Frauen auf der Überholspur - Wie verändert das die Anwaltschaft?

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„Der steigende Anteil von Frauen in der Anwaltschaft wird die Arbeitsbedingungen nachhaltig verändern.“, so Syndikusrechtsanwältin Dr. Clarissa Freundorfer. (© Adobe Stock/nh2010)
Die Zukunft der Anwaltschaft ist weiblich: Zum ersten Mal sind 2017 mehr Frauen als Männer zur Anwaltschaft zugelassen worden. Wo gehen diese Frauen hin und wie verändern sie dort die Arbeitsbedingungen?

Als Dr. Alexandra Nöth, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV und Mutter von vier Kindern, ihr erstes und zweites Kind gebar, war sie noch im Referendariat. Beim dritten Kind war sie als angestellte Anwältin tätig – da war an Elternzeit nicht zu denken. Sie musste schließlich ihre Mandate bearbeiten. Also rollte die Familienrechtlerin in der Kanzlei die Spieldecke aus, nutzte die Pausen zum Füttern, schleppte ihr Kind sogar mit zu Verhandlungen vor Gericht. Dort kämpfte sie an vorderster Front: Vor dem Richter – und manchmal auch mit unzufriedenen Mandanten.

 

Frauenanteil in den Kanzleien

„Für diesen Druck ist nicht jeder gemacht“, sagt Nöth. Viele glauben, dass das mit ein Grund dafür ist, warum nur eine von drei Personen in der Anwaltschaft weiblich ist – die Frauenquote beträgt derzeit 33,8 Prozent. Doch die Frauen sind gerade dabei, die Männer zu überholen: 2017 übertraf die Zahl der neu zugelassenen Frauen zum ersten Mal die der Männer. Beim Spitzenreiter Thüringen kamen die Anwältinnen auf 63,3 Prozent.

Die neue Generation von Frauen interessiert sich nicht nur für Sozialrecht, wo das Verhältnis zwischen den Geschlechtern beinahe ausgeglichen ist, oder für das Familienrecht, wo der Anteil der Frauen seit mehreren Jahren überwiegt. Im Gegenteil: Im Familienrecht schlossen 2019 weniger Frauen die Ausbildung zur Fachanwältin ab als noch im Jahr zuvor (BRAK). In allen anderen Fachanwaltschaften ist der Anteil der Frauen hingegen gestiegen – auch im Straf-und im Wirtschaftsrecht.

 

Bei der Jobwahl darf nicht nur die Familienfreundlichkeit zählen

Dr. Annette Mutschler-Siebert, Partnerin im Berliner Büro der US-amerikanischen Kanzlei K&L Gates und DAV-Vorstandsmitglied, berät Mandanten auf den Gebieten des Vergaberechts, Europa- und Kartellrechts und im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Sie wundert sich, dass sich immer noch weniger Frauen als Männer für diese Rechtsbereiche zu interessieren scheinen, obwohl die Kombination aus Recht und Wirtschaft doch äußerst spannend sei.

„Man muss sich in immer neue Branchen hineindenken, und branchenspezifische wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen, um optimal beraten zu können“, sagt sie. Zudem könne man im Vergabe- wie im Kartellrecht komplexe und auch wirtschaftlich lukrative Mandate bearbeiten. Zwar müsse man insbesondere in streitigen Verfahren häufig sehr schnell und durchaus auch viel arbeiten. „Aber das sind meist nur kurzfristige Spitzen, die in einem guten Team an anderer Stelle dann ja auch ausgeglichen werden können“, so Mutschler-Siebert.

„Aber viele Frauen versuchen leider, Steine aus dem Weg zu räumen, lange bevor sie darüber stolpern“, gibt Mutschler-Siebert zu bedenken. Frauen machten ihre Berufswahl teilweise vorrangig, unabhängig von ihren Interessenschwerpunkten und besonderen Stärken, daran fest, ob ein Job familienfreundlich sei – und zwar oft Jahre bevor sie sich für ein Kind entscheiden:

„Wirklich ausprobieren, welche flexiblen Arbeitsmodelle für einen persönlich am besten funktionieren – was im Übrigen auch für werdende Väter immer relevanter wird – kann man aber eigentlich erst dann, wenn das Kind da ist“.

