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Das Schwerpunktstudium dient der Vertiefung der erlernten Grundlagen und der wissenschaftlichen Einarbeitung in ein selbst gewähltes Fachgebiet. Es erfolgt meist unmittelbar vor der Aufnahme der Staatsexamensvorbereitung und nach Abschluss der Zwischenprüfung, kann aber auch nach dem Staatsexamen absolviert werden.
Studierende gewinnen dabei detailliertere Einblicke in einen juristischen Themenkomplex und legen mit etwas Glück den Grundstein für ihre spätere Tätigkeit.
Doch auch im späteren Leben ist die juristische Tätigkeit nicht immer eine nationale. Warum also nicht die Möglichkeit nutzen, um einen Blick auf andere Ufer zu werfen, statt auf seiner Insel Wissen zu vertiefen?
Den Schwerpunkt im Ausland zu absolvieren bedeutet, statt der üblichen Prozedur des deutschen Schwerpunkts mit Klausur, mündlicher Prüfung und Hausarbeit zu zivil-, straf- oder öffentlich-rechtlichen Themen ein Jahr lang im Ausland zu studieren und die dort üblichen Prüfungen abzulegen. Die erbrachten Leistungen werden zu einem Durchschnitt zusammengefasst und zu einer Endnote umgerechnet, die als universitärer Schwerpunkt 30 Prozent der Staatsexamensnote darstellt.
Beim Schwerpunkt im Ausland lässt sich die Kür mit der Pflicht verbinden: Ins Ausland gehen, ohne länger zu studieren; Interessen folgen und praxisorientierte Sprachenkenntnisse verbessern, ohne dafür abends in Zusatzkursen zu sitzen; Leistungen für das Staatsexamen erbringen, ohne sich auf deutsches Recht zu begrenzen; gegebenenfalls sogar einen ausländischen Abschluss erwerben.
Je nach Hochschulordnung dürfen die Studierenden im Ausland mehr oder weniger frei aus den angebotenen Vorlesungen wählen. Loretta, die über die HU Berlin zwei Semester am Trinity College Dublin verbracht hat, sieht daher beim Blick auf ihr Transcript of Records nicht nur Vorlesungen im internationalen Völkerrecht, sondern auch absolvierte Kriminologie- und Umweltrecht-Module.
Die HU setzt 60 erbrachte ECTS-Credits (European Credit Transfer System) voraus, lässt dafür aber Freiheiten bei der Wahl der Vorlesungen und Prüfungsanforderungen.
„Ich finde es auf jeden Fall von Vorteil, dass man ein breites Angebot an Fächern belegen konnte“, sagt Loretta. An der FU Berlin werden dagegen 40 ECTS gefordert; dafür müssen die belegten Vorlesungen inhaltlich einem der FU-Schwerpunkte entsprechen.
Auch an der Universität Passau müssen Ausbildung und Prüfung gleichwertig zu den anderen Schwerpunktbereichen sein.
Es zahlt sich aus, bei der Wahl des Hochschulorts einen Blick auf den Kurskatalog zu werfen: Für Foelke, die ihren Schwerpunkt in Genf absolviert hat, waren die angebotenen Module und die Ausrichtung der Universität maßgeblich für ihre Entscheidung. So konnte sie sich voll auf internationales Recht spezialisieren und u.a. Kurse zur Rechtsvergleichung, zum Völkerrecht und zum humanitären Recht belegen.
Der Blick über die rechtlichen Grenzen hinaus fand in ihrem Auslandsstudium mehr Platz als zuvor in Deutschland: „Wir haben in den Kursen häufig Bezug zu den kulturellen, historischen und ideologischen Hintergründen genommen und die politische Realität mit einbezogen.“ - Mit Blick auf das spätere Berufsleben können angehende Juristen sich durch Kurse auf Englisch oder Französisch ganz nebenbei das berufsspezifische Vokabular aneignen.
Viele Wege führen nach Rom, doch bei der Wahl des Schwerpunkts ist der Ausganspunkt von Bedeutung. Da nur einige Hochschulen ein solches Programm mit ihren jeweiligen Partnerhochschulen anbieten, kann es sich im Einzelfall lohnen, frühzeitig die Universität zu wechseln.
Im Angebot sind dabei vor allem europäische Städte: An der HU Berlin können Studierende zwischen Partnerunis in Paris, Dublin, London und Genf wählen.
Die JGU Mainz bietet Schwerpunktprogramme in Kooperation mit Frankreich und Glasgow an, die Universität Passau entweder in den Partnerhochschulen Toledo, Prag, Trient, Krasnojarsk, St. Petersburg oder Toulouse, oder in Absprache mit den Koordinatoren an einer selbst gewählten Hochschule.
An der FU Berlin können Schwerpunktleistungen an jeder der Partneruniversitäten der Fakultät ganz oder teilweise erbracht werden. Leicht eingeschränkt besteht die Möglichkeit an der Universität Heidelberg: Entsprechend der Prüfungsordnung Baden-Württemberg kann die Studienarbeit im Ausland geschrieben werden. Teilweise ist der Schwerpunkt im Ausland mit einem Doppelabschluss verknüpft.
