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Digitale Dienstleistungen sind heute Standard. Auch digitale Rechtsdienstleitungen werden immer begehrter. Legal Tech ist schon länger kein Fremdwort mehr in der Rechtsbranche. Doch wie stellen sich Anwältinnen und Anwälte auf die Digitalisierung ein? Wie sieht die Zukunft aus? Ist der Anwaltsberuf durch den Wandel bedroht und (wie) muss er sich anpassen?
Ob Bücher oder Stromanbieter, Lebenspartner oder Verkehrsinformationen. Warum nicht auch Rechtsrat? Die Digitalisierung von Informationen, Kommunikation und Arbeitsprozessen erfasst auch den Markt für Rechtsdienstleistungen. War das Recht einst exklusives Wissen, wird juristisches Know-how nun für viele verfügbar – und manche juristische Erkenntnis wird von neuen digitalen Angeboten entzaubert. Das kann am Ende sogar Anwältinnen und Anwälten das Arbeiten erleichtern. Bereits jetzt haben sich im Netz Plattformen und Dienste etabliert, welche den Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung und Rechtsdienstleistung verändern. Aber auch die zukünftige Zurverfügungstellung von rechtlichen Informationen, könnte sich durch digitalisierte Angebote erneuern. Wie diese neue Realität aussehen wird, zeigt ein Blick auf den Anwaltsmarkt in den USA. Unternehmen und Kanzleien setzen dort bereits seit einigen Jahren verstärkt auf Mandatsakquise und -bearbeitung über Internetplattformen und auf online verfügbare und digital aufbereitete Rechtsinformationen. Automatisiert Recht bekommen – ohne es zu kennen.
Aber auch elektronische Streitbeilegung ist nichts Neues. E-Bay und PayPal lösen damit seit Jahren rund 60 Millionen Streitigkeiten pro Jahr – 90 Prozent davon ohne menschliche Intervention. E-Bay verfügt heute über die größte Plattform zur Streitbeilegung im Netz. Das hierfür entwickelte, auf einem Algorithmus basierende Tool Modria wird seit 2011 auch anderen Unternehmen bereitgestellt. Mithilfe von Modria können Unternehmen den Kundenservice bei Beschwerden unkompliziert abwickeln. Der Kunde gibt seine Kundeninformationen sowie das Problem in ein Kontaktformular ein. Das Programm analysiert diese Informationen unter Beachtung der AGB des Unternehmens, beispielsweise zu Rückgabe und Erstattung, und nach den Kulanzvorgaben des Kunden. In Echtzeit unterbreitet Modria dem Kunden online dann einen Lösungsvorschlag. Die automatisierte Form soll in neun von zehn Fällen erfolgreich sein, heißt es auf der Website des Anbieters. Nur wenn die automatisch erstellte Lösung für den Kunden nicht zufriedenstellend ist, wird persönlicher Kontakt zu einem Berater hergestellt. Modria ermöglicht so eine ökonomisch effektive Auflösung von häufig auftretenden Konflikten. Es geht weniger um den Rechtsfrieden als um Kundenzufriedenheit – und dazu gehört vor allem ein schnelles unbürokratisches Ausräumen des Konflikts.
Standardisierte Konfliktlösung über das Internet will auch die EU fördern. Die ODR-Verordnung, eine Verordnung über die Online-Beilegungen verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, gilt seit dem 1. Januar 2016. Mit ihr wurde eine ODR-Plattform (online dispute resolution platform) als virtuelles Forum geschaffen, das Verbrauchern bei der Konfliktlösung nach dem Kauf von Produkten oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen über das Internet innerhalb der EU helfen soll. Die Streitigkeiten werden dann zu den ADR-Stellen (alternative dispute resolution bodies) weitergeleitet. Ob das Modell einer Informations- und Fallverteilungs-Website ähnlich erfolgreich sein wird wie die Streitbeilegung mit Modria, wird sich erst in Zukunft zeigen.
