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Eine der beruflichen Möglichkeiten für Volljuristen ist eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst, beispielsweise als Richterin oder Richter. Als Teil der Justiz ist der Arbeitgeber dann der Staat.
In Gerichtsverfahren haben Richter den Vorsitz über die Verhandlung und fällen am Ende das Urteil, was eine hohe Verantwortung bedeutet. Sie erlassen zudem richterliche Beschlüsse für Maßnahmen der Staatsanwaltschaft oder der Polizei. So muss etwa die Überwachung eines Telefons richterlich genehmigt werden. Zum Arbeitsalltag von Richtern gehört daneben auch die regelmäßige Bearbeitung der Fallakten.
Voraussetzung, um das Richteramt ergreifen zu dürfen, ist ein Führungszeugnis ohne eingetragene Vorstrafen. Außerdem wird ein Prädikatsexamen verlangt. Das bedeutet: mindestens 9 Punkte in den Staatsexamina.
Vor der Ernennung zum Richter auf Lebenszeit müssen die Anwärterinnen und Anwärter zudem eine Probezeit absolvieren. Die Länge der Probezeit variiert je nach Bundesland und liegt zwischen drei und fünf Jahren.ebenso wie die Anwärterinnen und Anwärter auf das Richteramt eine Probezeit absolvieren. Die Dauer der Probezeit liegt je nach Bundesland zwischen drei und fünf Jahren.
Staatsanwälte sind ebenso wie Richter ein Teil der Justiz. Das bedeutet, sie sind in der öffentlichen Rechtspflege tätig.
Zu den Aufgaben eines Staatsanwalts oder einer Staatsanwältin gehört es, vor Gericht das Gesetz zu vertreten und im Plädoyer eine Forderung nach Strafe und Strafmaß oder Freispruch zu stellen. Dazu müssen sich die Staatsanwälte eine möglichst objektive Meinung über den Fall bilden. Ihre Erkenntnisse halten sie in der sogenannten Fallakte fest.
Staatsanwälte leiten Ermittlungen und holen richterliche Beschlüsse ein. Diese benötigen sie zum Beispiel für Wohnungsdurchsuchungen. Je nach dem Ergebnis ihrer Ermittlungen stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlung entweder ein oder erhebt Anklage vor Gericht.
Auch für den Dienst als Teil der Staatsanwaltschaft müssen die Bewerberinnen und Bewerber ein Prädikatsexamen vorweisen können. Sie dürfen keine Vorstrafen haben und müssen ebenso wie die Anwärterinnen und Anwärter auf das Richteramt eine Probezeit absolvieren. Die Dauer der Probezeit liegt je nach Bundesland zwischen drei und fünf Jahren.
Rechtsanwälte beraten ihre Mandanten und Mandantinnen. Hierfür recherchieren sie ihre Fälle zunächst und bearbeiten sie in den Akten.
Bei der Gerichtsverhandlung vertritt der Rechtsanwalt die Interessen seiner Mandanten. Während der Verhandlung versucht er, das Urteil des Gerichts durch seine Argumentation zugunsten des Mandanten ausfallen zu lassen.
Bevor ein Rechtsanwalt tätig werden darf, benötigt er eine Zulassung. Hierfür ist eine Anmeldung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer erforderlich. Erst nach Erstellung der Zulassung durch die Anwaltskammer darf der Anwalt oder die Anwältin praktizieren.
Die Rechte und Pflichten von Anwälten sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) festgelegt. Rechtsanwälte können sowohl selbstständig als auch festangestellt tätig sein.
Viele Juristinnen und Juristen interessieren sich nach dem Studium für eine Tätigkeit in einer Großkanzlei. Dort sind sie festangestellt und erhalten zumeist Spitzengehälter. Dafür stellen die international agierenden Kanzleien auch hohe Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber.
So ist etwa zusätzlich zum Prädikatsexamen ein Master of Laws (LL.M.) gern gesehen. Idealerweise hatte der Masterstudiengang zudem einen wirtschaftlichen Fokus und wurde im englischsprachigen Ausland erworben. Hervorragende Englischkenntnisse sind für große Kanzleien wichtig, da sie häufig Kunden mit internationalen Standorten betreuen.
Darüber hinaus kann ein Fachanwaltstitel in internationalem Wirtschaftsrecht ein Vorteil sein. Denn auch Kanzleien sind Unternehmen, die wirtschaftlich agieren müssen. Eine ökonomische Denkweise ist daher gern gesehen.
Juristinnen und Juristen, die nicht als Rechtsanwalt in einer Großkanzlei tätig sein möchten, bewerben sich bei kleineren, regional agierenden Kanzleien. Auch hier ist wirtschaftliches Denken von Vorteil. Englischkenntnisse sind dagegen weniger wichtig, da die Mandanten hier selten einen internationalen Hintergrund haben.
Einige Anwälte oder Anwältinnen bevorzugen es, eine eigene Kanzlei zu gründen. Auf der seinen Seite ermöglicht ihnen die Selbstständigkeit freie Entscheidung in allen Geschäftsbereichen. Auf der anderen Seite bringt die Selbständigkeit auch die Verantwortung mit sich, die Kanzlei erfolgreich zu machen. Zudem bedeutet es auch, als Arbeitgeber die Verantwortung für die Mitarbeiter zu übernehmen.

Ein Syndikusrechtsanwalt ist ein Anwalt, der bei einem Unternehmen angestellt ist. Das Unternehmen nimmt die anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch, vor Gericht lässt es sich jedoch nicht durch den Syndikusrechtsanwalt vertreten.
