Berufe für Juristen und Juristinnen

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Fachanwalt, Syndikus, Richter oder Justiziar? Beim Anwaltsblatt erfahrt alles zu Qualifikation, Gehalt und Aufgaben der einzelnen Berufe nach dem Jurastudium.
Spannende und zugleich lukrative Berufe wie Fachanwälte, Syndikusanwalt oder Richter sind für viele ein Anreiz, Jura zu studieren. Doch welche alltäglichen Aufgaben sind eigentlich mit den verschiedenen juristischen Berufen verbunden? Wie viel verdient man? Und welche Qualifikationen setzen sie voraus? Das Anwaltsblatt informiert nachfolgend über die Qualifikationsvoraussetzungen, Aufgaben und Gehälter der Berufe für ausgebildete Juristinnen und Juristen.

Richter oder Richterin werden

Eine der beruflichen Möglichkeiten für Volljuristen ist eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst, beispielsweise als Richterin oder Richter. Als Teil der Justiz ist der Arbeitgeber dann der Staat.

In Gerichtsverfahren haben Richter den Vorsitz über die Verhandlung und fällen am Ende das Urteil, was eine hohe Verantwortung bedeutet. Sie erlassen zudem richterliche Beschlüsse für Maßnahmen der Staatsanwaltschaft oder der Polizei. So muss etwa die Überwachung eines Telefons richterlich genehmigt werden. Zum Arbeitsalltag von Richtern gehört daneben auch die regelmäßige Bearbeitung der Fallakten.

Voraussetzung, um das Richteramt ergreifen zu dürfen, ist ein Führungszeugnis ohne eingetragene Vorstrafen. Außerdem wird ein Prädikatsexamen verlangt. Das bedeutet: mindestens 9 Punkte in den Staatsexamina.
Vor der Ernennung zum Richter auf Lebenszeit müssen die Anwärterinnen und Anwärter zudem eine Probezeit absolvieren. Die Länge der Probezeit variiert je nach Bundesland und liegt zwischen drei und fünf Jahren.ebenso wie die Anwärterinnen und Anwärter auf das Richteramt eine Probezeit absolvieren. Die Dauer der Probezeit liegt je nach Bundesland zwischen drei und fünf Jahren.

 

Staats­anwalt oder Staats­an­wältin werden

Staats­anwälte sind ebenso wie Richter ein Teil der Justiz. Das bedeutet, sie sind in der öffent­lichen Rechts­pflege tätig.
Zu den Aufgaben eines Staats­anwalts oder einer Staats­an­wältin gehört es, vor Gericht das Gesetz zu vertreten und im Plädoyer eine Forderung nach Strafe und Strafmaß oder Freispruch zu stellen. Dazu müssen sich die Staats­anwälte eine möglichst objektive Meinung über den Fall bilden. Ihre Erkenntnisse halten sie in der sogenannten Fallakte fest.

Staats­anwälte leiten Ermitt­lungen und holen richterliche Beschlüsse ein. Diese benötigen sie zum Beispiel für Wohnungs­durch­su­chungen. Je nach dem Ergebnis ihrer Ermitt­lungen stellt die Staats­an­walt­schaft die Ermittlung entweder ein oder erhebt Anklage vor Gericht.

Auch für den Dienst als Teil der Staats­an­walt­schaft müssen die Bewerbe­rinnen und Bewerber ein Prädikats­examen vorweisen können. Sie dürfen keine Vorstrafen haben und müssen ebenso wie die Anwärte­rinnen und Anwärter auf das Richteramt eine Probezeit absolvieren. Die Dauer der Probezeit liegt je nach Bundesland zwischen drei und fünf Jahren.

 

Rechts­anwalt oder Rechts­an­wältin werden

Wollt ihr Richter werden, dann benötigt ihr ein lupenreines Führungszeugnis.

Rechtsanwälte beraten ihre Mandanten und Mandantinnen. Hierfür recherchieren sie ihre Fälle zunächst und bearbeiten sie in den Akten.
Bei der Gerichtsverhandlung vertritt der Rechtsanwalt die Interessen seiner Mandanten. Während der Verhandlung versucht er, das Urteil des Gerichts durch seine Argumentation zugunsten des Mandanten ausfallen zu lassen.

Bevor ein Rechtsanwalt tätig werden darf, benötigt er eine Zulassung. Hierfür ist eine Anmeldung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer erforderlich. Erst nach Erstellung der Zulassung durch die Anwaltskammer darf der Anwalt oder die Anwältin praktizieren.
Die Rechte und Pflichten von Anwälten sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) festgelegt. Rechtsanwälte können sowohl selbstständig als auch festangestellt tätig sein.