Pauschalisiertes Recht mit Rechtspauschale? Doch nicht nur für das Verbraucherrecht findet sich im Internet Rechtsrat. Die amerikanische Plattform Avvo bietet Mandant*innen die Möglichkeit, mit einer Anwältin/einem Anwalt virtuell in Kontakt zu treten. Hierbei wird der entsprechende Sachverhalt per Mail geschildert und die Mandantin/der Mandant erhält binnen 12 Stunden eine erste Auskunft durch eine/n auf der Plattform angemeldete/n Anwältin/Anwalt. Mittlerweile ist jede/e sechste Advokat*in in den USA registiert. Wer ein Telefonat vorzieht oder telefonisch Nachfragen stellen will, hat die Möglichkeit, für einen Festpreis von 39 Dollar ein fünfzehnminütiges Telefongespräch zu führen. Ähnlich funktioniert die deutsche Website frag-einen-anwalt.de. Auch hier wird der Sachverhalt ins Netz gestellt, mit dem Unterschied, dass die/der Mandant*in selbst das Honorar (etwa 25 bis 100 Euro) für die Beantwortung der Frage festsetzt. Eine schriftliche Rückfrage ist dabei im Preis inbegriffen. Diese Art der Rechtsberatung ist besonders attraktiv für überschaubare Konstellationen mit geringem Streitwert, bei denen die Mandant*innen unter herkömmlichen Bedingungen keinen Rechtsrat einbeziehen würden. Aber auch für Menschen, die eine anwaltliche Ersteinschätzung suchen, erleichtert die Plattform den Kontakt. Viele wissen nicht, ob und welche Möglichkeiten sie haben, in der jeweiligen Situation juristisch vorzugehen und schrecken daher vor den vermeintlich hohen Beratungskosten zurück. Plattformen wie Avvo und frag-einen-anwalt.de können so helfen, neue Mandant*innen zu finden – und im Idealfall zu halten.
Maßkonfektion statt Einzelanfertigung. Einige Dienstleistungsanbieter gehen aber noch weiter: Der amerikanische Dienst Legal Zoom verkauft Rechtsrat als Komplettpaket. Thematisch sortiert finden sich auf der Website Informationen sowie die notwendigen Formulare für verschiedene private und geschäftliche Anliegen. Das „Scheidungspaket“ umfasst für 299 Dollar beispielsweise die Scheidungspapiere für beide Eheleute, eine Scheidungsfolgenvereinbarung sowie Sorge- und Umgangsrechtsvereinbarungen inklusive einem Terminplan für die Besuchszeiten. Legal Zoom stellt Ausfüllhilfen bereit und überprüft die Dokumente auf Vollständigkeit und Stimmigkeit. Die Antragsteller*innen bekommen anschließend die fertigen Dokumente zur Unterzeichnung zugesandt und können sodann die Scheidung bei Gericht einreichen. Neben solchen Komplettpaketen gibt es eine Vielzahl von einzelnen Formularen, die an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können. Einen vergleichbaren Service stellt der deutsche Anbieter Smartlaw zur Verfügung. In den Kategorien „Familie und Privates“, „Vermieten und Immobilien“ sowie „Business und Unternehmen“ werden Abonnements zu einem monatlichen Preis von 4 bis 40 Euro angeboten, die Zugang zu Dokumenten aus dem jeweiligen Themenfeld gewähren, wie auch die Anpassung und Verwaltung dieser Dokumente ermöglichen.
