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§ 5 des Deutschen Richtergesetzes regelt die Jurist:innenausbildung bundesgesetzlich und legt fest, dass durch beide staatlichen Pflichtfachprüfungen die Befähigung zum Richteramt erlangt werden soll. Wer kritisiert, dass das Studium vor dem ersten Staatsexamen nicht praxisnah ausgestaltet ist, hört jedoch häufig ein bekanntes Gegenargument: Praxisnähe sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich, die vorgesehenen Praktika genügten, und ohnehin müsse „erst einmal die Theorie sitzen“.
Damit wollen wir uns nicht zufriedengeben. Denn die Vorstellung, Praxisnähe werde erst nach 10 Semestern Studium mit anschließendem Staatsexamen relevant, greift zu kurz. Wenn die juristische Ausbildung auf die Befähigung zum Richteramt ausgerichtet ist, müssen die hierfür notwendigen Kompetenzen von Beginn an vermittelt werden. Sie können nicht erst im Referendariat „nachgeholt“ werden.
Die Absolvent:innenbefragung des BRF zeigt folgendes Bild: Während methodische und dogmatische Fähigkeiten von der Mehrheit der Studierenden als gut vermittelt wahrgenommen werden, bleiben zentrale praktische Kompetenzen deutlich zurück. Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsführung oder strategisches Denken spielen im Studium bislang nur eine untergeordnete Rolle.
Ein wesentlicher Grund hierfür liegt in den Prüfungsformaten des Studiums. Geprüft wird vor allem, wie gut Studierende unter Zeitdruck und isoliert komplexe Sachverhalte durchdringen und in ein dogmatisches Schema überführen können.
Hinzu kommt, dass sich die Prüfungsformate stark auf die Reproduktion und Abgrenzung von Literaturmeinungen konzentrieren. Student:innen lernen dabei, die verschiedenen Auffassungen umfassend darzustellen und argumentativ gegeneinander abzuwägen. Soweit, so gut - doch häufig fehlt ein erkennbarer Bezug zur praktischen Relevanz dieser Streitstände.
Zweifellos gehört diese Fähigkeit zum juristischen Handwerk. Problematisch ist jedoch ihre Dominanz. In der aktuellen Ausgestaltung nimmt sie einen so großen Raum ein, dass andere zentrale Kompetenzen in den Hintergrund treten. Entscheidend in der juristischen Praxis ist nicht, ob drei oder fünf Ansichten referiert werden können, sondern ob eine tragfähige und verantwortbare Lösung gefunden wird.
Die derzeit vorherrschenden Gutachtenklausuren – mit wenigen Ausnahmen das zentrale Prüfungsformat – setzen damit einen klaren Anreiz: Nicht die Problemlösung steht im Vordergrund, sondern die möglichst vollständige Darstellung dogmatischer Kontroversen.
Bildungswissenschaftliche Forschung zeigt, dass Prüfungsformate einen erheblichen Einfluss auf Lernstrategien von Studierenden haben: Studierende richten ihr Lernverhalten regelmäßig danach aus, welche Leistungen sie in Prüfungen nachweisen müssen.1 Prüfungen haben damit erheblichen Einfluss darauf, welche Kompetenzen im Studium tatsächlich entwickelt werden.2 Wer vor allem die Darstellung von Streitständen und Subsumtionstechniken nachweisen muss, wird genau diese Fähigkeiten trainieren – und andere vernachlässigen.
Andere Prüfungsformate zeigen, dass es auch anders geht: Mündliche Prüfungen fördern insbesondere kritisches Denken sowie kommunikative und argumentativ-analytische Fähigkeiten.3 Auch Open-Book Klausuren regen stärker dazu an, Informationen zu analysieren, zu bewerten und miteinander zu verknüpfen, wodurch höhere kognitive Fähigkeiten wie kritische Analyse, Problemlösung und Synthese gefördert werden.4
Diese Methoden stellen nur zwei Alternativen zu Gutachtenklausuren dar, die in das Studium integriert bzw. vermehrt implementiert werden könnten, um Fähigkeiten, die im Berufsalltag entscheidend sind, zu stärken. Beide Formate sind keine Abkehr von juristischer Qualität, sondern eine sinnvolle Erweiterung dessen, was als juristische Kompetenz verstanden werden sollte.
