten, um ein gleichmäßiges Niveau in Deutschland zu garantieren. Insgesamt ist es wichtig, dass das Jurastudium und das Examen gendergerechter werden, denn die Noten im Examen sollten nicht vom Geschlecht abhängig sein. Dafür braucht es bereits während des Studiums eine Sensibilisierung für Diskriminierungen, um dadurch langfristige Veränderungen zu ermöglichen.
[1] In der Anwaltschaft liegt der Frauenanteil bei 37,33% (Stand 01.10.2025, Bundesrechtsanwaltskammer) und in Führungspositionen der Justiz liegt der Frauenanteil bei Landesgerichten bei 32,3% und bei Bundesgerichten bei 38,1% (Stand 2023, Statistisches Bundesamt).
[2] LTO (02.06.2025). Warum fallen viel mehr weibliche als männliche Examensprüflinge durch? Abrufbar unter: https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/nrw-staatsexamen-studie-ungleichbehandlung-durchfallquote.
[3] In Hamburg waren im Jahr 2021 nur 40 von 333 Prüfer:innen weiblich. In den meisten Bundesländern gibt es Bestrebungen, dass in jeder Prüfungskommission mindestens eine Frau sitzen soll. Dies gelingt jedoch in vielen Fällen noch nicht.
[4] Statistisches Bundesamt (2025): Studierende insgesamt und Studierende Deutsche im Studienfach Rechtswissenschaft nach Geschlecht. Abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Hochschulen/Tabellen/lrbil03.html#242488 (zuletzt abgerufen am 25.11.2025).
[5] Grundsatzprogramm des BRF (Stand 27.11.2024). Abrufbar unter: https://bundesfachschaft.de/grundsatzprogramm/ (zuletzt abgerufen am 25.11.2025).
Weitere Quellen:
Heppner, Charlotte; Wienfort, Nora; Härtel, Sophia (2022): Die mündliche Prüfung in den juristischen Staatsexamina – eine Blackbox mit Diskriminierungspotential. ZDRW – Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft, Jg. 9, Heft 1, S. 23-40. https://doi.org/10.5771/2196-7261-2022-1-23.
Towfigh, Emanuel V.; Traxler, Christian; Glöckner, Andreas (2018): Geschlechts- und Herkunftseffekte bei der Benotung juristischer Staatsprüfungen (German) – The effects of gender and migration on state exam grades in law. ZDRW – Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft, Jg. 5. http://dx.doi.org/10.5771/2196-7261-2018-2-115.
LTO.de (2025): Frauen-, Männer-Notenunterschiede: Bewertung Pflichtfachteil Staatsexamen. Abrufbar unter: https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/frauen-maenner-noten-unterschiede-bewertung-pflichtfachteil-staatsexamen.
LTO.de (2022): Mehr Frauen in Jura-Prüfungskommissionen: Diskriminierung, schlechtere Noten – Studie/DJB-Antrag Hamburg. Abrufbar unter: https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/mehr-frauen-in-jura-pruefungskommissionen-diskriminierung-schlechtere-noten-studiedjb-antrag-hamburg.
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