DAV-Vielfaltstag: Chancen und Perspektiven für eine diverse Rechtsbranche

Podiumsdiskussion beim Vielfaltstag des DAV. Die Speaker sitzen an einem Tisch, Frau Dr. Ruge spricht an einem Rednerpult. Im Hintergrund ist eine Leinwand mit QR-Code.
Der DAV-Vielfaltstag 2026 im Lichte der Gründung des Forums Queerer Anwaltschaft.
Der zweite DAV-Vielfaltstag am 29. Januar setzte starke Zeichen für die Anwaltschaft. Im Fokus standen die Neugründung des Forums Queerer Anwaltschaft, die Relevanz von Quoten im Arbeitsleben und ein Experten-Panel zum Thema Inklusion.

Der DAV-Vielfaltstag begann mit zwei Grußworten: Zunächst sprach Sophie Koch als Beauftragte der Bundesregierung für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Dabei ging sie auf die Stellung der Anwaltschaft als Verteidiger von Rechten queerer Personen ein. Im Anschluss übernahm Hauptgeschäftsführerin Dr. Ruge das Wort.

Gründung des Forums Queerer Anwaltschaft

Ein zentraler Höhepunkt des Vielfaltstages war die offizielle Gründung des Forums Queerer Anwaltschaft. Tatjana Meyer (stellvertretende Leiterin Medien des DAV) stellte das Forum Queerer Anwaltschaft vor. Die queere Anwaltschaft existierte bis dahin als unverbindliche lose Verbindung, erhielt nun aber ein festes Fundament. Prof. Niko Härting (Vorstandsmitglied und Vielfaltsbeauftragter des DAV) brachte es auf den Punkt: „Es geht erstmal darum, ins Machen zu kommen.“

„Es geht erstmal darum, ins Machen zu kommen.“

Das Forum plant dabei, sich bei verschiedenen Veranstaltungsformen einzubringen, unter anderem Stammtischen, Vorträgen und Engagement in der queeren Szene wie beim CSD zu verfestigen. Die Queere Anwaltschaft sei das Netzwerk beziehungsweise der Ansprechpartner für Kolleg:innen und alle anderen, die sich der Queeren Community zugehörig fühlen, so Helmut Linck (stellvertretender Vorsitzender des Forums Junger Anwaltschaft). Auch die Entstehungsgeschichte wurde vorgestellt: vom erstmaligen Zusammentreffen beim CSD in Berlin zu den ersten Treffen bis zur jetzigen Gründung.

Daran schloss sich eine offene Debatte über den aktuellen Stand der queeren Anwaltschaft an. Dabei wurden auch komplexe Themen nicht gescheut. Es ging um die Abwägung von Sichtbarkeit gegenüber Stigmatisierung. Viele Anwält:innen hätten die Sorge, beruflich allein über ihre sexuelle Identität definiert zu werden. Auch das „Rainbow-Washing“ vieler Firmen, die Diversity-Maßnahmen in den vorherigen Jahren nur aufgrund von Marketing vollzogen wurde kritisch betrachtet. In den aktuell schwierigeren Zeiten würden viele dieser wieder eingestampft. Umso erfreulicher wurde allerdings zur Kenntnis genommen, dass der DAV sich genau jetzt in der schwierigen Zeit für Vielfalt starkmacht.

Weiter wurde auch selbstkritisch angemerkt, dass Deutschland im internationalen Vergleich spät dran ist und andere Länder bereits deutlich etabliertere Strukturen vorweisen können. In den USA wurde die National LGBT Bar Association schon 1988 gegründet. Abschließend wurde die Gründung der queeren Anwaltschaft durch Videobotschaften verschiedener Personen und Organisationen und die Unterzeichnung der Gründungsurkunde abgerundet.

Interaktivität statt Frontalbeschallung: der Round-Table zur Quotenfrage

Nach einer kurzen Kaffeepause brachte Verena Haisch, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb), frischen Wind in die Veranstaltung. Sie leitete in ein innovatives Round-Table-Format über, das die zentrale Frage behandelte: "Wie sinnvoll sind Quoten für die verschiedenen Dimensionen von Vielfalt?" Statt der wie den üblichen Vorträgen setzte der DAV auf maximale Beteiligung. An vier verschiedenen Tischen wurde über Quoten gesprochen, diskutiert und erklärt. Alle 20 Minuten wurden die Tische gewechselt, was für eine stetige Durchmischung der Perspektiven sorgte. Das neue Konzept wurde von den Teilnehmenden begeistert aufgenommen. Es zeigte sich deutlich, dass die aktive Einbindung aller Anwesenden den Vielfaltstag massiv bereicherte und zu greifbaren, vielschichtigen Ergebnissen führte.

Migrationsbiografie

Am Table zum Thema Migrationsbiografie leitete Chrysanthi Fouloglidou (Vorsitzende des FORUM Junge Anwaltschaft) die Diskussion. An diesem Tisch ging es besonders intensiv zu: schmerzhafte Wahrheiten über beispielsweise rassistische Verhaltensweisen von Familienangehörigen wurden klar angesprochen. Notwendige Themen über Migration in der Anwaltschaft, wurden hier gesagt und kamen klar, deutlich und respektvoll zur Sprache. Abschließend einigte man sich vor allem auf eine Sache: Arbeitgeber sollten stärker für die Förderung von Vielfalt in die Pflicht genommen werden. Eine entsprechende Quote wurde in dieser Runde als sinnvoll beurteilt.