Die Diskrepanz zwischen Prüfungsanforderungen und tatsächlicher juristischer Tätigkeit wird durch technologische Entwicklungen verschärft. Mit dem zunehmenden Einsatz von Legal Tech und insbesondere Künstlicher Intelligenz verändert sich die juristische Praxis bereits heute grundlegend.
Routinetätigkeiten wie Recherche, Analyse oder die Strukturierung von Schriftsätzen werden zunehmend durch digitale Systeme unterstützt oder sogar automatisiert. Gleichzeitig gewinnen andere Kompetenzen an Bedeutung: die kritische Bewertung von Ergebnissen, der Umgang mit Unsicherheiten sowie die Fähigkeit, technologische Werkzeuge reflektiert und verantwortungsvoll einzusetzen.
Gerade hier zeigt sich eine weitere Leerstelle der juristischen Ausbildung. An Universitäten wird nun vermehrt überlegt Hausarbeiten oder andere wissenschaftliche Arbeiten abzuschaffen. Digitale Kompetenzen, der Umgang mit KI-Systemen oder auch die Fähigkeit, deren Fehler (etwa sogenannte „Halluzinationen“) zu erkennen und zu korrigieren, werden bislang überwiegend nicht vermittelt.
Während sich die Anforderungen der Praxis also dynamisch verändern, bleiben die Prüfungsformate weitgehend statisch oder werden durch weitere Gutachtenklausuren ersetzt. Geprüft wird daher weiterhin primär die eigenständige Falllösung unter Zeitdruck also eine Situation, die mit der Realität juristischer Arbeit zunehmend weniger gemein hat.
Niemand bestreitet, dass die Arbeit mit Streitständen und dogmatischen Differenzierungen zum juristischen Handwerk gehört und sogar einen Kern des juristischen Arbeitens darstellt. Aber ein Ausbildungssystem, das diese Fähigkeiten nahezu exklusiv prüft, läuft Gefahr, ein verzerrtes Bild juristischer Kompetenz zu erzeugen. Es misst Exzellenz vor allem daran, wie präzise Probleme dargestellt werden – nicht daran, wie überzeugend sie gelöst werden. Für uns bedeutet juristisches Arbeiten nicht nur, Probleme sauber zu strukturieren, sondern sie unter Unsicherheit zu lösen, zu kommunizieren und Verantwortung zu übernehmen.
Das Jurastudium muss sich nicht neu erfinden. Aber es muss sich ehrlich machen. Es muss den Mut haben, seinen Prüfungsmaßstab zu hinterfragen und endlich das prüfen, was Jurist:innen tatsächlich tun.
Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) ist die Interessenvertretung der Jurastudierenden in Deutschland. Als Dachverband juristischer Fachschaften vertritt er die hochschulpolitischen Interessen von rund 120.000 Studierenden bundesweit gebündelt, unabhängig und überparteilich gegenüber regionalen und überregionalen Institutionen.
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Fußnoten
[1] Karen Scouller (1998) The influence of assessment method on students’ learning approaches: Multiple choice examination versus assignment essay”, Higher Education, 453-472 (454).
[2] Fn. 1.
[3] Tan, C. P., Howes, D., & Tan, R. (2021) Interactive oral assessment as a method for authentic learning and development of graduate attributes, Assessment & Evaluation in Higher Education; 1-34 (3-4).
[4] Amanda Cahill-Ripley (2015) Innovative methods of assessment in law: the value of open-book exams as a catalyst for improving teaching and learning in the law school, The Law Teacher, 49:2, 206-218 (207-208), DOI: 10.1080/03069400.2015.1016724.
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