Endlich das Juraexamen am Laptop tippen

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Das Staatsexamen per Tastatur und nicht per Hand schreiben – in Sachsen-Anhalt geht das inzwischen.
Laptop auf und los geht das Examen! Die 50 Referen­da­rinnen und Referendare von Sachsen-Anhalt hatten im April 2019 erstmalig die Wahl: Sie konnten den schrift­lichen Teil des zweiten Staats­examens mit einem eigens hierfür entwickelten Programm an Laptops schreiben – oder klassisch per Hand.

„Wir waren von der hohen Akzeptanz völlig überrascht“, sagte Ralf Burgdorf, Präsident des Landes­jus­tiz­prü­fungsamtes, am Donnerstag. Gerade einmal drei der 50 Referen­da­rinnen und Referendare schrieben ihre Prüfungen weiterhin von Hand – eine aus Überzeugung, zwei waren aus familiären Gründen an Magdeburg als Prüfungsort der handschrift­lichen Klausuren gebunden. Denn die elektronisch unterstützte Prüfung fand in den Räumen des Zentrums für Multime­diales Lehren und Lernen (LLZ) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg statt. Das hatte auch das in der Prüfung verwendete Schreib­programm geschrieben und stellte die Laptops und das IT-Personal für die Prüfungs­be­gleitung.

 

Anforderungen an die Prüfungssoftware

Legal Tech muss nicht High Tech sein: „Das Programm enthält einige Formatie­rungs­vorlagen, keine Rechtschreib­kor­rektur und nur wenige durch Befehle belegte Tasten­kom­bi­na­tionen“, sagte Burgdorf. „In den drei Testläufen vorab wurden zum Teil versehentlich Tasten­kom­bi­na­tionen gedrückt, die dazu führten, dass der Computer herunterfuhr. Diese Probleme konnten wir so im Vorfeld erkennen und für die Zukunft vermeiden.“ Er gehe davon aus, dass aber auch künftig kleinere technische Probleme nicht auszuschließen sein. Während der April-Kampagne musste ein Computer ausgetauscht werden, ansonsten verliefen die Prüfungen störungsfrei. Für die schnelle Behebung technischer Probleme standen den Aufsichts­personen von der ersten bis zur letzten Minute der Prüfungen IT-versierte Mitarbeiter des LLZ zur Seite, um gegebe­nenfalls schnell zu reagieren. „Die Zeit, die ein Examens­kandidat durch technische Störungen verliert, muss ihm gegebe­nenfalls im Nachhinein zusätzlich gewährt werden. Da ist es wichtig, dass schnell gehandelt wird“, so Burgdorf. Die enge Kooperation zwischen dem Justiz­mi­nis­terium und der Universität erleichterte hier die Durchführung der Klausuren am Laptop erheblich, da eine anderweitige Begleitung durch ausreichend externes, technisch geschultes Personal über einen Zeitraum von zwei Wochen sehr kostspielig gewesen wäre. Diese finanzielle Hürde bei der Umsetzung elektro­nischer Prüfungen sei insbesondere für Bundes­länder mit hohen Absolven­ten­zahlen proble­matisch.

 

Internetlose Prüfungslaptops und Server für die Klausuren

Kein Lärm, kein Netz, noch Papier: Die Referen­da­rinnen und Referendare waren mit dem Klausu­ren­schreiben am Laptop bereits vor der Examens­prüfung vertraut. Durch entspre­chende AG-Klausuren konnte Skeptikern unter anderem die Angst vor einer Lärmbe­läs­tigung durch laute Tastatur­an­schläge genommen werden. Für die Klausuren wurden die privaten Laptops der Referen­da­rinnen und Referendare verwendet. „Aber wer hier seinen Internet­zugang nutzt und so Bedingungen schafft, die er im Examen nicht hat, betrügt sich letztendlich selbst“, sagte Burgdorf. Die Prüfungs­laptops verfügen über keinen Internet­zugang. Die Prüfungs­ar­beiten werden in Zeitin­ter­vallen auf dem jeweiligen Laptop und parallel auf einem im Prüfungsraum befind­lichen, nicht mit der Außenwelt verbundenen Server gespeichert. Am Ende der Klausuren werden die Klausuren vom jeweiligen Computer auf einen Stick übertragen, ins LJPA nach Magdeburg verbracht, dort ausgedruckt und in den altbewährten Mantelbögen an die Korrektoren verschickt. „Durch das Ausdrucken bleibt die Schriftform gewahrt. Von der kompletten E-Klausur, die auch elektronisch übermittelt und korrigiert wird, sind wir noch weit entfernt. Hier müssten dann vor der Einführung auch rechtliche Fragen geklärt werden“, sagte Burgdorf.

