Zum Inhalt springen
Während Markus Lanz und Richard David Precht die Suche nach dem idealen Verhältnis von Arbeits- und Freizeit als Charakterschwäche einer „wahnsinnig gefühligen Hafermilchgesellschaft“ ansehen, nehmen viele Arbeitgeber:innen die Bedürfnisse von GenY und GenZ ernst. Auch in der Anwaltschaft gibt es Ansätze, die Arbeitszeit systematisch zu reduzieren – bei gleichem Gehalt. Das kann sich wirtschaftlich lohnen, aber „natürlich gibt es eine Grenze“, sagt Rechtsanwalt Bernfried Rose, Mitgründer der Hamburger Wirtschaftsrechtskanzlei Rose & Partner. Zunächst muss der Umsatz die Fixkosten decken, etwa die Büromiete oder die Kosten für PCs und Laptops. „Erst ab dann verdiene ich Geld“, so Rose. Und dieses Geld muss genug sein, um den Beschäftigten ein gutes Leben zu ermöglichen.
Die Kanzlei, die insgesamt sieben Standorte zählt, hat 2019 die 40-Stunden-Woche abgeschafft. Angestellte Anwält:innen arbeiten nur noch 36 Stunden pro Woche, Sekretär:innen und Fachangestellte 34 Stunden – jeweils bei gleichem Gehalt wie vorher. „Dann konnte sich jeder überlegen, wie er seine Arbeitswoche mit vier Stunden weniger strukturiert“, so Rose. „Die Umstellung war nicht so groß“. Formal betrifft sie nur Angestellte und nicht die selbständigen Partner:innen, die bei Rose & Partner in der großen Mehrheit sind. Wer selbständig ist, entscheidet individuell, wie viel er/sie arbeitet. „Die Arbeitszeit bei unseren Partnern reicht von 25 bis 50 Stunden“, berichtet der Anwalt. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit liege kanzleiweit aber bei nicht mehr als 40 Stunden. Was sagen die Mandanten dazu? „Die merken das gar nicht“, sagt Rose. Die Qualität der Beratung leide unter der reduzierten Arbeitszeit nicht. Wer weniger arbeite, nehme eben weniger Mandate an. Um die geringere Zeit besser zu nutzen, hat er das Konzept der „Fokuszeiten“ für sich entdeckt: Outlook aus, Telefon auf stumm – für zweieinhalb Stunden. In diesem Tunnelmodus „arbeite ich unfassbar viel effektiver“.
Ähnliche Erfahrungen macht die Berliner IT/IP-Kanzlei Härting Rechtsanwälte. Seit April testet sie für insgesamt ein Jahr die Vier-Tage-Woche: Gearbeitet wird nur noch montags bis donnerstags, am Freitag ist das Büro zu. Auch Härting strebt eine Arbeitszeit von 36 Wochenstunden an – ebenfalls bei gleichem Gehalt wie zuvor. Laut Homepage will man damit „dem Bedürfnis nach einer besseren ‚Work-Life-Balance‘ nachkommen“, zudem erhofft man sich „höhere Produktivität bei mindestens gleichbleibender Freude und Motivation“. Freude und Motivation bei drei Tagen Wochenende – na klar. Wo soll ich unterschreiben?
Weniger klar ist die höhere Produktivität, man kann ja nicht einfach den Effizienzmodus einschalten. Oder doch? „Ich habe schon das Gefühl, dass meine Effizienz sich gesteigert hat mit Blick auf die kürzere, zur Verfügung stehende Zeit“, sagt Partnerin Marlene Schreiber. Bei ihr habe sich vor allem die Terminplanung geändert. „Ich prüfe jetzt strenger als früher: Ist der Termin wirklich nötig? Kann ich Termine so legen, dass dazwischen noch Zeiträume passen?“ Associate Fabian Siedenhans betont, dass organisatorische Anpassungen nötig waren: „In den ersten Wochen hatte ich schon den Eindruck, dass ein Tag fehlt. Aber irgendwann hat dann ein Umdenken eingesetzt.“ Ob die Kanzlei tatsächlich auf gleichbleibendem Niveau abliefert, beurteilen am Ende auch die Mandant:innen. Insofern zieht Schreiber ein ähnliches Zwischenfazit wie Rose: „Meine Mandantschaft hat die Umstellung positiv angenommen.“ Auch in der Fünf-Tage-Woche bespreche man mit den Mandant:innen vor dem Wochenende, ob ein Anliegen so dringend ist, dass es vorher abgearbeitet werden muss. Das gleiche Gespräch führe man jetzt donnerstags statt freitags. „Das Wichtige ist, mit dem Mandanten klar zu kommunizieren und Erwartungsmanagement zu betreiben“, so Schreiber.
