Erfolgreich als Einzelanwalt: Raffiniertes aus dem Verkehrsrecht, Kapitalmarktrecht und Restitutionsrecht

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Drei Einzelanwälte haben ihren individuellen Weg zum Erfolg beschritten.
Wie wird man als Einzelanwalt bekannt? Wie ein direktes Eintauchen in die eigene Branche, ein neuer, digital ausgerichteter Businessplan oder eine fachspezifische Zusammenarbeit mit Professoren zu einer erfolgreichen Kanzlei verhelfen können.

Einzelanwälte - drei erfolgreiche Beispiele aus der Praxis

Der Einzel­anwalt wird länger schon totgesagt. Doch als Einzel­spe­zialist ist er lebendiger denn je: geringe Kosten, praxisnahes Spezial­wissen und kompro­misslose Mandan­ten­ori­en­tierung sind seine Stärke. Drei Beispiele aus der Praxis, die zeigen, wie unterschiedlich Erfolgs­modelle aussehen können.

 

Einzelanwalt im Verkehrsrecht: Praxis in der Branche und Fachanwaltstitel

Wie erlangt man als Einzelanwalt Aufmerksamkeit? Rechtsanwalt Michael Bauer fuhr selbst als Taxifahrer durch den Verkehr, während er sich dem Verkehrsrecht zuwandte. Durch diese außergewöhnliche Kombination erlangte er regionale Bekanntheit. Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal war der damals noch neue Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht.

 

Der Praktiker: Rechtsanwalt Michael Bauer

Mandatsakquise als Taifahrer

Wer sich mit 30 Jahren entschließt, neben einem Job als Unternehmer noch ein Jura-Studium zu beginnen, ist vielleicht waghalsig, jedenfalls aber kein Angsthase. Ohnehin entspricht in der Vita von Michael Bauer vieles nicht der „Norm“. Das Gymnasium schmeißt er nach der elften Klasse, besucht eine technische Fachober­schule, fährt dann zwanzig Jahre aktiv und hauptbe­ruflich mit eigener Konzession Taxi. Per Weiter­bildung holt er seine Hochschulreife an der Uni Bonn nach. 1987, „nach längerer Bedenkzeit“, schreibt sich der jetzt zweifache Vater zum Studium in München ein, berufs­be­gleitend. „Während der Referen­darzeit, als ich nicht so oft hinterm Steuer sitzen konnte, habe ich dann einen Fahrer angestellt“, erzählt der 62-Jährige.

Im ersten Jahr seiner Zulassung, 1996, chauffiert er nach der Kanzlei­arbeit noch Fahrgäste durch die bayerische Hauptstadt. „Mandate kommen ja bei einem Neuling zunächst nur stückweise und es musste genug Geld fließen“, erinnert er sich. Die Geschichte vom „Taxler-Anwalt“ macht im Kollegenkreis schnell die Runde. Die Lokalpresse wird auf ihn aufmerksam, Mund-zu-Mund-Propaganda und persönliche Empfeh­lungen verschaffen ihm zunehmend Mandate. Er startet in einer Büroge­mein­schaft mit einem befreundeten Kollegen, besucht umgehend Fortbil­dungen. „Ich habe sehr viel gelesen und versucht, schnell auf einen brauchbaren Wissensstand zu kommen“, erklärt Bauer. Die Erfahrung im Umgang mit Leuten als Taxifahrer, habe ihm auch als Anwalt sehr geholfen. „Die letzte Schicht bin ich dann zum Oktoberfest 1997 gefahren“.

Fachanwaltstitel hebt Einzelanwalt aus der Masse hervor

Als einer der ersten in München bringt er 2005 die notwendigen Fallzahlen und Seminar­stunden für den seinerzeit neu geschaffenen Fachan­waltstitel im Verkehrsrecht zusammen und lässt diesen ins Münchener Telefonbuch eintragen – ein „werbewirksames Allein­stel­lungs­merkmal zu der Zeit“, wie er sagt. Bauer nutzt die Gunst der Stunde baut Fachkenntnisse und Mandant­schaft konsequent aus. Längst betreut er Klienten aus ganz Deutschland, Unfall­ge­schädigte ebenso wie Verkehrs­sünder oder Taxi-Unternehmer, wenn es um konzes­si­ons­rechtliche Fragen geht, Bauers Spezial­gebiet. „Wir haben zu 95 Prozent Aktivmandate, darunter viele Unfall-Geschädigte, die wir vertreten“, berichtet er. Von Rahmen­ver­trägen mit Versicherern macht er sich bewusst nicht abhängig, setzt lieber auf einen „breiten Mandan­tenstamm“, um unabhängiger zu bleiben. Er gibt sich überzeugt: „Nur der Spezialist, der sich auf wenige Fachgebiete konzen­triert, wird sich langfristig am Markt behaupten können“.

