Clarissa Freun­dorfer: Weil wir alle Anwälte sind

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Clarissa Freundorfer kennt beide Welten: Sie war fünf Jahre lang Rechtsanwältin in München - seit 2010 arbeitet sie als Syndikusanwältin.
Wann ist ein Anwalt wirklich Anwalt? Seit drei Urteilen des Bundessozialgerichts verläuft ein Graben zwischen niedergelassenen Rechtsanwälten und Syndikusanwälten. Die Berliner Syndika Clarissa Freundorfer kennt beide Seiten und findet: Anwalt ist, wer qualifiziert und unabhängig berät. Mit dieser Sicht steht sie nicht alleine da, wie die Berliner Rechtsanwaltskammer in einer legendären Vollversammlung lernen musste. Im März wählten über 600 Mitglieder Freundorfer und sieben Gleichgesinnte überraschend in den Vorstand.

Die acht Revolutionäre stärken sich mit einem gemeinsamen Mittagessen. „Das schaffen wir nicht, das können wir ja gar nicht schaffen, woher sollen die Leute denn alle kommen“, sagt einer am Tisch. Und viele Leute brauchen sie, wenn sie ihr Ziel erreichen wollen. Es ist der 11.März 2015 und am Nachmittag kommen die Mitglieder der Berliner Rechtsanwaltskammer zusammen. Neben anderen Tagesordnungspunkten soll über eine Frage entschieden werden, die viele für längst ausgemacht halten: Syndikusanwälte sollen berufsrechtlich nicht als Anwälte behandelt werden – diesen Kurs verfolgt auch in Opposition zum Deutschen Anwaltverein (DAV) und zum Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). „Doch, das schaffen wir“, sagt Clarissa Freundorfer, die auch mit am Tisch sitzt. Sie hat recherchiert: Knapp über 1.000 Leute passen ins Auditorium im Haus der Kulturen der Welt. Wenn nur ein Teil der Freunde, Kollegen und Gleichgesinnten kommt, die sie und ihre Mitstreiter angerufen, angemailt oder über Multiplikatoren erreicht haben, könnte das Haus tatsächlich voll werden. 1.000 Rechtsanwälte bei einer Kammerversammlung: Das wäre Berliner Rekord, vielleicht sogar bundesweit einzigartig.

Um 15 Uhr soll es losgehen. Um 14.45 Uhr ist kaum jemand von Freundorfers Unterstützern da. Es ist ein warmer Frühlingstag und die ersten Eisdielen öffnen gerade. Wer will sich da schon stundenlang in einen fensterlosen Raum setzen, um das Berufsrecht zu diskutieren? „Ich kann nicht leugnen, dass meine Aufregung in diesem Moment auf dem Höhepunkt war“, sagt Freundorfer heute. Bis plötzlich aus allen Richtungen Menschen auf den Eingang zuströmen, als hätten sie sich verabredet, Clarissa Freundorfer und ihre Mitstreiter ein wenig auf die Folter zu spannen. Vor den Anmeldecountern bilden sich lange Schlangen, sodass die Sitzung erst eine dreiviertel Stunde später anfangen kann.
Über 1.000 Teilnehmer bei einer Mitgliederversammlung? Spätestens jetzt wird auch den Vorständen der Berliner Rechtsanwaltskammer klar, dass sie auf eine besondere Sitzung zusteuern. Doch zunächst steht die Aussprache über das vergangene Geschäftsjahr an. „Man merkte, wie nervös die Kollegen wurden, als sie die Menschenmasse vor sich sahen“, sagt Freundorfer. Bei der Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes hebt jedoch die große Mehrheit ihre Hände – auch Clarissa Freundorfer. „Ich hatte ja auch nichts Grundsätzliches auszusetzen. Ich war nur in einem entscheidenden Punkt anderer Meinung.“

 

Können Syndikusanwälte noch Rechtsanwälte sein?

Bei dem entscheidenden Punkt geht es um nichts weniger als die Frage, ob Syndikusanwälte künftig noch Rechtsanwälte sein können. Aufgeworfen hatte die Frage das Bundessozialgericht, als es die Syndizi im April vorigen Jahres faktisch aus dem lukrativen Versorgungswerk der Anwälte warf. Sie sollen wie alle Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, das verlange das Gesetz, weil anwaltliche Tätigkeit im Anstellungsverhältnis bei einem Unternehmen nie anwaltlich sein könne.
Clarissa Freundorfer kennt beide Welten: Fünf Jahre lang war sie Rechtsanwältin in der Großkanzlei CMS Hasche Sigle am Standort München. Seit 2010 arbeitet sie als Syndikusanwältin bei der Deutschen Bahn in Berlin, wo sie Fälle aus dem Gesellschaftsrecht, insbesondere in der juristischen Begleitung von internationalen M&A-Transaktionen und Umstrukturierungen betreut.