Pauschalisierte Angebote, wie man sie inzwischen auch bei deutschen Anbietern findet, können Anwältinnen und Anwälte nicht ersetzen. Eine tatsächlich individuell abgestimmte Lösung erhalten Rechtssuchende immer noch nur bei einer Anwältin oder einem Anwalt, die nicht nur die Fakten des Falls, sondern auch die Person und sonstige Umstände wahrnehmen und berücksichtigen können. Was diese Anbieter allerdings leisten können, ist, die potenziellen Mandant*innen da abzuholen, wo sie sich bewegen – im Internet. Und maßkonfektionierte Standardschreiben und -verträge wird keine Kanzlei mehr zu Preisen eines Maßschneiders abrechnen können. Recht anschaulich – Juristische Recherche visualisiert. Die Zukunft wird zeigen, dass nicht nur den Mandant*innen der Zugang zum Recht über Internetdienste erleichtert wird, sondern die Internetdienstleister auch Anwältinnen und Anwälte im Netz abholen werden. Die Recherche von Gerichtsentscheidungen gehört zum anwaltlichen Alltag, so dass es bereits seit Jahren Datenbanken im Internet gibt. In Deutschland gehören Juris und Beck-Online zu den größten Anbietern, in den USA werden überwiegend Westlaw und Lexis Nexis genutzt. Der 2012 gestartete Dienst Ravellaw wählt einen neuen Ansatz. In Zusammenarbeit mit der Harvard School of Law wurde eine Datenbank aller Gerichtsurteile der USA erstellt. Ziel ist es, Zusammenhänge zwischen Entscheidungen sichtbar zu machen, sowohl in zeitlicher als auch prozessualer Hinsicht. Nach der Eingabe eines Stichworts werden die 75 relevantesten themenbezogenen Entscheidungen angezeigt. Ravellaw bedient sich dabei einfacher Darstellungen: Ein Punkt steht für eine Gerichtsentscheidung; je größer er ist, desto wichtiger ist die Entscheidung. Zitierungen von und in Entscheidungen werden durch Linien zwischen den Punkten kenntlich gemacht. Auch hier gilt: Je dicker die Linie, desto intensiver die Auseinandersetzung mit einem Urteil. Eingebettet wird die Darstellungen der Urteile und Querverbindungen in einem Koordinatensystem, in dem die Achsen einen Zeitstrahl oder die Instanzen verkörpern. Der Ansatz von Ravellaw befreit nicht davon, die Entscheidungen zu lesen (das ermöglicht ein Klick auf den jeweiligen Punkt) und sich mit ihnen auseinanderzusetzen.
Ravellaw versucht vielmehr, die Recherche selbst durch anschauliche Aufbereitung für Juristinnen und Juristen zugänglicher zu machen. Einen vergleichbaren Dienst gibt es in Deutschland nicht – noch nicht. Auch wenn das deutsche Recht nicht so stark case-law geprägt ist wie das amerikanische, ist der Ansatz, Zusammenhänge zwischen Gerichtsentscheidungen aufzuzeigen eine Idee, die sich auch in Europa durchsetzen könnte. Man denke nur an ein Angebot, bei dem Entscheidungen des EuGH zu Vorlagefragen mit den Entscheidungen der nationalen Gerichte verknüpft werden. Dadurch könnten Zukunftsmodelle geschaffen und Perspektiven mitgestaltet werden.
Die Modelle nach amerikanischem Vorbild sind also längst in Deutschland angekommen. Doch es gilt für die Akteure nicht nur, sich mit den bereits bestehenden Softwaremöglichkeiten und Geschäftsmodellen auseinanderzusetzen, sondern sie weiterzudenken. Die Branche ist in Bewegung. Dort wo die Digitalisierung den Rechtsdienstleistungsmarkt vereinfachen kann, wird sie es auch tun. Davon profitieren beide Seiten: Die Anwaltschaft und ihre Mandant*innen. Besonders für junge Berufseinsteiger*innen bietet die Umstrukturierung des Marktes große Chancen. Wer ein Gespür für die Bedürfnisse des Berufszweiges entwickelt, kreative Ideen hat und sich traut, Neuland zu betreten, kann die Zukunft des Rechtsdienstleistungsmarktes mitgestalten.
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