Mandatsakquise als Einzelanwalt: Internet, Empfehlungen, Stammkunden

Als früherer Mither­ausgeber einer verbands­un­ab­hängigen Fachzeit­schrift für das Taxi-Gewerbe, kennt er das Geschäft von der Pike auf. Für etwa ein Drittel seiner Aufträge sorgen heute Stammkunden, ein weiteres Drittel läuft laut Bauer über Empfeh­lungen; den Rest der Klienten akquiriere er über das Internet. Zentrales Akquise-Instrument dabei sei eine eigene, „vernünftig gestaltete Webseite mit qualifi­zierten Inhalten“, selbst geschriebenen Artikeln etwa oder fachlichen Erläute­rungen zu konkreten Rechts­fragen oder aktuellen Entschei­dungen. „Einträge in Suchportalen kosten viel Geld“, urteilt der Praktiker, „bringen am Ende aber wenig bis nichts“. Entsprechend schlank hält Bauer seine Kanzlei, die er gemeinsam mit einer halbtags aktiven Kollegin betreibt. Das Sekretariat wickelt vorüber­gehend ein Dienst­leister (E-Büro) aus Berlin ab, der die Anrufe für ihn steuert. „In der Praxis erledigen wir vieles über die E-Akte“, berichtet Bauer. Neben der Kanzlei-Software (RA Micro) und einer Juris-Flatrate für die vier Rechner im Netzwerk, hat er sich kürzlich einen neuen Server und eine neue Telefon­anlage zugelegt. Angefangen habe alles „mit Word, Telefon und einem kleinen Kopierer“, sagt Bauer, „über die Jahre ist das dann stetig gewachsen“.

 

Einzelanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht: Businessplan und Medienpräsenz

Wie gibt man einer bestehenden Kanzlei ein neues Konzept? Rechtsanwalt David Stader setzt auf ein schlankes Kostenmodell: Er vermietet Teile seiner Kanzleiräume an andere Anwälte und nutzt datenbankbasierte Software. Mandatsakquise betreibt er in sozialen Medien, beispielsweise über Youtube-Videos aus der beruflichen Praxis.

 

Der Netz-Stratege: Rechtsanwalt David Stader

Onlineauftritt selbst gestalten

Webseite, Flyer und Visiten­karten hat er eigenhändig gestaltet. „Als Anwalt, Unternehmer und passio­nierter Webdesigner bin ich für externe Dienst­leister vermutlich einfach zu kritisch“, sagt David Stader. Auch der neue Standort der Kanzlei, auf dem Werksgelände einer umgebauten Fabrik für Straßenlaternen im Kölner Westen, sei Dank seines Loft-Charakters „Liebe auf den ersten Blick“ gewesen. Nach dem Studium in Trier stieg er vor vier Jahren in die Kanzlei seines Vaters ein und lenkt sie nun von Köln aus in neues Fahrwasser. „Unser Thema ist der Verbrau­cher­schutz mit Spezia­li­sierung auf das Bank- und Kapital­marktrecht“, erläutert der 31-jährige. Als Honorar­anwalt der Verbrau­cher­zentrale Düsseldorf streitet er mit Banken und Sparkassen. Zur Mandant­schaft zählen nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen, „aber wir vertreten ausschließlich Kunden, arbeiten nie auf Institutsseite“, erläutert Stader.

Neuer Businessplan für bestehende Kanzlei

Die Entscheidung, sich mit seinem Vater zusammen zu schließen fiel erst spät, mit dem 2. Examen. Der Senior habe das laufende Geschäft zuletzt nur noch von zu Hause aus betrieben, um Kosten zu reduzieren. „Es gab eigentlich nur noch ihn und sein Diktiergerät“, erzählt David Stader. Sein ursprünglich avisiertes Berufsziel – angestellter Anwalt in einer mittel­stän­dischen Kanzlei – hat er verworfen, „weil das letztlich doch nur ein Sachbe­ar­beiter-Job ohne kreativen Spielraum ist“. Letzte Gewissheit gab die Anwalts­station in einer Medien­rechts­kanzlei, wo er Urheberrecht zu bearbeiten hatte.

