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David Plattner ist seit 2021 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Greifswald am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungs- und Umweltrecht und Mitarbeiter am Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS).
Clemens Hufeld ist Doktorant an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Dass die Bewertung juristischer Klausuren in einem gewissen Maße von subjektiven Einschätzungen geprägt ist, ist vielen Jurastudierenden bereits bekannt. Nicht selten kommt es vor, dass jemand eine Klausur mit einem sehr schlechten Gefühl verlässt und dennoch eine zweistellige Punktzahl erhält – oder umgekehrt mit der eigenen Leistung zufrieden ist und dennoch durchfällt. Ebenso gibt es Kandidaten, die regelmäßig remonstrieren und dadurch eine deutliche Notenverbesserung erzielen.
Mit dieser Problematik hat sich auch Clemens Hufeld, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der LMU, auseinandergesetzt. In seinem Experiment verteilte er 15 Drittsemester-Klausuren aus dem Verwaltungsrecht an 23 verschiedene Korrektoren. Jede Person korrigierte 10 Klausuren, sodass insgesamt 230 Bewertungen erhoben wurden. Daraus ergibt sich, dass jede Klausur etwa 15 oder 16 Benotungen erhielt. Der durchschnittliche Unterschied zwischen der niedrigsten und der höchsten Bewertung einer Klausur betrug 6,47 Punkte. In einem Fall lag die niedrigste Bewertung bei 4 und die höchste bei 14 Punkten, was einer Differenz von 10 Punkten entspricht.
Das Experiment zeigt, wie stark Bewertungen derselben Klausur auseinanderfallen können und verdeutlicht die subjektive Komponente der Klausurbewertung.
Doch was sagt ein erfahrener Korrektor zu diesem Thema? Wie subjektiv sind Bewertungen wirklich? Worauf kommt es in einer guten Klausur an? David Plattner ist seit 2021 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungs- und Umweltrecht, der Universität Greifswald sowie Mitarbeiter am Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS).
Das ist schwer zu sagen. Schätzungsweise liegt die Zahl im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich. Ich habe dabei aber ausschließlich öffentlich-rechtliche Klausuren korrigiert, wobei Klausuren aller Schwierigkeitsgrade, von Klausuren der Bachelor-Studierenden und Anfangssemestern bis hin zu Examensklausuren, dabei waren.
Ich glaube, viele Studierende denken, dass möglichst viel Detailwissen entscheidend ist. Für mich zeichnet sich eine gute Klausur jedoch vor allem dadurch aus, dass sie logisch nachvollziehbar ist. Ich sage hierzu immer: Je mehr ich merke, dass die Bearbeiterin oder der Bearbeiter verstanden hat, worüber sie oder er schreibt, desto besser wird die Klausur. Letztlich ist für eine gute Klausur ein solides Fundament erforderlich. Dieses besteht dabei aus dem juristischen Handwerkszeug, also Gutachtenstil, Auslegungsmethoden und den Grundlagen des jeweiligen Rechtsgebietes. Detailwissen hilft leider nicht, wenn man die wesentlichen Strukturen, etwa des Privatrechts, nicht verstanden hat und der Überblick fehlt.
Meines Erachtens gibt es zwei besonders gravierende Probleme, die häufig zu einer mangelhaften Bewertung führen:
Wichtig ist im Zusammenhang mit diesen Problemen, dass man ihnen nur schwer durch Auswendiglernen begegnen kann. Entscheidend sind vielmehr eine klare Struktur und ein tatsächliches Verständnis der jeweiligen Rechtsmaterie.
Grundsätzlich sind die Musterlösungen für mich verbindlich. Einerseits, weil diese in den allermeisten Fällen von hoher Qualität sind und zumeist auch alternative Lösungswege berücksichtigen. Meistens gibt es hierzu entsprechende Hinweise an geeigneter Stelle. Andererseits – und ich bin hier ganz offen –, weil ich auch nicht die Zeit habe, mich in jedes Thema bis zur letzten Alternativlösung einzuarbeiten.
Gleichwohl prüfe ich abweichende Lösungen selbstverständlich auf ihre Plausibilität. Wenn ich beim Lesen das Gefühl habe, dass hier ein (plausibler) alternativer Lösungsweg gegangen wurde, der in der Lösungsskizze keine Erwähnung gefunden hat, nehme ich mir die Zeit, diesen ebenfalls zu überprüfen (zumeist über Beck-Online). Haben mehrere Studierende dieselbe Alternativlösung gewählt und halte ich diese für plausibel, halte ich mit dem oder der Verantwortlichen des für die Klausur oder Hausarbeit zuständigen Lehrstuhls Rücksprache. Zumeist zeigt sich dann, dass ich nicht der einzige Korrekturassistent bin, der mit dieser Alternativlösung konfrontiert wurde.
Wichtig ist hierbei noch zu erwähnen, dass solche Alternativlösungen relativ selten sind, da die Sachverhalte die Studierenden grundsätzlich in die richtige Richtung „stupsen“.
