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Am 29.01. setzte sich der BRF in Regensburg in einer Podiumsdiskussion zum Thema „Staat im Update – zwischen Lehrbuch und Laptop“ mit der Frage auseinander, ob die juristische Ausbildung in Zeiten von „beckchat“ und KI-basierten Gerichtsassistenten noch zeitgemäß ist. Dabei spielen viele unterschiedliche Faktoren zusammen, unter anderem die Frage nach den heute notwendigen Kompetenzen und deren Vermittlung. Wo einige Universitäten wie die Universität Regensburg progressiv mit einer IT-Zusatzausbildung und einem Bachelor in Digital Law vorangehen, finden sich andernorts Diskussionen über ein vollumfassendes Verbot von KI.
Es kommt bei der Integration technologischer Kompetenzen (im Fachjargon „Digital Literacy“ genannt) im Kern darauf an, dass Studierenden die versierte Anwendung von KI-generierten Informationen und Texten sowie ein Grundverständnis technischer Prozesse vermittelt werden. Dieses Wissen ist nicht länger ein Nischenthema für Spezialisten, sondern Teil eines kompetenten Arbeitsalltags, findet Dr. Bettina Mielke, Honorarprofessorin für Digitales Recht an der Universität Regensburg. Besonders weil auch die Gerichte und Kanzleien mittlerweile flächendeckend mit digitalen Prozessen und KI arbeiten, muss die juristische Ausbildung ein Grundverständnis für diese schaffen. Wenn sich die Lehre vor dem Fortschritt verschließt, führt das zu einer neuen Generation von Jurist:innen, die bei vergleichbarem Kenntnisstand wie frühere Generationen mit einer neuen Art juristischen Arbeitens konfrontiert werden. Es gilt daher zu vermeiden, den Digital Natives eine veraltete Realität aufzuzwingen, statt ihnen ihre Realität begreiflich zu machen.
Bei all den Notwendigkeiten darf jedoch die Motivation der Studierenden nicht zurückbleiben. Angebote zu schaffen ist nur ein Teil der Arbeit, es muss auch Anreize geben, damit diese angenommen werden und sich der Zukunftsgedanke umfassend festigt, so jurafuchs-Gründer Dr. Carl-Wendelin Neubert. Hier entpuppt sich ein neues Kernproblem: Wo Leistungen nicht verpflichtend sind oder abgeprüft werden, werden sie großflächig als unnötiger Mehraufwand empfunden und bleiben außen vor. Fällt der Begriff „klausurrelevant“, klicken dagegen die Stifte. Die einhergehende Verantwortung wird dabei meist verkannt. Die Frage nach der Notwendigkeit der Integration von Digital Literacy in die Lehre ist also längst beantwortet. Wie aber lässt sich Digital Literacy nachhaltig festigen, ohne den Pflichtfachstoff weiter anzureichern?
Prof. Dr. Tabea Bauermeister macht klar: Der Pflichtfachstoff ist bereits überlastend. Hier erlebt die Diskussion eine spannende Entwicklung: Die Frage nach der Implementierung von Digital Literacy ist keine isolierte Themenfrage, sondern ein Einfallstor für eine tiefgreifendere Problematik: Welche strukturellen Defizite erschweren der juristischen Ausbildung insgesamt ihr Ankommen im 21. Jahrhundert?
Ab diesem Punkt geht es nicht mehr nur um Digital Literacy als notwendige Kompetenz für das spätere Berufsleben. Vielmehr wird die juristische Ausbildung nun generell durchleuchtet, um festzustellen, welche anderen Kernkompetenzen für die juristische Praxis an der Universität zurückbleiben und wo diese durch Reform einen Platz finden können. Das Podium schaut dabei aus verschiedensten Hintergründen in dieselbe Richtung: nach vorn. In Richtung einer Ausbildung, die kompetenzorientiert und verantwortungsbewusst ist, statt sich an Stofffülle und Prestige zu klammern.
Auch die Prüfungsformate sollten längst nicht mehr nur auf den späteren Sitz im Richter:innenzimmer hinarbeiten. Während es vor 50 Jahren noch mehr als angemessen schien, durch die klassische Gutachtenklausur hauptsächlich Wissensreproduktion abzuprüfen, ist dieses Format für andere juristische Kompetenzen überholt. Juristische Datenbanken werden laufend ausgebaut, sodass reines Auswendiglernen von Definitionen und Schemata überflüssig wirkt. Viel eher sollten die Prüflinge daran gemessen werden, ob sie in der Lage sind, Rechtsverständnis und Argumentationsstrukturen auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden.
Unter dem Mantel der Fachschaftentour hat der BRF e.V. in mehreren Podiumsdiskussionen die Themen Chancengleichheit im Studium, Rechtstaatlichkeit als Kernelement juristischer Arbeit und KI und Digitalisierung diskutiert. Mit Blick auf die vergangen Diskussionen greift auch „Staat im Update“ den Kerngedanken der Veranstaltungsreihe auf - wer den Abend zusammenfassen möchte, kann dies in wenigen Worten: Ja zur Reform der juristischen Ausbildung.
Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) ist die Interessenvertretung der Jurastudierenden in Deutschland. Als Dachverband juristischer Fachschaften vertritt er die hochschulpolitischen Interessen von rund 120.000 Studierenden bundesweit gebündelt, unabhängig und überparteilich gegenüber regionalen und überregionalen Institutionen.
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