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Der Anwaltsberuf hat eine lange Vergangenheit. Doch Digitalisierung und gesellschaftlicher Wandel stellen auch ihn vor Herausforderungen. Was sich Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen für Ihre Zukunft vorstellen und wie sich das juristische Berufsbild wandeln muss, erklärt Dr. Oliver Islam.
Am Anfang bin ich mit der Idee Anwalt geworden, dass der Beruf die größte Flexibilität und die meisten Möglichkeiten bietet.
Nichts anderes. Die Flexibilität ist toll, egal, ob ich international, national, nach Gebiet oder nach Standort arbeiten will. Der Anwaltsberuf ermöglicht so viel und ist offen. Das ist anders als beim Richteramt. Als Richter hätte ich irgendwann eine Stelle auf Lebenszeit … das Wort „Lebenszeit“ hat mich schon leicht abgeschreckt. Die Freiheit des Anwaltsberufs bietet viel mehr Chancen.
Die Gründe sind ähnlich wie bei der Wahl des Anwaltsberufs: In der Großkanzlei hat man die Möglichkeit der klaren Spezialisierung, kann international genauso wie national arbeiten und erhält eine solide Ausbildung. Die Vorstellung trügt, dass man nach dem Referendariat auf irgendeinen der juristischen Berufe vorbereitet wäre. Man muss noch so viel lernen.
Mir ist auf jeden Fall perspektivisch eine Mischung aus Familienleben, einem Privatleben außerhalb der Familie und eben dem Arbeitsleben wichtig. Der Einstieg in den Anwaltsberuf war arbeitsintensiver, aber das war immer klar.
Genau, daher die Mischung. Das ist vielleicht ein bisschen das Problem meiner Generation: Es ist natürlich leichter, Karriere zu machen, wenn man sich auf die Karriere konzentriert. Für mich persönlich gilt: Ich will Karriere machen, aber gleichzeitig ein Familienleben haben und Freunde treffen und auch Zeit für mich genießen können. Und wenn sich das nicht verbinden lässt, dann möchte ich an allen Säulen Abstriche machen – und nicht zwei der Säulen opfern.
Was gibt man alles auf, wenn man 50 Stunden in der Kanzlei verbringt plus Socializing und Akquise? Man ersetzt seinen Bekannten- und Verwandtenkreis
durch Kolleginnen und Kollegen. Natürlich wollen das viele Menschen nicht. Wenn die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sagen, dass sie Nachwuchsprobleme haben, sagen sie eigentlich: „Wir haben Probleme, genau diese eierlegende Wollmilchsau zu finden, die wir möchten.“
Ja, der Nachwuchs möchte eigene Lebensmodelle leben. Frauen und Männer wollen gleichermaßen Karriere machen, keiner ist bereit, vollständig zugunsten des anderen zurückzutreten. Und natürlich gibt es auch diejenigen, die keine Karriere machen wollen. Im Optimalfall akzeptiert die Gesellschaft, dass beide Geschlechter oft gleiche Ziele verfolgen.
Ich habe mich in meiner Promotion mit dem Anwaltsrecht beschäftigt und fand es interessant, meine Perspektive zu erweitern. Es ist schon bemerkenswert, dass die Anwaltschaft eine so starke Interessensvertretung über den DAV hat. Im Anwaltverein treffe ich sehr viele unterschiedliche Anwältinnen und Anwälte – jenseits der Großkanzleien. Und es hat mich auch ein bisschen gestört, dass in den meisten Vorständen von Anwaltvereinen die Generation über 50 überrepräsentiert ist. Das hat natürlich auch Vorteile, denn Erfahrung ist bei Interessenvertretung hilfreich. Aber auch die Perspektive von Neuzugängen der Anwaltschaft ist wichtig.
Ich kann mir gut vorstellen, dass man eigentlich nur noch seinen Laptop braucht, um von überall arbeiten zu können. Das Home-Office wird stärker vertreten sein, weil damit auch Teilzeitmodelle leichter verbunden werden können. Außerdem kann ich mir auch gut vorstellen, dass sich auch die gesamte Kanzleienlandschaft verändern wird: Es führt kein Weg daran vorbei, verschiedenen Berufsgruppen die Kooperation mit Anwältinnen und Anwälten, also interdisziplinäre Sozietäten, zu ermöglichen.
Die Kombination aus IT und Jura wäre attraktiv. So eine Kanzlei kann anders strukturiert und sehr viel effizienter sein. Der Effizienzgewinn geht natürlich zugunsten der Mandantschaft aus. Wenn ich mir jetzt eine in 20 Jahren erfolgreiche Kanzlei vorstelle, sehe ich keine Kanzlei aus 400 Anwältinnen und Anwälten, sondern eine aus 30 Personen, fünf davon vielleicht Architektinnen und Architekten oder Bauingenieurinnen und Bauingenieure, drei, vier, fünf IT-lerinnen und IT-ler und dann irgendwie der Rest: Juristinnen und Juristen. Meine Generation, auch die zehn Jahre vor und nach mir, braucht eigentlich nur eine App für die Rechtsberatung. Frage stellen und online eine Antwort bekommen. Das persönlichen Gespräch wird es nur für die ältere Generation weiter geben.
In einem Teilbereich des Marktes, also wo es um Verbraucherrechte geht, wird Legal Tech eine große Rolle spielen. Bis zu bestimmten Summen machen die Menschen überhaupt keine Rechte geltend, es herrscht ein rationales Desinteresse.
Bei Anwaltskanzleien ist Fremdkapital verboten. Allerdings stellt sich die Frage, was man unter Fremdkapital versteht. Kanzleien dürfen ohne Weiteres große Darlehen bei Banken aufnehmen, das ist natürlich auch Fremdkapital. Und das ist auch immer mit der Gefahr verbunden, dass die Kanzlei das große Darlehen nicht ablösen kann.
