Zum Inhalt springen

Zur Person:
Chrysanthi Fouloglidou ist Anwältin für Familienrecht, (Jugend-) Strafrecht, Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche und engagiert sich im Deutschen Juristinnenbund und im Forum Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins.
Eine feministische Haltung im Familienrecht zu haben bedeutet für mich zunächst, sich zu engagieren und Wissen weiterzugeben, denn Wissen ist Macht. Es ist sehr wichtig, dass Frauen, beziehungsweise weiblich gelesene Personen, in jedem Fall aufgeklärt sind.
Ein konkretes Thema, das im Familienrecht aus feministischer Perspektive betrachtet werden muss, ist die Ehe. Ich habe mich mit meinen Kolleg:innen beispielsweise über das Buch „Das Ende der Ehe“ unterhalten. In diesem Buch setzt sich die Autorin Emilia Roig kritisch mit dem Konzept und der Institution der Ehe auseinander und plädiert, wie der Titel verrät, dafür, die patriarchale Institution der Ehe abzuschaffen. Auf dem Bundeskongress des Deutschen Juristinnenbundes im vergangenen Jahr habe ich festgestellt, dass wir einerseits und zurecht diese Strukturen aufbrechen wollen, denn die Ehe ist schließlich unter anderem ein Konstrukt des Patriarchats. Andererseits werden wir Frauen so erzogen und sozialisiert, dass wir uns diesem Konzept anpassen sollen. Aus diesem Grund verstehe ich, dass die Ehe nicht unter einem besonders guten Stern steht.
Gleichzeitig kann sie jedoch für viele Frauen, die zu mir kommen, eine wichtige Absicherung sein, sodass ich zunächst eruieren muss, ob die Ehe nicht doch das Lebensmodell sein muss, weil eine Absicherung andernfalls nicht funktioniert und man beispielsweise keinen nachehelichen Unterhalt oder Zugewinnausgleich erhält. Für die Frauen, die zu mir kommen, bedeutet dies, dass sie womöglich zwanzig Jahre in einer Beziehung waren, jedoch nie geheiratet haben und deshalb keinerlei Ansprüche besitzen. Ich weiß, dass es nicht immer nur um das Finanzielle geht, aber wir wissen alle, dass es letztlich auch finanzielle Aspekte eine Rolle spielen. Und hier will ich nicht in die Tiefe gehen, was equal care und Altersarmut bedeuten.
Weiter bin ich der Ansicht, dass insbesondere diejenigen, die sich entscheiden, im Familienrecht tätig zu sein, eine Grundhaltung gegenüber Frauen und Männern, aber auch im Gerichtssaal haben sollten. Wenn man sich dazu entscheidet, Frauen beispielsweise zu vertreten, muss die eigene Haltung empowernd sein. Es geht nicht darum, Frauen zu etwas zu überreden, was sie nicht wollen, sondern darum, zu verstehen, dass man eine besondere Aufgabe und Verantwortung trägt. Das ist im Familienrecht von großer Bedeutung. Man sollte Haltung zeigen, Verantwortung übernehmen und sich Zeit auch für ehrenamtliches Engagement nehmen.
Mir wird häufig gesagt, ich hätte „Haare auf den Zähnen“, was ich nicht besonders schätze. Ich weiß, was damit gemeint ist. Es bedeutet letztlich, dass man laut und präsent sein muss – so, wie es viele Männer sind, die dafür bewundert werden, dass sie wissen, was sie wollen. Wenn jedoch eine Frau dieses Auftreten zeigt, heißt es, sie habe „Haare auf den Zähnen“. Es geht um ein bestimmtes Standing, das man haben muss. Gerade im Familienrecht wünsche ich mir das von meinen Kolleg:innen sehr.
Ich habe während der Orange Days (UN-Kampagne zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Anm. der Redaktion) auch einen Vortrag zum Thema Macht im Familienrecht gehalten und dort noch einmal betont: Man muss die Reformbedürftigkeit kennen. Man muss sich mit den Menschen austauschen und wissen, wie Frauenhäuser arbeiten und aussehen, um ernsthaft sagen zu können, dass man Familienrecht betreibt. Im Familienrecht kommt vieles zusammen, was nicht alle Kolleg:innen tatsächlich leisten können oder wollen.
Was ich im Familienrecht tatsächlich feststelle, ist, dass wir unter anderem ein Problem im Zusammenhang mit Frauenhäusern haben. Wenn Frauen dort unterkommen, zeigen sich regelmäßig zwei große Schwierigkeiten. Zum einen bestehen häufig Sprachbarrieren. Hier kann bereits im Gerichtssaal – je nachdem, wer auf anwaltlicher Seite und wie das Gericht besetzt ist – durch das Auftreten und die Haltung viel bewirkt oder auch viel versäumt werden. Ich bitte an dieser Stelle um Sensibilität: Ich selbst bin Migrantin und sehe sehr genau, was in solchen Situationen geschieht.