Aufregung vorprogrammiert: Doch das Juraexamen am Computer zu schreiben, kann euch zumindest die Bearbeitung der Klausur erleichtern.

 

Vorteile der digitalen Klausur: Lese-, Schreib- und Denkkomfort

Bei den Korrektoren stößt aber auch schon die teilweise elektro­nische Klausur­be­ar­beitung auf große Sympathie. „Die bessere Lesbarkeit ist eine deutliche Erleich­terung für die Korrektoren“, so Burgdorf. Und auch für die Referendare ergebe sich neben der – nicht zu unterschät­zenden - physischen Entlastung der Schreibhand auch ein psycho­lo­gischer Vorteil: „Die Kandidaten haben beim Schreiben nicht mehr die Angst im Hinterkopf, dass irgendwann ein Prüfer doch nicht mehr aus ihrer Handschrift schlau wird.“ Aber auch inhaltlich wirke sich die elektro­nische Bearbeitung nach Einschätzung der Kandidaten der April-Kampagne positiv auf die Klausuren aus. Die nach den Prüfungen nach einer Zeiter­sparnis durch die Laptops befragten Kandidaten äußerten gegenüber dem LJPA teils, dass sie in der Zeit mehr schreiben konnten, teils dass sie mehr Zeit zum Nachdenken gehabt hätten - in jedem Fall hätten sie ihre Ausfüh­rungen am Computer aber struktu­rierter und durchdachter niederlegen können.

 

Weitere Entwicklungen zu digitalen Klausuren

Vertreter anderer Justiz­prü­fungsämter nutzten Anfang April die Chance, sich ein Bild von der praktischen Umsetzung der elektro­nischen Klausur­be­ar­beitung zu machen. „Im Gespräch ist das ja bundesweit schon seit fast vier Jahren“, sagte Burgdorf. „Aber ich denke, dass jetzt die anderen Länder die Einführung auch mutiger und schneller vorantreiben werden.“ In Sachsen-Anhalt hatte es von der ersten Idee bis zur Durchführung der Prüfungen gerade einmal 15 Monate gedauert. Aber der Erfolg bedeutet für Burgdorf keinen Stillstand: „Das nächste Ziel ist es, auch die Arbeits­ma­te­rialien wie Gesetze und Kommentare über einen geteilten oder zweiten Bildschirm elektronisch zur Verfügung zu stellen. Auch wenn das jetzt noch Zukunftsmusik ist.“ Ebenfalls fänden Überle­gungen zu einer Einführung der elektro­nischen Klausur­be­ar­beitung im ersten Staats­examen statt. Hierfür müssten insbesondere die Fragen nach der Gestaltung entspre­chender Übungs­klausuren geklärt werden. „Ich bin gespannt, welches Bundesland als nächstes die elektro­nische Klausur­be­ar­beitung einführt“, sagt Burgdorf. „Ich wüsste jedenfalls nicht, was passieren sollte, dass wir von der elektro­nischen Möglichkeit wieder Abstand nehmen.“ Neugier und Interesse wurden in jedem Fall geweckt - und vielleicht ist die elektro­nische Klausur­be­ar­beitung für den Einen oder die Andere auch ein Anreiz mehr, das Referen­dariat in Sachsen-Anhalt zu absolvieren.

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Nora Zunker
Berlin | Die Autorin, Ass. Jur., ist Spezialistin für Beschäftigungsbedingungen in einem Konzernunternehmen.