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Der Einzelanwalt wird länger schon totgesagt. Doch als Einzelspezialist ist er lebendiger denn je: geringe Kosten, praxisnahes Spezialwissen und kompromisslose Mandantenorientierung sind seine Stärke. Drei Beispiele aus der Praxis, die zeigen, wie unterschiedlich Erfolgsmodelle aussehen können.
Wie erlangt man als Einzelanwalt Aufmerksamkeit? Rechtsanwalt Michael Bauer fuhr selbst als Taxifahrer durch den Verkehr, während er sich dem Verkehrsrecht zuwandte. Durch diese außergewöhnliche Kombination erlangte er regionale Bekanntheit. Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal war der damals noch neue Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht.
Mandatsakquise als Taifahrer
Wer sich mit 30 Jahren entschließt, neben einem Job als Unternehmer noch ein Jura-Studium zu beginnen, ist vielleicht waghalsig, jedenfalls aber kein Angsthase. Ohnehin entspricht in der Vita von Michael Bauer vieles nicht der „Norm“. Das Gymnasium schmeißt er nach der elften Klasse, besucht eine technische Fachoberschule, fährt dann zwanzig Jahre aktiv und hauptberuflich mit eigener Konzession Taxi. Per Weiterbildung holt er seine Hochschulreife an der Uni Bonn nach. 1987, „nach längerer Bedenkzeit“, schreibt sich der jetzt zweifache Vater zum Studium in München ein, berufsbegleitend. „Während der Referendarzeit, als ich nicht so oft hinterm Steuer sitzen konnte, habe ich dann einen Fahrer angestellt“, erzählt der 62-Jährige.
Im ersten Jahr seiner Zulassung, 1996, chauffiert er nach der Kanzleiarbeit noch Fahrgäste durch die bayerische Hauptstadt. „Mandate kommen ja bei einem Neuling zunächst nur stückweise und es musste genug Geld fließen“, erinnert er sich. Die Geschichte vom „Taxler-Anwalt“ macht im Kollegenkreis schnell die Runde. Die Lokalpresse wird auf ihn aufmerksam, Mund-zu-Mund-Propaganda und persönliche Empfehlungen verschaffen ihm zunehmend Mandate. Er startet in einer Bürogemeinschaft mit einem befreundeten Kollegen, besucht umgehend Fortbildungen. „Ich habe sehr viel gelesen und versucht, schnell auf einen brauchbaren Wissensstand zu kommen“, erklärt Bauer. Die Erfahrung im Umgang mit Leuten als Taxifahrer, habe ihm auch als Anwalt sehr geholfen. „Die letzte Schicht bin ich dann zum Oktoberfest 1997 gefahren“.
Fachanwaltstitel hebt Einzelanwalt aus der Masse hervor
Als einer der ersten in München bringt er 2005 die notwendigen Fallzahlen und Seminarstunden für den seinerzeit neu geschaffenen Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht zusammen und lässt diesen ins Münchener Telefonbuch eintragen – ein „werbewirksames Alleinstellungsmerkmal zu der Zeit“, wie er sagt. Bauer nutzt die Gunst der Stunde baut Fachkenntnisse und Mandantschaft konsequent aus. Längst betreut er Klienten aus ganz Deutschland, Unfallgeschädigte ebenso wie Verkehrssünder oder Taxi-Unternehmer, wenn es um konzessionsrechtliche Fragen geht, Bauers Spezialgebiet. „Wir haben zu 95 Prozent Aktivmandate, darunter viele Unfall-Geschädigte, die wir vertreten“, berichtet er. Von Rahmenverträgen mit Versicherern macht er sich bewusst nicht abhängig, setzt lieber auf einen „breiten Mandantenstamm“, um unabhängiger zu bleiben. Er gibt sich überzeugt: „Nur der Spezialist, der sich auf wenige Fachgebiete konzentriert, wird sich langfristig am Markt behaupten können“.
Mandatsakquise als Einzelanwalt: Internet, Empfehlungen, Stammkunden
Als früherer Mitherausgeber einer verbandsunabhängigen Fachzeitschrift für das Taxi-Gewerbe, kennt er das Geschäft von der Pike auf. Für etwa ein Drittel seiner Aufträge sorgen heute Stammkunden, ein weiteres Drittel läuft laut Bauer über Empfehlungen; den Rest der Klienten akquiriere er über das Internet. Zentrales Akquise-Instrument dabei sei eine eigene, „vernünftig gestaltete Webseite mit qualifizierten Inhalten“, selbst geschriebenen Artikeln etwa oder fachlichen Erläuterungen zu konkreten Rechtsfragen oder aktuellen Entscheidungen. „Einträge in Suchportalen kosten viel Geld“, urteilt der Praktiker, „bringen am Ende aber wenig bis nichts“. Entsprechend schlank hält Bauer seine Kanzlei, die er gemeinsam mit einer halbtags aktiven Kollegin betreibt. Das Sekretariat wickelt vorübergehend ein Dienstleister (E-Büro) aus Berlin ab, der die Anrufe für ihn steuert. „In der Praxis erledigen wir vieles über die E-Akte“, berichtet Bauer. Neben der Kanzlei-Software (RA Micro) und einer Juris-Flatrate für die vier Rechner im Netzwerk, hat er sich kürzlich einen neuen Server und eine neue Telefonanlage zugelegt. Angefangen habe alles „mit Word, Telefon und einem kleinen Kopierer“, sagt Bauer, „über die Jahre ist das dann stetig gewachsen“.
