BRF meets Justizminister:innen: Mitwirkung ohne Wirkung

Das Logo des BRF. In diesem Beitrag geht es um den Rechtsstaat. BRF meets Justizminister:innen: Mitwirkung ohne Wirkung
Ein Erfahrungsbericht über Resilienz, Verwaltungsaufträge und den politischen Umgang mit studentischen Stimmen.

Ein Buch, das dem KOA gefallen hätte

In der Ausleihe der Universitätsbibliothek Heidelberg stehen die Psychologiebücher direkt neben der juristischen Fachliteratur. Das erste psychologische Buch, das mir ins Auge fällt, trägt den Titel: Resilienz – Das Geheimnis der psychischen Widerstandskraft. Was uns stark macht gegen Stress, Depressionen und Burn-out.

Ich muss an die Mitwirkenden des Koordinierungsausschusses der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, kurz KOA, und an die Justizminister:innen denken. Ihnen hätte dieses Buch vermutlich gefallen. Denn kaum ein Wort ist uns in den Gesprächen mit dem KOA so häufig begegnet wie „Resilienz“.

Damit liegen sie zunächst nicht einmal völlig falsch. Resilient zu sein, ist auch im Rahmen der juristischen Ausbildung von Vorteil. Die eigene Widerstandsfähigkeit zu stärken, kann sinnvoll sein. Das bestätigen auch Expert:innen in den Gesprächen mit dem KOA.

„Das Problem seid offenbar ihr“ – zur Bedeutung von Resilienz

Der Eindruck, der bei uns entstand, lässt sich zugespitzt ungefähr so zusammenfassen:

Das Jurastudium ist nicht schwieriger geworden. Frühere Generationen haben es schließlich auch geschafft. Das Problem liegt deshalb nicht in den Strukturen der Ausbildung, sondern darin, dass heutige Studierende nicht mehr resilient genug sind. Und wahrscheinlich ist Social-Media daran schuld.

Gerade diese Darstellung haben wir in den Gesprächen hinterfragt. Wir haben auf eine aktuelle Studie von Adrian Hemler und Malte Krukenberg1 verwiesen, die Erstexamensklausuren verschiedener Jahrzehnte miteinander vergleicht. Das Ergebnis passt jedenfalls nicht zu der Erzählung, die Anforderungen seien im Grunde gleichgeblieben: Bei fünf von sechs untersuchten Faktoren ist eine Zunahme der Schwierigkeit festzustellen. Natürlich lässt sich daraus nicht ableiten, dass heute jeder Teil des Jurastudiums schwieriger ist als früher. Aber die Untersuchung zeigt, dass es gute Gründe gibt, den gern bemühten Vergleich mit früheren Studierendengenerationen zumindest nicht einfach als gegeben hinzunehmen. Im Gespräch wurde dieser Befund dennoch nicht aufgegriffen; vielmehr wurde der Diagnose, das Staatsexamen sei insgesamt schwerer geworden, widersprochen.

Wir geben zu: Die von den LJPAs hochgepriesene Resilienz kann helfen, Belastungen auszuhalten. Sie beantwortet aber nicht die Frage, ob diese Belastungen notwendig, angemessen oder gegebenenfalls politisch veränderbar sind.

Die entscheidende Frage ist deshalb: Widerstandskraft wogegen? Gegen unvermeidbare Herausforderungen des Lebens? Oder gegen die vermeidbaren Belastungen eines Ausbildungssystems, dessen Strukturen politisch nicht verändert werden sollen?

Wir haben ihnen eine andere Realität geschildert

Wir haben in diesen Gesprächen von Studierenden berichtet, die bereits Wochen vor einer Klausur unter Panik leiden. Von Menschen, die ernsthaft psychologische Unterstützung benötigen, diese aber nicht in Anspruch nehmen wollen, weil sie befürchten, später nicht mehr in den Staatsdienst aufgenommen zu werden. Von Studierenden, die sich über Jahre hinweg unter enormem Leistungsdruck befinden und gleichzeitig wissen, dass wenige Prüfungen darüber entscheiden können, ob ihre gesamte bisherige Ausbildung beruflich verwertbar ist.