Syndika und Rechtsanwältin: gleichzeitig geht das nur mit einer Hilfskonstruktion, die sich über Jahre etabliert hat und die tausende Juristen in Deutschland nutzen – auch Clarissa Freundorfer. Sie hat eine Nebentätigkeitsgenehmigung der Rechtsanwaltskammer für ihren Hauptjob bei der Deutschen Bahn, um die Zulassung behalten zu können – absurd, wie sie findet. „Die Zulassung läuft dann eben am Wohnsitz, man hat ein Schild an der Tür, bleibt für die Kammer erreichbar und zahlt seine Beiträge“, sagt Freundorfer. „Das lief so lange gut, wie alle Beteiligten diese friedliche Koexistenz toleriert haben.“

 

Kampf um den Syndikus

Die drei Urteile des Bundessozialgerichts waren deshalb auch so etwas wie eine Kriegserklärung, ein Ende des jahrelangen und zur Gewohnheit gewordenen Waffenstillstands der Parteien. „Als gleichwertig haben uns die niedergelassenen Anwälte nie angesehen“, sagt Freundorfer, „das hat das Urteil nur bestätigt. Jetzt geht es aber für viele auch ans Eingemachte, die Altersversorgung.“ Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte konnten sich bislang von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und in regionale Versorgungswerke einzahlen. Die Erträge im Alter liegen im Schnitt deutlich über denen der gesetzlichen Rentenkasse. Und bei einemWechsel zwischen Kanzleien und Unternehmen gibt es keine gebrochenen Versorgungsbiographien. Auf diese Weise können Anwälte imRentenaltermit deutlich besseren Zahlungen rechnen, selbst wenn sie das gleiche wie Angestellte einbezahlt haben. „Eigentlich hatten von dieser Regelung alle etwas“, sagt Freundorfer, „weil es viele gute Beitragszahler gab.“

Umso schockierter reagierten viele Syndikusanwältinnen und -anwälte auf das Urteil des Bundessozialgerichts – und wandten sich an ihre Anwaltskammern. Dies war auch der Moment, der Clarissa Freundorfer mit dem Thema in Berührung brachte. Zwar genießt sie Bestandsschutz bei ihrem momentanen Arbeitgeber, doch ein potenzieller Jobwechsel würde für sie das Ende der Befreieung von der Rentenversicherungspflicht bedeuten. „Ich hoffte, dass jetzt endlich Schluss wäre mit den Hilfskonstruktionen und die Kammer klar für die Anerkennung der Unternehmensjuristen als Anwälte Stellung beziehen würde“, sagt Freundorfer. Zumal es seit Ende vergangenen Jahres ein Eckpunktepapier aus dem Justizministerium von Heiko Maas gibt, das vorsieht, Syndikusanwälte in der anwaltlichen Berufsordnung offiziell zu Rechtsanwälten zu erklären. Doch die Berliner Rechtsanwaltskammer beeindruckte das wenig, ebenso wie die Tatsache, dass sich Kammern in Frankfurt, Köln und München „pro Syndikus“ positioniert hatten.

Zu diesem Zeitpunkt weiß Clarissa Freundorfer noch nicht, dass ausgerechnet sie eine derjenigen sein wird, die für die Berliner Syndikusanwälte aus der Deckung kommen wird, um hunderte von Kolleginnen und Kollegen zu mobilisieren und um sich mit ihren niedergelassenen Kollegen Wortgefechte in einer revolutionären Sitzung zu liefern, die – falls es in derWelt der juristischen Berichterstattung so etwas gibt – Schlagzeilen machte.

Freundorfer ist keine, die sich still ins System fügt, aber eben auch niemand, der lospoltert und dann erst über das Gesagte nachdenkt.Wäre es nicht zum Streit über den Syndikus gekommen, vielleicht hätte sie nie die Konfrontation gesucht und weiterhin ruhig und effizient ihren Job bei der Bahn erledigt. „Wenn die uns nicht zuhören, müssen wir uns eben in den Vorstand der Kammer wählen lassen“, sagte ein Kollege – halb ernst, halb im Spaß – beim Treffen des Bundverbandes der Unternehmensjuristen, in dem sie Mitglied ist. „Das würde ich wohl machen“, hört sich Freundorfer sagen. Von diesem Moment an gibt es für sie kein Zurück mehr. Es formiert sich ein Team von acht Kandidaten und weiteren Unternehmensanwälten, die genug Begeisterung für das Berufsrecht mitbringen, um sich in die Materie einzuarbeiten und Argumente zusammenzutragen und zu strukturieren. „Mit der Zeit fing es an, richtig Spaß zu machen“, sagt Clarissa Freundorfer.