Das kommt praktisch seltener vor, als man denkt. Regelmäßig sind Klausuren, zumindest meiner Erfahrung nach, entweder klar mangelhaft oder klar bestanden. Kommt es gleichwohl zu einem Grenzfall, ist der Gesamteindruck der Klausur ausschlaggebend: Wurde der Gutachtenstil dort, wo er erforderlich ist, sauber durchgehalten? Wurden Normen korrekt, also unter Angabe von Absatz und Satz, zitiert? Musste im Rahmen der Klausur ein Streitstand dargestellt werden, und wurde dieser erkannt? Wenn ja, wie wurden die Argumente geführt? Hat der Bearbeiter oder die Bearbeiterin die wesentlichen Auffassungen aus Literatur und Rechtsprechung wiedergegeben? Wurde die Aufgabenstellung vollständig behandelt? Wurden die richtigen Fachbegriffe verwendet oder ist der Stil eher umgangssprachlich?
Was regelmäßig keinen Einfluss hat, sind Rechtschreibung und Grammatik, solange die sprachlichen Mängel nicht so gravierend sind, dass der Inhalt nicht mehr nachvollziehbar ist.
Hilfreich ist es in solchen Fällen außerdem, die Klausur mit einer eindeutig bestandenen und einer eindeutig durchgefallenen zu vergleichen und sich zu fragen, welcher von beiden sie nähersteht.
Klares Ja. Remonstrationen sind „erfolgreich“, wenn die Bewertung tatsächlich fehlerhaft ist. Korrekturassistentinnen machen Fehler; selten ist sogar die Lösungsskizze selbst fehlerhaft. Es ist ein gutes Recht der Studierenden, solche Fehler aus der Welt zu schaffen – schließlich haben sie viel gelernt.
Zwei Punkte sollte man dabei jedoch beachten: Erstens werden regelmäßig nur diejenigen Korrekturfehler berücksichtigt und nachgeprüft, die in der Remonstration auch tatsächlich beanstandet werden. Eine Neubewertung der gesamten Klausur findet grundsätzlich nicht statt. Zweitens sollte nicht vergessen werden, dass der Ton die Musik macht. Es ist nicht hilfreich, die Korrekturassistentin in der Remonstration zu beleidigen oder ihre schulische Ausbildung infrage zu stellen. Es reicht aus, die beanstandeten Fehler sachlich aufzuarbeiten.
Ich würde hier vielmehr den Begriff „fehlerhaft“ wählen, da die Korrekturassistentinnen selbstverständlich niemanden unfair behandeln wollen, sondern schlicht Flüchtigkeitsfehler machen können, etwa indem sie etwas übersehen, falsch einordnen oder falsch gewichten. Das passiert insbesondere dann, wenn viel korrigiert wird. Gerade aus diesem Grund gibt es Remonstrationen, damit solche Fehler korrigiert werden können. Und um die Frage zu beantworten: Ich selbst habe nie remonstriert, da es in den Fällen, in denen ich durchgefallen bin, jeweils nachvollziehbare Gründe gab; Studierende habe ich hingegen schon häufiger zur Remonstration ermutigt.
Ich glaube, es gibt eine gewisse Scheu, sehr hohe Noten zu vergeben. Ich finde jedoch, dass man, wenn eine Bearbeitung wirklich herausragend ist, auch durchaus 16 Punkte geben kann, statt „nur“ 12. Einmal habe ich eine Arbeit sogar mit 18 Punkten bewertet, einfach weil sie nahezu durchgängig der Lösungsskizze entsprach und die Qualität der Ausführungen weit über das hinausging, was selbst ein guter Studierender abliefern würde. Wenn wir solche Klausuren nicht mit der Bestnote bewerten, verlangen wir faktisch Unmögliches von den Studierenden und könnten die Skala ebenso gut bei 16 Punkten enden lassen.
Ja, aus meiner Sicht sind drei Punkte zentral: Erstens sind die dogmatischen Grundstrukturen wichtiger als Detailwissen. Es bringt wenig, Meinungsstreitigkeiten auswendig zu lernen, wenn der grundlegende Aufbau und die dahinterstehende Systematik nicht verstanden wurden. Zweitens sollte gezielt das geübt werden, was in Klausuren tatsächlich verlangt wird. Klausurtaktik ist King! Es muss geübt werden, die Hinweise im Sachverhalt schnell zu erkennen, zu verarbeiten und das Zeitmanagement im Griff zu haben. Drittens ist auch das Mindset wichtig. Mit einer positiven Einstellung im Sinne von „Ich kann das“ in die Klausur zu gehen, wird oft unterschätzt, hilft aber enorm.
Das Interview für die JurFuture-Redaktion führte Greta Brenzel.
Fußnoten:
Clemens Hufeld, Jede Korrektur eine andere Note: Quantitative Untersuchung der Objektivität juristischer Klausurbewertungen, ZDRW 11 (2024), 59.
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