Fachanwalt für Medizinrecht auf Patientenseite: 50% Arbeit, 50% Marketing

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Au Backe! Zahnmedizinrechtler Volker Loeschner kämpft auf Seite der Patienten
Als Zahnmedizinrechtler auf Seite der Patienten: Ein Kampf für die Rechte der Schwächeren. Wenn die Zahnbehandlung schief geht, ist ein Patientenanwalt gefragt, der sich für den Mandanten gegen Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen behauptet. Und das mit Freude: Ein Interview mit Rechtsanwalt Volker Loeschner.

Zahnschmerzen hat jeder einmal. Der Zahnarzt hilft und alles ist wieder gut. Doch wenn die Behandlung schief geht, der Kerami­kersatz nicht hält oder das Implantat den Kiefer­knochen schädigt? Neben einem weiteren Arztbesuch kann dann auch ein Anwalt helfen. Seit 2005 gibt es für solche Fälle den Fachanwalt für Medizinrecht. Während viele der mehr als 1.700 Fachan­wäl­tinnen und Fachanwälte für Medizinrecht in Deutschland eher auf der Seite der Ärzte, Kranken­häuser, Kranken­kassen oder auch der Pharma­her­steller aktiv sind, gibt es auch echte Patien­ten­anwälte. Und zwar aus gutem Grund:

 

Die Motivation, im Medizinrecht auf Seite der Patienten zu stehen

Sind Sie als Anwalt im Medizinrecht gerne auf der Seite der Schwächeren?

Ich gehe gerne mit einem guten Gefühl ins Bett. Und es ist nicht so, dass ich mir die Entscheidung ganz einfach gemacht habe. Ich habe zum Beispiel gut ein Jahr meiner Referen­darzeit im Bereich der Sicherungs­ver­wahrung gearbeitet und für die Verwahrten Gutachten geschrieben. Wenn ich dann nach Hause kam, hatte ich das Gefühl, auf der falschen Seite zu stehen. Ich möchte auch nicht aus Versehen Teil eines Abrech­nungs­be­truges eines Arztes werden. Und ich habe auch eine ganz indivi­duelle Geschichte mit Arztfehlern in meiner Biografie, was mich ein bisschen auch auf die Seite der Patienten geschlagen hat. Bei mir hat man vor Jahren eine Hepatitis C diagnos­tiziert, die ich nicht hatte. Das hat mein Misstrauen gegen die Ärzte ein bisschen verschärft.

Braucht man eigene Erfahrungen für das Medizinrecht?

Das ist nicht zwingend, aber alle, die ich bisher getroffen habe, haben welche. Ich habe auch viele Assessoren im Medizinrecht erlebt, deren Eltern Ärzte sind. Sie stehen der dunklen Seite der Medizin offen gegenüber. Sie wissen, dass nicht alles so ist, wie es die Werbung präsentiert: Es gibt Zeitknappheit, Fehlkom­pe­tenzen und auch einen sehr, sehr hohen wirtschaft­lichen Druck. Und viele dieser Juristen wollen in meiner Kanzlei arbeiten und sind dann ganz entsetzt, wie hart die Praxis ist, nicht nur die wirtschaftliche Praxis des Arztes, sondern auch die wirtschaftliche Praxis des Anwalts. Auch wenn ich meinen Mandanten als Mensch gerne zuhören möchte – und ich habe eine Menge Verständnis für Schmerz­pa­tienten –, muss ich aber als wirtschaftlich denkender Anwalt oft Grenzen setzen.

Muss ein Fachanwalt für Medizinrecht, der Patienten vertritt, auf Umsatz und Gewinn verzichten?

Ich gebe zu, die Situation ist paradox: Ich verdiene mein Geld mit dem Leid anderer Menschen. Die Menschen, die mich sehr, sehr gut kennen, wissen aber, dass ich nicht nach Geld suche. Mir geht es materiell gut. Mich treibt aber die Suche nach einem Stück ethischer Gerech­tigkeit – klingt doof, ist aber so. Ich war lange in der Evange­lischen Jugend Berlin aktiv. Auch das hat mich geprägt: Etwas zu tun, was anderen Menschen etwas bedeutet, und zu erleben, ihnen zu helfen.