Die Begeisterung für die Sache war ein wesentlicher Faktor für den späteren Erfolg der Initiative, weil sie den Unternehmensjuristen Glaubwürdigkeit verlieh. Und dann war da noch ein gewisses Maß an Wut bei Freundorfer und ihren Mitstreitern – ein Gefühl, das eine diplomatische Lösung zwischen den Parteien ausschloss. „Bei einemTreffen mit demalten Kammervorstand haben wir versucht, klar zu begründen, warum Unternehmensjuristen sehr wohl Anwälte sein können“, sagt Freundorfer, „doch mein Eindruck war, dass sich die Gegenseite für unsere berufliche Realität nicht sehr interessiert.“ Das Treffen freundlich zu nennen, wäre eine Beschönigung, die selbst Freundorfers Diplomatie verbietet.

 

Krieg der Argumente in der Kammerversammlung

Auch in der Kammerversammlung am 11. März stoßen Fronten aufeinander. Sieben Stunden dauert sie, der Raum hat keine Fenster, und der „Krieg der Argumente“ wird hart geführt. „Frau Kollegin, mit Verlaub“, und „Herr Kollege, das ist Unsinn” – wenn Juristen streiten, stimmt zwar manchmal die Form, in der Sache geht es aber hoch her. In Berlin treffen an diesem Nachmittag und Abend immer wieder erfahrene Kämpfer auf eher stille Strategen: Rechtsanwälte, die täglich die Robe überwerfen und vor Gericht für die Interessen der Mandanten kämpfen, sind den großen Auftritt eher gewohnt, als die Unternehmensjuristen, deren Job darin besteht, eine Lösung zu finden, bevor der Anwaltskollege seine Robe überhaupt überwirft.

Am Ende wählen mehr als 600 Versammlungsteilnehmer Clarissa Freundorfer in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin, darunter auch viele niedergelassene Anwältinnen und Anwälte, die den Kurs des Kammervorstandes beim Syndikus nicht mittragen. Auch ihre Mitstreiter schaffen es in das Gremium. Ihre Mobilisierungskampagne in vielen Unternehmen wie etwa Springer oder in den großenWirtschaftskanzleien zeigte Wirkung. 420 der Juristen stimmen amspäten Abend für den Antrag, das Eckpunktepapier aus dem Justizministerium zu unterstützen, das Syndikusanwälte als Rechtsanwälte wertet – nur 246 dagegen. Damit liegt die Zustimmung bei 63 Prozent. Kammerpräsident Dr. Marcus Mollnau zieht daraufhin den Antrag, mit dem dieser weiter die sozialrechtliche Linie favorisierte, zurück. Von den 14 neu zu besetzenden 28 Vorstandsposten werden acht mit Unternehmensanwälten besetzt.

Ein Erfolg für Clarissa Freundorfer – und versöhnliche Gesten am Ende eines Marathontages: In der Nacht finden viele dann doch noch zusammen, wenn auch nicht argumentativ. „Beim anschließenden Umtrunk war man dann wieder nett miteinander“, so beschreibt Clarissa Freundorfer die Szenerie. Die Anwälte kämpfen hart und trinken danach gemeinsam beim anschließenden Empfang Bier.

Die kleinen Gesten sind Freundorfer wichtig, auch wenn einen in der Sache viel trennt.Wo die niedergelassenen Kollegen das Ende der freien Advokatur sehen, sieht sie eine Chance. „Wir müssen doch für die junge Generation denWechsel vom Unternehmen in die Kanzlei und umgekehrt weiterhin ermöglichen“, sagt sie. Ihr geht es auch um die Freiheit des persönlichen Lebensentwurfs – von der sie als ehemalige Kanzleianwältin und heutige Syndika selbst profitierte.

Vielleicht passt Freundorfer die Unterscheidung zwischen Unternehmen und Kanzlei besonders wenig, weil es ihr schon so lange ums Recht geht – und nicht um Sie wagt die Konfrontation und ihr Einsatz findet Zuspruch: Im März 2015 wurde sie in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin gewählt. den Arbeitgeber. „Ich habe tatsächlich schon in der Grundschule gewusst, dass ich Jura studieren will, ohne zu wissen, was das genau ist“, sagt sie. Später, nach dem Abitur in Bayern, schickt sie die ZVS nach Augsburg.Während des Studiums liebäugelt sie mit dem Beruf der Staatsanwältin, denkt über Jobs inMinisterien nach. Und landet in den politisch ruhigen Sommermonaten als Referendarin bei Gleiss Lutz in Brüssel, Europa- und Völkerrecht ist ihr Schwerpunkt im Studium.

