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Wenn ich Nebenklagen vertrete, dann vertrete ich Personen, die Opfer einer schweren Straftat geworden sind. Und zwar vertrete ich ihre Rechte im Ermittlungsverfahren in der Hauptverhandlung und dem weiteren Verfahren.
Ehrlich gesagt, habe ich u.a. deswegen Jura studiert. Aber auch weil ich Strafverteidigerin werden wollte. Bis heute bin ich in der Antifa aktiv, darin steckt mein Herzblut. Ich habe Jura studiert, weil ich dachte, dass man mit juristischen Mitteln bestimmte Kämpfe austragen kann. Ich wollte Menschen unterstützen, die von besonderen Diskriminierungsformen betroffen sind.
Ich vertrete Verletzte in Verfahren wegen sexualisierter oder geschlechtsspezifische Gewalt, wenn es um sogenannte häusliche Gewalt, also Gewalt im sozialen Nahraum geht. Auch bei antisemitisch, rassistisch, rechtsextrem oder lgbtiq-feindlich motivierte Gewalt. Ich vertrete auch sehr viele Kinder, die Opfer von Kindesmisshandlung oder auch von sexualisierter Gewalt geworden sind.
Es geht um gesellschaftliche Auseinandersetzungen, die eben auch juristisch ausgetragen werden. In einer Gesellschaft, die immer noch an so vielen Stellen zutiefst rassistisch, queerfeindlich und patriachal ist, gibt es auch immer noch unglaublich viele rassistisch, queerfeindlich oder geschlechterspezifisch motivierte Überfälle. Da ist es wichtig, dass Menschen, die - häufig aufgrund staatlichen Versagens - Opfer schwerer Straftaten geworden sind, eine möglichst gute und stark aufgestellte juristische Vertretung bekommen.
Wenn ich als Strafverteidigerin arbeite, geht es darum, den staatlichen Strafanspruch abzuwehren und natürlich auf ein rechtsstaatliches Verfahren zu drängen. Da geht es mir als Verteidigerin wenig um Wahrheitsfindung. Wenn ich Opfer vertrete, geht es viel darum, dass ihre Wahrheit einen Raum bekommt. Es geht darum zu versuchen, die Verletzten irgendwie unbeschadet durch dieses Verfahren zu bekommen. Diese Verfahren sind so gestaltet, dass viele Betroffene sagen, dass das Strafverfahren wie eine zweite Vergewaltigung war. Zu versuchen, dass ihnen wenigstens respektvoll gegenübergetreten wird, das ist meine Aufgabe.
Ja ich lehne sehr viel mehr ab, als dass ich Verfahren annehme. Ich mache das an dem Vorwurf fest, der den Personen gemacht wird. Bei Tatvorwürfen, bei denen ich Verletzte vertreten würde, vertrete ich keine Beschuldigten. Beim Vorwurf Sexualdelikt vertrete ich grundsätzlich nicht. Ich überlege immer, ob ich in dem Verfahren - unterstellt der Vorwurf trifft zu - für mich vertreten kann und möchte. Das sind zum Teil persönliche, aber auch politische Erwägungen.
Ungemein. Wenn wir nicht miteinander sprechen könnten, nicht darüber diskutieren könnten, wie wir mit bestimmten Problematiken umgehen, wie wir juristische Lösungen finden, weiß ich nicht, ob ich diesen Beruf noch ausüben würde. Dieser fachliche und persönliche Austausch ist sehr wichtig. Das würde ich auch allen Berufsanfänger:innen unbedingt ans Herz legen, sich intensiv auszutauschen.
Man entwickelt natürlich im Laufe der Jahre eine professionelle Distanz. Ich glaube aber, wenn uns diese Schicksale nicht mehr berühren würden, wäre das auch nicht richtig. Vor allem wenn ich Angehörige von Tötungsdelikten vertrete, ist das für mich stets eine große Herausforderung. Wir erleben die Menschen in den Gerichtssälen, in Situationen, in denen sie zurückdenken an die Tat. Das sind häufig sehr dramatische Situationen. Ich habe meine Kolleg:innen, mit denen ich darüber sprechen kann. Und natürlich mache ich ab und zu Supervision, um das alles wieder richtig zu verorten. Und es ist wichtig, immer wieder auch was ganz anderes zu machen.
Beides. Für mich ist schon sehr wichtig, auch rechtspolitisch zu arbeiten. Ich bin immer wieder politisch aktiv, organisiere Demonstrationen oder Veranstaltungen etc... Aber es noch ganz andere Dinge im Leben, zwischenmenschliche Beziehungen, Kinder, Familie, Freund*innen etc.
Ja, klar kann man das lernen. Nichts kann man nicht lernen. Für diese Aufgaben braucht man aber vielleicht schon einen bestimmten Mut – und Zuversicht. Zuversicht, dass man wirklich unterstützen kann. Und es macht auch wahnsinnig viel Spaß! Es ist nicht ein einziges Jammertal, Verletzte zu vertreten, ist ein großes Geschenk. Wir erlauben oft sehr beeindruckende Situationen, Geschichten und Schicksale. Das ist großartig. Man braucht vielleicht eine bestimmte Offenheit, ein Interesse an für eine bessere Welt.