 

Auch Zahnfälle können den Anwalt emotional berühren

Können Sie heute als Anwalt helfen?

Ja, auch wenn ich es mir häufig eigentlich nicht leisten kann. Ich habe jetzt gerade einen 26-Jährigen als Mandanten angenommen. Da wurde ein Knochenkrebs sogar zweimal übersehen, der Mann kann nicht mehr laufen und sitzt im Rollstuhl. Das Mandat kann ich nur über Prozess­kos­tenhilfe – also PKH – abrechnen. Es geht um Verdienst­ausfall und Schadens­ersatz von locker ein bis zwei Millionen Euro. Selbst für die PKH-Deckelung von netto 977,50 Euro kann ich so ein Mandat eigentlich nicht machen. Aber in diesem Fall konnte ich auch nicht „Nein“ sagen.

Sind die Zahnfälle weniger belastend?

Ich habe auch Zahnfälle, die genauso drastisch sind. Die Kinder­gärtnerin sagt zu den Eltern: Na, da ist irgendwas an den Zähnen ihres Sohnes. Sehen kann man es nicht, weil der Zweiein­halb­jährige den Mund nicht auseinandernimmt. Und dann gehen sie zum Arzt und der Arzt kann auch nichts sehen, weil der Junge nicht den Mund öffnet. Deshalb findet – aus meiner Sicht ohne Indikation – eine Behandlung unter Vollnarkose statt. Dabei werden Instrumente eingesetzt, die für Kinder nicht geeignet sind. Der Gutachter hat im Strafver­fahren gesagt, die Anästhe­sie­ma­schine sei eine Waffe gegen das Kind gewesen. Und dann haben die Ärzte übersehen, dass das Kind also locker über 40 Minuten keinen Sauerstoff mehr bekommen hat, weil der Anästhesist auch keine Kontrollen durchgeführt hat. Und als der Zahnarzt das bemerkte – das Kind war so gut wie tot –, hat er nicht per Notfallplan einfach mal einen Notarzt gerufen und einen Hubschrauber geordert, sondern alle anderen Patienten abbestellt. Erst als die Angehörigen dann alleine zurück­ge­blieben sind, wussten sie, dass da was nicht stimmt. Das Kind war am Ende tot. Der Anästhesist hat drei Jahre und acht Monate bekommen. Das ist eines der höheren Urteile gegen Ärzte in Deutschland und sicherlich das höchste im Bereich Zahnarzt­haftung. Ich selbst bin durch das Mandat auch Feind geworden von jeder Art von ambulanter Anästhesie, besonders im Zahnbereich. Das ist gruselig und gefährlich.

Wenn man mit dem Grusel­ka­binett der Medizin konfrontiert wird, brauchen Sie als Anwalt auch eine Art Supervision?

Die Antwort lautet: Ja, ganz klar. Wenn sie Fälle haben, die andere aus der Zeitung kennen, sollte ein Anwalt profes­sio­nel­le Hilfe haben. Ich habe einmal im Monat eine Supervision bei einer Psycho­the­ra­peutin. Meistens habe ich gar nicht die Zeit, über mich selber zu sprechen, weil ich so viel erlebt habe seit dem letzten Termin, dass es mich schüttelt.

Was ist für den Anwalt auf Patien­tenseite am wichtigsten: Medizi­nisches Know-how, juristische Kenntnisse oder das richtige Finger­spit­zen­gefühl?

Ich vermisse im Studium vor allem alles, was Finger­spit­zen­gefühl vermittelt und was ich am liebsten mit Psychologie bezeichnen möchte. Psychologie ist aber unglaublich wichtig, um mit Menschen und Situationen umgehen zu können. Sie ist auch wichtig, um sich selbst vor einem Überin­teresse von vielen Mandanten zu schützen. Und sie kann dem Anwalt bei der Abgrenzung zwischen sich selbst und dem Mandanten helfen. Es rufen jeden Tag Menschen an, die unglaublich wichtige Dinge haben. Und als Anwalt müssen sie dann auch „Nein“ sagen können. Ich habe noch keinen Mandanten erlebt, der sauer war, wenn ich gesagt habe: Es tut mir leid, dazu habe ich im Moment noch keine Antwort. Ich kann Ihnen aber sagen, was ich vorhabe, um eine Lösung zu finden. Das Vermitteln von „Ich habe keine Ahnung“ ist auch eine ganz, ganz wichtige Sache, zumal ich mir das medizi­nische Know-how nicht anmaßen will – auch wenn ich schon viel erlebt habe.

