Digitaler Wandel ermöglicht digitalen Rechtsrat

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Klick, Klick, Recht: Mandantinnen und Mandaten drücken ihre Finger nicht mehr auf die goldene Kanzleiklingel, sondern auf die Entertaste ihrer Laptops. Immer mehr Menschen suchen alles, was sie für ihr tägliches Leben brauchen im Internet – so auch Rechtsrat. Der digitale Wandel ändert den Markt für Rechtsdienstleistungen schleichend – aber so grundlegend wie selten zuvor. Welche Möglichkeiten und Plattformen bringt dies für Rechtsanwält*innen? Wir haben den digitalen Rechtsmarkt unter die Lupe genommen.

Digitale Dienstleistungen sind heute Standard. Auch digitale Rechtsdienstleitungen werden immer begehrter. Legal Tech ist schon länger kein Fremdwort mehr in der Rechtsbranche. Doch wie stellen sich Anwältinnen und Anwälte auf die Digitalisierung ein? Wie sieht die Zukunft aus? Ist der Anwaltsberuf durch den Wandel bedroht und (wie) muss er sich anpassen?

 

Das Online-Tool „Modria“ löst für E-Bay (seit Jahren) Rechtskonflikte

Ob Bücher oder Stroman­bieter, Lebens­partner oder Verkehrs­in­for­ma­tionen. Warum nicht auch Rechtsrat? Die Digita­li­sierung von Informa­tionen, Kommuni­kation und Arbeits­pro­zessen erfasst auch den Markt für Rechts­dienst­leis­tungen. War das Recht einst exklusives Wissen, wird juristisches Know-how nun für viele verfügbar – und manche juristische Erkenntnis wird von neuen digitalen Angeboten entzaubert. Das kann am Ende sogar Anwältinnen und Anwälten das Arbeiten erleichtern. Bereits jetzt haben sich im Netz Plattformen und Dienste etabliert, welche den Bereich der außerge­richt­lichen Streit­bei­legung und Rechts­dienst­leistung verändern. Aber auch die zukünftige Zurverfügungstellung von rechtlichen Informationen, könnte sich durch digita­li­sierte Angebote erneuern. Wie diese neue Realität aussehen wird, zeigt ein Blick auf den Anwaltsmarkt in den USA. Unternehmen und Kanzleien setzen dort bereits seit einigen Jahren verstärkt auf Mandats­akquise und -bearbeitung über Internet­platt­formen und auf online verfügbare und digital aufbereitete Rechts­in­for­ma­tionen. Automa­tisiert Recht bekommen – ohne es zu kennen.

Aber auch elektro­nische Streit­bei­legung ist nichts Neues. E-Bay und PayPal lösen damit seit Jahren rund 60 Millionen Streitig­keiten pro Jahr – 90 Prozent davon ohne menschliche Intervention. E-Bay verfügt heute über die größte Plattform zur Streit­bei­legung im Netz. Das hierfür entwickelte, auf einem Algorithmus basierende Tool Modria wird seit 2011 auch anderen Unternehmen bereit­ge­stellt. Mithilfe von Modria können Unternehmen den Kunden­service bei Beschwerden unkompliziert abwickeln. Der Kunde gibt seine Kunden­in­for­ma­tionen sowie das Problem in ein Kontakt­formular ein. Das Programm analysiert diese Informa­tionen unter Beachtung der AGB des Unternehmens, beispielsweise zu Rückgabe und Erstattung, und nach den Kulanz­vorgaben des Kunden. In Echtzeit unterbreitet Modria dem Kunden online dann einen Lösungs­vor­schlag. Die automa­ti­sierte Form soll in neun von zehn Fällen erfolgreich sein, heißt es auf der Website des Anbieters. Nur wenn die automatisch erstellte Lösung für den Kunden nicht zufrie­den­stellend ist, wird persön­licher Kontakt zu einem Berater hergestellt. Modria ermöglicht so eine ökonomisch effektive Auflösung von häufig auftre­tenden Konflikten. Es geht weniger um den Rechts­frieden als um Kunden­zu­frie­denheit – und dazu gehört vor allem ein schnelles unbüro­kra­tisches Ausräumen des Konflikts.