Ehrlich gesagt, gibt es da total viele. Klar, denke ich zwischendurch auch mal: warum mache ich nicht einfach etwas, was mir total egal ist? Ich würde weniger Arbeiten, mehr Geld verdienen. Wäre auch schön. Aber es sind so viele wirklich großartige Geschichten. Wenn ich merke, dass meine Mandantin gut durch das Verfahren gegangen ist, wieder Selbstbewusstsein entwickelt und weitermacht. Das ist jedes Mal ein Highlight.
Da kann man sehr unterschiedlicher Ansicht sein, ob der Prozess an sich auch heilsam sein kann. Ich habe es ehrlich gesagt selten erlebt. Das liegt an der Konstellation in so einem Verfahren. Nehmen wir eine Frau, die vergewaltigt worden ist. Schon grundsätzlich ist es wahnsinnig schwer, darüber zu sprechen. Traumatherapien starten aber meist erst nach dem Verfahren, da es einfach einen großen Mangel an Therapeut:innen gibt. In der Gerichtsverhandlung müssen die Betroffenen häufig in einer ihnen nicht freundlich gesonnenen Umgebung alle Details der traumatisierenden Situation erzählen. Das ist keine gute Situation. Häufig werden auch Fragen gestellt, die aus Betroffenensicht wirken, als würde man ihnen die Schuld geben. Das kann retraumatisierend sein. Heilsam ist, wenn ihnen mit Respekt begegnet wird, mit ihnen freundlich umgegangen wird oder der Prozess sehr transparent ist. Wenn es gelingt ihnen das Gefühl zu geben, das es eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Ihren Aussagen gibt. Auch eine Entschuldigung kann heilsam sein. Wenn aber das Gefühl bleibt, eigentlich interessiert es niemanden, was einem da widerfahren ist, dann kann es auch das Gegenteil sein.
Nein, nicht systematisch. Es gibt natürlich Richter:innen, die sehr gut und einfühlsam arbeiten. Die sich auch mit bestimmten Dynamiken und Strukturen auseinandergesetzt haben. Das Problem ist, dass wir keine verpflichtenden Fortbildungen für Richter:innen oder Statsanwält:innen haben. Und bei vielen Tatbeständen muss man sich einfach auskennen. Das gilt natürlich speziell für geschlechtsspezifische Gewalt. Fragen wie: „Warum hat sie denn diesen Mann nicht vorher verlassen?“ sind hinfällig, wenn man sich einmal mit dem Phänomen beschäftigt hat. Fragen nicht zuzulassen, weil sie unbeachtlich sind, wäre wichtig Insgesamt, die Dynamik in Gerichtssälen, die immer wieder geprägt ist von Rassismus, von Sexismus, von Klassismus, bedarf wirklich einer Reform.
Opfer haben relativ viele Rechte. Ich bekomme in der Regel Akteneinsicht. Ich kann eigene Anträge stellen. Ich kann eigene Ermittlungen anstellen. Ich kann Zeug:innen hören, benennen, laden lassen. Ich kann also fast alles, was die Verteidigung auch kann, mit ein paar Einschränkungen. Und das ist ja auch die Idee, dass Verletzte sich als betroffene Person mit der Nebenklage anschließen können. Eine eigene Rolle spielen können und dort eigene Interessen vertreten. Das sind häufig auch Verfahren, bei denen es um staatliches Versagen geht. Zum Beispiel bei Femiziden. Wenn eine Frau schon hundert Mal zur Polizei gegangen ist und gesagt hat: Ich brauche Schutz. Und sie bekommt aber keinen Schutz. Dann ist dieses Strafverfahren gegen den Täter, auch eine Möglichkeit aufzuklären, wie hier eigentlich staatliche Institutionen versagt haben.
Strafverfahren sind oft so schwierig, dass sie den Opfern überhaupt nicht gerecht werden. Es geht in den Verfahren um die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs. Häufig erleben Opfer jahrelange Verfahren und merken am Ende, dass es nie um sie ging. Im Mittelpunkt steht die beschuldigte Person und es geht nicht darum, was die Betroffenen wollen. Häufig kommen am Ende Strafen raus, die überhaupt nicht im Opferinteresse sind. Nehmen wir den klassischen Fall der Gewalt im sozialen Nahraum. Eine Frau zeigt ihren Ex-Partner an, der gewalttätig war. Nach einem zweijährigen Strafverfahren bekommt er eine Geldstrafe. Das bringt der Betroffenen überhaupt nichts. Für sie wäre wichtig, dass es eine schnelle Intervention gibt, dass er ein schnelles Anti-Aggressions-Training macht und der Umgang mit den gemeinsamen Kindern ausgesetzt wird. Man muss darüber nachdenken, ob man ein ganz anderes Strafsystem braucht. Darauf abgestimmt, was auch für die Opfer sinnvoll ist.
Ja, die brauchen wir.