Erhebt eine Frau aus dem Frauenhaus den Vorwurf, Gewalt erfahren zu haben, hat jedoch aufgrund von Sprachbarrieren, Ängsten oder bestehender Abhängigkeiten die Polizei nicht oder erst verspätet gerufen, oder wurde sie von der Polizei nicht verstanden, erfolgt schnell eine Zuschreibung nach dem Motto: „Wir sind doch hier in Deutschland, hier kann jedem geholfen werden.“ Ich weiß, wie das gemeint ist, und ich sehe auch das bestehende Hilfesystem. Dennoch ist eine solche Aussage, selbst wenn sie gut gemeint sein mag, in gewisser Weise diskriminierend. Sie hilft den Betroffenen nicht und trägt auch nicht dazu bei, bestehende Strukturen kritisch zu hinterfragen oder aufzubrechen.
Das zweite Problem zeigt sich in Fragen wie: „Warum sind Sie denn so lange geblieben? In Deutschland können Sie doch zur Polizei gehen.“ Solche Aussagen verdeutlichen, wie weit manche Familienrichter:innen von der Lebensrealität der Betroffenen entfernt sind. Wenn es heißt: „Sie waren doch zwölf Jahre in diesem Haushalt, in dem Sie geschlagen wurden“ oder „Sie haben es nicht geschafft, Ihre Kinder zu schützen“, dann macht das etwas mit den betroffenen Personen. Mir fehlt es hier häufig an Sensibilität und spezifischem Wissen. Richter:innen haben zwar eine Fortbildungspflicht und nehmen diese auch wahr. Wenn man sich jedoch entscheidet, überwiegend Gewaltschutz- oder Kindschaftssachen mit Gewaltbezug zu bearbeiten, bin ich der Auffassung, dass eine besonders fundierte Schulung erforderlich ist, um die komplexen Hintergründe angemessen einordnen zu können und Betroffene nicht vorschnell in eine Schublade zu stecken.
Je nachdem, wer auf der Gegenseite sitzt, ist es möglich, sachlich zu verhandeln und Vergleiche zu schließen – oder eben nicht. Hier zeigt sich erneut, wie wichtig fachliche Expertise ist. Als Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen ist man grundsätzlich verpflichtet, auf ein Einvernehmen hinzuwirken. Ich weise jedoch in meinen Vorträgen – was nicht immer auf Zustimmung bei Richter:innen stößt – darauf hin, dass ich bei bestehender Gewalt, insbesondere wenn eine Anzeige und eine Gewaltschutzanordnung vorliegen, nicht uneingeschränkt auf Einvernehmen hinarbeite. Auch wenn dies formal meine Aufgabe ist, verstehe ich sie im Sinne des Kindes- und Familienschutzes so, dass ich nicht um jeden Preis versuche, die Beteiligten zusammenzuführen. Wenn Gewalt im Raum steht und im besten Fall bewiesen ist, vertrete ich klar die Auffassung, dass das Sorgerecht nicht ohne Weiteres weiterhin gemeinsam ausgeübt werden kann. So sieht es im Übrigen auch die Istanbul Konvention vor.
Problematisch ist häufig die Frage, ob Gewaltvorwürfe tatsächlich substantiiert eingebracht werden und ob sich diese beweisen lassen. Hier greift die Sachverhaltsermittlung im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes, die maßgeblich vom Engagement des Gerichts abhängt. Es kommt darauf an, ob entsprechende Vorträge im Schriftsatz enthalten sind, ob die Gegenseite Stellung nimmt und ob Dokumentationen beigefügt werden. Mir ist klar, dass uns überall die Woman- und Manpower fehlt, jedoch kann das nicht zu Lasten der Betroffenen gehen.
Wie man merkt, geht es im Familienrecht – insbesondere jenseits von Unterhalt und Zugewinnausgleich – in hohem Maße um Macht. Gewalt setzt nicht erst bei körperlicher Misshandlung an; sie hat viele Erscheinungsformen, etwa psychische Gewalt, die in Gerichtsverfahren häufig nicht ausreichend wahrgenommen wird. Alle im Familiengerichtssaal Beteiligten benötigen daher eine Expertise, die den Menschen gerecht wird, unabhängig von Herkunft oder gewähltem Familiensystem. Davon sind wir jedoch noch weit entfernt.
Im Deutschen Juristinnenbund erlebe ich beispielsweise, dass alternative Familienstrukturen zunehmend anerkannt werden. Gleichzeitig wirkt das Abstammungsrecht in Teilen überholt. Es bewegt sich etwas, und wir werden lauter, doch bestehende Machtstrukturen wirken weiterhin fort. Wenn man hier nicht mutig voranschreitet, klare Haltung zeigt und gegebenenfalls auch Verfahren führt, deren Erfolgsaussichten eher gering sind, um ein Zeichen zu setzen, wird sich wenig ändern. Das verlangt den betroffenen Personen viel ab.
