Dr. Oliver Islam: Anwaltschaft neu denken

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Dr. Oliver Islam - Sein Antrieb ist sein Enthusiasmus für das Rechtssystem. (© Franz Josef, Berlin)
Über die Zukunft der Anwaltschaft diskutieren vor allem ältere Anwälte. Dabei wird sie längst von denen gestaltet, die sich heute für den Anwaltsberuf entscheiden. Doch was motiviert den Nachwuchs? Was erwartet er von seiner Zukunft? Wie muss sich die Anwaltschaft wandeln? Sind Digitalisierung und Legal Tech für ihn Chancen oder Bedrohung? Dr. Oliver Islam, seit 2017 Rechtsanwalt in Hamburg und in einer Großkanzlei im Bereich Prozessführung und Schiedsverfahren tätig, erklärt, warum er Anwalt geworden ist.

Der Anwaltsberuf hat eine lange Vergangenheit. Doch Digitalisierung und gesellschaftlicher Wandel stellen auch ihn vor Herausforderungen. Was sich Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen für Ihre Zukunft vorstellen und wie sich das juristische Berufsbild wandeln muss, erklärt Dr. Oliver Islam.

 

Die wenigsten Jurastudierenden wollen später als Anwältin oder Anwalt arbeiten. Warum sind Sie Anwalt geworden?

Am Anfang bin ich mit der Idee Anwalt geworden, dass der Beruf die größte Flexibilität und die meisten Möglich­keiten bietet.

 

Was denken Sie jetzt nach ein paar Jahren?

Nichts anderes. Die Flexibilität ist toll, egal, ob ich interna­tional, national, nach Gebiet oder nach Standort arbeiten will. Der Anwaltsberuf ermöglicht so viel und ist offen. Das ist anders als beim Richteramt. Als Richter hätte ich irgendwann eine Stelle auf Lebenszeit … das Wort „Lebenszeit“ hat mich schon leicht abgeschreckt. Die Freiheit des Anwalts­berufs bietet viel mehr Chancen.

 

Warum der Berufseinstieg in einer Großkanzlei?

Die Gründe sind ähnlich wie bei der Wahl des Anwalts­berufs: In der Großkanzlei hat man die Möglichkeit der klaren Spezia­li­sierung, kann interna­tional genauso wie national arbeiten und erhält eine solide Ausbildung. Die Vorstellung trügt, dass man nach dem Referen­dariat auf irgendeinen der juristischen Berufe vorbereitet wäre. Man muss noch so viel lernen.

 

Dr. Oliver Islam - Der Mann mit dem Zopf: Er ist jung, motiviert, engagiert und klug. Er verrät, was sich ändern muss, damit mehr sich Jurastudenten für den Anwaltsberuf entscheiden.

 

Der Anwaltsberuf gilt dem Nachwuchs immer häufiger als zu anspruchsvoll. Zu viel Verantwortung, zu viel Arbeit, zu wenig Freizeit. Was ist Ihnen wichtig?

Mir ist auf jeden Fall perspek­tivisch eine Mischung aus Famili­enleben, einem Privatleben außerhalb der Familie und eben dem Arbeitsleben wichtig. Der Einstieg in den Anwaltsberuf war arbeits­in­tensiver, aber das war immer klar.

 

Sie sind gerade Vater geworden.

Genau, daher die Mischung. Das ist vielleicht ein bisschen das Problem meiner Generation: Es ist natürlich leichter, Karriere zu machen, wenn man sich auf die Karriere konzen­triert. Für mich persönlich gilt: Ich will Karriere machen, aber gleich­zeitig ein Famili­enleben haben und Freunde treffen und auch Zeit für mich genießen können. Und wenn sich das nicht verbinden lässt, dann möchte ich an allen Säulen Abstriche machen – und nicht zwei der Säulen opfern.

 

Die Anwaltschaft hat Nachwuchsmangel: Was muss sich ändern?

 

Oliver Islam ist seit 2017 zugelassen.