Die Bedingungen in der Großkanzlei gefallen der jungen Juristin, weshalb sie beschließt, nach dem Referendariat zwar noch zu promovieren, aber bereits zwei Tage in der Woche als Rechtsanwältin bei CMS Hasche Sigle in München zu arbeiten. Es ist ihre erste Berührung mit dem Gesellschaftsrecht und bis heute ist sie der Disziplin treu geblieben. Sie schreibt ihre Dissertation über die Beteiligung des Bundestages an der Rechtsetzung der Europäischen Union bei Prof. Dr. Johannes Masing (inzwischen Richter des Bundesverfassungsgerichts) und lernt gleichzeitig die Feinheiten des GmbH- und Aktienrechts kennen. „Gesellschaftsrecht ist tatsächlich spannend, ziemlich komplex und vielseitig, weil man mit anderen Rechtsgebieten in Berührung kommt“, sagt sie.

Nach der Promotion bietet ihr die Kanzlei einen Vollzeit-Job an, und Freundorfer sagt zu. „Jetzt begann die eigentliche Lehrzeit. Man kommt mit den Staatsexamina an und denkt, schon einiges zu wissen, und dann lehrt einen der Arbeitsalltag das Gegenteil.“ In der Kanzlei arbeitet Freundorfer viel und eignet sich Fähigkeiten an, von denen sie heute bei der Bahn profitiert. „Ich würde jungen Kollegen unbedingt raten, vor einem Job als Syndikus Erfahrungen in einer geeigneten Kanzlei zu sammeln“, sagt sie, „die Ausbildung dort möchte ich heute nicht missen.“

 

Als Syndikus bei der Deutschen Bahn

Aus privaten Gründen wechselt sie nach fünf Jahren nach Berlin und findet bei der Deutschen Bahn ein neues berufliches Zuhause. Von ihrem Büro in einem der oberen Stockwerke des Bahntowers überblickt sieWestberlin bis ins Brandenburgische – in absoluter Stille hinter der Glasfassade, die das gesamte Gebäude direkt am Potsdamer Platz überspannt.
Wann immer die Bahn mit ihren über 300.000 Mitarbeitern und weltweiten Verflechtungen an Unternehmenstransaktionen beteiligt ist, betrifft das Freundorfers Abteilung. Als etwa die Personenverkehrs-Auslandstochter der Bahn, Arriva, in Osteuropa das Personenverkehrsgeschäft von Veolia Transdev übernahm, die wiederum Tochter-Unternehmen in verschiedenen osteuropäischen Ländern hatte, mussten Experten wie Clarissa Freundorfer den Deal juristisch in trockene Tücher bringen. „Das spannendste sind dann tatsächlich die Verhandlungen, das Diskutieren mit dem Gegenüber, das Sich-Reindenken in die Interessenlage der Geschäftspartner”, sagt sie.

Vielleicht hat Clarissa Freundorfer diese Fähigkeit nicht nur bei der Bahn perfektioniert, sondern auch – mit ihren Opponenten der Berliner Rechtsanwaltskammer – in der Auseinandersetzung über die Frage, ob sie als Syndikusanwältin gleichzeitig Rechtsanwältin sein kann. „Natürlich verstehe ich die Sorge der niedergelassenen Rechtsanwälte, deren Markt immer enger wird“, sagt sie, „aber Unternehmensjuristen in professionellen Rechtsabteilungen beraten genauso unabhängig, wie es externe Anwälte tun, deren Rat ein Unternehmen einholt.“

Wie Freundorfers Kampf für eine Gleichstellung ausgeht, wird imHerbst feststehen, wenn der Bundestag über die Gesetzesinitiative von HeikoMaas endgültig entscheidet. Im Orchester der Stimmen unterstützt inzwischen auch die Bundesrechtsanwaltskammer die Reform. Immer mehr regionale Kammern haben sich für eine Regelung des Syndikusanwalts ausgesprochen. Auch Berlin.Hier haben Clarissa Freundorfer und ihre Syndikuskollegenmit ihrem basisdemokratischen Putsch für klare Verhältnisse gesorgt.

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Jochen Brenner
Hamburg | Der Autor ist freier Journalist in Hamburg. © privat
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