Wie gibt man einer bestehenden Kanzlei ein neues Konzept? Rechtsanwalt David Stader setzt auf ein schlankes Kostenmodell: Er vermietet Teile seiner Kanzleiräume an andere Anwälte und nutzt datenbankbasierte Software. Mandatsakquise betreibt er in sozialen Medien, beispielsweise über Youtube-Videos aus der beruflichen Praxis.
Onlineauftritt selbst gestalten
Webseite, Flyer und Visitenkarten hat er eigenhändig gestaltet. „Als Anwalt, Unternehmer und passionierter Webdesigner bin ich für externe Dienstleister vermutlich einfach zu kritisch“, sagt David Stader. Auch der neue Standort der Kanzlei, auf dem Werksgelände einer umgebauten Fabrik für Straßenlaternen im Kölner Westen, sei Dank seines Loft-Charakters „Liebe auf den ersten Blick“ gewesen. Nach dem Studium in Trier stieg er vor vier Jahren in die Kanzlei seines Vaters ein und lenkt sie nun von Köln aus in neues Fahrwasser. „Unser Thema ist der Verbraucherschutz mit Spezialisierung auf das Bank- und Kapitalmarktrecht“, erläutert der 31-jährige. Als Honoraranwalt der Verbraucherzentrale Düsseldorf streitet er mit Banken und Sparkassen. Zur Mandantschaft zählen nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen, „aber wir vertreten ausschließlich Kunden, arbeiten nie auf Institutsseite“, erläutert Stader.
Neuer Businessplan für bestehende Kanzlei
Die Entscheidung, sich mit seinem Vater zusammen zu schließen fiel erst spät, mit dem 2. Examen. Der Senior habe das laufende Geschäft zuletzt nur noch von zu Hause aus betrieben, um Kosten zu reduzieren. „Es gab eigentlich nur noch ihn und sein Diktiergerät“, erzählt David Stader. Sein ursprünglich avisiertes Berufsziel – angestellter Anwalt in einer mittelständischen Kanzlei – hat er verworfen, „weil das letztlich doch nur ein Sachbearbeiter-Job ohne kreativen Spielraum ist“. Letzte Gewissheit gab die Anwaltsstation in einer Medienrechtskanzlei, wo er Urheberrecht zu bearbeiten hatte.
„Danach habe ich angefangen, meine eigenen Vorstellungen von einer Kanzlei zu entwickeln“, erzählt der Junganwalt. Der neue Business-Plan und das Kanzlei-Logo entstanden während einer Auslandsstage in New York. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Widerrufsbelehrungen von Verbraucherverträgen (Immobilienkrediten) bescherten den Staders eine Vielzahl von Mandaten mit hohen Streitwerten. Die zunächst in Köln Deutz gemieteten Kanzleiräume wurden bald zu klein. Doch trotz des schnellen wirtschaftlichen Erfolges war dem Berufseinsteiger von Beginn an klar, dass sich die Geschäftsstrategie künftig würde ändern müssen: Die Verbraucherzentrale sei „nach wie vor wichtig“, erläutert der Bankrechtsspezialist, „aber wir konnten uns nicht ausschließlich darauf verlassen“. Heute mache der Anteil an Mandaten, die aus der Tätigkeit für die Verbraucherzentrale hervorgegangen sind, noch etwa 50 Prozent aus. „Die andere Hälfte findet über das Internet, persönliche Empfehlungen oder Folgeakquise den Weg in unsere Kanzlei“, sagt Stader.
Als Einzelanwalt Kosten sparen
Vater und Sohn achten auf eine schlanke Kostenstruktur: „Wir vermieten die nicht oder nur zeitweise von uns genutzte Infrastruktur – Büros, Empfang, Konferenzraum, Technik, Reinigung – zum Pauschalpreis an andere Berufsträger.“ Die Gesamtkosten und „ein kleiner Gewinnanteil für unseren Aufwand“ (Stader) werden auf alle Mieter umgelegt. Einfache Sekretariatsarbeiten und Telefondienste erledigen „qualifizierte Studenten“. Im Übrigen komme datenbankbasierte Software zum Einsatz. Zurzeit sind vier Strafverteidiger und ein Arbeitsrechtler aus zwei anderen Kanzleien in den Räumen.