Das sind unterschiedliche Gefahren, die auch unterschiedlich bewertet werden müssen. Der Kapitaleigner hat Informations- und Mitwirkungsrechte. Da ist natürlich die Gefahr für die inhaltliche Unabhängigkeit der Anwältin und des Anwalts bei den Eigenkapitalgebern größer als bei der Bank. Bei der Bank ist es einfach nur eine wirtschaftliche Existenzproblematik.
Die Idee ist, das „Ob“, also das Kapital von Außen in die Anwaltschaft integriert werden kann, zuzulassen und das „Wie“ zu regulieren. Mein Vorschlag will der Anwaltschaft ermöglichen, Kapital zu empfangen. Es ist die stille Gesellschaft mit fremder Kapitalbeteiligung. Auf der einen Seite kann so eine Kanzlei aufgebaut werden und es ermöglich auf der anderen Seite, in die Anwaltschaft zu investieren. Es könnten so Kanzleien entstehen, die ansonsten keine Chancen haben. Die Gefahr, dass der Kapitalgeber Einfluss auf die Arbeit nimmt, kann durch einige Regularien in dem Gesellschaftsvertrag und auch durch kleinere Veränderungen im Berufsrecht abgestellt werden.
Ja, das mit zu regulieren wäre sinnvoll. Es ist sehr viel Potenzial da, das aber nicht genutzt wird, weil Reformen bisher ausgeblieben sind. Ohne gute Regulierung wird die Praxis Wege gehen, die der Anwaltschaft eigentlich schaden.
Der Zivilprozess wird sich enorm wandeln, wenn die Akteure bereit dazu sind. Erstens: Ich kann mir gut vorstellen, dass er komplett digital stattfinden wird. Zweitens: Man wird häufiger auf die mündliche Verhandlung verzichten. Drittens: Man wird vielleicht auch verschiedene Formen von Prozessen für unterschiedliche Arten von Verfahren vorsehen. Das gilt vor allem für ähnlich gelagerte Fälle, sogenannte Massenfälle.
Die mündliche Verhandlung findet nach der ZPO grundsätzlich statt, es sei denn, beide Parteien würden eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren beantragen oder der Richter schlägt das vor und die Parteien stimmen zu. Bei Massenfällen könnte man dieses Prinzip umdrehen. Eine mündliche Verhandlung findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass eine Partei ein Interesse darlegt. Es geht mir nicht um die vollständige Aufgabe.
Ich verstehe unter „Fehlerkultur“, dass wir erst einmal akzeptieren, dass wirklich alle Anwältinnen und Anwälte Fehler machen. Wenn wir wachsen und lernen möchten, sollten wir möglichst offen damit umgehen, um aus eigenen Fehlern und auch denen anderer Menschen zu lernen.
Das ist eine große Frage. Das hängt natürlich mit den strengen Regeln der Anwaltshaftung zusammen. Diese Diskrepanz, dass man einerseits mit Fehlern offen umgeht und trotzdem aber haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden kann, lässt sich natürlich nicht so leicht auflösen.
Man stößt auf sehr viele – so möchte ich es formulieren – unsichtbare Barrieren. Ich hatte das Glück, dass das an mir vorbeigegangen ist. Solche Barrieren muss die Anwaltschaft Kindern aus Nichtakademikerfamilien nehmen. Vielleicht müssen sie früher in Kontakt kommen mit Akademikern, so dass sie merken: „Hey, ganz normale Person, kocht mit Wasser, wenn der das schafft, schaffe ich das auch.“
Das kann positiv genauso wie negativ eine Rolle spielen. Das hängt vom Mandantenstamm ab.
Ja, ein paar. Alle in meiner Position haben schon verschiedenste Fehler gemacht. Manche sind klein, manche sind groß, manche äußern sich, manche äußern sich nicht. Bloß, weil man nach drei Jahren vielleicht noch keinen Haftungsfall produziert hat, heißt es nicht, dass man keine Fehler gemacht hat. Manchmal wurden aus Fehler auch nur aus Glück oder Zufall keine Haftungsfälle. Das gilt auch für die älteren Kolleginnen und Kollegen.
Es ist schon cool, aber es ist wirklich nicht das, was zählt am Ende.
Dr. Oliver Islam ist seit 2017 Rechtsanwalt. Geboren 1988 in Rinteln studierte er Jura von 2008 bis 2013 an der Leibniz-Universität Hannover. 2010/2011 war er Mitglied des Wilhelm C. Vis Moot Court-Teams seiner Universität. 2013 studierte er zwei Monate an der Symbiosis Law School in Pune/südlich von Mumbai. Von 2013 bis 2015 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht der Uni Hannover bei Prof. Dr. Hermann Butzer. Ab 2015 war er Gründungsmitglied der Refugee Law Clinic an der Uni Hannover (ehrenamtliche, kostenlose Rechtsberatung für Flüchtlinge). 2015 bis 2017 absolvierte er das Referendariat im OLG Bezirk Celle. Seine Promotion mit dem Titel „Das Kapitalbeteiligungsverbot an Anwaltsgesellschaften“ ist im Deutschen Anwaltsverlag 2017 erschienen (von Matthias Kilian in der Anwaltsblatt- Bücherschau positiv besprochen, AnwBl 2018, 292). Seit 2017 ist er Associate bei Noerr LLP in Hamburg in der Praxisgruppe Prozessführung, Schiedsverfahren & Alternative Dispute Resolution (ADR). Er ist seit 2018 Vorstandsmitglied des Hamburgischen Anwaltsvereins.
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