Standar­di­sierte Konflikt­lösung über das Internet will auch die EU fördern. Die ODR-Verordnung, eine Verordnung über die Online-Beilegungen verbrau­cher­recht­licher Streitig­keiten, gilt seit dem 1. Januar 2016. Mit ihr wurde eine ODR-Plattform (online dispute resolution platform) als virtuelles Forum geschaffen, das Verbrauchern bei der Konflikt­lösung nach dem Kauf von Produkten oder der Inanspruchnahme von Dienst­leis­tungen über das Internet innerhalb der EU helfen soll. Die Streitig­keiten werden dann zu den ADR-Stellen (alternative dispute resolution bodies) weiter­ge­leitet. Ob das Modell einer Informations- und Fallver­teilungs-Website ähnlich erfolgreich sein wird wie die Streit­bei­legung mit Modria, wird sich erst in Zukunft zeigen.

 

Online-Rechtsberatung durch „Avvo“ und „frag-einen-anwalt“

Pauscha­li­siertes Recht mit Rechts­pau­schale? Doch nicht nur für das Verbrau­cherrecht findet sich im Internet Rechtsrat. Die amerika­nische Plattform Avvo bietet Mandant*innen die Möglichkeit, mit einer Anwältin/einem Anwalt virtuell in Kontakt zu treten. Hierbei wird der entspre­chende Sachverhalt per Mail geschildert und die Mandantin/der Mandant erhält binnen 12 Stunden eine erste Auskunft durch eine/n auf der Plattform angemeldete/n Anwältin/Anwalt. Mittlerweile ist jede/e sechste Advokat*in in den USA registiert. Wer ein Telefonat vorzieht oder telefonisch Nachfragen stellen will, hat die Möglichkeit, für einen Festpreis von 39 Dollar ein fünfzehn­mi­nütiges Telefon­ge­spräch zu führen. Ähnlich funktioniert die deutsche Website frag-einen-anwalt.de. Auch hier wird der Sachverhalt ins Netz gestellt, mit dem Unterschied, dass die/der Mandant*in selbst das Honorar (etwa 25 bis 100 Euro) für die Beantwortung der Frage festsetzt. Eine schriftliche Rückfrage ist dabei im Preis inbegriffen. Diese Art der Rechts­be­ratung ist besonders attraktiv für überschaubare Konstel­la­tionen mit geringem Streitwert, bei denen die Mandant*innen unter herkömm­lichen Bedingungen keinen Rechtsrat einbeziehen würden. Aber auch für Menschen, die eine anwaltliche Erstein­schätzung suchen, erleichtert die Plattform den Kontakt. Viele wissen nicht, ob und welche Möglich­keiten sie haben, in der jeweiligen Situation juristisch vorzugehen und schrecken daher vor den vermeintlich hohen Beratungs­kosten zurück. Plattformen wie Avvo und frag-einen-anwalt.de können so helfen, neue Mandant*innen zu finden – und im Idealfall zu halten.

 

„Smartlaw“ vermittelt Rechtsdienstleistungen als Komplettpaket

Maßkon­fektion statt Einzel­an­fer­tigung. Einige Dienst­leis­tungs­an­bieter gehen aber noch weiter: Der amerika­nische Dienst Legal Zoom verkauft Rechtsrat als Komplettpaket. Thematisch sortiert finden sich auf der Website Informa­tionen sowie die notwendigen Formulare für verschiedene private und geschäftliche Anliegen. Das „Scheidungspaket“ umfasst für 299 Dollar beispielsweise die Scheidungs­papiere für beide Eheleute, eine Scheidungs­fol­gen­ver­ein­barung sowie Sorge- und Umgangs­rechts­ver­ein­ba­rungen inklusive einem Terminplan für die Besuchs­zeiten. Legal Zoom stellt Ausfüll­hilfen bereit und überprüft die Dokumente auf Vollstän­digkeit und Stimmigkeit. Die Antrag­steller*innen bekommen anschließend die fertigen Dokumente zur Unterzeichnung zugesandt und können sodann die Scheidung bei Gericht einreichen. Neben solchen Komplett­paketen gibt es eine Vielzahl von einzelnen Formularen, die an die persön­lichen Bedürfnisse angepasst werden können. Einen vergleichbaren Service stellt der deutsche Anbieter Smartlaw zur Verfügung. In den Kategorien „Familie und Privates“, „Vermieten und Immobilien“ sowie „Business und Unternehmen“ werden Abonnements zu einem monatlichen Preis von 4 bis 40 Euro angeboten, die Zugang zu Dokumenten aus dem jeweiligen Themenfeld gewähren, wie auch die Anpassung und Verwaltung dieser Dokumente ermöglichen.