 

Was gibt man alles auf, wenn man 50 Stunden in der Kanzlei verbringt plus Socializing und Akquise? Man ersetzt seinen Bekannten- und Verwand­tenkreis
durch Kolleginnen und Kollegen. Natürlich wollen das viele Menschen nicht. Wenn die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sagen, dass sie Nachwuchs­probleme haben, sagen sie eigentlich: „Wir haben Probleme, genau diese eierlegende Wollmilchsau zu finden, die wir möchten.“

 

Müssen Kanzleien lernen, dass Frauen und Männer heutzutage gleichermaßen Beruf und Familie in Einklang bringen wollen?

 

Ja, der Nachwuchs möchte eigene Lebens­modelle leben. Frauen und Männer wollen gleichermaßen Karriere machen, keiner ist bereit, vollständig zugunsten des anderen zurück­zu­treten. Und natürlich gibt es auch diejenigen, die keine Karriere machen wollen. Im Optimalfall akzeptiert die Gesell­schaft, dass beide Geschlechter oft gleiche Ziele verfolgen.

 

Sie sind seit 2018 im Vorstand des Hambur­gischen Anwalt­vereins aktiv. Warum?

 

Ich habe mich in meiner Promotion mit dem Anwaltsrecht beschäftigt und fand es interessant, meine Perspektive zu erweitern. Es ist schon bemerkenswert, dass die Anwalt­schaft eine so starke Interes­sens­ver­tretung über den DAV hat. Im Anwalt­verein treffe ich sehr viele unterschiedliche Anwältinnen und Anwälte – jenseits der Großkanzleien. Und es hat mich auch ein bisschen gestört, dass in den meisten Vorständen von Anwalt­vereinen die Generation über 50 überre­prä­sentiert ist. Das hat natürlich auch Vorteile, denn Erfahrung ist bei Interessenvertretung hilfreich. Aber auch die Perspektive von Neuzugängen der Anwaltschaft ist wichtig.

 

Alle reden von Legal Tech. Haben Sie eine Idee, wie Ihr Anwaltsarbeitsplatz der Zukunft aussehen wird?

Ich kann mir gut vorstellen, dass man eigentlich nur noch seinen Laptop braucht, um von überall arbeiten zu können. Das Home-Office wird stärker vertreten sein, weil damit auch Teilzeit­modelle leichter verbunden werden können. Außerdem kann ich mir auch gut vorstellen, dass sich auch die gesamte Kanzlei­en­land­schaft verändern wird: Es führt kein Weg daran vorbei, verschiedenen Berufs­gruppen die Kooperation mit Anwältinnen und Anwälten, also interdis­zi­plinäre Sozietäten, zu ermöglichen.

 

Wie soll das konkret aussehen?

Die Kombination aus IT und Jura wäre attraktiv. So eine Kanzlei kann anders strukturiert und sehr viel effizienter sein. Der Effizi­enz­gewinn geht natürlich zugunsten der Mandant­schaft aus. Wenn ich mir jetzt eine in 20 Jahren erfolg­reiche Kanzlei vorstelle, sehe ich keine Kanzlei aus 400 Anwältinnen und Anwälten, sondern eine aus 30 Personen, fünf davon vielleicht Architektinnen und Architekten oder Bauinge­nieurinnen und Bauingenieure, drei, vier, fünf IT-lerinnen und IT-ler und dann irgendwie der Rest: Juristinnen und Juristen. Meine Generation, auch die zehn Jahre vor und nach mir, braucht eigentlich nur eine App für die Rechts­be­ratung. Frage stellen und online eine Antwort bekommen. Das persön­lichen Gespräch wird es nur für die ältere Generation weiter geben.

 

Welche Bedeutung wird Legal Tech spielen?

In einem Teilbereich des Marktes, also wo es um Verbrau­cher­rechte geht, wird Legal Tech eine große Rolle spielen. Bis zu bestimmten Summen machen die Menschen überhaupt keine Rechte geltend, es herrscht ein rationales Desinteresse.

 

Die Legal-Tech-Diskussion nimmt vor allem deswegen Fahrt auf, weil Legal-Tech-Unternehmen mit Inkassoerlaubnis Rechtsdienstleistungen erbringen, die sie vor allem über Kapital von Dritten finanzieren. Bei Anwaltskanzleien ist Fremdkapital verboten.