Parallel zur festangestellten Beschäftigung in einem Unternehmen darf ein Syndikusrechtsanwalt auch selbstständig arbeiten, wenn er zusätzlich die Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt hat. Für die Tätigkeit als Syndikus muss der Anwalt über eine eigene Kanzlei verfügen. Da der Großteil seiner festangestellten anwaltlichen Tätigkeit in den Räumlichkeiten des Unternehmens stattfindet, melden Syndikusanwälte oftmals ihre eigene Adresse als Kanzlei an. Dieses Phänomen nennt sich Wohnzimmerkanzlei.
Für eine erfolgreiche Bewerbung als Syndikusanwalt ist es von Vorteil, wenn die im Studium geleisteten Praktika in der Wirtschaft stattfanden.
Für Syndikusanwälte besonders wichtig ist auch die Fähigkeit, Außenstehenden bzw. juristischen Laien komplexe juristische Sachverhalte allgemeinverständlich erklären zu können. Denn in der Regel haben die Menschen, mit denen Syndikusanwälte alltäglich zu tun haben, keinen juristischen Hintergrund, müssen jedoch über die rechtlichen Besonderheiten und Risiken bestimmter Entscheidungen genau informiert werden.
Ein Justiziar leistet Rechtsberatung im öffentlichen Dienst oder in der Wirtschaft. Ziel ist es, juristische Probleme zu vermeiden. Diese Aufgabe nennt sich vorsorgende Rechtspflege.
Für die Tätigkeit als Justiziar oder Justiziarin gibt es keinen vorgeschriebenen Ausbildungsweg. Allerdings erwarten Arbeitgeber zumindest ein abgeschlossenes Jurastudium. Die Fähigkeit, juristische Sachverhalte anschaulich erklären zu können, ist auch hier besonders wichtig.
Fachanwälte sind Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen, die sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert haben. Für die Weiterqualifikation zum Fachanwalt kann zwischen 23 Rechtsgebieten gewählt werden. Dazu gehören zum Beispiel Steuerrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht oder Arbeitsrecht.
Die Spezialisierung erfolgt im Rahmen eines Fachanwaltslehrgangs, der mindestens 120 Stunden umfassen muss. Für die Zulassung als Fachanwalt muss darüber hinaus eine ausreichende Anzahl an Fällen im entsprechenden Rechtsgebiet bearbeitet worden sein. Der Richtwert für die Anzahl der Fälle liegt zwischen 50 und 160 pro Rechtsgebiet.
Zusätzlich muss der Fachanwalt oder die Fachanwältin über mindestens sechs Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt verfügen.
Durch den Fachanwaltstitel verpflichten sich die Rechtsanwälte zudem dazu, regelmäßig an Fortbildungen im entsprechenden Rechtsgebiet teilzunehmen. Tun sie dies nicht, können sie ihre Zulassung als Fachanwalt verlieren.
Die Regelungen zur Tätigkeit als Fachanwältin oder Fachanwalt finden sich in der Fachanwaltsordnung (FAO).
Das Studium der Rechtswissenschaften kann auch eine gute Grundlage für fachfremde Berufsfelder sein. Denn juristisches Wissen ist in zahlreichen Berufen von Vorteil, etwa in der Unternehmensberatung oder in der Politik. Auch Stiftungen und Vereine profitieren von Mitarbeitern, die sich mit geltendem Recht auskennen.
Auch der Beruf als Journalistin oder Journalist kann für Absolventen eines Jurastudiums geeignet sein. Denn die im Studium erlernte Fähigkeit, sich kritisch und analytisch mit Ereignissen auseinanderzusetzen, hilft auch beim Faktencheck für Reportagen und Artikel.
Richter und Staatsanwälte werden als Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach den dort geltenden Tarifbedingungen vergütet. Das bedeutet, dass sich ihr Gehalt nicht nach dem freien Markt, sondern nach der Besoldungsverordnung richtet.
Die Besoldung von Beamten erfolgt in verschiedenen Kategorien, den sogenannten Besoldungsgruppen. Beamte werden je nach ihrer Funktion bestimmten Besoldungsgruppen zugeordnet. Innerhalb der Besoldungsgruppen können die Beamten dann stufenweise in ihrer Funktion und somit auch bei der Gehaltshöhe aufsteigen. So können Richter und Richterinnen etwa zu Vorsitzenden oder Präsidenten des Gerichtes werden.
Das Einstiegsgehalt liegt für Richter und Staatsanwälte zwischen 3.800 Euro bis 4.300 Euro brutto. Da es sich um eine Bruttoangabe handelt, können steuerliche Abzüge das Gehalt mindern. Die Gruppe für Berufseinsteiger ist Besoldungsgruppe R 1, sie starten also auf der Stufe 1.
Da die Entlohnung im öffentlichen Dienst Ländersache ist, variiert das Gehalt für Richter und Staatsanwälte je nach Bundesland. Die genauen Richtlinien dafür finden sich in der Bundesbesoldungsverordnung.
In der freien Wirtschaft ist das Gehalt für junge Anwältinnen und Anwälte stark vom Arbeitgeber abhängig. Die Gehaltsspanne für Berufseinsteiger fällt daher breit aus. Während die Einsteiger in kleineren Kanzleien und mittelständischen Unternehmen ein Monatsgehalt von etwa 2.000 Euro brutto erwarten können, haben Bewerber bei Großkanzleien Aussicht auf 8.000 Euro Startgehalt.
Berufsanfänger, die sich als Syndikus einstellen lassen, liegen ungefähr in der Mitte dieser Gehaltsspanne. Im bundesweiten Durchschnitt liegt das Monatsgehalt von Syndikusanwälten bei 4.125 Euro brutto.
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