 

Gerichtsprozesse im Zahnmedizinrecht

Bei Zahnärzten steht ein Haftpflicht­ver­si­cherer dahinter. Wie viele Zahnarzt­haf­tungsfälle gehen denn eigentlich zu Gericht ?

Die Frage ist nicht ganz richtig gestellt. Beim Zahnarzt gibt es nur für das Schmer­zensgeld eine Haftpflicht­ver­si­cherung, nicht für den Primär­schaden. Da gilt das Prinzip Nachbes­serung: War die Krone falsch, muss der Zahnarzt halt eine neue machen. Gerade wegen des eingeschränkten Versiche­rungs­schutzes ergibt Mediation bei Zahnarzt­haf­tungs­fällen Sinn, gleichwohl laufen 80 Prozent meiner Zahnfälle zu Gericht. Auch wenn ich dafür gesteinigt werde: Zahnärzte gehören nach meinen Eindruck zu den Ärzten, die am wenigsten ihre Fehler einsehen. Orthopäden sind eher zur außerge­richt­lichen Einigung bereitet.

Das heißt, ein guter Zahnme­di­zin­rechtler auf Patien­tenseite muss ein Prozessprofi sein?

Die Frage ist berechtigt. Aber ehrlich gesagt, spielt bei mir das Prozessrecht keine so große Rolle. Der Patienten-Rechts­anwalt ist von Anfang an dabei, hat alle außer­ge­richt­lichen Verhand­lungen mit den Versicherern der Ärzte und Kranken­häuser geführt, war beim MDK (Medizi­nischer Dienst der Kranken­ver­si­cherung) und der Schlich­tungs­stelle. Der Fachanwalt für Medizinrecht auf der Arztseite kommt erst ins Spiel, nachdem ich Klage erhoben habe. Bis dahin macht alles ein Sachbe­ar­beiter der Haftpflicht­ver­si­cherung. Und dann vor Gericht kann man sich theoretisch natürlich immer noch vergleichen. Das ist aber nicht sinnvoll: Ohne ein Gutachten gibt es weder auf der einen noch auf der anderen Seite Sinn, einen Vergleich zu schließen. Wenn dann feststeht, ob ein Behand­lungs­fehler oder ein Aufklä­rungs­verstoß vorliegt, ist der Prozess schnell zu Ende.

Wenn der Anwalt des Arztes erst relativ spät in das Verfahren kommt, ist der emotionale Aufwand im Mandat für ihn geringer als für Sie?

Ich glaube, dass der Arzt der schwie­rigere Mandant ist. Er hat eine ganz andere Erwartungs­haltung. Ich kann bei meinen Mandanten die Hoffnungen, zum Beispiel auf ein exzeptio­nelles Schmer­zensgeld, zurück­schrauben. Das schafft eine Basis für einen Vergleich.

 

Die Bedeutung von Arzthaftungsfällen in der Zahnmedizin

Bei Arzthaf­tungs­fällen ist die emotionale Betrof­fenheit beim geschä­digten Patienten und beim Arzt gleich groß?

Ja. Wobei beim Arzt heute schon eine negative Bewertung auf einem Bewertungs­portal mehr Schäden verursachen kann als ein Arzthaf­tungsfall, indem man sich geeinigt hat. Der Wett­be­werbsdruck unter den Ärzten ist riesig. Wenn in ihrer Praxis ein Zweiein­halb­jähriger stirbt und die Bild-Zeitung darüber berichtet, dann kann der Arzt diese Praxis zumachen – vielleicht nicht in Berlin, aber überall sonst in Deutschland. Auf dem Dorf wissen die noch in 40 Jahren, dass das der Arzt ist, der den Patienten getötet hat.