Beim Marketing setzt die Kanzlei im Netz auf Inhalte aus der eigenen Praxis, sowie Social Media. „Die Leute wollen sich nach unserer Erfahrung in Fällen wiederfinden, die schon mal irgendwo gelaufen sind“, erläutert Stader. Jüngster Testballon sind eigenproduzierte Interview-Sequenzen für Youtube-Channel, die Stader mit geliehenem Equipment selbst produziert. Die Idee hinter dem Konzept: „10 eingeblendete Fragen – 10 Antworten vom Experten vor der Kamera.“
Wie kann ein Einzelanwalt an der Klärung historischer Fragen mitwirken? Rechtsanwalt Dr. Stefan von Raumer kann als hochspezialisierter Einzelanwalt im Vermögens- und Restitutionsrecht selbst Großkanzleien ausstechen. Geschichtlich aufgearbeitete Fälle verhandelt er vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Historische Aufarbeitung als Teil der anwaltlichen Arbeit
Ist das Grundrecht auf Eigentum auch ein menschenrechtliches Thema? Für Stefan von Raumer steht das außer Frage. Der Experte für Vermögens- und Restitutionsrecht beschäftigt sich seit 25 Jahren regelmäßig mit Fällen politischer Verfolgung, die zu einem Verlust von Eigentum geführt haben. „Restitution heißt dann, man versucht mit bestehenden Gesetzen zu arbeiten, um eine Form der politischen Wiedergutmachung für die Mandanten zu erreichen“, erklärt der Einzelanwalt aus Berlin. Neben der juristischen Arbeit gilt es auch, historische Aufarbeitung für drei Epochen deutscher Geschichte zu leisten: die NS-Zeit, die Zeit der sowjetischen Besatzung im Osten Deutschlands sowie die spätere DDR.
Der Vorteil des Einzelanwalts gegenüber der Großkanzlei
Von Raumer zählt heute zu den versiertesten Kennern der Materie in Deutschland, spezialisiert sich früh. Er veröffentlicht schon als Referendar erste wissenschaftliche Beiträge und Kommentare, hält bundesweit und international Vorträge und ist mittlerweile Autor und Herausgeber des Handkommentars „EMRK Europäische Menschenrechtskonvention“. Vor allem als Anwalt von Menschen, die durch die „Bodenreform“ der Sowjets zwischen 1945 und 1949 zwangsenteignet wurden und ihre Grundstücke, Industrie- oder Gewerbebetriebe ersatzlos verloren, hat sich Stefan von Raumer national und international einen Namen gemacht. Streitwerte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe sind eigentlich klassisches Großkanzlei-Revier. „Ich bin da als Einzelanwalt erfolgreich, weil ich hochgradig spezialisiert bin“, sagt Stefan von Raumer. In seiner Kanzlei beschäftigt er nur eine Fachkraft für das Sekretariat. Doch in einer lukrativen Nische profitiert er vom Wettbewerbs- und Personalkostendruck bei den Großen mit ihrer starren Kostenstruktur.
Anders als ein hoch spezialisierter Einzelkämpfer seien die Großkanzleien gezwungen, früher auf Marktentwicklungen zu reagieren. Die Zahl der Restitutionsmandate jedoch sei begrenzt. Schon jetzt zeichne sich aufgrund der Zeitläufe absehbar ein Ende ab. Dadurch entwickle sich das Geschäftsfeld für die Branchenriesen kosten und haftungstechnisch zum Balanceakt. Ein angestellter Kollege für das Spezialgebiet sei in einer Großkanzlei dauerhaft kaum auszulasten, fehlende Expertise werde so zum „Haftungsrisiko“. „Folge ist, dass meine früheren Konkurrenten mir jetzt ihre Restitutionsmandate auf dem Silbertablett präsentieren“, sagt Stefan von Raumer. Bei Großverfahren schließt er Kooperationsverträge mit größeren Einheiten oder er bindet Professoren renommierter Lehrstühle und deren wissenschaftliche Mitarbeiter ein.
Als Einzelanwalt vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Seit Ende der 1990er Jahre hat er seinen Aktionsradius erweitert und bearbeitet sowohl Verfassungsbeschwerden für Karlsruhe als auch Individualbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, ein interessanter Markt. Kanzleien und Anwälte hierzulande hätten noch nicht erkannt, dass man auch mit der EMRK „Geld verdienen kann“. Vielen sei nicht bewusst, „dass die EMRK alle Grundrechte unserer Verfassung vollständig abbildet.“ Bei Menschenrechten nur an Asyl, Folter oder Strafrecht zu denken, greife zu kurz: „Ich mache in Straßburg auf europäischer Ebene eigentlich nichts anderes, als ich als Verfassungsrechtler in Karlsruhe mache“, sagt von Raumer, „denn es gibt ja auch in der EMRK ein Eigentumsrecht, ein Diskriminierungsverbot oder das Ehe- und Familienrecht.“ Sogar Fragen des staatlichen Glücksspielmonopols könnten Gegenstand einer Menschenrechtsbeschwerde sein, „weil auch ein Glücksspielbetrieb eigentumsgeschützt sein kann“. Der Erfolg gibt Stefan von Raumer Recht und die Freiheit, ein Drittel seiner Arbeitszeit in ehrenamtliches Engagement sowie juristische Entwicklungshilfe in Osteuropa für die IRZ-Stiftung zu stecken.
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