Das sind Lebensrealitäten, die wir als studentische Interessenvertretung immer wieder erleben. Wer auf diese Erfahrungen vor allem mit dem Begriff der Resilienz reagiert, verschiebt die Perspektive. Dann richtet sich der Blick nicht mehr auf die Strukturen, die den Druck erzeugen, sondern auf die vermeintlich unzureichende Belastbarkeit derjenigen, die unter ihm leiden.

Die Frage lautet dann: „Welche Belastungen könnten wir verringern?“, und nicht: „Wie machen wir Studierende belastbarer?“

Für Lösungen war keine Zeit mehr – und offenbar auch kein Interesse

Wir sind nicht in die Gespräche gegangen, um lediglich persönliche Erfahrungen zu schildern oder über den psychischen Druck im Jurastudium zu klagen. Gemeinsam mit einer Professorin hatten wir eine umfangreiche Synopse erarbeitet, in der wir nicht nur die bestehenden Belastungen analysierten, sondern zahlreiche konkrete Lösungsvorschläge zusammenführten. Dazu gehörte unter anderem die Einführung eines weiteren regulären Prüfungsversuchs im Staatsexamen. Diese Forderung wird nicht nur von Studierenden erhoben; auch der Deutsche Juristen-Fakultätentag unterstützt einen zusätzlichen Versuch. In diesem Punkt besteht also sogar ein Konsens zwischen studentischen Vertreter:innen und Lehrenden.

Wer Studierende lediglich anhört, nachdem die wesentlichen Entscheidungen bereits getroffen sind, verhindert Gespräche auf Augenhöhe.

Doch weder dieser noch die weiteren Vorschläge aus der Synopse wurden besprochen. Uns wurde erklärt, es sei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, die einzelnen Maßnahmen näher zu beraten. Hinzu kam, dass es während der Gespräche praktisch keine förmlichen Tagesordnungen gab, über die wir frühzeitig hätten darauf hinwirken können, dass für unsere Vorschläge ausreichend Zeit vorgesehen wird. Wir konnten also weder Themen verbindlich auf die Tagesordnung setzen, noch sicherstellen, dass über die von uns vorbereiteten Lösungsansätze tatsächlich gesprochen wird. Der KOA hat erneut nur auf die Resilienz verwiesen.

Wäre ich eine der häufig unterbezahlten Korrektor:innen juristischer Klausuren, hätte ich den Bericht des KOA vermutlich lediglich mit der Randbemerkung „unvertretbar“ versehen.

Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften hat sich in den vergangenen Wochen ausführlich mit dem Bericht beschäftigt. Auch unsere Mitglieder, die örtlichen Fachschaften und die Landesstudierendenvertretungen teilen unsere Kritik. Fachmedien und überregionale Presse griffen unsere Position auf.

Unsere zentrale Forderung ist nicht kompliziert: Die Justizministerkonferenz muss sich ernsthaft und ergebnisoffen mit den von Studierenden, Referendar:innen, Lehrenden und Berufsverbänden vorgelegten Reformvorschlägen befassen. Die Debatte um die juristische Ausbildung betrifft nicht nur eine einzelne Gruppe, sondern alle, die zu Jurist:innen ausgebildet werden oder als solche arbeiten. Beteiligung darf sich nicht darauf beschränken, dass unterschiedliche Perspektiven pro forma angehört werden. Genau das scheint allerdings das Ziel der im KOA vertretenen Justizprüfungsämter zu sein. Bislang warten wir auf eine Antwort.

Was nicht im Bericht stehen durfte

Um die ganze Angelegenheit besser verstehen zu können, lohnt sich ein Blick auf unser letztes Gespräch mit dem KOA.

Darin kamen mehrere gute Ansätze zur Sprache, die von den Beteiligten grundsätzlich positiv kommentiert wurden. Es gab also durchaus Gemeinsamkeiten. Zumindest im kleinen Kreis bestand bei einzelnen Vorschlägen Konsens.

Wir hätten diese Ansätze gern an die Justizminister weitergegeben. Uns wurde jedoch erklärt, man könne sie nicht in den Bericht aufnehmen. Das entspreche nicht dem ihnen erteilten Verwaltungsauftrag. Auch unsere weiteren Lösungsvorschläge könnten nicht als Positionen der studentischen Vertreter in den Bericht aufgenommen werden, weil dies ebenfalls nicht vom Auftrag umfasst sei. Wir fragten uns, warum wir überhaupt eingeladen wurden.