„Danach habe ich angefangen, meine eigenen Vorstel­lungen von einer Kanzlei zu entwickeln“, erzählt der Junganwalt. Der neue Business-Plan und das Kanzlei-Logo entstanden während einer Auslandsstage in New York. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung zu den Anforde­rungen an die Widerrufs­be­leh­rungen von Verbrau­cher­ver­trägen (Immobi­li­en­krediten) bescherten den Staders eine Vielzahl von Mandaten mit hohen Streit­werten. Die zunächst in Köln Deutz gemieteten Kanzleiräume wurden bald zu klein. Doch trotz des schnellen wirtschaft­lichen Erfolges war dem Berufs­ein­steiger von Beginn an klar, dass sich die Geschäfts­strategie künftig würde ändern müssen: Die Verbrau­cher­zentrale sei „nach wie vor wichtig“, erläutert der Bankrechts­spe­zialist, „aber wir konnten uns nicht ausschließlich darauf verlassen“. Heute mache der Anteil an Mandaten, die aus der Tätigkeit für die Verbrau­cher­zentrale hervor­ge­gangen sind, noch etwa 50 Prozent aus. „Die andere Hälfte findet über das Internet, persönliche Empfeh­lungen oder Folgeakquise den Weg in unsere Kanzlei“, sagt Stader.

Als Einzelanwalt Kosten sparen

Vater und Sohn achten auf eine schlanke Kosten­struktur: „Wir vermieten die nicht oder nur zeitweise von uns genutzte Infrastruktur – Büros, Empfang, Konferenzraum, Technik, Reinigung – zum Pauschalpreis an andere Berufs­träger.“ Die Gesamt­kosten und „ein kleiner Gewinn­anteil für unseren Aufwand“ (Stader) werden auf alle Mieter umgelegt. Einfache Sekreta­ri­ats­ar­beiten und Telefon­dienste erledigen „qualifi­zierte Studenten“. Im Übrigen komme datenbank­ba­sierte Software zum Einsatz. Zurzeit sind vier Strafver­teidiger und ein Arbeits­rechtler aus zwei anderen Kanzleien in den Räumen.

Beim Marketing setzt die Kanzlei im Netz auf Inhalte aus der eigenen Praxis, sowie Social Media. „Die Leute wollen sich nach unserer Erfahrung in Fällen wieder­finden, die schon mal irgendwo gelaufen sind“, erläutert Stader. Jüngster Testballon sind eigenpro­du­zierte Interview-Sequenzen für Youtube-Channel, die Stader mit geliehenem Equipment selbst produziert. Die Idee hinter dem Konzept: „10 eingeblendete Fragen – 10 Antworten vom Experten vor der Kamera.“

 

Einzelanwalt im Vermögens- und Restitutionsrecht: Historische Aufarbeitung und Verhandlungen vor dem EGMR

Wie kann ein Einzelanwalt an der Klärung historischer Fragen mitwirken? Rechtsanwalt Dr. Stefan von Raumer kann als hochspezialisierter Einzelanwalt im Vermögens- und Restitutionsrecht selbst Großkanzleien ausstechen. Geschichtlich aufgearbeitete Fälle verhandelt er vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

 

Der Humanist: Rechtsanwalt Dr. Stefan von Raumer

Historische Aufarbeitung als Teil der anwaltlichen Arbeit

Ist das Grundrecht auf Eigentum auch ein menschen­recht­liches Thema? Für Stefan von Raumer steht das außer Frage. Der Experte für Vermögens- und Restitu­ti­onsrecht beschäftigt sich seit 25 Jahren regelmäßig mit Fällen politischer Verfolgung, die zu einem Verlust von Eigentum geführt haben. „Restitution heißt dann, man versucht mit bestehenden Gesetzen zu arbeiten, um eine Form der politischen Wieder­gut­machung für die Mandanten zu erreichen“, erklärt der Einzel­anwalt aus Berlin. Neben der juristischen Arbeit gilt es auch, historische Aufarbeitung für drei Epochen deutscher Geschichte zu leisten: die NS-Zeit, die Zeit der sowjetischen Besatzung im Osten Deutschlands sowie die spätere DDR.

