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Wer Anwältin oder Anwalt in Frankreich werden möchte, hat drei grundsätzliche Möglichkeiten: 1. die klassische Juristenausbildung an der staatlichen Universität oder privaten „Grande École“, 2. die Eignungsprüfung für ausländische Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen oder 3. die Zulassung nach langjähriger Berufserfahrung als Unternehmensjurist oder Unternehmensjuristin.
Die klassische Ausbildung mit Studium erstreckt sich über mehrere Phasen. Zunächst steht der dreijährige Bachelor of Law an, die „Licence de Droit“. Anschließend folgt das zweijährige Masterstudium, die „Maîtrise de droit“, für das man schon ein Rechtsgebiet als Schwerpunkt wählen muss. Möglich sind nun verschiedene Spezialisierungsstudiengänge wie beispielsweise im Wettbewerbsrecht. Auch eine Promotion wäre eine Option, die in Frankreich allerdings nur sehr selten genutzt wird.
Die Juristenausbildung ist aufgeteilt in den akademischen und den praktischen Teil. Nach dem Erhalt des Studienabschlusses bewirbt man sich im Beruf seiner Wahl für die Ausbildung inklusive Theorie- und Praxiskursen, die mit einem Examen abgeschlossen wird. So gibt es mehrere Anwaltsschulen und eine Richterschule. Die Aufnahmeprüfungen für beide gelten als sehr anspruchsvoll und nur eine Minderheit besteht sie.
Nach Aufnahme in die Anwaltsschule ist die Junganwältin oder der Junganwalt für weitere zwei Jahre ein "avocat stagiaire", bis die Eintragung in die Anwaltskammer folgt. Damit ist die Ausbildung bis zur Anwaltszulassung ähnlich lang wie in Deutschland: 7 oder 8 Jahre kann es gut und gerne dauern!
Deutsche Volljuristen und Volljuristinnen können auf zwei Wegen die Zulassung zu französischen Gerichten erlangen. Ein Weg führt über das Ablegen einer Prüfung, bei der man je nach Vorbildung über verschiedene Bereiche des französischen Rechts abgefragt wird. Der andere Weg ist, sich als deutscher Anwalt oder Anwältin in einer Kanzlei in Frankreich niederzulassen. Nach drei Jahren Berufspraxis kann dann die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer beantragt werden.
Und wer noch vor dem Studium steht: Mittlerweile bieten einige Universitäten deutsch-französische Studiengänge an, bei denen sowohl deutsches als auch französisches Recht auf dem Studienplan steht und Aufenthalte in beiden Ländern vorgesehen sind. Dabei wird dann neben dem deutschen Staatsexamen auch die französische Licence oder Maîtrise erworben.
An den staatlichen Universitäten gibt es keine Studiengebühren, allerdings werden einmal im Jahr Immatrikulationsgebühren fällig, die je nach Studiengang und Einrichtung unterschiedlich hoch ausfallen. In den privaten Hochschulen, den renommierten „Grandes Écoles“, ist das Studieren jedoch teuer: Hier werden mehrere tausend Euro pro Jahr fällig.
Die Lebenshaltungskosten hängen stark davon ab, wo man wohnt: Im Studentenwohnheim ist ein Zimmer für 150 € zu bekommen, eine Einzimmerwohnung in Paris kann jedoch auch bis zu 800 € pro Monat kosten. Zusätzlich fallen etwa 400 bis 500 € an weiteren Kosten für Lebens- und Verkehrsmittel usw. an.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung, wie das französische Wohngeld, Stipendien oder Auslandsbafög.
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