Die Unschuldsvermutung für Beschuldigte ist ein ganz hohes Gut. Jemand ist unschuldig, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist. Bei Opfern ist die Haltung im Moment so: Ein Opfer ist erst ein Opfer, wenn bewiesen ist, dass der Beschuldigte schuld ist. Aber zu sagen, wir gehen davon aus, dass dieses Opfer auch ein Opfer ist, ist eine intellektuelle Leistung, die man erbringen kann. Und wenn man mit dieser Haltung in ein Verfahren gehen würde, erübrigten sich bestimmte Verhaltensweisen meiner Meinung nach von allein. Im Gesetz ist das mittlerweile tatsächlich sogar geregelt, nämlich über die Legaldefinition des Verletzten.
Doch natürlich gibt es ein Spannungsverhältnis. Dieses Ringen um die Wahrheit ist natürlich schwierig. Wenn ich am Ende ein strafrechtliches Urteil haben will, dann muss ich hinterfragen, ob die Person tatsächlich die Gewalt erlebt hat. Das ist klar. Solche Fragen werden auch nicht gestellt, weil die Verteidigung fies ist, sondern weil das ihre Aufgabe ist und es im Rechtsstaat dringend erforderlich ist. Natürlich hat die Verteidigung ein Interesse daran, dass Zeug:innen, die gegen ihre Mandant:innen aussagen, verunsichert sind. Das ist legitim aus Verteidigungssicht, aber dann muss das Gericht einschreiten und entscheiden, welche Fragen zulässig sind und welche nicht. Meine Aufgabe ist zu versuchen, das alles irgendwie abzumildern.
Ich weiß es nicht genau. Ich dachte, weil man nicht so richtig wusste, wie man das behandeln soll, weil es auch so viele Betroffene von Sexualdelikten gibt. Aber auch wenn ich in Fortbildungen sitze, geht es meistens nicht direkt um Sexualdelikte. Die Übungsfälle sind aber immer noch genauso sexistisch wie in der Uni. Das ist immer noch der Chefarzt mit der Krankenschwester. Oder die Frau, die dem Mann sogenannte Kuckuckskinder unterjubeln will. Da müsste man an diesen ganzen Katalog ran. Ich habe mal geguckt, ob das Wort „Frauenverachtung und Frauenhass“ in der deutschen Rechtsprechung existiert. Und es kommt eigentlich nicht vor. Die deutsche Rechtsprechung kennt das nicht. Und wenn man das ausblendet – auch schon in der ganzen juristischen Ausbildung ausblendet, und sagt: Es gibt kein sexistisches Verhalten. Dann kann man keine Sensibilität für schaffen.
Wir brauchen eine verpflichtende Fortbildung für alle, die in diesem Bereich tätig sind. Über geschlechtsspezifische Gewalt, Rassismussensibilität, Sexismussensibilität etc. Wir brauchen schnellere Verfahren. Da müssen mehr Kapazitäten reingesetzt werden. Von mir aus kann man einige Sachverhalte aus dem Strafrecht herausnehmen, wie Ladendiebstahl oder bestimmte Vermögensdelikte. Das kann man zivilrechtlich regeln. Wir können auch endlich mal den § 218 StGB abschaffen. Wir brauchen Kapazitäten, um Dinge, die im sozialen Nahraum geschehen, oder die besondere Traumatisierungen hervorrufen, beschleunigt behandeln zu können. Dazu müssen wir über ein anderes Strafsystem nachdenken.
Andere Auflagen, wie zum Beispiel Therapieauflagen, Anti-Gewalt-Trainings erteilen. Das bedeutet aber auch, dass Richter:innen geschult sein müssen, überhaupt zu erkennen, dass und ob jemand eine psychische Erkrankung hat. Bei geschlechterspezifischer Gewalt machen die meisten Täter das nicht, weil sie krank sind, sondern weil sie Macht ausüben und weil sie jemand anderen erniedrigen wollen. Die brauchen keine Therapieauflage, die brauchen ein Antigewalttraining. Das aber kostet sehr viel mehr Geld, als irgendwelche Strafgesetze zu ändern oder zu verschärfen. Strafverschärfungen sind meist Unsinn! Wir haben erhebliche Strafrahmen, die sind mehr als ausreichend. Wir brauchen stringente, schnelle Justiz und wir brauchen vor allem andere Unterstützungsmöglichkeiten, damit Menschen nicht Täter werden.
Toller Beruf. Wir sind vielleicht nicht die besten Vorbilder, weil man immer denkt: Wir arbeiten so viel, verdienen nicht so viel und irgendwie ist das alles so freudlos. Und ja, dieser Beruf macht viel Arbeit und bedarf viel Einsatz und Herzblut. Das muss man wollen. Aber all das wird eben aufgewogen durch andere Dinge. Durch das Gefühl, auf der richtigen Seite zu stehen. Ich darf entscheiden, welche Mandate ich annehme und welche nicht. Und es gibt so viel Bedarf!
Und dann ist es vor allem für weibliche Personen und auch queere Personen wichtig, sich zusammenzuschließen und zu reflektieren was ihnen, auch persönlich, wiederfährt. Es gibt immer wieder Verfahren, die besonders schwierig sind und da ist es schön, nicht alleine zu sein.
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