Wie wichtig ist die Strafanzeige bei Arzthaf­tungs­fällen?

Ich gehöre zu den Netten, die allein aus prozesstak­tischen Gründen den Arzt häufig nicht anzeigen. Das ist die Ausnahme. Der Grund ist einfach: Wenn im Strafver­fahren eine Körper­ver­letzung festge­stellt wird, weil der Arzt zum Beispiel ein falsches Gerät verwendet hat, dann ist das selbst­ver­ständlich bedingter Vorsatz. Wenn aber einmal Vorsatz feststeht, gibt es einen Ausschluss bei der Haftpflicht­ver­si­cherung – Applaus, Applaus, Applaus! Dann greift mein Mandant ins Leere, weil der Versicherer heraus ist und der Arzt in die Privat­in­solvenz geht. Meine Mandanten sinnen nicht auf Rache, sondern müssen meist dafür sorgen, dass sie selbst weiter behandelt werden oder ihr Haus auf Kosten des Versicherers rollstuhl­gerecht umgebaut wird.

Wann ist der Anwalt ein guter Anwalt für den Patienten? Ein Satz bitte.

Wenn er bereit ist, sich in den Fall hinein­zu­denken und auch bereit ist, die Geschichte aus der Sicht des Patienten zu erzählen. Der Grund: Das ist eine ganz eigene Perspektive, die eben auch emotionale Aspekte mitberück­sichtigt.

 

Die anwaltliche Betreuung der Patienten bei Zahnfällen

Was erwarten Patienten heute von ihrem Anwalt?

Empathie. Natürlich auch eine sehr hohe juristische Kompetenz, aber das können Patienten häufig nicht einschätzen. Meist hat man quasi juristisch mehr erreicht als überhaupt möglich war, aber der Patient ist trotzdem unzufrieden oder fühlt sich nicht ausreichend berück­sichtigt in einem Vergleich. Die Realität kann auch sehr schmerzhaft sein.

Welche Ihrer Kanzlei­leis­tungen finden Sie persönlich richtig klasse, obwohl Ihre Mandanten den Wert gar nicht erkennen?

Auf meine Arbeitsweise bin ich stolz. Ich mache das Anspruchs­schreiben in Gegenwart und mit dem Mandanten. Für einen Patienten ist das ganz traumatisch, weil er alle Schmerzen und alle Sorgen noch mal herausholen muss und sich auch nicht mehr an alles so genau erinnern kann. Aber er versteht ein Stück weit, was ich als Anwalt brauche. Die Qualität dieser Schreiben ist viel höher, als wenn ich nur die Arztun­terlagen gelesen hätte. Die Tatsachen sind meist andere.

Und welche Ihrer Dienst­leis­tungen finden die Mandanten richtig klasse, obwohl Sie eigentlich sagen: Das ist nichts Besonderes?

Also das ist schon etwas Besonderes: Meine Handynummer ist online und sie steht auch auf jedem Briefkopf. Wer möchte, kann mich rund um die Uhr erreichen. Zum Glück habe ich mit Menschen zu tun, die das zu schätzen wissen. Und das wird fast nie missbraucht. Wenn Mandanten mich direkt anrufen, ist es meist wichtig.

 

Der Reiz des Zahnmedizinrechts

Wie sind Sie eigentlich zum Zahnme­di­zinrecht gekommen?