 

Teilzeit in der Anwaltschaft – Was sind die Gründe für die Entscheidung?

Mutschler-Siebert war 2004 die erste, die damals noch in der vorigen Sozietät in Elternzeit ging und dann bei K&L Gates in Berlin in Teilzeit Partnerin wurde. „Damals fanden einige Kollegen das noch komisch“, erzählt sie. Inzwischen seien Elternzeit oder Arbeit in Teilzeit gang und gäbe. Allerdings vor allem unter Frauen: Laut dem Soldan-Institut für Anwaltmanagement arbeiten derzeit 42 Prozent der Anwältinnen in Teilzeit, während das nur 16 Prozent ihrer männlichen Kollegen tun. Die Mehrzahl der Anwältinnen begründete ihre Entscheidung damit, dass sie sich mehr Zeit für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder wünschten.

Anwälte hingegen arbeiten meist in Teilzeit, weil sie noch einen anderen Beruf ausüben. Mehr Zeit für die Kinderbetreuung ist nur für jeden Zehnten ein Grund, die Arbeitsstunden zu reduzieren. Nicht nur bei der Übernahme von Verantwortung für die Familie – auch beim Gehalt zeigen sich deutliche Unterschiede: So verdienten Frauen 2015 laut Soldan-Institut pro Stunde im Schnitt 22,25 Euro, während ihre männlichen Kollegen auf 31,32 Euro kamen abgesehen vom Notariat. Dort sind die Gebühren bundesweit dieselben.

 

Entwicklungen im Notariat

Mehr als jede fünfte Notarstelle wird von einem Mann besetzt, häufig von Kanzleigründern im fortgeschrittenen Alter. Bis vor einigen Jahren mussten Anwältinnen und Anwälte noch zig Fortbildungen absolviert und viele Jahre lang selbstständig gearbeitet haben, bevor sie als Notarin oder Notar arbeiten konnten. Und diese Bedingungen erfüllten vor allem Männer. Seit 2010 aber unterziehen sich die Anwärter einer Prüfung. Fünf Jahre Berufserfahrung reichen aus. Dadurch ändert sich derzeit die Notarlandschaft rasant – und fundamental.

Die nachrückenden Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare sind nicht nur deutlich jünger – sie sind auch zu einem Drittel weiblich. Auffällig ist, dass die Zahl der Anwaltsnotare zwar von 2016 auf 2017 gesunken ist. Aber die Zahl der Anwaltsnotarinnen ist von 775 auf 833 gestiegen. Laut Uwe Jürgen Fischer, Rechtsanwalt und Notar in Berlin und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat, liegt das unter anderem daran, dass Frauen das bessere Examen schreiben.

Die Examensnote wird mit der Notarprüfung verrechnet. Das sei aber nicht der einzige Grund: „Im Anwaltsbereich kommt der Termindruck von außen“, sagt er. „Im Notariat bestimmt jeder seinen Takt selbst.“ Das Notariat biete eine ausgeglichenere Work-Life-Balance und somit gute Voraussetzungen für die Gründung einer Familie. Zudem ist der Stundenlohn häufig höher. „Da macht sich die Betreuung leichter, als wenn Sie in einer Anwaltskanzlei sitzen und auf Mandanten warten“, sagt Fischer.

 

Welche Rechtsgebiete interessieren die Anwältinnen?

Am beliebtesten unter Frauen sind zwar insgesamt die Fachanwaltschaften Familienrecht (5.490 Fachanwältinnen), gefolgt von Arbeitsrecht (2.982 Fachanwältinnen). Auffällig ist neuerdings das große Interesse an Unternehmen. Insgesamt arbeiten 6.129 Frauen zugleich als Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin.

55 Prozent der Syndikusrechtsanwälte ohne Zulassung als niedergelassener Anwalt (1.577 Anwältinnen) sind weiblich. Das liegt zum einen daran, dass es die spezifische Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erst seit 2016 gibt. Zum anderen sei die Tätigkeit im Unternehmen vor allem für Menschen, die Familien gründen wollen, interessant, meint Dr. Clarissa Freundorfer, Syndikusrechtsanwältin bei der Deutschen Bahn und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte im DAV.