Ich sage meinen Mandant:innen stets: Wir sind ein Team. Sie müssen mitwirken, und ich muss gute Arbeit leisten. In strafrechtlich relevanten Konstellationen ist zu prüfen, welche weiteren Unterstützungsangebote sinnvoll sind, etwa Coaching, Beratungsstellen oder eine weitere Stabilisierung des Umfelds. Veränderung im Familienrecht erfordert ein gemeinsames, koordiniertes Vorgehen.
Es genügt im Übrigen nicht, Diversität und Inklusion punktuell zu thematisieren oder im Rahmen von Veranstaltungen symbolisch sichtbar zu machen. Eine entsprechende Haltung muss täglich gelebt werden. Als Anwältin kann ich nur für mich sprechen, doch es ist unerlässlich, Rechtsprechung und gesellschaftliche Diskurse genau zu kennen. Schwierig wird es, wenn die eigene Haltung – etwa eine feministische Perspektive – offen benannt oder kritisiert wird. Ob man dann Unterstützung oder Zurückweisung erfährt, hängt stark vom jeweiligen Gericht und den beteiligten Personen ab. Ebenso entscheidend ist, ob die eigene Mandantschaft diesen Weg mitgehen möchte und kann. Das muss im Vorfeld offen besprochen werden, denn letztlich geben auch die Mandant:innen den Ton mit an. Manchmal bedarf es behutsamer Impulse in eine andere Richtung, stets mit großer Aufmerksamkeit für die individuellen Bedürfnisse.
Eines ist jedoch sicher: Zwei Staatsexamina allein genügen im Familienrecht keinesfalls.
Auf jeden Fall. Diese Themen haben wir bereits auf dem Bundeskongress sowie in unseren Arbeitskreisen diskutiert. Eine mögliche Maßnahme wäre beispielsweise die Durchführung getrennter Anhörungen. Wenn etwa Eheleute angehört werden sollen, könnte, sofern das Gericht dies nicht von sich aus in Betracht zieht, angeregt werden, die Anhörungen getrennt durchzuführen. Nach meiner Wahrnehmung wird ein solcher Vorschlag in der Praxis jedoch häufig zurückgewiesen. Dennoch sollte darauf hingewirkt werden, dass gewaltbetroffene Personen und die mutmaßlichen Täter:innen nicht am selben Tag oder zur selben Uhrzeit im Gerichtssaal aufeinandertreffen.
Dies ist auch im Hinblick auf die Anhörungspraxis bei Kindern von Bedeutung. In Düsseldorf gelingt es vergleichsweise gut, dass Kinder nicht im Sitzungssaal, sondern im Richter:innenzimmer oder im Zeugenzimmer angehört werden. Die Termine finden zudem nicht am selben Tag statt, sondern zeitlich versetzt, etwa eine Woche oder einige Tage zuvor. Eine konsequent getrennte Anhörungspraxis würde viele Frauen während der Verhandlungen erheblich entlasten.
Ich habe Fälle erlebt, in denen Frauen im Gerichtssaal nahezu zusammengebrochen sind, weil die ihnen gegenübersitzenden Personen sehr genau wussten, wie sie durch Blicke oder Gesten Angst auslösen können. Da können wir noch so oft sagen: „Fake it till you make it“, „er ist nur so lange mächtig, wie du ihm diese Macht gibst“, solange eine betroffene Person nicht geschützt werden, versagen wir. Der Ansatz getrennter Anhörungen wäre daher ein wirksamer Hebel, um den Schutz Betroffener zu stärken.
Selbstverständlich erfordert dies zusätzliche Ressourcen und finanzielle Mittel. Wenn es Politik und Gesellschaft jedoch ernst meinen mit dem Schutz vor Gewalt, wäre dies eine der ersten Maßnahmen, die umgesetzt werden müssten. In der Praxis geschieht dies bislang nur selten. Dann kommt es auch auf die begleitende anwaltliche Vertretung an: Nicht im Sinne eines „Bodyguards“, sondern indem klar interveniert wird, wenn Einflussnahme oder Einschüchterung erkennbar sind. Solche Dynamiken sind häufig spürbar, auch wenn sie von anderen Beteiligten abgestritten werden. Da starre ich dann manchmal auch einfach zurück und dann hat das auch ein Ende, weil die dann direkt merken, dass das mit mir nicht geht.
Es gibt Instrumente wie Kontakt- und Annäherungsverbote. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele betroffene Frauen zunächst nicht wissen, dass sie selbst entsprechende Anträge stellen können. Sie kennen weder Beratungsstellen noch Unterstützungsangebote. Zudem finden sie häufig keine anwaltliche Vertretung, die bereit ist, entsprechende Verfahren zu führen.