Es war eine große Mischung an sehr guten Gründen. Der beste gute Grund war, dass ich gerne die Kanzlei gekauft hätte, in der ich für Patienten Arztfehler bearbeitet habe. Aber die war einfach zu teuer. Dann habe ich begriffen: Arzthaf­tungsrecht auf Patien­tenseite ist etwas, was im wahrsten Sinne des Wortes einmal im Leben vorkommt. Der Arzt macht vielleicht öfter einen Fehler, aber es trifft nicht immer denselben Patienten. Deshalb ergibt der Kanzleikauf keinen Sinn. Damals hatte ich immer mehr Zahnfälle und bemerkte: Zahnärzte sind die einzigen Ärzte, die sich frei zulassen können. Daher gibt es eine echte Konkurrenz. Diese Konkur­renz­si­tuation führt zu Pfusch, weil gespart wird, um wirtschaft­licher zu arbeiten. Außerdem erbringen Zahnärzte sehr viele Privat­leis­tungen, weil die gesetzliche Kranken­ver­si­cherung nur den Minimal­standard garantiert. Und wer eine Zahnzu­satz­ver­si­cherung hat, der hat auch eine Rechts­schutz­ver­si­cherung. Diese Theorie hat sich bis heute bewahr­heitet. Und das Schönste: Bei einem fehlge­bohrten Implantat mit Lähmungs­folgen sagt dem Patienten sogar die Kranken­ver­si­cherung, dass er sich an einen Rechts­anwalt wenden soll.

Sie haben wirklich die Nische in der Nische gefunden.

Genau. Im Medizinrecht gibt es noch viel mehr Nischen in der Nische. Geburts­schäden sind auch so ein Thema. Der Vorteil dieses Konzepts ist, dass sie in einem engen Bereich sich eigenes medizi­nisches Problem­be­wusstsein erarbeiten können.

Sind die Zahnfälle Ihr Brot-und-Butter-Geschäft, das emotional noch verkraftbar ist?

So ist es. Ich habe die Chance, mit bestimmten vergleichbaren Situationen arbeiten zu können, um Zeit zu sparen. Nicht jede Anfrage wird zum Mandat.

 

Erfolgreiche Kanzleiführung als Patientenanwalt im Medizinrecht

Welche Fälle nehmen Sie an, was muss ein Anwalt ablehnen?

Das ist gar nicht so einfach. Meistens nimmt man die falschen Fälle. Es kommt auf die richtige Mischung an. Und: Ich kann mir nicht zu viele unwirt­schaftliche Mandate leisten.

Was macht heute eine erfolg­reiche Kanzlei aus?

Erfolg ist etwas, was ich mit Demut betrachte. Erfolg kann ich mit Geld nicht kaufen. Also für mich persönlich war ein Erfolg, dass ich als Einzel­sach­ver­ständiger bei der Entwicklung des Patien­ten­rech­te­ge­setzes in der Anhörung im Bundestag dabei sein konnte. Meine Einschät­zungen sind Teil der Motive des Gesetz­gebers geworden.Wenn man es auf die Kanzlei bezieht: Ich habe zu 50 Prozent gearbeitet und zu 50 Prozent war es Marketing. Ich habe mir ein Netzwerk aufgebaut, Vorträge gehalten und mich bekannt gemacht.

Wie wichtig ist die Dienst­leis­tungs­qualität?

Sehr wichtig. Meine Mandanten kommen aus allen Teilen der Gesell­schaft. Sie sind in ihren Berufen selbst zum Teil hochqua­li­fiziert. Und auf der Gegenseite sitzen Juristen und Ärzte, die wissen, was sie tun.

Stimmt der Satz: Der Mandant will sein Problem so schnell wie möglich beim Anwalt loswerden?

Ja, das stimmt. Daher tut es mir auch sehr leid: Viele meiner Mandanten müssen drei Monate, manchmal sogar sechs Monate auf einen Termin warten. Ich kann auch nicht zaubern.

Was muss eine Anwältin oder ein Anwalt in Ihrer Kanzlei können, was sie oder er nicht im Studium gelernt hat?

Ganz einfach: Nichts von dem, was ich als Anwalt leiste, wird im Studium gelehrt. Weder Versiche­rungsrecht noch Medizinrecht wird so intensiv gelehrt, dass es für die Praxis genügt. Dabei ist der Behand­lungs­vertrag in den § 630 a bis § 630 h des BGB nun auch im Schuldrecht angekommen.

 

Türöffner im Medizinrecht: LL.M., Fachanwalt oder Doktortitel?

Würden Sie einem Referendar dazu raten, den von einigen Univer­sitäten angebotenen LL.M. im Medizinrecht zu machen, um besser in den Beruf starten zu können?

Wenn ich jetzt noch Zeit hätte, würde ich das selbst machen. Also: „Ja“.