Bei Anwalts­kanzleien ist Fremdkapital verboten. Allerdings stellt sich die Frage, was man unter Fremdkapital versteht. Kanzleien dürfen ohne Weiteres große Darlehen bei Banken aufnehmen, das ist natürlich auch Fremdkapital. Und das ist auch immer mit der Gefahr verbunden, dass die Kanzlei das große Darlehen nicht ablösen kann.

 

Was ist besser: Fremdkapital einer Bank oder das Eigenkapital einer Nichtanwältin oder eines Nichtanwalts?

Das sind unterschiedliche Gefahren, die auch unterschiedlich bewertet werden müssen. Der Kapital­eigner hat Informations- und Mitwir­kungs­rechte. Da ist natürlich die Gefahr für die inhaltliche Unabhän­gigkeit der Anwältin und des Anwalts bei den Eigenka­pi­tal­gebern größer als bei der Bank. Bei der Bank ist es einfach nur eine wirtschaftliche Existenz­pro­blematik.

 

Dr. Oliver Islam ist seit 2018 Vorstand des Hamburgischen Anwaltvereins.

 

Sie schlagen in ihrer Dissertation für das Eigenkapital von Nichtanwältinnen und Nichtanwälten eine stille Gesellschaft mit dem Zusatz fremder Kapitalbeteiligung vor.

Die Idee ist, das „Ob“, also das Kapital von Außen in die Anwalt­schaft integriert werden kann, zuzulassen und das „Wie“ zu regulieren. Mein Vorschlag will der Anwalt­schaft ermöglichen, Kapital zu empfangen. Es ist die stille Gesell­schaft mit fremder Kapital­be­tei­ligung. Auf der einen Seite kann so eine Kanzlei aufgebaut werden und es ermöglich auf der anderen Seite, in die Anwalt­schaft zu investieren. Es könnten so Kanzleien entstehen, die ansonsten keine Chancen haben. Die Gefahr, dass der Kapitalgeber Einfluss auf die Arbeit nimmt, kann durch einige Regularien in dem Gesell­schafts­vertrag und auch durch kleinere Verände­rungen im Berufsrecht abgestellt werden.

 

Eigenkapital von außen können aktuell vor allem die Inkassodienstleister akquirieren, die mit einer Inkassoerlaubnis auf den Rechtsdienstleistungsmarkt drängen. Diese Dienstleister könnten dann auch unter das anwaltliche Berufsrecht fallen.

Ja, das mit zu regulieren wäre sinnvoll. Es ist sehr viel Potenzial da, das aber nicht genutzt wird, weil Reformen bisher ausgeblieben sind. Ohne gute Regulierung wird die Praxis Wege gehen, die der Anwalt­schaft eigentlich schaden.

 

Wenn sich die Welt der Mandantinnen und Mandanten und Kanzleien verändert, was wird aus dem Zivilprozess?

Der Zivilprozess wird sich enorm wandeln, wenn die Akteure bereit dazu sind. Erstens: Ich kann mir gut vorstellen, dass er komplett digital stattfinden wird. Zweitens: Man wird häufiger auf die mündliche Verhandlung verzichten. Drittens: Man wird vielleicht auch verschiedene Formen von Prozessen für unterschiedliche Arten von Verfahren vorsehen. Das gilt vor allem für ähnlich gelagerte Fälle, sogenannte Massenfälle.

 

Wäre denn der Verlust des Mündlichkeitsprinzips wirklich ein Preis, den man bereit wäre zu zahlen?

Die mündliche Verhandlung findet nach der ZPO grundsätzlich statt, es sei denn, beide Parteien würden eine Entscheidung im schrift­lichen Verfahren beantragen oder der Richter schlägt das vor und die Parteien stimmen zu. Bei Massen­fällen könnte man dieses Prinzip umdrehen. Eine mündliche Verhandlung findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass eine Partei ein Interesse darlegt. Es geht mir nicht um die vollständige Aufgabe.

 

Juristinnen und Juristen fühlen sich noch immer als Halbgötter in Schwarz. Auf dem Anwaltstag 2018 haben Sie über Fehlerkultur gesprochen. Was verstehen Sie darunter?