Das klingt einfach, doch es gibt Tätigkeitsfelder, in denen sich die Arbeitszeit besonders schwer planen lässt – etwa, wenn es darum geht, ob die Mandantin die nächste Nacht im Gefängnis verbringt. „Als Strafverteidiger sind wir fremdbestimmt in unserer Arbeitszeit: Wir suchen uns ja nicht aus, wann die Leute in Haft kommen oder wann die Staatsanwaltschaft die Wohnung durchsucht“, sagt Strafverteidigerin Ria Halbritter, Gründungspartnerin der Berliner Strafrechtskanzlei H2W, die drei Partner:innen und sechs angestellte Anwält:innen hat. Weitere Notfälle seien fristgebundene Schriftsätze und mündliche Verhandlungen, die im Strafrecht einen höheren Anteil hätten als in anderen Rechtsgebieten. Eine Vier-Tage-Woche mit fixem Freitag hält Halbritter nicht für realisierbar: „Wenn ein Gericht nur freitags oder montags verhandelt, kann ich da nicht frei haben.“ Dabei spricht sie aus Erfahrung: „Wir haben das vor vier Jahren ausprobiert. Wir haben allen gegeben, was sie haben wollten: einen Tag frei, 80 Prozent, 60 Prozent“, so Halbritter. Aber: „Wir hatten dann teilweise nicht genug Leute, um zur Hauptverhandlung zu gehen, die Durchsuchung zu begleiten oder den Mandanten im Gefängnis aufzusuchen.“
Erfahrungen wie diese gibt es auch in anderen Bereichen mit einem hohen Anteil mündlicher Verhandlungen, Eilverfahren und Fristen. Zudem spielt die Kanzleigröße eine Rolle: Große Kanzleien können kurzfristig anfallende Arbeit besser verteilen als kleine, ebenso können hier erfahrene Spitzenanwält:innen die naturgemäß weniger effizienten Anfänger:innen wirtschaftlich tragen. Warum so wenige Kanzleien die Arbeitszeit systematisch reduzieren, obwohl dem Nachwuchs eine gute Work-Life-Balance wichtig ist, hat aber auch mit konservativem Denken zu tun: Es dominiert eben noch immer die Annahme, die Mandant:innen würden ständige Erreichbarkeit fordern. Natürlich tun das einige – andere aber auch nicht. Indem Anwält:innen spät abends und am Wochenende E-Mails beantworten, gewöhnen sie ihre Mandant:innen eben auch daran. Dass Erwartungsmanagement auch umgekehrt funktioniert, zeigen die Erfahrungen bei Rose und Härting. Ihren Mandant:innen reichen vier Tage offenbar aus, um ihre Anliegen zu klären. Vielleicht trauen sich zukünftig ja mehr Kanzleien, das verlängerte Wochenende mal auszuprobieren.
Für Ohren, die am Puls des juristischen Wandels sein wollen: Entdecke passend zum Artikel Folge 22 von 'Zurecht Gehört – die Podcast-Reihe des DAV': das Spannungsfeld zwischen 4-Tage-Woche und 24/7-Erreichbarkeit.
Habt ihr Erfahrungen oder Tipps, die das Jurastudium bereichern? Schreibt uns an: magazin-jurfuture@anwaltverein.de oder bei Instagram.
Die Kategorie bündelt Beiträge zum Thema Ausbildung.
Im Fokus: die vielfältige Praxis als Rechtsanwält:in und wie der Berufseinstieg so läuft.
Die Kategorie bündelt Beiträge, die dir für deinen persönlichen Weg Denkanstöße geben können.
Die Kategorie bündelt Beiträge zur Verfassung des juristischen Kosmos.