Claire Chevalier: Anwältin einer deutsch-französischen Kanzlei

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Wirtschaftsanwältin Claire Chevalier inmitten deutscher und französischer Kultur und Mandaten (© Peter Adamik, Berlin)
Avocat oder Rechtsanwältin? Beides! Wirtschaftsrechtsanwältin Claire Chevalier bewegt sich sicher im deutschen und französischen Recht ebenso wie in beiden Kulturen. Ihr Weg von der Ausbildung bis hin zur eigenen Kanzlei ist von ihrer Begeisterung für Sprache und Jura sowie dem Mut zu Entscheidungen geprägt.

Finden Sie Ihre Nische! Das raten Experten jungen Anwälten heute auf der Suche nach einem Auskommen – und denken ans Insolvenzrecht oder Mietstrei­tig­keiten. Claire Chevalier hat den Rat auf ihre Weise befolgt. Die Französin absolvierte beide deutsche Staats­examen und besitzt die franzö­sische Anwalts­zu­lassung. Ihr Spezial­gebiet ist der deutsch-franzö­sische Grenzverkehr. Donners­tag­morgen, 10 Uhr an der EM Business School in Strasbourg. „Wie viele Tage hat der Arbeit­nehmer effektiv in Deutschland gearbeitet“, fragt Claire Chevalier ihre Studenten. Zwei, drei Arme gehen in die Höhe, „drei“, sagt ein Student, „Unsinn, vier“, korrigiert eine Kommilitonin. „Höre ich fünf?“, ruft Chevalier auf Französisch. So geht es hin und her im Kurs Steuerrecht für die angehenden Betriebswirte. Die Hälfte sind Franzosen, die andere Hälfte Deutsche. Obwohl das Doppel­be­steue­rungs­ab­kommen nicht zu den spannendsten Teilen der Rechts­wis­sen­schaft gehört, herrscht eine konzen­trierte Atmosphäre im Saal. „Den franzö­sischen Studenten muss ich immer erst beibringen, dass sie mit mir als ihrer Dozentin diskutieren dürfen und nicht nur das aufschreiben müssen, was ich vortrage“, sagt Chevalier, „fürs bloße Auswen­dig­lernen bin ich zu deutsch.“

 

 

Zwischen der deutschen und der französischen Mentalität

Mag sein, dass Claire Chevalier einen franzö¬sischen Pass besitzt und in der Nähe von Strasbourg wohnt. Im Herzen hat sie den Rhein in Richtung Deutschland schon als Teenager überquert und ist nie wieder ganz zurück¬gekehrt. Chevalier denkt deutsch, spricht deutsch, fühlt, träumt und argumentiert deutsch. „Die deutsche Mentalität und Kultur liegen mir einfach“, sagt sie. Mit 13 Jahren schickt sie ihr Gymnasium aus St. Etienne nach Solingen zum Schüler¬aus¬tausch. Im Bergischen Land beginnt eine Deutsch-werdung, die aus Claire Chevalier fast Klara Ritter macht. Gastschwester Lena wird ihre neue beste Freundin, bei der sie nun die Herbst-,Winter-,Weihnachts- und Osterferien verbringt. In der Oberstufe hält die Freund¬schaft immer noch, Chevalier putzt die Hälfte der Sommer¬ferien in einem Solinger Krankenhaus, um in der anderen Hälfte mit ihrem deutschen Freund in den Urlaub zu fahren. „Da wusste ich bereits, dass ich in Deutschland studieren wollte.“ Nur was, ist ihr noch völlig unklar. Rückblickend wäre es ein Leichtes für sie, aus der sicheren Position der erfolg¬reichen Wirtschafts¬an¬wältin nun an der eigenen Legende zu stricken.

 

 

Die Entscheidung für den deutsch-französischer Doppelabschluss Rechtswissenschaften