In Irland stellen 70 von 100 Punkten eine Topleistung dar, in der Schweiz bewegt sich die Notenskala zwischen null und sechs Punkten. Klar, dass die Notenumrechnung in die deutsche 18-Punkte-Skala mit Blick auf das Staatsexamen dann von äußerster Bedeutung ist.
Die Heimat-Universitäten stellen eigene Notenschlüssel auf, nach denen sie die im Ausland erbrachten Noten umwandeln. Ein Blick auf die Dokumente zeigt: Oft kommen die Hochschulen den Studierenden im Ausland dabei entgegen. Auch den Universitäten ist bewusst, dass es nicht immer leicht ist, in ein neues Rechtssystem einzutauchen und auf einer Fremdsprache nach den Maßstäben des Gastlandes zu studieren.
Während verschiedener Kurse zur Rechtsvergleichung stellte Foelke fest: „Das ist schon am Anfang etwas schwierig. Selbst die simplen Prämissen der Grundlagen des Rechts sind anders, und da muss man sich erst einmal reindenken.“ Deswegen eignet sich das Schwerpunktstudium für diejenigen, die bereits gute Kenntnisse der Landes- oder Studiensprache haben.
Einige Universitäten bieten fremdsprachige Kurse im jeweiligen Landesrecht an, die zur Vorbereitung genutzt werden können.
Die Studierenden merken aber gleichzeitig schnell: Mit der deutschen Ausbildung im Rücken fällt es oft leicht, sich in das neue Recht einzuarbeiten, systematisch vorzugehen und Lücken selbst zu schließen.
Wer ein ganzes Jahr an der Gast-Uni verbringt, hat darüber hinaus die Möglichkeit, das Niveau der Kurse nach dem ersten Semester zu evaluieren und gegebenenfalls in einfachere oder anspruchsvollere Kurse zu wechseln.
„Man kann also schon seine Noten verbessern“, sagt Loretta. Ein weiterer Vorteil: Da sich die Schwerpunktnote aus allen erbrachten Leistungen im Ausland zusammensetzt, fließen unter Umständen mehr als sechs Prüfungsleisten ein. Durch die Streuung der Noten wird im Ausland etwas Druck aus den einzelnen Prüfungen genommen – selbst, wenn sie für das Staatsexamen zählen.
Mit den vielfältigen Freizeitangeboten, die in anderen Ländern in den Uni-Alltag integriert sind, der ungewohnten Umgebung, neuen Freunden und einem ganz anderen Rechtsverständnis eignet sich der Schwerpunkt im Ausland auch, um vor der Staatsexamensvorbereitung aus dem starren deutschen Studium auszubrechen und den Blick schweifen zu lassen.
Für den Schwerpunkt ins Ausland gilt: Kein Weg führt an den internationalen Büros der Fakultäten und Hochschulen vorbei. Damit einher gehen frühe Deadlines für die Bewerbung, die bei der Planung berücksichtigt werden wollen.
Im Idealfall überlegen sich Studierende also schon etwa ein Jahr vor Beginn des Wahlbereichs, in welche Richtung sie gehen wollen und bereiten ihre Bewerbung vor. Unter Umständen ist diese anspruchsvoller als für einen normalen Erasmus-Aufenthalt.
An der HU Berlin wird so beispielsweise ein tabellarischer Lebenslauf und ein Nachweis über ein C1 Sprachniveau gefordert, die JGU Mainz führt für ihr deutsch-französisches Programm Bewerbungsgespräche durch. Wer die erste juristische Prüfung erst nach dem Schwerpunkt ablegt, sollte bei seiner langfristigen Planung zudem einen kleinen zeitlichen Puffer für die Prüfungsvorbereitung einrechnen, um sich wieder in den deutschen Gutachtenstil einzudenken.
In enger Abstimmung mit der Heimat-Universität steht dem Vorhaben dann nichts mehr im Wege. Auch um die Anrechnung kümmert sich die Hochschule. Der Trick: Da die Hochschulen den Schwerpunkt im Ausland nur an bestimmten Partner-Universitäten anbieten, stehen sie mit diesen in engem Kontakt und kennen die Prüfungsmodalitäten.
Sofern den Studierenden die Wahl der ausländischen Hochschule freigestellt ist, sollte bereits im Vorhinein abgeklärt werden, welche Kurse anrechenbar sind. Dann ist die Organisation des Aufenthalts nicht viel aufwändiger als die eines Erasmus-Aufenthalts. Als das zählt es letztendlich: Wird der Aufenthalt innerhalb der EU absolviert, können die Studierenden durch die Erasmus-Förderung unterstützt werden.
Der Schwerpunkt im Ausland eignet sich für all jene, die ihren Auslandsaufenthalt mit intensivem Studium verbinden wollen und die Lust haben, sich in Vollzeit in ein neues Rechtssystem einzuarbeiten. Interesse am internationalen Recht lässt sich mit der Vertiefung von Sprachkenntnissen verbinden, um sein eigenes Verständnis vom Recht zu überdenken und mit neuer Energie in die Staatsexamensvorbereitung zu gehen.
„Ich würde den Schwerpunkt Leuten empfehlen, die den Blick fürs Internationale haben und nicht nur in Deutschland tätig sein wollen. Obwohl“, schiebt Foelke hinterher, „es mittlerweile für alle Juristen wichtig ist, sich mit Europa auszukennen.“
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