Ein strukturelles Problem liegt auch in der Vergütung. Wenn der Verfahrenswert in Gewaltschutzsachen bei 1.000 oder 2.000 Euro liegt und eine Anwältin oder ein Anwalt für mehrere Stunden Arbeit letztlich nur einen vergleichsweise geringen Betrag abrechnen kann, ist eine wirtschaftlich tragfähige Vertretung kaum möglich. Dies darf nicht zulasten der Betroffenen gehen. Zugleich kann nicht erwartet werden, dass solche Verfahren faktisch im Rahmen eines Ehrenamts betrieben werden.
Hinzu kommt, dass viele Frauen erst dann einen Antrag stellen, wenn die akute Gewaltsituation bereits vorüber ist. Wird beispielsweise drei Wochen nach einem Vorfall ein Antrag gestellt, ohne dass Fotos gefertigt oder die Polizei eingeschaltet wurde, wird festzustellen sein, dass eine konkrete Gefahr aktuell nicht bestehe. Das bedeutet faktisch, dass Betroffene unmittelbar handeln müssen, um Erfolgsaussichten zu haben, idealerweise mit Dokumentation, Benennung von Zeug:innen, soweit möglich oder polizeilicher Anzeige. Damit wird den Opfern sehr viel abverlangt, um die notwendigen Nachweise zu erbringen.
Selbstverständlich gibt es Einzelfälle, in denen Gewaltvorwürfe missbräuchlich erhoben werden, etwa um Vorteile im Sorgerechtsverfahren zu erlangen. Diese Fälle sind jedoch äußerst selten. Gleichwohl prägen entsprechende Narrative die öffentliche Debatte und erschweren es Betroffenen, ernst genommen zu werden. Um solchen Erzählungen entgegenzuwirken, ist es entscheidend, Frauen aufzuklären und zu empowern, damit sie ihre Rechte kennen und wissen, wo sie Unterstützung finden.
Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es genügt nicht, wenn einzelne Richter:innen, engagierte Fachkräfte im Jugendamt oder Verbände wie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter fortgebildet werden. Notwendig ist ein breites gesellschaftliches Commitment – von Eltern über pädagogische Fachkräfte bis hin zu Arbeitgeber:innen und Hochschulen.
Darüber hinaus bedarf es ausreichender finanzieller Mittel. Ohne entsprechende Finanzierung werden neue gesetzliche Regelungen ins Leere laufen. Wenn Mittel erst in einigen Jahren bereitgestellt werden sollen, stellt sich die Frage, warum notwendige Maßnahmen nicht sofort umgesetzt werden. Ebenso die fehlende ausdrückliche Anerkennung des Femizids als Straftatbestand. Die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts ist mehr als ein allgemeines Tötungsdelikt; sie muss auch sprachlich klar benannt werden dürfen.
Letztlich beginnt die Verantwortung bei der Politik und setzt sich auf allen gesellschaftlichen Ebenen fort. Ohne ausreichende Ressourcen, Fachkräfte und strukturelle Veränderungen bleibt ein Großteil der Last bei denjenigen hängen, die sich bereits jetzt engagieren – häufig im Ehrenamt und unter schwierigen Bedingungen.
Ich habe mich das oft gefragt, ob man das nicht sehen will oder nicht sehen kann. Ich glaube, einerseits ist es tatsächlich so, dass viele noch ignorant sind und dieses Thema nicht als oberste Priorität auf ihrer eigenen Agenda haben, auch wenn es politisch grundsätzlich als Ziel bekannt ist und die Istanbul Konvention ein Gesetz ist, was einzuhalten ist. Dennoch erscheint es für viele noch immer weit entfernt. Ein wesentlicher Faktor ist meines Erachtens, dass viele Menschen, die sich überhaupt zutrauen, in die Politik zu gehen, noch immer von einem alten, weißen Gedankenkonstrukt geprägt sind. Wer in die Politik möchte, braucht Zeit, denn man muss sich zunächst auf kommunaler Ebene engagieren und profilieren. Hinzu kommt der finanzielle Aspekt: Auf kommunaler Ebene verdient man in der Regel nichts, sodass sowohl zeitliche als auch finanzielle Ausdauer erforderlich sind, um politisch aufzusteigen. Ein weiterer Grund dafür, dass wir noch nicht weiter sind, liegt meines Erachtens darin, dass viele Teile der Gesellschaft in gewisser Weise von den bestehenden Strukturen profitieren. Wir alle leben innerhalb dieses patriarchalen Systems. Manche leiden darunter, anderen kommt es entgegen, dass Männer Karriere machen und Frauen Kinder bekommen. Bedauerlicherweise ist eine Karriere in Teilzeit faktisch kaum möglich. Ich kann auch das Bild der „gläsernen Decke“ inzwischen nicht mehr hören. Es ist keine Decke aus Glas, sondern aus Beton, die sich nicht ohne Weiteres durchbrechen lässt, selbst wenn man es ernsthaft wollte.