Schon immer für die Rechts­wis­sen­schaft gebrannt, schon als Studentin eine Leiden­schaft für die Ästhetik der Subsumtion entwickelt zu haben – so könnte sie ihre Karriere erzählen. Chevalier ist eine selbst­be­wusste Unternehmerin, die genauso weiß, dass Klappern zum Handwerk gehört, wie sie Selbst­in­sze­nierung ablehnt. „Meine Entscheidung für Jura war reiner Opportu­nismus“, sagt sie, „ich wollte nach Deutschland, ich wollte deutsch sprechen, und ich wollte studieren.“ Zur ganzen Geschichte gehört, dass sie nach dem Abitur in Frankreich für die „Classe Préparatoire“ ausgewählt wurde, einem Vorberei­tungsjahr für den Besuch einer der Elitehoch­schulen Frankreichs. „Diese Gelegenheit konnte ich mir nicht entgehen lassen“, sagt sie. In diesem Jahre besucht sie neben allgemein­bil­denden Kursen in Latein, Geschichte und Geographie sehr viele Deutsch­stunden, die ihren Wunsch am Leben halten, auf die andere Rheinseite zu wechseln. Sie erfährt von einem Doppel­stu­di­engang der Universität Köln und der Sorbonne in Paris, der für Franzosen und Deutsche mit Maîtrise und einem Magister Legum endet. Zwei Jahre studiert Chevalier in Köln, zwei Jahre in Paris, die Zeit ist intensiv, viele lebenslange Freund­schaften entstehen. „Und doch war das Studium eigentlich darauf angelegt, dass die 25 Deutschen danach in Deutschland, die 25 Franzosen in Frankreich den Berufs­einstieg angehen.“ Chevalier aber hat einen anderen Plan und berät sich mit dem Programm­di­rektor, der ihr ohne Umschweife Mut macht: „Machen Sie das“, sagt er. So wird Claire Chevalier die erste franzö­sische Teilnehmerin des Studien­pro­gramms, die nach dem Ende nicht in ihre Heimat zurückkehrt, sondern sich auf das deutsche Staats­examen vorbereitet. „Ich hatte einiges zu verlieren, da niemand diesen Schritt bisher gegangen war und ich Zeit investiert habe, die ich bei einem Scheitern nie wieder zurück­be­kommen hätte.“ Längst hat sich die junge Juristin in die Stadt Köln ebenso wie in die Sprache verliebt. Sie feiert Karneval, ihr Zungen­schlag wird ein wenig weicher und noch heute hört man den rheinischen Singsang ein ganz klein wenig durch, wenn sie schnell erzählt. „Ich kann den Zeitpunkt nicht mehr genau definieren“, sagt Chevalier, „aber es gab einen Tag im ersten oder zweiten Semester, als ich merkte, dass die Sprache mein mächtigstes Werkzeug sein würde.“ Natürlich klappt die Expedition „Erstes Staats­examen“. Claire Chevalier wird Mitarbeiterin am Lehrstuhl, betreut die Franzosen des Studien­pro­gramms, die nach ihr kommen, hilft bei der Auswahl der Bewerber und ist manchmal für die jungen Franzosen so etwas wie die „Programm­mutter“: Sie weiß noch zu gut, wie es ist, mit 18 in den regnerischen Kölner Himmel zu blicken und von Sprache, Stadt und Jura schlicht überfordert zu sein.

 

 

Eine Französin auf dem Weg zur deutschen Volljuristin

Nun, ausgestattet mit dem wichtigsten Einlass­papier in die juristische Welt diesseits des Rheins, kann sie auf dem Weg zur Vollju­ristin nichts mehr aufhalten. Im Referen­dariat sammelt sie die Erfahrungen, die ihr die franzö­sische Juristen­aus­bildung verwehrt hätte. „Meine Landsleute müssen sich sehr früh entscheiden, welchen juristischen Beruf sie ergreifen wollen und gehen dann etwa auf die Rechts­an­walts­schule.“ Sie genießt die Station bei Staats­an­walt­schaft und Gericht, schnuppert in eine Großkanzlei hinein. Nichts für sie, wie sie befindet. Richterin? Sie ist Französin und will es bleiben. Immer noch merkt sie: Sprache bringt in ihr eine Saite zum Klingen, die sie nicht überhören will. „Ich wollte mit den Sprachen spielen und auch unterwegs sein.“ Nach dem Zweiten Staats­examen verlässt sie das geliebte Köln und heuert bei einer auf Wirtschaftsrecht spezia­li­sierten überre­gionalen Anwalts­kanzlei in Freiburg an: Mittelstand, Schwarzwald, die alte Schule. Und ist von Freiburg Frankreich nicht nur einen Katzen­sprung entfernt? Die Kollegen im Süden suchen jemanden wie sie, weil sie das Geschäft mit den franzö­sischen Nachbarn anstoßen wollen.

 

 