Der Vorteil des Einzelanwalts gegenüber der Großkanzlei

Von Raumer zählt heute zu den versier­testen Kennern der Materie in Deutschland, spezia­lisiert sich früh. Er veröffentlicht schon als Referendar erste wissen­schaftliche Beiträge und Kommentare, hält bundesweit und interna­tional Vorträge und ist mittlerweile Autor und Herausgeber des Handkom­mentars „EMRK Europäische Menschen­rechts­kon­vention“. Vor allem als Anwalt von Menschen, die durch die „Bodenreform“ der Sowjets zwischen 1945 und 1949 zwangs­ent­eignet wurden und ihre Grundstücke, Industrie- oder Gewerbe­be­triebe ersatzlos verloren, hat sich Stefan von Raumer national und interna­tional einen Namen gemacht. Streitwerte in bis zu dreistelliger Millio­nenhöhe sind eigentlich klassisches Großkanzlei-Revier. „Ich bin da als Einzel­anwalt erfolgreich, weil ich hochgradig spezia­lisiert bin“, sagt Stefan von Raumer. In seiner Kanzlei beschäftigt er nur eine Fachkraft für das Sekretariat. Doch in einer lukrativen Nische profitiert er vom Wettbe­werbs- und Personal­kos­tendruck bei den Großen mit ihrer starren Kosten­struktur.

Anders als ein hoch spezia­li­sierter Einzel­kämpfer seien die Großkanzleien gezwungen, früher auf Marktent­wick­lungen zu reagieren. Die Zahl der Restitu­ti­ons­mandate jedoch sei begrenzt. Schon jetzt zeichne sich aufgrund der Zeitläufe absehbar ein Ende ab. Dadurch entwickle sich das Geschäftsfeld für die Branchen­riesen kosten und haftungs­technisch zum Balanceakt. Ein angestellter Kollege für das Spezial­gebiet sei in einer Großkanzlei dauerhaft kaum auszulasten, fehlende Expertise werde so zum „Haftungs­risiko“. „Folge ist, dass meine früheren Konkur­renten mir jetzt ihre Restitu­ti­ons­mandate auf dem Silber­tablett präsen­tieren“, sagt Stefan von Raumer. Bei Großver­fahren schließt er Koopera­ti­ons­verträge mit größeren Einheiten oder er bindet Professoren renommierter Lehrstühle und deren wissen­schaftliche Mitarbeiter ein.

Als Einzelanwalt vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Seit Ende der 1990er Jahre hat er seinen Aktions­radius erweitert und bearbeitet sowohl Verfas­sungs­be­schwerden für Karlsruhe als auch Indivi­du­al­be­schwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschen­rechte in Straßburg, ein interes­santer Markt. Kanzleien und Anwälte hierzulande hätten noch nicht erkannt, dass man auch mit der EMRK „Geld verdienen kann“. Vielen sei nicht bewusst, „dass die EMRK alle Grundrechte unserer Verfassung vollständig abbildet.“ Bei Menschen­rechten nur an Asyl, Folter oder Strafrecht zu denken, greife zu kurz: „Ich mache in Straßburg auf europäischer Ebene eigentlich nichts anderes, als ich als Verfas­sungs­rechtler in Karlsruhe mache“, sagt von Raumer, „denn es gibt ja auch in der EMRK ein Eigentumsrecht, ein Diskri­mi­nie­rungs­verbot oder das Ehe- und Famili­enrecht.“ Sogar Fragen des staatlichen Glücks­spiel­mo­nopols könnten Gegenstand einer Menschen­rechtsbeschwerde sein, „weil auch ein Glücks­spiel­betrieb eigentums­ge­schützt sein kann“. Der Erfolg gibt Stefan von Raumer Recht und die Freiheit, ein Drittel seiner Arbeitszeit in ehrenamt­liches Engagement sowie juristische Entwick­lungshilfe in Osteuropa für die IRZ-Stiftung zu stecken.

 

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Martin Dommer
Köln | Der Autor ist Journalist und schreibt regelmäßig für Anwaltsblatt und Anwaltsblatt Karriere.