„Die Arbeitszeiten sind häufig flexibler als in Kanzleien“, erklärt Freundorfer. „Unternehmen bieten häufig mehr Möglichkeiten, in Teilzeit zu arbeiten, und auch das Nutzen von Elternzeit ist dort kein Makel.“

 

Work-Life-Balance ist längst kein Frauenthema mehr

Freundorfer geht aber nicht davon aus, dass der Anteil der Anwältinnen in Unternehmen in Zukunft exponentiell steigt. Denn Work-Life-Balance sei längst kein Frauenthema mehr und auch Männer gingen zunehmend in Elternzeit. Die Syndikusrechtsanwältin glaubt auch nicht, dass mit einer steigenden Anzahl von Frauen in der Anwaltschaft das Niveau der Gehälter insgesamt sinke.Der Wettbewerb um die Talente sei weiterhin hoch. Aber: „Der steigende Anteil von Frauen in der Anwaltschaft wird die Arbeitsbedingungen nachhaltig verändern“, sagt sie.

Die ersten Veränderungen hat Dr. Alexandra Nöth, Vorsitzende der AG Anwältinnen, bereits im Laufe ihrer Karriere erfahren. Als sie ihr viertes Kind bekam, gab es bereits private Kindertagesstätten und die Schulen hatten sich auf berufstätige Eltern eingestellt. Heute kann die Ausbildung zum Fachanwalt um die Erziehungszeit verlängert werden. Anwältinnen haben die Möglichkeit, kurzzeitig Springerinnen für die Phase um die Geburt zu organisieren. Denn Elternzeit oder Arbeit in Teilzeit sei gerade für Selbstständige immer noch schwierig, so Nöth – weil die Mandanten erwarteten, dass sie ihre Anwältin jederzeit erreichten. „Deshalb sollten Frauen auch die Mandanten disziplinieren“, rät sie.

 

Wer trägt die Verantwortung für Veränderungen

Frauen müssten sich in der Anwaltschaft vieles erkämpfen. Zwar würden derzeit mehr Frauen als Männer zugelassen. „Aber zugleich wechseln mehr Frauen in die Justiz, in Unternehmen oder in Behörden“, gibt Nöth zu bedenken. Dort hätten sie Anspruch auf Urlaub, müssten nicht während einer Krankheit arbeiten und könnten auch mal ein Jahr pausieren. „Die Rahmenbedingungen für Anwältinnen und Anwälte und für ihre Renos müssen sich ändern, damit wir nicht noch mehr Frauen verlieren“, sagt sie. Nöth zieht die Kanzleien in die Verantwortung – aber auch die Frauen selbst. „Um an der Front standzuhalten, gibt es Mechanismen, die man erlernen kann“, sagt sie. Zum Beispiel Kurse, in denen Frauen lernen, sicher zu stehen, auch in Stresssituationen tief zu atmen, vor Gericht mit kräftiger Stimme zu sprechen und unangemessene Sprüche männlicher Kollegen zu kontern.

Nöth engagiert sich auch für Seilschaften zwischen Frauen. Anwältinnen aus verschiedenen Rechtsgebieten organisieren sich in Netzwerken, wo sie die Möglichkeit haben, sich gegenseitig um Rat zu fragen und sich Jobs als Referentinnen zu vermitteln – zum Beispiel im Rahmen des Mentorinnenprogramme der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen.
Im Rahmen des DAV-Projekts „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ besuchen Anwältinnen regelmäßig Klassen – und zeigen den Schülerinnen, dass es möglich ist, Mutter zu sein und zugleich Anwältin.

Insgesamt biete die Selbstständigkeit im Anwaltsjob auch Vorteile: „Wer frei ist, kann auch mal einen Mandanten ablehnen und sich seine Fortbildungen selbst aussuchen“, sagt sie.
Und selbst in kleinen Kanzleien, ohne Kita, ohne Möglichkeit, ein Jahr zu pausieren, ließe sich mit wenig Mitteln viel erreichen. „Dann nimmt man das Kind eben einfach mit“, sagt Nöth. „Und arbeitet nicht von 9 bis 18 Uhr, sondern flexibel.“

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Julia Amberger
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