Ich verstehe unter „Fehler­kultur“, dass wir erst einmal akzeptieren, dass wirklich alle Anwältinnen und Anwälte Fehler machen. Wenn wir wachsen und lernen möchten, sollten wir möglichst offen damit umgehen, um aus eigenen Fehlern und auch denen anderer Menschen zu lernen.

 

Wie muss sich die Anwaltschaft ändern, damit sie Fehlerkultur leben kann in diesem Sinne?

Das ist eine große Frage. Das hängt natürlich mit den strengen Regeln der Anwalts­haftung zusammen. Diese Diskrepanz, dass man einerseits mit Fehlern offen umgeht und trotzdem aber haftungs­rechtlich in Anspruch genommen werden kann, lässt sich natürlich nicht so leicht auflösen.

 

Wie offen ist die Anwaltschaft für Menschen, die nicht aus Akademikerfamilien kommen?

Man stößt auf sehr viele – so möchte ich es formulieren – unsichtbare Barrieren. Ich hatte das Glück, dass das an mir vorbei­ge­gangen ist. Solche Barrieren muss die Anwalt­schaft Kindern aus Nichtaka­de­mi­ker­fa­milien nehmen. Vielleicht müssen sie früher in Kontakt kommen mit Akademikern, so dass sie merken: „Hey, ganz normale Person, kocht mit Wasser, wenn der das schafft, schaffe ich das auch.“

 

Wenn man an die Türen von Anwaltskanzleien klopft, spielt das Thema „Migrationshintergrund“ dann eine Rolle?

Das kann positiv genauso wie negativ eine Rolle spielen. Das hängt vom Mandantenstamm ab.

 

Sie sind jetzt seit ein paar Jahren Anwalt. Haben Sie schon einen Fehler erlebt, von dem Sie Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter

in zehn Jahren noch erzählen werden?

 

Ja, ein paar. Alle in meiner Position haben schon verschie­denste Fehler gemacht. Manche sind klein, manche sind groß, manche äußern sich, manche äußern sich nicht. Bloß, weil man nach drei Jahren vielleicht noch keinen Haftungsfall produziert hat, heißt es nicht, dass man keine Fehler gemacht hat. Manchmal wurden aus Fehler auch nur aus Glück oder Zufall keine Haftungsfälle. Das gilt auch für die älteren Kolleginnen und Kollegen.

 

Wenn Sie heute aus dem Büro auf die Hamburger Binnenalster und den Jungfernstieg schauen, was denken Sie dann?

Es ist schon cool, aber es ist wirklich nicht das, was zählt am Ende.

 

Zur Person Dr. Oliver Islam

Dr. Oliver Islam ist seit 2017 Rechtsanwalt. Geboren 1988 in Rinteln studierte er Jura von 2008 bis 2013 an der Leibniz-Universität Hannover. 2010/2011 war er Mitglied des Wilhelm C. Vis Moot Court-Teams seiner Universität. 2013 studierte er zwei Monate an der Symbiosis Law School in Pune/südlich von Mumbai. Von 2013 bis 2015 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht der Uni Hannover bei Prof. Dr. Hermann Butzer. Ab 2015 war er Gründungsmitglied der Refugee Law Clinic an der Uni Hannover (ehrenamtliche, kostenlose Rechtsberatung für Flüchtlinge). 2015 bis 2017 absolvierte er das Referendariat im OLG Bezirk Celle. Seine Promotion mit dem Titel „Das Kapitalbeteiligungsverbot an Anwaltsgesellschaften“ ist im Deutschen Anwaltsverlag 2017 erschienen (von Matthias Kilian in der Anwaltsblatt- Bücherschau positiv besprochen, AnwBl 2018, 292). Seit 2017 ist er Associate bei Noerr LLP in Hamburg in der Praxisgruppe Prozessführung, Schiedsverfahren & Alternative Dispute Resolution (ADR). Er ist seit 2018 Vorstandsmitglied des Hamburgischen Anwaltsvereins.

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Nicolas Lührig
Der Autor ist Rechtsanwalt sowie Geschäftsführer des DAV und leitet die Redaktion des Anwaltsblatts.
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