Ich denke tatsächlich, ähnlich wie es auch in „Das Ende der Ehe“ beschrieben wird, dass unsere Gesellschaft insgesamt davon lebt, an verschiedenen Stellen auszubeuten. Um ehrlich zu sein: Ich wäre manchmal lieber Vater. Nicht, weil mich Elternschaft weniger interessieren würde oder wegen der körperlichen Veränderungen durch eine Geburt, sondern weil ich weiß, welche Auswirkungen Mutterschaft auf meine Karriere haben kann oder haben wird. Als Selbstständige stehe ich zudem vor der Hürde, dass es keinen Mutterschutz für Selbstständige gibt. Wo stehen wir da eigentlich? Es gibt Elterngeld, ja, aber in einem sehr begrenzten Umfang. Wenn man eine Kanzlei führt, ist das wirtschaftlich kaum tragfähig. Bis heute habe ich keine abschließende Erklärung dafür gefunden, woran das liegt. Insgesamt scheint es der Gesellschaft durchaus zu nutzen, dass die bestehenden Strukturen fortbestehen. Zeitweise ist es gesellschaftlich „hip“, sich progressiv zu geben, doch dann rutscht das Thema auf der politischen Agenda wieder weit nach unten. Umso wichtiger ist es, dass wir laut bleiben und uns selbst immer wieder sichtbar nach vorne positionieren.
Insgesamt handelt es sich aus meiner Sicht um ein Zusammenspiel vieler verschiedener Faktoren.
Als ich die ersten familienrechtlichen Fälle hier in der Kanzlei übernommen habe, habe ich gemerkt, dass ich auch gut Familienrichterin hätte sein können. Gleichzeitig wurde mir jedoch sofort klar, dass ich mich unbedingt für eine Seite starkmachen möchte. Ich habe schnell gespürt, dass ich es liebe, die Robe anzuziehen und für jemanden zu kämpfen, der es vielleicht allein nicht kann, dessen Stimme nicht laut genug ist.
Daraufhin habe ich begonnen, auch als Verfahrensbeistand mit Kindern zu arbeiten. Kinder sind meiner Ansicht nach die besten Mandant:innen, weil sie brutal ehrlich sind. Wenn man Kinder vertritt, steht man übrigens immer auf der richtigen Seite. Als Anwältin eines Kindes kann man vor Gericht sehr klar parteiisch sein, denn man sitzt dort und vertritt konsequent die Interessen des Kindes gegenüber beiden Elternteilen. Man versucht, Lösungen herbeizuführen, schützt das Kind gegebenenfalls vor den Eltern und manchmal sogar vor anderen Institutionen.
Für mich war daher sehr schnell klar, dass ich mich im Familienrecht sehr wohlfühle. Gleichzeitig wollte ich mich bewusst von dem Bild distanzieren, dass Frauen automatisch im Familienrecht tätig sein müssten. Ich habe beispielsweise auch Baurecht interessant gefunden und während meiner Station auch Disziplinarrecht sehr gerne gemacht. Letztlich ist es im Familienrecht jedoch so, wie ich eingangs bereits sagte, dass es mehr braucht als zwei Staatsexamen. Es erfordert eine ausgeprägte Menschenkenntnis. Empathie spielt eine zentrale Rolle, zugleich muss man gegenüber Verteidigern oder Kolleg:innen auf der Gegenseite klare Kante zeigen. Für diejenigen, die ich vertrete, ist das richtig und wichtig; für die Gegenseite naturgemäß nicht und genau so soll es auch sein.
Das ist einer der Gründe, warum ich im Familienrecht geblieben bin. Hinzu kommt, dass ich sehr gerne mit Menschen arbeite. In diesem Bereich geschieht unmittelbar etwas, und man kann auch im eigenen, kleinen Wirkungskreis tatsächlich etwas bewegen, sei es für einen Vater, eine Mutter oder ein Kind. Ich habe das Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun. Und ich kann mir das auch gut bis an mein Lebensende vorstellen (lacht).
Ich bin Migrantin. Ich wurde nicht zu einer Frau erzogen, die selbstverständlich an sich glaubt oder davon ausgeht, Träume haben zu dürfen etc. Während meiner Krebsbehandlung habe ich viele und intensive Gespräche geführt. In dieser Zeit habe ich für mich herausgefunden, dass ich es trotz meiner Biografie bis hierhin geschafft habe wohl damit zusammenhängt, dass ich immer sehr resilient war.
Ich glaube, dass ich gerade im Familienrecht aufgrund dieser Resilienz, meines Durchsetzungsvermögens und meines Kämpfergeists in meinen Fällen viel bewegen kann.
