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Luise Bublitz ist Verfahrenskoordinatorin im Schwerpunkt „Demokratie und Grundrechte“ bei der GFF.
© Bernhard Leitner
GFF steht für Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. Wir sind eine gemeinnützige Organisation, die sich mit strategischer Prozessführung für den Schutz und die Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten einsetzt. Das bedeutet konkret, dass wir Klageverfahren dort unterstützen, wo Grundrechte strukturell nicht durchgesetzt werden oder durch staatliche Maßnahmen bedroht sind. Thematisch arbeiten wir dazu in drei Schwerpunkten: Gleiche Rechte und soziale Teilhabe, Demokratie und Grundrechte und digitale Rechte. Insgesamt geht es immer darum, Menschen dabei zu unterstützen, ihre Grundrechte durchzusetzen und diese dadurch insgesamt zu stärken und Aufmerksamkeit für strukturelle Grundrechtsprobleme zu schaffen.
In dem Team, in dem ich arbeite, beschäftigen wir uns mit Verfahren und anderen größeren Projekten, bei denen es immer um die Grundrechte geht, die gewährleisten, dass Menschen sich in einer Demokratie engagieren können und ihre Meinung oder ihren Protest zum Ausdruck bringen können. Das sind zum Beispiel die Versammlungsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit. Es geht dabei aktuell aber auch viel um Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft und um Rechtsgebiete wie das Gemeinnützigkeitsrecht oder das Zuwendungsrecht, die erstmal nicht verfassungsrechtlich sind.
Das Gemeinnützigkeitsrecht ist Teil des Steuerrechts. Vereine werden vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, wenn sie mit ihrer Arbeit einen Zweck aus der Abgabenordnung verfolgen – zum Beispiel die Förderung von Kultur, Wissenschaft, Bildung, Sport, Umweltschutz oder die Hilfe für Geflüchtete. Gemeinnützige Vereine müssen dann in regelmäßigen Abständen dem Finanzamt nachweisen, dass ihre Arbeit diesem Zweck entspricht. Wer diesen Status hat, muss weniger Steuern zahlen und Spenden an den Verein können steuerlich abgesetzt werden. Für viele Organisationen ist die Gemeinnützigkeit eine wichtige finanzielle Grundlage, ohne die sie ihre Arbeit kaum aufrechterhalten könnten.
Seit einigen Jahren wird jedoch zunehmend diskutiert, wie weit sich gemeinnützige Organisationen in politische Debatten einbringen dürfen. Das Schlagwort „politische Neutralität" kommt dabei immer wieder vor und sorgt bei vielen Organisationen für Verunsicherung. Zivilgesellschaftliche Organisationen arbeiten fast immer zu gesellschaftlichen Themen, die auch politische Dimensionen haben. Viele von ihnen haben deshalb das Gefühl, sie dürften sich zu ihren Themen nicht mehr äußern. Das ist ein Missverständnis, das der öffentlichen Diskussion schadet, wenn es dazu führt, dass Organisationen sich gar nicht mehr äußern oder sich sehr zurückziehen, obwohl sie das eigentlich gar nicht müssten. Ein Umweltverein darf sich zur Klimapolitik äußern, das ist von seinem gemeinnützigen Zweck gedeckt. Zivilgesellschaftliche Organisationen bündeln ein großes Fachwissen in den Bereichen, in denen sie arbeiten und sind deshalb für gesellschaftliche und politische Debatten sehr wertvoll. Ein Teil unserer Arbeit in diesem Bereich besteht daher auch darin, Vereinen in Workshops und Infomaterialien auf unserer Website zu zeigen, welchen Handlungsspielraum sie tatsächlich haben. Es gibt Regeln, was gemeinnützige Organisationen in der politischen Betätigung dürfen und die erlauben mehr, als oft angenommen wird.
Beides kommt vor. Wir haben eine öffentliche E-Mail-Adresse, über die Menschen sich direkt an uns wenden können. Aber wir sind auch im engen Austausch mit anderen Organisationen, Verbänden und Anwält:innen, die in den spezifischen Bereichen arbeiten. In anderen Fällen identifizieren wir selbst Themen und Situationen, in denen Grundrechte verletzt werden und suchen dann nach einem geeigneten Verfahren, das wir unterstützen können.
Das beeinflusst unsere Arbeit schon sehr. Die entscheidende Frage ist immer: Wenn wir dieses Verfahren gewinnen, stärkt die Entscheidung dann Grund- und Menschenrechte über den Einzelfall hinaus? Das unterscheidet unsere Fallauswahl von der einer klassischen Anwältin. Wir fragen uns außerdem immer, wie wir den Fall für eine breitere Öffentlichkeit kommunizieren und erklären können. Wir möchten mit unserer Arbeit auch öffentliche Aufmerksamkeit für Grund- und Menschenrechtsthemen erzeugen. Das ist auch etwas Besonderes an der Arbeit der GFF.
Ja, auf jeden Fall. Was auch ein großer Unterschied ist, ist dass wir viel weniger Verfahren führen, die dann recht aufwendig sind, da auch die strategischen Überlegungen und die Kommunikation dazukommen.
Ja. Wir beschäftigen uns kontinuierlich mit Grundrechtsfragen und beobachten diese Themen sehr genau. Pro-bono-Arbeit von Kanzleien kann natürlich in einzelnen Fällen gut unterstützen, aber deckt das Strategische nicht ab.
Zu der Demokratie, wie sie das Grundgesetz beschreibt, gehören Grund- und Menschenrechte ganz zentral dazu. Verfahren, die diese Rechte zur Geltung bringen, unterstützen damit immer auch die freiheitliche Demokratie. Sehr deutlich wird das zum Beispiel bei der Meinungsfreiheit oder der Versammlungs- und Pressefreiheit, weil sie die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein gesellschaftlicher Diskurs überhaupt stattfinden kann, ohne den eine Demokratie nicht funktioniert.
Nein, ich glaube nicht. Natürlich kann man mit juristischen Verfahren sehr konkrete Dinge erreichen, aber der Einsatz für Grundrechte und Demokratie funktioniert auf Dauer nur, wenn die Gesellschaft auch dahintersteht. Und das ist dann eine politische Frage.
Ich finde schon, dass einem das Studium und auch das Referendariat eine gute methodische Grundlage und eben dieses juristische Handwerkszeug mitgeben. Was aber viel zu kurz kommt, sind gesellschaftliche Zusammenhänge, kritische Perspektiven auf das Recht und die Frage, welche direkten sozialen Auswirkungen einzelne rechtliche Regeln eigentlich haben und welche Verantwortung damit auch Jurist:innen tragen, die diese Regeln anwenden und auslegen.
Das Interview für die JurFuture-Redaktion führte Johanna Buck.
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