Die Antwort wurde schnell deutlich: Der Verwaltungsauftrag bestand darin, uns anzuhören.

Auf Nachfrage gab man uns zu verstehen, wir sollten nun wieder „unseren Job“ machen, etwa mit einer Kampagne. Dann sehe man sich möglicherweise wieder, wenn es einen neuen Verwaltungsauftrag gebe.

Falls sich jemand fragt, woher der Titel unserer Pressemitteilung „Angehört. Abgehakt. Ignoriert.“ stammt: Dieses Erlebnis ist die Antwort.

Mittlerweile könnte man sogar von einem doppelten Ignorieren sprechen. Zunächst entstand in den Gesprächen und im anschließenden Bericht der Eindruck, dass unsere Erfahrungen und Vorschläge für die eigentlichen Schlussfolgerungen kaum eine Rolle spielten. Danach vergingen Wochen, ohne dass uns eine politische Reaktion auf unsere Stellungnahme, die Pressemitteilung oder die öffentliche Berichterstattung erreichte.

Was bringt Beteiligung?

Das Problem reicht deshalb über den konkreten Bericht des KOA hinaus. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, welche Rolle Beteiligungsverfahren spielen sollen, wenn diejenigen, die ihre Erfahrungen und ihre fachliche Perspektive einbringen, auf den weiteren Verlauf des Verfahrens praktisch keinen Einfluss haben.

Studentische Vertreter:innen werden eingeladen, um ihre Erfahrungen zu schildern. Ihre Teilnahme ermöglicht es anschließend, von einem offenen Austausch mit den Betroffenen zu sprechen. Doch den Rahmen des Verfahrens, die Tagesordnung, die Auswahl der behandelten Fragen und die späteren Schlussfolgerungen können sie kaum mitgestalten. Selbst Vorschläge, die im Gespräch grundsätzlich Zustimmung finden, verschwinden, wenn ihre Aufnahme nicht vom Verwaltungsauftrag gedeckt ist. Es entsteht fast der Eindruck, Studierende zu beteiligen sei nur ein formaler Verfahrensschritt.

Wir konnten unsere Positionen also vortragen. Welche davon später im Bericht auftauchten, wie sie eingeordnet wurden und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden, lag aber vollständig außerhalb unseres Einflusses. So kann am Ende zwar dokumentiert werden, dass Studierende beteiligt waren, ob diese Beteiligung für das Ergebnis irgendeine Rolle gespielt hat, ist eine andere Frage.

Unserer Auffassung nach bedeutet politische Beteiligung nicht, dass jede studentische Forderung übernommen werden muss. Sie bedeutet aber, dass Vorschläge ernsthaft geprüft, unterschiedliche Positionen offengelegt und Entscheidungen nachvollziehbar begründet werden. Andernfalls wird eine künftige, auf Ergebnissen aufbauende Arbeit inhaltlich unmöglich.

Wer Studierende lediglich anhört, nachdem die wesentlichen Entscheidungen bereits getroffen sind, verhindert Gespräche auf Augenhöhe. Die Studierenden werden dann eher zu einem formalen Bestandteil des Verfahrens als zu ernstzunehmenden politischen Gesprächspartnern.

Wir warten noch immer

Seit der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sind mittlerweile mehr als zwei Monate vergangen. Eine inhaltliche Reaktion auf unsere Stellungnahme oder ein weiteres Gesprächsangebot haben wir bislang nicht erhalten. Wir warten dabei nicht auf einen neuen Verwaltungsauftrag und auch nicht darauf, noch einmal angehört zu werden. Entscheidend ist für uns, dass die bereits vorgebrachten Erfahrungen und Reformvorschläge nun auch politisch aufgegriffen und ernsthaft beraten werden.

Über den BRF

Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) ist die Interessenvertretung der Jurastudierenden in Deutschland. Als Dachverband juristischer Fachschaften vertritt er die hochschulpolitischen Interessen von rund 120.000 Studierenden bundesweit gebündelt, unabhängig und überparteilich gegenüber regionalen und überregionalen Institutionen.

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Fußnoten

[1] Hemler/Krukenberg Die Schwierigkeit juristischer Erstexamensklausuren, ZDRW 2 (2025), 153 -196.

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