Vorgestern war ich bei einer Veranstaltung, bei der auch eine Staatssekretärin anwesend war. Wir sind anschließend noch ein Stück gemeinsam zur Bahn gegangen, und ich habe ihr von meinen nächsten Veranstaltungen erzählt. Wir duzen uns inzwischen, und sie sagte zu mir: „Aber du bewegst doch auch total viel.“ In diesem Moment dachte ich: Was passiert hier gerade? Eine Staatssekretärin sagt mir, dass ich etwas bewege und sichtbar bin?
Ich habe dann realisiert, dass sie keinen Grund gehabt hätte, mir das zu sagen, wenn sie es nicht so gemeint hätte. Offenbar sieht sie etwas, das ich selbst als Frau, vermutlich aufgrund meiner Sozialisation und Herkunft, nicht unmittelbar wahrnehme. Das annehmen zu können, war ein langer Prozess. Mittlerweile erkenne ich, dass ich offenbar doch etwas bewirken kann.
Ich war schon immer ein großer Fan anderer Frauen: Beispielsweise bewundere ich eine Kollegin aus München, ihre Kanzlei ist ein Palast, auf Fotos sieht man sie mit dem Bürgermeister, da denke ich mir oft: Wow, so möchte ich auch einmal sein. Inzwischen habe ich mir gesagt: Warum fange ich nicht damit an, auch ein Fan von mir selbst zu werden? Ich bin 39 Jahre alt. Ich darf das.
Es ist wichtig, bei sich zu bleiben und zu lernen, sich selbst zu feiern. Das wird uns Frauen nicht in die Wiege gelegt. Doch langsam entsteht das Gefühl: Ja, ich kann tatsächlich etwas bewegen. Und das fühlt sich gut an.
Und während ich das ausspreche, denke ich zugleich: Was sage ich hier eigentlich? (lacht) Aber um auf die Frage zurückzukommen: Ja, ich glaube schon, dass ich ein Stück weit etwas bewege.
Eine Selbstständigkeit hatte ich für mich ursprünglich nie vorgesehen, denn mein Ziel war es eigentlich immer, Beamtin zu werden. Dann kam jedoch Corona, die Assessment-Center des für mich in Frage kommenden Ministerium fanden nicht statt, und insgesamt brach vieles weg. Also stellte ich mir die Frage, was ich alternativ mit meinem Jurastudium machen könnte, außer später in einem Ministerium zu arbeiten. Man kann Anwältin werden. Also beschloss ich, das einfach auszuprobieren.
Zunächst war das tatsächlich nur als Zwischenlösung gedacht. Doch dann hat mir das so viel Spaß gemacht. Ich konnte in verschiedenen Rechtsgebieten arbeiten und vor allem ich selbst sein.
Die Selbstständigkeit bringt viele Freiheiten mit sich. Im letzten Jahr war ich, soweit ich mich erinnere, knapp drei Monate im Urlaub. Zwar musste ich zwischendurch auch den Laptop öffnen, aber ich konnte selbst entscheiden, wann ich verreise. Ich bin nicht verpflichtet, jedes Mandat anzunehmen. Ich weiß, was ich kann, und letztlich tragen mich meine eigenen Schultern durch dieses Leben. Warum sollte dieses Büro zusammenbrechen? Und warum sollte ich für ein anderes Büro arbeiten? Jetzt mal ganz vom Mutterschutz und Krankheitsfällen abgesehen.
Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert definitiv Mut. Gleichzeitig glaube ich, dass sich mehr von uns dafür entscheiden würden, wenn es mehr Aufklärung und mehr Vorbilder gäbe, die zeigen, dass berufliche Wege auch anders verlaufen können. Auch Zusammenschlüsse in Bürogemeinschaften könnten Hemmschwellen abbauen.
Bei mir war dieser Weg jedenfalls nicht geplant. Er ergab sich, weil das Leben es so wollte. Und rückblickend hätte es kaum besser kommen können. (lacht)
Sie sollten so früh wie möglich mit dem Netzwerken beginnen. Das habe ich auch unseren Mitarbeitenden und meinen Referendar:innen gesagt. Ich weiß, dass die Zeit knapp ist. Noch besser wäre es jedoch, bereits zu Beginn des Studiums sogenannte „Squads“ zu bilden, also sich mit anderen Studierenden zusammenzuschließen und gemeinsam zu schauen, welche Möglichkeiten es gibt. Es gibt zahlreiche Foren und Vereinigungen – euch, das FORUM Junge Anwaltschaft, den djb, den PMBJ, das NMKJ, den ADJ etc. Man sollte sich trauen, auch allein eine Veranstaltung oder ein Panel zu besuchen oder an einem lockeren Austausch, beispielsweise bei einem Glühwein, teilzunehmen.
Jedes Gespräch kann unerwartet weiterführen. Vielleicht klärt sich eine konkrete Frage, etwa zur Abrechnung, vielleicht findet man eine zukünftige Kanzleipartnerin. Man lernt aus den Fehlern anderer und wächst an diesem Austausch. Die richtigen Netzwerke können enorm empowernd sein.