 

Anforde­rungen der Kanzleien

Viele Juristinnen und Juristen interes­sieren sich nach dem Studium für eine Tätigkeit in einer Großkanzlei. Dort sind sie festan­ge­stellt und erhalten zumeist Spitzen­ge­hälter. Dafür stellen die interna­tional agierenden Kanzleien auch hohe Anforde­rungen an die Bewerbe­rinnen und Bewerber.

So ist etwa zusätzlich zum Prädikats­examen ein Master of Laws (LL.M.) gern gesehen. Idealerweise hatte der Master­stu­di­engang zudem einen wirtschaft­lichen Fokus und wurde im englisch­spra­chigen Ausland erworben. Hervor­ragende Englisch­kenntnisse sind für große Kanzleien wichtig, da sie häufig Kunden mit interna­tionalen Standorten betreuen.
Darüber hinaus kann ein Fachan­waltstitel in interna­tionalem Wirtschaftsrecht ein Vorteil sein. Denn auch Kanzleien sind Unternehmen, die wirtschaftlich agieren müssen. Eine ökonomische Denkweise ist daher gern gesehen.

Juristinnen und Juristen, die nicht als Rechtsanwalt in einer Großkanzlei tätig sein möchten, bewerben sich bei kleineren, regional agierenden Kanzleien. Auch hier ist wirtschaftliches Denken von Vorteil. Englischkenntnisse sind dagegen weniger wichtig, da die Mandanten hier selten einen internationalen Hintergrund haben.

Einige Anwälte oder Anwältinnen bevorzugen es, eine eigene Kanzlei zu gründen. Auf der seinen Seite ermöglicht ihnen die Selbstständigkeit freie Entscheidung in allen Geschäftsbereichen. Auf der anderen Seite bringt die Selbständigkeit auch die Verantwortung mit sich, die Kanzlei erfolgreich zu machen. Zudem bedeutet es auch, als Arbeitgeber die Verantwortung für die Mitarbeiter zu übernehmen.

 

Syndikus­anwalt oder Syndikus­an­wältin werden

Als Syndikusanwalt übernehmt ihr die anwaltliche Beratung in Unternehmen.

Ein Syndikusrechtsanwalt ist ein Anwalt, der bei einem Unternehmen angestellt ist. Das Unternehmen nimmt die anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch, vor Gericht lässt es sich jedoch nicht durch den Syndikusrechtsanwalt vertreten.

Parallel zur festangestellten Beschäftigung in einem Unternehmen darf ein Syndikusrechtsanwalt auch selbstständig arbeiten, wenn er zusätzlich die Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt hat. Für die Tätigkeit als Syndikus muss der Anwalt über eine eigene Kanzlei verfügen. Da der Großteil seiner festangestellten anwaltlichen Tätigkeit in den Räumlichkeiten des Unternehmens stattfindet, melden Syndikusanwälte oftmals ihre eigene Adresse als Kanzlei an. Dieses Phänomen nennt sich Wohnzimmerkanzlei.

Für eine erfolgreiche Bewerbung als Syndikusanwalt ist es von Vorteil, wenn die im Studium geleisteten Praktika in der Wirtschaft stattfanden.

Für Syndikusanwälte besonders wichtig ist auch die Fähigkeit, Außenstehenden bzw. juristischen Laien komplexe juristische Sachverhalte allgemeinverständlich erklären zu können. Denn in der Regel haben die Menschen, mit denen Syndikusanwälte alltäglich zu tun haben, keinen juristischen Hintergrund, müssen jedoch über die rechtlichen Besonderheiten und Risiken bestimmter Entscheidungen genau informiert werden.

 

Justiziar oder Justiziarin werden

Ein Justiziar leistet Rechts­be­ratung im öffent­lichen Dienst oder in der Wirtschaft. Ziel ist es, juristische Probleme zu vermeiden. Diese Aufgabe nennt sich vorsorgende Rechts­pflege.

Für die Tätigkeit als Justiziar oder Justiziarin gibt es keinen vorgeschriebenen Ausbil­dungsweg. Allerdings erwarten Arbeitgeber zumindest ein abgeschlossenes Jurastudium. Die Fähigkeit, juristische Sachverhalte anschaulich erklären zu können, ist auch hier besonders wichtig.