Die Gründung einer deutsch-französischen Wirtschaftskanzlei

Drei Jahre geht das gut. Dann stellen Chevalier und ihr Kollege Jochen Bauerreis fest, dass es ohne eigene Nieder­lassung in Frankreich nicht länger geht. Um glaubwürdig deutsche Firmen­mandate in Frankreich zu betreuen, brauchen sie einen Briefkasten, eine Adresse und vor allem Anwälte vor Ort. Was dann passiert, beschreibt Chevalier heute als Emanzi­pation. Denn die Beziehungen von Strasbourg ins nahe Freiburg erkalten. Claire Chevalier, die vergangenen Sommer Mutter wurde, formuliert es so: „Wir haben einfach allmählich die Nabelschnur durchschnitten.“ Chevalier und ihr Kollege Bauerreis machen sich selbständig und gründen die Kanzlei ABCI – das Kürzel steht für Avocats Bauerreis Chevalier Interna­tional. Chevalier wäre mit dem, was sie macht, nicht so erfolgreich, wenn ihr zu diesem Abnabe­lungs­prozess heute auch nur ein einziges schlechtes Wort über die Lippen käme. Diplomatie gehört zur Kernkom­petenz der Wirtschafts­anwälte. Die Emanzi­pation ist inzwischen zehn Jahre her, die Kanzlei ABCI feiert ihr erstes Jubiläum. Das Kanzlei­profil war von Anfang an klar: ABCI begleitet franzö­sische Unternehmen auf dem Weg nach Deutschland und deutsche im franzö­sischen Markt. Filial­grün­dungen müssen vorbereitet, Vertriebs­netzwerke etabliert und abgesichert werden und das Arbeitsrecht auf beiden Seiten des Rheins verschafft Chevalier und Kollegen viel zu tun. Inzwischen gehören auch Schweizer und österrei­chische Mandanten zum Kundenstamm. 2009 gründet das deutsch-franzö­sische Anwaltsduo eine weitere Kanzlei im wenige Autominuten entfernten Kehl. Die zwei Gesell­schaften erlauben es den Anwälten, je nach Anfrage die deutsche oder franzö­sische Kanzlei einzuschalten. „Wir machen jetzt, was uns am meisten liegt“, sagt Chevalier, „wir sind deutsch-franzö­sische Rechts­über­setzer, morgens in der Kanzlei in Straßburg, mittags in der Nieder­lassung in Kehl. Das klappt sehr gut.“ 2013 gehörte Chevalier zu den Gründern des Deutschen Anwalt­vereins Strasbourg, dem ersten „Auslands­verein mit grenzüber­schrei­tendem regionalen Charakter“, dessen Vizeprä­si­dentin sie heute ist. Ein wesent­liches Ziel besteht im Aufbau einer engen Zusammen­arbeit mit den grenznahen Anwalts­vereinen auf deutscher Seite, so mit den Anwalts­vereinen Karlsruhe, Baden-Baden, Offenburg und Freiburg und dem Saarbrücker Anwalt­verein an der Nordgrenze der Region.

 

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Anforderungen einer international ausgerichteten Kanzlei

Man trifft sich, tauscht Erfahrungen aus und bespricht, diskutiert die Chancen der grenzüber­schrei­tenden Geschäfte. Die Anwälte entlang beider Seiten des Rheins gehören ohne Zweifel zu den Profiteuren des Binnen­markts, gleich­zeitig illustriert die Tatsache, dass ein franzö­sischer Anwalt mit einer deutschen Zulassung nur schwierig deutsche Mandanten bekommt, wie traditionell viele Auftraggeber denken. „Wir erleben, dass sich die deutschen Mandanten oft einen Rechts­anwalt mit Staats­examen wünschen“, sagt Chevalier, „für Bewerbungen in deutschen Kanzleien gilt das erst recht.“ Bei ABCI gibt es Avocats und Rechts­anwälte gleichermaßen, wobei die Zusammen­setzung das Interna­tional im Kanzleinamen rechtfertigt. Es gibt eine Deutsche, die in Frankreich studiert hat, also Avocat ist, ebenso wie eine Französin, die – wie Chevalier – in Deutschland ausgebildet wurde, dann wäre noch eine Anwältin aus Rumänien, die in Frankreich Jura studiert hat – und Chevaliers Partner Bauerreis, der in Freiburg studiert hat und in Strasbourg promoviert wurde. „Wer sich auf dieses Hin und Her bei uns nicht einlässt, wird es bei ABCI schwer haben.“ In dem etwas außerhalb Strasbourgs gelegenen Büro stehen zurzeit zwei Räume leer, in denen längst neue Rechts­anwälte arbeiten könnten, „aber wir finden nur schwer die Richtigen“, sagt Chevalier. „Beim Nachwuchs setzen wir auf die Bereit­schaft zur persön­lichen Entwicklung. Ist der Rechts­anwalt bereit, die franzö­sische Eignungs­prüfung abzulegen und umgekehrt? In den Bewerbungen versprechen die Kollegen immer viel, wenn es dann aber darum geht, mal eine Stellungnahme auf Deutsch oder Französisch zu schreiben, wird es oft schnell eng.“ Vielleicht verlangt Chevalier so viel Flexibilität, weil sie schon so lange zwischen den beiden Sprachen und Kulturen dies- und jenseits des Rheins hin- und herwechselt wie ein Schauspieler in einer Doppelrolle: Die Darstellung könnte verschiedener nicht sein, der Mensch ist aber immer noch der gleiche. Den Part der Französin spielt sie qua Geburt perfekt, die Rolle der Deutschen hat sie in Köln und Freiburg verinnerlicht. „Ich habe das große Glück, mich nicht für ein Land entscheiden zu müssen“, sagt sie, die auch aus steuer­lichen Gründen auf der franzö­sischen Seite des Rheins wohnt. „Weiter als Strasbourg kann ich aber niemals von Deutschland weg sein.“

 

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Jochen Brenner
Hamburg | Der Autor ist freier Journalist in Hamburg. © privat
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