Der kollegiale Austausch ist in der Anwaltschaft besonders wichtig. Die Interessenvertretung von Rechtsanwält:innen übernehmen vor allem die Verbände, etwa der Deutsche Juristinnenbund oder der Deutsche Anwaltverein. Wenn Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben abgegeben oder Positionen erarbeitet werden müssen, geschieht das dort. Es liegt also an uns, Bewusstsein dafür zu schaffen, was es bedeutet, Anwältin oder Anwalt zu sein. In ganz erheblicher Weise hängt auch die Resilienz des Rechtsstaates und unsere Demokratie an uns und von uns ab.
Das ist natürlich groß gedacht. Eine Studentin oder ein Student, der gerade zum zweiten Mal eine große Übung nicht bestanden hat, denkt vermutlich nicht daran, dass die Resilienz des Rechtsstaates von ihr oder ihm abhängt. Aber vielleicht würden mehr Menschen erfolgreich sein, wenn man ihnen von Beginn an vermitteln würde: Ihr seid wichtig. Nicht mit dem Hinweis, dass ein Teil ohnehin aussortiert wird, sondern mit dem Bewusstsein, dass sie Wächter:innen des Rechtsstaates sind. Dann bestünde vielleicht auch eine andere Motivation, als lediglich zwei Prädikatsexamina anzustreben, um bei einer internationalen Großkanzlei einzusteigen und ein entsprechend hohes Gehalt zu erzielen. Auch das kann ein gutes Leben sein, ohne Frage.
Wichtig ist jedoch, jungen Menschen zuzutrauen, dass sie Veränderungen herbeiführen können und wollen. Vielleicht würden sich mehr engagieren, wenn man ihnen dieses Vertrauen und ein positives Gefühl mitgäbe. Meiner Ansicht nach müsste sich auch an den Universitäten manches ändern – aber das ist ein eigenes Thema.
Es sollte Wege geben, damit Studierende nicht bereits im ersten Semester entmutigt werden. Das ist unnötig. Ich selbst habe das Studium und das Referendariat als bereichernd erlebt. Es wurde für mich eher immer besser. Auch ich bin durch Klausuren gefallen und hatte schwierige Phasen, dennoch würde ich alles wieder genauso machen.
Mein Rat an junge Menschen lautet daher: Sucht euch die richtigen Menschen. Nicht diejenigen, bei denen sich alles um Noten oder soziale Herkunft dreht, sondern diejenigen, mit denen ihr ein gutes Team bildet. Seid laut. Erzählt euch selbst die Geschichte: Die Welt gehört mir, wenn ich hier fertig bin. Ob Syndikus, selbstständige Rechtsanwältin, Richterin oder in einer Großkanzlei, egal (lacht), alles.
Auf jeden Fall. Rückblickend wäre es für mich hilfreicher gewesen, bereits im Studium oder spätestens im Referendariat zu netzwerken und nicht erst im zweiten Berufsjahr. Ich wusste nicht, wie ein Businessplan aussehen muss. Ich kannte keine Kolleg:innen, die schon einmal eine Kanzlei gegründet oder auch nur ein Kanzleischild angebracht hatten.
Ich habe herumgefragt, und letztlich fußt mein Businessplan auf dem einer Imbissbude. Die haben Sucuk verkauft, und ich dachte mir: Sie verkaufen etwas, ich möchte ebenfalls etwas verkaufen – das wird schon passen. Das war mein Grundgerüst für den Businessplan, den ich für den Existenzgründungszuschuss beim Arbeitsamt einreichen musste. Offensichtlich hat es gereicht.
Heute sehe ich, wie wertvoll Angebote wie das Young Lawyers Camp für junge Anwält:innen sind: Wie gehe ich mit schwierigen Mandant:innen um? Wie rechne ich korrekt ab? Warum sollte ich auf mein Honorar bestehen? Welche Ehrenämter passen zu mir? In welcher Konstellation möchte ich arbeiten? Welche Rechtsgebiete liegen mir? Gerade hier wäre frühzeitiges Netzwerken enorm hilfreich gewesen. Besonders berührt war ich, als mich eine Kollegin nach dem getstarted an der Uni Köln ansprach. Ich hatte ein Gespräch mit Kolleginnen zur Selbständigkeit geführt und die betroffene Person fühlte sich so gestärkt, dass sie den Anwaltsberuf nach elf Jahren in Erwägung zieht. Was kann es Schöneres geben?
Ein großes Thema war für mich auch meine Herkunft und die damit zum damaligen Zeitpunkt verbundenen begrenzten finanziellen Mittel. Was mir in dieser Phase geholfen hat, war die Haltung, nicht das Problem zu bewundern, sondern den Blick unmittelbar auf die Lösung zu richten. Ich brauchte einen Laptop, einen Schreibtisch, ein Kanzleischild. Woher sollte das Geld kommen? Welche Schrift wähle ich? Wie formuliere ich einen Businessplan? Werde ich beim Amt ernst genommen? Wie betreibe ich Akquise? Ich habe Visitenkarten drucken lassen, bin zu Gericht gegangen, wurde teilweise schief angesehen, und war trotzdem immer wieder dort.