Antidiskriminierung

Einblicke in die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gab Belam Bekos. An diesem Roundtable ging es weniger um die Quote, sondern um die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle. Dabei wurde vor allem über die Machtlosigkeit bei Themen gesprochen und dass die Beratung nur selten direkt vor Ort erfolgen kann. Vor allem deswegen favorisierte Belam Bekos auch die Einführung von Quoten.

Ost und West

Der Roundtable über Ost und West erwies sich als besonders lehrreich. Die Rechtsanwältin Uta Hesse gab den Teilnehmenden tiefe Einblicke in den Status quo der Anwaltschaft in Ostdeutschland. Besonders die Zahlen verblüfften hierbei: In Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2024 nur 13 Anwälte neu zugelassen. Zum Vergleich: Allein in Tübingen waren es 29. Die Quotenfrage wurde an diesem Tisch etwas zurückgestellt, es ging vorrangig um die Darstellung des Ist-Zustandes.

Soziale Herkunft

Die soziale Herkunft ist eine oft übersehene Dimension innerhalb der Anwaltschaft. Rechtsanwältin Sina Barenkau brachte den Teilnehmern die Lebensrealität von Erstakademikern näher. Dabei sprach sie sich jedoch gegen eine Quote für diese Gruppe aus. Als Gründe nannte sie zum einen die Schwierigkeit, trennscharf zu definieren, wer genau als Erstakademiker:in gilt. Zum anderen verwies sie auf die praktischen Hindernisse, die ein formaler Nachweis dieses Status mit sich bringen würde.

Nachdem die Tables einmal alle durchgewechselten, wurden die Ergebnisse zusammengetragen und ausgewertet.

Inklusion

Der Abend des Vielfaltstages hatte zum Abschluss noch ein richtiges Highlight parat. In einem Panel wurde über das Thema der Inklusion gesprochen. Tobias Rath (Vorstandsmitglied DAV) leitete das Gespräch und sorgte für reichlich Input. Die Speaker des Panels waren Hannah-Silvia Heise (Rechtsanwältin), Prof. Dr. habil. André Zimpel (Leiter des Zentrums für Neurodiversitätsforschung), Pamela Pabst (Rechtsanwältin) und Katrin Rettel (Inklusionsberaterin der Humboldt-Universität zu Berlin). Alle Speaker bereicherten das Gespräch merklich und brachten ihre unterschiedlichen Perspektiven ein.

Zimpel erklärte im Gespräch viel über Neurodivergenz und räumte mit verschiedensten Mythen auf. Er kritisierte, dass Neurodivergenz oft nur die Schubladen „normal“ und „nicht normal“ schöner umschreiben würde. Auch ein paar Fakten durften nicht fehlen: Das Gehirn habe zum Beispiel ca. 86 Milliarden Nerven und sogar eineiige Zwillinge hätten nicht die identischen Gehirne. Die Erklärungen wussten besonders zu beeindrucken und sogar die best Informiertesten konnten hier noch das ein oder andere lernen.

Pabst ist die erste von Geburt an blinde Strafverteidigerin. Sie ist besonders benachteiligt durch das elektronische Anwaltspostfach. Dieses ist für blinde Menschen kaum nutzbar. Auch sprechen ihr viele Menschen die juristische Kompetenz aufgrund ihrer Blindheit ab. Ihre Geschichte inspirierte sogar eine Serie der Öffentlich-Rechtlichen namens „Die Heiland – wir sind Anwalt.“

Rettel dagegen berichtete von ihrem Arbeitsalltag als Inklusionsberaterin. Gerade die geringe Kapazität ihrer Anlaufstelle mache ihr zu schaffen. Oft hätten sie nicht die Mittel, um Studenten ausreichend zu unterstützen.

Frau Heise gab Einsicht in die Inklusionssituation der freien Wirtschaft. Sie bemängelte, dass viele Arbeitgeber nur auf Ausgleichszahlungen setzen, anstatt wirklich die Inklusion in ihrem Unternehmen voranzutreiben. Dabei seien Inklusionsmaßnahmen durch Förderungen eigentlich kostenneutral und würden den Mitarbeiter:innen Wertschätzung zeigen.

Abschließend lässt sich festhalten, dass der Tag einem Aufbäumen der Anwaltschaft gleichte, um den schwierigen politischen und gesellschaftlichen Zeiten entgegenzuwirken und um für Vielfalt aufzustehen. Man verließ die Veranstaltung mit der ein oder anderen neuen Information über Vielfalt sowie einem Gefühl der Gemeinschaft und Zuversicht, das Lust auf mehr macht. Zudem wurde sich bei guter Verpflegung und noch besseren Gesprächen weiter angeregt über die Inhalte unterhalten, sich ausgetauscht und Networking betrieben. Der DAV-Vielfaltstag war sehr erfolgreich und definitiv empfehlenswert.

Anzeige

Anzeige

Fragen?

Habt ihr Erfahrungen oder Tipps, die das Jurastudium bereichern? Schreibt uns an: magazin-jurfuture@anwaltverein.de oder bei Instagram.

Entdecke unsere Top-Themen aus anderen Kategorien

Entdecke alle Kategorien

lernen&lücken

Die Kategorie bündelt Beiträge zum Thema Ausbildung. 

kanz&lei

Im Fokus: die vielfältige Praxis als Rechtsanwält:in und wie der Berufseinstieg so läuft.

lifehacks - Die Kategorie bündelt Beiträge, die dir für deinen persönlichen Weg Denkanstöße geben können.

lifehacks

Die Kategorie bündelt Beiträge, die dir für deinen persönlichen Weg Denkanstöße geben können.

verfassungscheck

Die Kategorie bündelt Beiträge zur Verfassung des juristischen Kosmos.

Kurt Wippel