 

Fachanwalt oder Fachan­wältin werden

Fachanwälte sind Rechts­anwälte oder Rechts­an­wäl­tinnen, die sich auf ein bestimmtes Rechts­gebiet spezia­lisiert haben. Für die Weiter­qua­li­fi­kation zum Fachanwalt kann zwischen 23 Rechts­ge­bieten gewählt werden. Dazu gehören zum Beispiel Steuerrecht, Famili­enrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht oder Arbeitsrecht.

Die Spezia­li­sierung erfolgt im Rahmen eines Fachan­walts­lehrgangs, der mindestens 120 Stunden umfassen muss. Für die Zulassung als Fachanwalt muss darüber hinaus eine ausrei­chende Anzahl an Fällen im entspre­chenden Rechts­gebiet bearbeitet worden sein. Der Richtwert für die Anzahl der Fälle liegt zwischen 50 und 160 pro Rechts­gebiet.

Zusätzlich muss der Fachanwalt oder die Fachan­wältin über mindestens sechs Jahre Berufs­er­fahrung als Rechts­an­wältin oder Rechts­anwalt verfügen.
Durch den Fachan­waltstitel verpflichten sich die Rechts­anwälte zudem dazu, regelmäßig an Fortbil­dungen im entspre­chenden Rechts­gebiet teilzu­nehmen. Tun sie dies nicht, können sie ihre Zulassung als Fachanwalt verlieren.
Die Regelungen zur Tätigkeit als Fachan­wältin oder Fachanwalt finden sich in der Fachan­walts­ordnung (FAO).

 

Alternative Berufs­felder für Juristen und Juristinnen

Das Studium der Rechts­wis­sen­schaften kann auch eine gute Grundlage für fachfremde Berufs­felder sein. Denn juristisches Wissen ist in zahlreichen Berufen von Vorteil, etwa in der Unterneh­mens­be­ratung oder in der Politik. Auch Stiftungen und Vereine profitieren von Mitarbeitern, die sich mit geltendem Recht auskennen.

Auch der Beruf als Journa­listin oder Journalist kann für Absolventen eines Jurastudiums geeignet sein. Denn die im Studium erlernte Fähigkeit, sich kritisch und analytisch mit Ereignissen ausein­an­der­zu­setzen, hilft auch beim Faktencheck für Reportagen und Artikel.

 

Gehälter im Staats­dienst

Richter und Staats­anwälte werden als Beschäftigte im öffent­lichen Dienst nach den dort geltenden Tarifbe­din­gungen vergütet. Das bedeutet, dass sich ihr Gehalt nicht nach dem freien Markt, sondern nach der Besoldungs­ver­ordnung richtet.

Die Besoldung von Beamten erfolgt in verschiedenen Kategorien, den sogenannten Besoldungs­gruppen. Beamte werden je nach ihrer Funktion bestimmten Besoldungs­gruppen zugeordnet. Innerhalb der Besoldungs­gruppen können die Beamten dann stufenweise in ihrer Funktion und somit auch bei der Gehaltshöhe aufsteigen. So können Richter und Richte­rinnen etwa zu Vorsit­zenden oder Präsidenten des Gerichtes werden.

Das Einstiegs­gehalt liegt für Richter und Staats­anwälte zwischen 3.800 Euro bis 4.300 Euro brutto. Da es sich um eine Brutto­angabe handelt, können steuerliche Abzüge das Gehalt mindern. Die Gruppe für Berufs­ein­steiger ist Besoldungs­gruppe R 1, sie starten also auf der Stufe 1.
Da die Entlohnung im öffent­lichen Dienst Ländersache ist, variiert das Gehalt für Richter und Staats­anwälte je nach Bundesland. Die genauen Richtlinien dafür finden sich in der Bundes­be­sol­dungs­ver­ordnung.

 

Anwalts­ge­hälter in Kanzleien

In der freien Wirtschaft ist das Gehalt für junge Anwältinnen und Anwälte stark vom Arbeitgeber abhängig. Die Gehalts­spanne für Berufs­ein­steiger fällt daher breit aus. Während die Einsteiger in kleineren Kanzleien und mittel­stän­dischen Unternehmen ein Monats­gehalt von etwa 2.000 Euro brutto erwarten können, haben Bewerber bei Großkanzleien Aussicht auf 8.000 Euro Startgehalt.

 

Gehalt als Syndikus

Berufsanfänger, die sich als Syndikus einstellen lassen, liegen ungefähr in der Mitte dieser Gehaltsspanne. Im bundesweiten Durchschnitt liegt das Monatsgehalt von Syndikusanwälten bei 4.125 Euro brutto.

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