Ich hatte wenig Unterstützung, auch weil ich in keinem Netzwerk eingebunden war und alles allein bewältigen musste. Das hat die Gründungsphase sehr herausfordernd gemacht. Dennoch würde ich diesen Weg wieder genauso gehen.
Wenn man ehrlich ist, gibt es Nachteile, vor allem wenn man ganz allein arbeitet. Es gibt keine Vertretung im Krankheitsfall oder während des Urlaubs. Dieses Problem relativiert sich jedoch, wenn man sich frühzeitig einer Bürogemeinschaft anschließt, vorausgesetzt, man findet passende Personen.
Viele der vermeintlichen Nachteile sind letztlich lösbar. Natürlich muss man unternehmerisch denken können und mit Zahlen umgehen. Man sollte ein Gespür dafür entwickeln, welche Kosten tragbar sind, wann man sich Mitarbeitende leisten kann und wie wirtschaftliche Planung funktioniert. Wenn man dieses Gespür nicht mitbringt, muss man bereit sein, es zu lernen.
Für mich überwiegen eindeutig die Vorteile. Ich muss nicht jedes Mandat annehmen. Ich kann Mandate kündigen, wenn sie nicht zu mir passen. Niemand kontrolliert meine Arbeitszeiten. Wenn ich um 13:45 Uhr zum Yoga gehen möchte, weil ich meine Aufgaben erledigt habe, kann ich das tun. Vielleicht setze ich mich später am Abend noch einmal an den Schreibtisch. Ich kann am späten Nachmittag auf den Weihnachtsmarkt gehen und danach weiterarbeiten. Diese Freiheit, sich entsprechend der eigenen Persönlichkeit und Energie zu organisieren, ist ein großer Vorteil.
Wer sich gerne in bestehende Strukturen einfügt, wird möglicherweise andere Wege bevorzugen. Wer jedoch gestalten, sich entfalten und wirklich etwas bewegen möchte, für den kann die Selbstständigkeit sehr passend sein. Für mich hat sie nahezu ausschließlich Vorteile. Im Übrigen kann man in der Selbständigkeit auch gutes Geld verdienen.
Es wäre allerdings wünschenswert, wenn bereits im Studium oder Referendariat stärker vermittelt würde, wie man mit typischen Herausforderungen umgeht, etwa bei Krankheit oder längeren Abwesenheiten. Dafür braucht es erfahrene Kolleg:innen, die bereit sind, ihr Wissen zu teilen. Es darf nicht die einzige Erzählung sein, dass du nur etwas bist, wenn du beide Staatsexamina mit Prädikat machst und in der Großkanzlei arbeitest.
Letztlich ist es wie bei einem Handwerk: Man beherrscht es oder eben nicht. Ob man juristische Fälle bearbeitet oder Schmuck entwirft, wenn man mit sich im Reinen ist und Freude an der Tätigkeit hat, kann man sehr glücklich werden. Die Freiheiten der Selbstständigkeit sind dabei für mich zentral.
Natürlich ist die finanzielle Situation am Anfang herausfordernd. Wer ausschließlich nach unten blickt, sieht viele Risiken. Wenn man unternehmerisch nicht gut aufgestellt ist, kann es eng werden. Gleichzeitig gibt es nach oben keine Grenze. In der Justiz sind die Gehaltsstrukturen deutlich stärker limitiert. Ich bin überzeugt, dass ich in einigen Jahren mit einem Lächeln darauf zurückblicken werde, was ich als Richterin verdient hätte.
Das Interview für die JurFuture-Redaktion führten Siri Wenig und Johanna Buck.
Weitere Informationen zur Kanzlei Fouloglidou findet ihr hier.
Weitere Beiträge aus der Reihe Feministische Rechtswissenschaft:
Justitia die Augenbinde abnehmen - Susanne Baer im Interview
Warum formale Gleichheit im Recht nicht ausreicht - Nora Markard im Interview
Zur Reformbedürftigkeit des Jurastudiums:
„Future Skills“ im Jurastudium – Bereitet das Jurastudium auf die Zukunft vor?
Habt ihr Erfahrungen oder Tipps, die das Jurastudium bereichern? Schreibt uns an: magazin-jurfuture@anwaltverein.de oder bei Instagram.
Die Kategorie bündelt Beiträge zum Thema Ausbildung.
Im Fokus: die vielfältige Praxis als Rechtsanwält:in und wie der Berufseinstieg so läuft.
Die Kategorie bündelt Beiträge, die dir für deinen persönlichen Weg Denkanstöße geben können.
Die Kategorie bündelt Beiträge zur Verfassung des juristischen Kosmos.