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Adolph Franz Friedrich Ludwig Freiherr von Knigge ist der uns allen bekannte Vater des guten Tons. Mit seinem Buch „Über den Umgang mit Menschen“ prägt er nunmehr seit Jahrhunderten die Benimmregeln in unserer Gesellschaft. Was die Wenigsten aber wissen: Knigge ist einer von uns! In den Jahren 1769-1772 hat auch er regelmäßig Fälle gelöst und Definitionen gelernt. Als Jurastudent müsste er also die langen Abende in der Bib genau gekannt haben, klar ist aber auch, dass er sich dabei wahrscheinlich vorbildlich verhalten hat. Interessanterweise fehlen in seinem Standardwerk jedoch die Umgangsregeln in einer Jura-Bibliothek. Da das mit Sicherheit nur ein Versehen war, haben wir uns nicht lumpen lassen, und einmal ein paar Benimmregeln aufs Papier gebracht, die uns für den Umgang in einer Jurabib angebracht erscheinen – in originaler Knigge Formulierung von 1788.
Wir wissen, dass man in Hausarbeitszeiten viele Bücher benötigt, dagegen spricht auch nichts. Man muss es aber auch nicht übertreiben, insbesondere, wenn man manche der ausgesuchten Bücher bis zum Abend nicht einmal aufgeblättert oder nur wegen ihrer schieren Größe oder ihres maximal langweilig wirkenden Covers mit zum Tisch genommen hat. Schließlich können auch alle anderen Studierenden in der Bib ungefähr einschätzen, wieviel Literatur man tatsächlich bearbeiten kann. Andernfalls wirkt man wie der Autor dieser Zeilen, der zum Lesetag in der 7. Klasse ernsthaft meinte, Die Drei Musketiere von Alexandre Dumas mit in die Schule zu nehmen. Es ist einfach nicht glaubhaft.
Und damit ipso facto auch unter der Tischplatte. Muss man dazu noch mehr sagen?
Nicht nur die Tische und Sitze in der Bib selbst sind umkämpftes Gebiet, sondern leider, wenn auch selten, der Bereich unter der Tischplatte. Hier empfiehlt der Bib-Knigge, die Beine auch unter der eigenen Tischplatte zu belassen, wenn man nicht von der unbekannten Person, die einem gegenübersitzt, in Ausübung ihrer Selbstjustiz einen saftigen Tritt gegen die Schienenbeine kassieren möchte.
Eigentlich schlimm, dass man das noch sagen muss. Gilt insbesondere für Erstis. Examenskandidat:innen dürfen sich von dieser Regel exkulpieren.
Oder setzt sich jedenfalls an einen Einzeltisch. Ansonsten muss man jederzeit mit Ordnungsmaßnahmen seitens der Tischnachbarn rechnen.
Man könnte meinen, dass hier ein einfacher Verweis auf die Hausordnung genügen müsste. Richtig ist jedenfalls, dass Abiturienten und fakultätsfremde Studierende meist eher durch Lautstärke auffallen, ansonsten aber friedfertige Völkchen sind. Aber gerade wenn ihr zum Beispiel Grundschullehramt studiert: Bitte zeigt uns nicht, in dem in eurer Bibzeit ständig Mandalas ausmalt, dass wir scheinbar das falsche Studienfach gewählt haben.
Bib-Plätze sind rar. Bei mehrstündigen Kaffeepausen darf man ruhig mal seinen Tisch räumen, insbesondere, wenn man schon weiß, dass es heute eh nicht mehr so viel mit dem konzentrierten Arbeiten wird.
Iudex non calculat – Der Richter rechnet nicht. Dieses Sprichwort steht exemplarisch dafür, dass mit Ausnahme von Steuerrechtlern viele Jurist:innen nicht so viel mit Mathe am Hut haben. Auch der Zahlenraum bis 10 stellt die angehenden Rechtsanwender häufig vor größere Herausforderungen als oft angenommen. Wie sonst lässt es sich erklären, dass insbesondere in Klausurenphasen einzelne Studierende statt einem Arbeitsplatz bis zu 3 Plätze blockieren, in dem sie über die Nachbarstühle Habersäcke, Pullis, Jacken oder Rucksäcke legen?
Schweiß soll hier auf keinen Fall tabuisiert werden, wir sind alle Menschen und können dafür prinzipiell nix. Begehe aber nicht den Fehler, zu denken, dass nur weil du nicht von deinen Kommilitonen im gleichen Wege wie bei eben bei 13b genannt angesprochen wirst, dein Körpergeruch harmlos ist. Axe Dark Temptation darf aber gerne im Kinderzimmer stehen bleiben.
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