 

"Ravellaw" bringt juristische Recherche auf’s nächste Level

Pauscha­li­sierte Angebote, wie man sie inzwischen auch bei deutschen Anbietern findet, können Anwältinnen und Anwälte nicht ersetzen. Eine tatsächlich individuell abgestimmte Lösung erhalten Rechts­su­chende immer noch nur bei einer Anwältin oder einem Anwalt, die nicht nur die Fakten des Falls, sondern auch die Person und sonstige Umstände wahrnehmen und berück­sichtigen können. Was diese Anbieter allerdings leisten können, ist, die potenziellen Mandant*innen da abzuholen, wo sie sich bewegen – im Internet. Und maßkon­fek­tio­nierte Standard­schreiben und -verträge wird keine Kanzlei mehr zu Preisen eines Maßschneiders abrechnen können. Recht anschaulich – Juristische Recherche visualisiert. Die Zukunft wird zeigen, dass nicht nur den Mandant*innen der Zugang zum Recht über Internet­dienste erleichtert wird, sondern die Internet­dienst­leister auch Anwältinnen und Anwälte im Netz abholen werden. Die Recherche von Gerichts­ent­schei­dungen gehört zum anwalt­lichen Alltag, so dass es bereits seit Jahren Datenbanken im Internet gibt. In Deutschland gehören Juris und Beck-Online zu den größten Anbietern, in den USA werden überwiegend Westlaw und Lexis Nexis genutzt. Der 2012 gestartete Dienst Ravellaw wählt einen neuen Ansatz. In Zusammen­arbeit mit der Harvard School of Law wurde eine Datenbank aller Gerichts­urteile der USA erstellt. Ziel ist es, Zusammenhänge zwischen Entschei­dungen sichtbar zu machen, sowohl in zeitlicher als auch prozes­sualer Hinsicht. Nach der Eingabe eines Stichworts werden die 75 relevan­testen themenbezogenen Entschei­dungen angezeigt. Ravellaw bedient sich dabei einfacher Darstel­lungen: Ein Punkt steht für eine Gerichts­ent­scheidung; je größer er ist, desto wichtiger ist die Entscheidung. Zitierungen von und in Entschei­dungen werden durch Linien zwischen den Punkten kenntlich gemacht. Auch hier gilt: Je dicker die Linie, desto intensiver die Ausein­an­der­setzung mit einem Urteil. Eingebettet wird die Darstel­lungen der Urteile und Querver­bin­dungen in einem Koordi­na­ten­system, in dem die Achsen einen Zeitstrahl oder die Instanzen verkörpern. Der Ansatz von Ravellaw befreit nicht davon, die Entschei­dungen zu lesen (das ermöglicht ein Klick auf den jeweiligen Punkt) und sich mit ihnen ausein­an­der­zu­setzen.

Ravellaw versucht vielmehr, die Recherche selbst durch anschauliche Aufbereitung für Juristinnen und Juristen zugäng­licher zu machen. Einen vergleichbaren Dienst gibt es in Deutschland nicht – noch nicht. Auch wenn das deutsche Recht nicht so stark case-law geprägt ist wie das amerika­nische, ist der Ansatz, Zusammenhänge zwischen Gerichts­ent­schei­dungen aufzuzeigen eine Idee, die sich auch in Europa durchsetzen könnte. Man denke nur an ein Angebot, bei dem Entschei­dungen des EuGH zu Vorlage­fragen mit den Entschei­dungen der nationalen Gerichte verknüpft werden. Dadurch könnten Zukunfts­modelle geschaffen und Perspektiven mitgestaltet werden.

Die Modelle nach amerika­nischem Vorbild sind also längst in Deutschland angekommen. Doch es gilt für die Akteure nicht nur, sich mit den bereits bestehenden Software­mög­lich­keiten und Geschäfts­mo­dellen ausein­an­der­zu­setzen, sondern sie weiter­zu­denken. Die Branche ist in Bewegung. Dort wo die Digita­li­sierung den Rechts­dienst­leis­tungsmarkt verein­fachen kann, wird sie es auch tun. Davon profitieren beide Seiten: Die Anwalt­schaft und ihre Mandant*innen. Besonders für junge Berufs­ein­steiger*innen bietet die Umstruk­tu­rierung des Marktes große Chancen. Wer ein Gespür für die Bedürfnisse des Berufs­zweiges entwickelt, kreative Ideen hat und sich traut, Neuland zu betreten, kann die Zukunft des Rechts­dienst­leis­tungs­marktes mitgestalten.

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Nora Zunker
Berlin | Die Autorin, Ass. Jur., ist Spezialistin für Beschäftigungsbedingungen in einem Konzernunternehmen.
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