Wie wichtig ist ein Fachan­waltstitel?

Absolut wichtig. Der Doktortitel ist dagegen überflüssig, den braucht keiner. Im Internet gibt keiner ein: „Dr.“ ein. Das mag wissen­schaftlich bereichernd sein, der Fachanwalt hilft aber wirklich.

Und wie bekommt man die 60 Anwaltsfälle für den Fachanwalt her?

Das ist hinter­listig und bösartig. Was von den Jungan­wälten verlangt wird, ist schlicht nicht möglich. Zum Beispiel muss ich fünf Fälle zum Arznei­mit­tel­gesetz haben. Diese fünf Fälle, die gibt es für Patien­ten­anwälte schon deutsch­landweit nicht. Es gibt nicht einen einzigen Haftungsfall gegen einen Arznei­mit­tel­konzern, der nach § 84 Arznei­mit­tel­gesetz gewonnen wurde. Wie soll denn ein Anfänger an solche Fälle kommen? Ich habe mich anstellen lassen und so gesammelt.

Wann gefällt Ihnen eine Bewerbung richtig gut?

Also Bewerbungen gefallen mir selten richtig gut. Ich mag Bewerbungen erst dann, wenn ich lesen kann, dass eine Person Interessen jenseits von Jura hat und Engagement für die Gemein­schaft entwickelt. Ich achte tatsächlich auf soziale Kompetenzen. Es ist nicht wichtig ein Super-Jurist zu sein. Das ist auch schön. Es hilft auch. Aber das hilft nicht immer im Team.

 

Tipps für angehende Medizinrechtler

Was antworten Sie einem Studie­renden, wenn er Sie nach einem Tipp für das Studium fragt?

Ganz einfach: Tue was, was deiner Leiden­schaft entspricht. Und wenn du Zeit brauchst, um heraus­zu­finden, was deine Leiden­schaft ist, dann nimm sie dir. Es gibt kein Idealstudium, sondern es gibt nur deine Persön­lichkeit. Und alles, was du später machen wirst, wird über dich als Persön­lichkeit funktio­nieren. Und wichtig ist, dass du mit der Art, wie du das ausstrahlst, was du machst, mit dir im Reinen bist. Scheiß auf das Geld.

Und jetzt ein Tipp für einen Referendar.

Das ist das Gegenteil: Für den Referendar gilt: Vergiss, worauf du Lust hast. Mach von allem etwas. Das Examen prüft alle Bereiche gleichermaßen ab. Außerdem kann im Berufsleben eines Juristen vieles wichtig werden.

Noch einen Tipp für einen jungen Anwalt oder eine junge Anwältin.

Zwei Tipps habe ich. Erstens: Du musst gesund sein. Die Frage ist gar nicht so abwegig, weil viele haben ein Magenge­schwür, eine Depression oder andere Probleme. Sorge dafür, dass du körperlich und geistig gesund bist. Und der zweite Tipp ist: Schritt für Schritt. Wenn ich gewusst hätte, wo ich eines Tages hingehe, hätte ich wahrscheinlich vor Angst kehrtgemacht und gesagt: Das wirst du nie erreichen. Vor 500 Menschen eine Vorlesung halten. Ausgeschlossen.

Zur Person: Volker Loeschner ist seit dem Jahr 2000 Rechts­anwalt und ist seit 2009 Fachanwalt für Medizinrecht. Er studierte Rechts­wis­sen­schaften an der Freien Universität in Berlin. Nach dem ersten Examen war er zeitweise Mitarbeiter in der Verwaltung des Deutschen Bundestags im wissen­schaft­lichen Dienst. Das Referen­dariat absolvierte er in Brandenburg. Er war Vorsit­zender des Rechts­re­fe­ren­d­arrates im Land Brandenburg. Er ist Mitbegründer des freizu­gäng­lichen Blogs „Lex Med Blog“ zum Thema Recht, hält regelmäßig Vorträge und ist als Dozent tätig.

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Nicolas Lührig
Der Autor ist Rechtsanwalt sowie Geschäftsführer des DAV und leitet die Redaktion des Anwaltsblatts.
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